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Kommissionsentwurf für Leitlinien zum Abschluss der Förderperiode 2007-2013

Sitzung der Arbeitsgruppe EFRE 20. Juli 2012 TOP 3 Kommissionsentwurf für Leitlinien zum Abschluss der Förderperiode 2007-2013. Kommissionsentwurf für Leitlinien zum Abschluss der Förderperiode 2007-2013. I. Zeitplan bzgl. Abschlussleitlinien

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Kommissionsentwurf für Leitlinien zum Abschluss der Förderperiode 2007-2013

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  1. Sitzung der Arbeitsgruppe EFRE20. Juli 2012TOP 3Kommissionsentwurf für Leitlinien zum Abschluss der Förderperiode 2007-2013

  2. Kommissionsentwurf für Leitlinien zum Abschluss der Förderperiode 2007-2013 • I. Zeitplan bzgl. Abschlussleitlinien • Kommission hat am 29. Mai 2012 einen ersten Entwurf für Abschlussleitlinien vorgelegt. • Dieser wurde am 07. Juni 2012 dem EU-Koordinierungskomitee für die Strukturfonds (COCOF) vorgelegt. • Mitgliedstaaten haben bereits zahlreiche Fragen und Anmerkungen vorgetragen. • Erneute Beratung im COCOF am 13. Juli 2012. • Bis 17. August 2012 können weitere Fragen und Anmerkungen an Kommission herangetragen werden.

  3. Kommissionsentwurf für Leitlinien zum Abschluss der Förderperiode 2007-2013 • KOM plant formale Annahme des Dokuments Ende 2012. • Es sollen dann Fortbildungsveranstaltungen für die Mitgliedstaaten stattfinden. • KOM wird auch wieder einen Katalog „Fragen und Antworten zum Abschluss 2007-2013“ herausgeben.

  4. Kommissionsentwurf für Leitlinien zum Abschluss der Förderperiode 2007-2013 • II. Rechtliche Grundlagen für den Abschluss 2007-2013: • Art. 89 Abs. 1 der VO (EG) 1083/2006 • Art. 62 Abs. 1 Buchstabe e) der VO (EG) 1083/2006 • Art. 18 Abs. 3 der VO (EG) 1828/2006 und Anhang VIII Teile A und B • Art. 20 der VO (EG) 1828/2006 und Anhang XI

  5. Kommissionsentwurf für Leitlinien zum Abschluss der Förderperiode 2007-2013 • III. Grundlegende Änderungen zum Abschluss 2000-2006 • Für alle OPs unabhängig vom Datum der Genehmigung gemeinsames Datum für das Ende des Förderfähigkeitszeitraums: 31.12.2015 • Für alle OPs unabhängig vom Datum der Genehmigung gemeinsames Datum zum Einreichen der Abschlussdokumente: 31.03.2017 • Grundsätzlich keine Flexibilität zwischen den Schwerpunkten zum Zeitpunkt des Abschlusses (Art. 77 der VO (EG) 1083/2006)

  6. Kommissionsentwurf für Leitlinien zum Abschluss der Förderperiode 2007-2013 • III. Grundlegende Änderungen zum Abschluss 2000-2006 • Zulässigkeitsprüfung und inhaltliche Prüfung des Abschlussberichts durch Kommission werden zusammengefasst. • Eigene Berichterstattung zu Großprojekten und Finanzierungsinstrumenten gemäß den VO-Änderungen aus 2011 • Berichterstattung zu herausgenommenen und wiedereingezogenen Beträgen, noch ausstehenden Wiedereinziehungen und nicht wiedereinziehbaren Beträgen nach der jährlichen Stellungnahme an die Kommission nach Art. 20/Anhang XI der VO (EG) 1828/2006

  7. Kommissionsentwurf für Leitlinien zum Abschluss der Förderperiode 2007-2013 • III. Grundlegende Änderungen zum Abschluss 2000-2006 • Unregelmäßigkeiten und nicht wiedereinziehbare Beträge: bleiben nur offen, wenn Kommission tätig wird und Fragen stellt oder Weiterverfolgung verlangt • Prüfbehörde prüft den Schlusszahlungsantrag und legt ggf. jährliche Fehlerraten und Fehlerquote für das gesamte Programm zum Abschluss fest.

