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Rechtsanwälte Salfeld & Kollegen. Referent Rechtsanwalt Jörg Salfeld. Teamschulung Einführung in das Arbeitsrecht. Begrüßung und Einführung. Begrüßung Ziel des Seminars und Vorgehensweise Arbeitsmaterialien. Arbeitsrecht – Inhalt Teil I. Beendigung des Arbeitsverhältnisses
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Rechtsanwälte Salfeld & Kollegen Referent Rechtsanwalt Jörg Salfeld Teamschulung Einführung in das Arbeitsrecht
Begrüßung und Einführung • Begrüßung • Ziel des Seminars und Vorgehensweise • Arbeitsmaterialien Rechtsanwälte Salfeld & Kollegen
Arbeitsrecht – Inhalt Teil I • Beendigung des Arbeitsverhältnisses • Arten der Beendigung • Formelle Voraussetzungen der Kündigung • Formen der Kündigung und deren Zugang • Die Kündigungsfristen • Das Kündigungsschutzgesetz • Anwendbarkeit / Leitende Angestellte • Personenbedingte Kündigung • Verhaltensbedingte Kündigung • Betriebsbedingte Kündigung • Die Verteidigung des AN gegen eine Kündigung Rechtsanwälte Salfeld & Kollegen
Arbeitsrecht – Inhalt Teil II • Urlaub • Krankheit • Mutterschutz • Elternzeit • Zeugnis Rechtsanwälte Salfeld & Kollegen
I. Beendigung – 1. Arten der Beendigung • Automatische Beendigung durch Befristungsende, Tod oder erreichen des Rentenalters • Einseitige Beendigung durch Kündigung des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers • Einvernehmliche Beendigung durch Aufhebungsvertrag/Abwicklungsvertrag Rechtsanwälte Salfeld & Kollegen
I. Beendigung – 2. Formelle Voraussetzungen • § 623 BGB: Schriftform (!) „eigenhändige Namensunterschrift“ • Einhaltung der Kündigungsfrist • Zugang der Kündigung gegenüber dem zu Kündigenden • Anhörung des Betriebsrates, wenn vorhanden (§ 102 BetrVG) • Kündigungsberechtigung (Vollmacht) - § 174 BGB Rechtsanwälte Salfeld & Kollegen
Außerordentliche Kündigung: (=fristlose Kündigung). § 626 BGB (Bitte Gesetzestext lesen!!) Das Arbeitsverhältnis endet im Moment des Zugangs der Kündigung. Ordentliche Kündigung: Kündigungsfrist gem. Tarifvertrag, Gesetz oder Arbeitsvertrag, ist zwingend einzuhalten. Nur wenn KSchG Anwendung findet, muss Kündigungsgrund gegeben sein, damit die Kündigung rechtmäßig ist I. Beendigung – 3. Formen und Zugang der Kündigung Rechtsanwälte Salfeld & Kollegen
I. Beendigung – 3. Formen und Zugang der Kündigung • Zugang = wenn die schriftliche Kündigung so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass dieser unter regelmäßigen Umständen von ihr Kenntnis nehmen kann • Unter Anwesenden: bei Übergabe der schriftlichen Kündigung • Unter Abwesenden: bei Möglichkeit der Kenntnisnahme unter regelmäßigen Umständen > Probleme: • Briefkasteneinwurf • Einwurf-Einschreiben/Einschreiben mit Rückschein • Arbeitnehmer im Urlaub • Arbeitnehmer im Krankenhaus • Kündigung wird Familienmitglied des AN übergeben • Zugangvereitelung, § 162 BGB Rechtsanwälte Salfeld & Kollegen
I. Beendigung – 4. Kündigungsfristen • Kündigungsfrist bestimmt den Zeitraum, der mindestens zwischen Zugang der Kündigung und dem vom Kündigenden beabsichtigten Beendigungstermin liegen muss • Fristlose Kündigung gem. § 626 BGB beendet fristlos, d.h. sofort mit Zugang • Ordentliche Kündigung beendet fristgerecht, d.h. innerhalb der geltenden (tarifvertraglichen, gesetzlichen oder vertraglichen) Frist: • Vertragliche Festlegung der Kündigungsfrist • Gegenprüfung tarifvertragliche Kündigungsfristen • Gegenprüfung gesetzliche Kündigungsfrist § 622 BGB • Nichteinhaltung der Kündigungsfrist führt grds. zur Anpassung der Kündigung Rechtsanwälte Salfeld & Kollegen