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4. Hörfunkworkshop. Formen der Zusammenarbeit von Hörfunksendern. Zusammenarbeit mit Dritten. Nachrichten. Nachrichten- und Audioagenturen Zulieferung sprechfertiger oder fertig produzierter Nachrichten Zeitgleiche und unveränderte Übernahme von Nachrichten
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4. Hörfunkworkshop Formen der Zusammenarbeit von Hörfunksendern
Zusammenarbeit mit Dritten Nachrichten • Nachrichten- und Audioagenturen • Zulieferung sprechfertiger oder fertig produzierter Nachrichten • Zeitgleiche und unveränderte Übernahme von Nachrichten • Nachrichten sind unverzichtbar, aber nicht imageprägend Beiträge • Einkauf von Agenturen, freien Mitarbeitern und anderen Sendern • PR-Beiträge
Zusammenarbeit mitDritten Musik • Musik wird von der Redaktion ausgewählt • Musikplanung erfolgt intern oder extern Programmübernahmen • Rahmenprogramm - radio NRW • ARD - Nachtexpress, Berichte von Heute (NDR/WDR), Popnacht • Franchise - Übernahme eines Programmkonzeptes
Zusammenarbeit mit Dritten Vermarktung • National – RMS/AS&S • Lokal/regional TOP Radiovermarktung/RadioKombi Baden-Württemberg Technische Zusammenarbeit • Funkhäuser • Planung und Betrieb von Leitungen und Sendern
Organisatorische Zusammenarbeit ARD • § 19 Abs. 8 RfStV, Gesetzlichen Auftrag zur Zusammenarbeit • 12 Gemeinschaftseinrichtungen u.a. IRT, SRT und die ZFP Senderfamilien • Ein Veranstalter verantwortet mehrere Programme - WDR, SWR, NDR je 8 Programme, FFH 3 Programme
Organisatorische Zusammenarbeit Funkhausmodell • Mehrere Veranstalter schließen sich zu einer Gesellschaft zusammen, die die Programme produziert und vermarktet. Senderkette • Unternehmen beteiligen sich an mehreren Radioveranstaltern in einem oder mehreren Märkten mit dem Ziel eine gemeinsamen Marke zu bilden. Radio-Holding • Unternehmen beteiligen sich an mehreren Radioveranstaltern in einem oder mehreren Märkten ohne die Absicht zur Bildung einer gemeinsamen Marke, aber mit der Ziel, Synergien der Gruppe zu nutzen.
Notwendigkeit der Zusammenarbeit Wirtschaftliche Gründe • Schwankungen auf dem Werbemarkt • Nutzung von Synergien (gemeinsame Dienstleistungen – Forschung, Technik) • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit (intermediär/intramediär) • Abwehr branchenfremder Veranstalter • Finanzierung der Digitalisierung Rundfunkrechtliche/-politische Gründe • Zusammenarbeit zur Verbesserung der Programmvielfalt – Art. 25 Abs. 3 BayMedG • Zusammenarbeit zur Stärkung des Lokalfunks - NRW
Grenzen der Zusammenarbeit Kartellrecht • Vermarktung – RMS • Zusammenschluss in verwandten Märkten – Springer/ProSiebenSat1 Öffentlich-rechtlicher Rundfunk • Autonomie im Rahmen der Rundfunkgesetze und Staatsverträge • Beteiligung an privaten Veranstaltern richtet sich nach allg. Kartell- und Rundfunkrecht Privatrechtlicher Rundfunk • Regelungen der Programm- und Meinungsvielfalt nach den Landesmediengesetzen • Veranstaltervielfalt gegen Programmvielfalt