  8. Kommissionsentwurf für Leitlinien zum Abschluss der Förderperiode 2007-2013 • IV. Spezielle Regelungen zur Förderfähigkeit von Projekten • Grundsatz: alle Projekte müssen abgeschlossen und in Benutzung sein; nur funktionierende Projekte können abgerechnet werden • Ausnahmen: • Großprojekte und Projekte mit mindestens 5 Millionen Euro Gesamtkosten: Möglichkeit des sog. „Phasing“ (Voraussetzungen: zwei klar von einander zu unterscheidende Projektphasen; erste Phase ist nutzbar zum Zeitpunkt der Übermittlung der Abschlussdokumente; zweite Phase ist in 2014-2020 förderfähig)

  9. Kommissionsentwurf für Leitlinien zum Abschluss der Förderperiode 2007-2013 • IV. Spezielle Regelungen zur Förderfähigkeit von Projekten • Nicht funktionierende Projekte über 5 Mio. Euro können abgerechnet werden, wenn • insgesamt nicht mehr als 10% der OP-Mittel in derartige Projekte geflossen sind • der Mitgliedstaat die Projekte innerhalb von zwei Jahren nach dem Stichtag für die Einreichung der Abschlussdokumente vollendet • der Mitgliedstaat bestimmte quartalsweise Berichterstattungen an die Kommission vornimmt.

  10. Kommissionsentwurf für Leitlinien zum Abschluss der Förderperiode 2007-2013 • V. Spezielle Regelungen zur Berichterstattung • Separate Berichterstattung zu • Großprojekten • Finanzierungsinstrumenten • Phasing • Nicht funktionierenden Projekten • Ergebnissen: Wenn die im Abschlussbericht ausgewiesenen Indikatorwerte signifikant (d.h. mehr als 25%) von den Zielwerten des OP abweichen, muss eine Erklärung und Rechtfertigung erfolgen, warum die Zielwerte nicht erreicht wurden und warum keine Korrekturmaßnahmen während der OP-Laufzeit getroffen wurden.

  11. Kommissionsentwurf für Leitlinien zum Abschluss der Förderperiode 2007-2013 • VI. Hauptsächliche Vereinfachungen gegenüber Abschluss 2000-2006 • Die Bewertung des Abschlussberichtes und des Schlusszahlungsantrages erfolgen unabhängig voneinander. D.h. im Falle von notwendigen Korrekturen in einem Dokument muss keine Anpassung im anderen erfolgen. • Die Berichterstattung zu Unregelmäßigkeiten erfolgt nach Art. 20/Anhang XI der DVO und unabhängig von der OLAF-Berichterstattung. Es muss also kein Abgleich mit den OLAF-Daten vorgenommen werden.

  12. Kommissionsentwurf für Leitlinien zum Abschluss der Förderperiode 2007-2013 • VI. Hauptsächliche Vereinfachungen gegenüber Abschluss 2000-2006 • Der Abschlussbericht komplettiert die Abfolge der Jahresberichte und folgt demselben Aufbau. • Elektronische Übermittlung der Abschlussdokumente via SFC 2007 • ggf. Teilabschlüsse

  13. Kommissionsentwurf für Leitlinien zum Abschluss der Förderperiode 2007-2013 • VII. Schlussfolgerungen für die Vorbereitung des Abschlusses des EFRE-OP Thüringen 2007-2013 • Zügiger Abschluss der Projekte und der Verwendungsnachweisprüfungen ist unabdingbar. • Spätestens zum Ende des III. Quartals 2015 sollte nach dem Ergebnis der bis dahin abgeschlossenen Verwendungsnachweisprüfungen klar sein, ob eine OP-Änderung bzgl. Finanzplan notwendig ist, um die Mittel voll auszuschöpfen.

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