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Berufung von Professoren Berufungsverfahren (§ 48 LHG). Ablauf. Fakultät füllt Fragebogen zur Ausrichtung, Wertigkeit der Professur und Ausstattung aus Freigabe der Stelle durch Rektorat
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Berufung von ProfessorenBerufungsverfahren (§ 48 LHG) ZUV Dezernat 5 Hundt
Ablauf • Fakultät füllt Fragebogen zur Ausrichtung, Wertigkeit der Professur und Ausstattung aus • Freigabe der Stelle durch Rektorat • Bei Übereinstimmung der Ausrichtung mit genehmigten Struktur- und Entwicklungsplan sofort Ausschreibung, ansonsten „MWK-Schleife“ ZUV Dezernat 5 Hundt
Berufungsverfahren • Rektor beruft den Professor im Einvernehmen mit dem Wissenschaftsministerium ZUV Dezernat 5 Hundt
Berufungskommission • Bildung: Durch Rektorat • Leitung: Rektor/Prorektor oder Mitglied des Fakultätsvorstands • Zusammensetzung: Professoren (Mehrheit) mindestens eine hochschulexterne sachverständige Person eine fachkundige Frau ein Studierender Gleichstellungsbeauftragte (mit beratender Stimme) ZUV Dezernat 5 Hundt
Berufungs-kommission • BK holt auswärtige und vergleichende Gutachten ein • BK macht Berufungsvorschlag (3 Namen) für Rektorat • Studiendekan nimmt Stellung ZUV Dezernat 5 Hundt
„Heidelberger Verfahren“ • Fakultätsrat wird beteiligt (GO) • Senat stimmt der Liste zu (GO) • Rektorat übernimmt Votum des Senats (GO); beschließt Liste ZUV Dezernat 5 Hundt
MWK kommt „ins Spiel“ • Berufungsliste mit Checkliste zum MWK • Einvernehmen durch MWK binnen 4 Wochen zugesagt • MWK prüft, ob Parallelruf vorliegt • Einvernehmen wird erteilt ZUV Dezernat 5 Hundt
Berufungsverfahren • Rektor beruft Professor (1. Platzierten) • Ausstattungsverhandlung mit Rektorat • Gehaltsverhandlung mit Rektor und Kanzlerin • Rufannahme durch Professor ZUV Dezernat 5 Hundt
MWK erneut im Spiel • Ernennungsunterlagen zum MWK • Ministerpräsident unterschreibt Urkunde • Aushändigung vor Ort ZUV Dezernat 5 Hundt
Juniorprofessur • W 1-Bezahlung während der ganzen 6 Jahre (4+2 oder 3+3) • Lehrverpflichtung nach LVVO: zunächst 4 SWS, nach positiver Evaluierung 6 SWS • Lehrverpflichtung nach Heidelberger Modell: 4 SWS im Durchschnitt + Beteiligung an Prüfungen + akademischer Selbstverwaltung ZUV Dezernat 5 Hundt
Juniorprofessorenund Tenure track • Berufung auf Vollprofessur möglich wenn nach der Promotion die Universität gewechselt oder mind. 2 Jahre außerhalb der eigenen Universität wissenschaftlich tätig gewesen • Ausschreibung trotzdem erforderlich ZUV Dezernat 5 Hundt