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Arbeitsmarktöffnung: Mai 2011. Wolfgang Greif GPA-djp, Abt Europa/Konzerne & Internationales wolfgang.greif@gpa-djp.at Phone: +43 (0) 50301 21 205 Mobil: +43 (0) 50301 61 205. Einige Fakten zu den Übergangsfristen. Was bedeutet Arbeitsmarktöffnung.
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Arbeitsmarktöffnung:Mai 2011 Wolfgang Greif GPA-djp, Abt Europa/Konzerne & Internationales wolfgang.greif@gpa-djp.at Phone: +43 (0) 50301 21 205 Mobil: +43 (0) 50301 61 205
Was bedeutet Arbeitsmarktöffnung Übergangsfristen laufen aus mit 30.4.2011 • Keine Möglichkeit der Verlängerung • Volle Arbeitnehmerfreizügigkeit • Gilt auch für Pendler/innen Arbeitnehmerfreizügigkeit • für alle EU-8-Bürger ab 1. Mai -> Auslaufen des siebenjährigen Übergangsarrangements • Verlängerung der Übergangsfristen für Rumänien und Bulgarien um weitere 2 Jahre (bis Ende 2013); begründete Mitteilung an EU-Kommission bis Jahresende erforderlich Dienstleistungsfreiheit • für alle Unternehmen mit Sitz in einem EU-8-Mitgliedstaat: Wegfall der Bewilligungspflicht für die Entsendung von Arbeitskräften in den „geschützten Sektoren“ (insb. Bau); ab 2014 für RUM, BG
Beitritte: 1. Mai 2004 - Estland -Lettland - Litauen - Polen - Slowakei - Slowenien - Tschechien - Ungarn Übergangsfristen bei AN-Freizügigkeit Beitritte: 1. Jänner 2007 -Rumänien - Bulgarien ÜF bei der DL-Freiheit nur in - Deutschland - Österreich für grenzüberschreitende AN-Entsendung in ausgewählten Wirtschaftszweigen,u.a. - Bau- und Baunebengewerbe, Gartenpflege - Sozialdienste - Reinigung- und Sicherheitsdienste Keine Übergangsfristen -Malta - Zypern
Warum Übergangsfristen Sinn mach(t)en • Traditionelles Instrument bei EU Erweiterungen • Umgang mit extremen Anpassungsschwierigkeiten • Ohne ÜF drohten Anpassungsschocks für einzelne Wirtschaftsbereiche & (Sub-)Systeme • Besonderheiten d Erweiterung EU 15 > EU 25 (27) • EU Erweiterung v.a. politisch motiviert; ökonomisch verfrüht • Extremes Entwicklungs- und Wohlstandsgefälle in der EU • Erweiterung im Jahr 2004 tlw. ungenügend vorbereitet • Druck auf Sozialstaat und Arbeitsbedingungen • Beibehaltung von Zulassungsverfahren für AN aus neuen EU-Ländern in MOE ermöglichte regulierten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt • Wesentliches Moment für Akzeptanz der Erweiterung in der Bevölkerung
Rumänien & Bulgarien • gleiches 3-Phasen-Modell (gesamt: max. 7 Jahre) • 3. Phase ab 1.1.2012(bei Gefahr schwerwiegender Störungen) • bis längstens 31.12.2013 • weiterhin Bewilligungen notwendig • Auch Entsendungen in sensiblen Branchen geschützt
Der österreichische Arbeitsmarkt ist gut vorbereitet Zusätzlicher Druck bereits während der Übergangsfristen weitgehend abgefangen durch • Gemeinschaftspräferenz: Vorrang von neuen EU-Bürgern vor Drittstaatsangehörigen (v.a. in Saisonbranchen) • bedarfsgerechte und arbeitsmarktkonforme Steuerung der Zulassung (z.B. Facharbeiterregelung in 67 Mangelberufen; Gesundheit/Pflege, Schlüsselkräfte) • Beschränkungen in Bereichen mit ausreichend verfügbaren Arbeitskräften (unqualifizierte Tätigkeiten, Niedriglohnsektor) • AuftraggeberInnenhaftung (ASVG) am Bau • Ausbau aktiver Arbeitsmarktpolitik (650 Mio auf 1 Mrd/Jahr)
Beschäftigte Ausländer in Österreich(Quelle: Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger) • Plus an Beschäftigung von nichtösterreichischen AN zu 50% aus „EU-Alt“ (v.a. DE) • Zunahme aus MOEL: ca. 47.000 (2004-2010) • „zu Lasten“ von Drittstaatenangehörigen – Anteil seit 2004 sogar rückläufig • u.a. Pendler/innen (Anstieg von 13.200 in 2006 auf 28.900 in 2009) und Saisoniers (ca. 60% Anteil aus NMS) ersetzen beschäftigte Drittstaats-AN
Zuwanderung zu nationalen Arbeitsmärkten in EU-Mitgliedsstaaten • EU-Überblick: Österreich hat trotz ÜF-Filter (max. Ausnutzung des Übergangsregimes) relativ größte Zuwanderung aus den NMS nach Irland und UK • 89.400 AN aus NMS (2010) • Zugewandert 2004 bis 2008 inklusive Selbstständige: 106.000 (= 4.Stelle in EU nach Irland, Luxemburg, UK,) Quelle: BMASK • Nationale Erfahrungen in anderen EU-Ländern: + 400.000 AN v.a. nach UK, Irland / kaum z.B. nach Schweden • DT, AUT, IT, NL: Zunahme v.a. kurzfristiger Arbeitsaufnahmen • Zunehmende Klagen über „Brain-Drain in PL, Baltikum, SK, TCH (v.a. Gesundheits- und Bauwesen, Fachkräfte)
Beschäftigte Personen aus den neuen EU Mitgliedsstaaten in AUT (2009) • Estland 65 • Lettland 130 • Litauen 194 • Malta 21 • Polen 16.204 • Slowenien 5.704 • Tschechien 5.136 • Slowakei 9.350 • ehem. Tschechoslowakei 3.438 • Ungarn 23.177 • Zypern 45 • Bulgarien 2.870 • Rumänien 15.550 • gesamt 81.884 • Anteil an der Wohnbevölkerung • (in Prozent und absoluten Zahlen) • Österreich ca. 1,10 %82.000 • Deutschland ca. 0,67 % 600.000 • UK ca. 1,00 % 600.000 • Irland ca. 4,00 % 180.000 • EU 15 ca. 0,50 % 2 Mio.
Ausblick: Wanderung und Pendeln nach Österreich 2011 ff. Ökonomische Rahmenbedingungen • Günstige Wirtschaftsentwicklung in NMS schwächt „Migrationsdruck“ ab • Entwicklung des allg. Wohlstandsgefälles: Arbeitsmigration wird sich für EU-8-BürgerInnen zunehmend weniger lohnen • „Wer kommen wollte, ist schon da“: während des Übergangsarrangements wurden ca. 90.000 Arbeitskräfte aus den EU-8 arbeitsmarktkonform und bedarfsgerecht zugelassen • Durch das System der Rot-Weiß-Rot-Karte wird die Zuwanderung aus Drittstaaten auf Hochqualifizierte und unerlässliche Fachkräfte beschränkt Migrations- und Pendelpotenzial • Erwartetes zusätzliches Arbeitskräftepotential: 15.000 bis 20.000 (inkl. Pendler/innen) in 2011 • Verringerung in den Folgejahren bis auf ca. 8.000/Jahr bis zum Jahr 2020.
Resümee 2004 bis 2010 • Übergangsfristen waren notwendig, weil Unterschied NMS und alte EU-Länder zu groß • Übergangsfristen haben als Filter gewirkt, aber keine totale Abschottung wie z.B. von EU-Kommission behauptet • Wachstumsimpulse durch EU-Mitgliedschaft und Erweiterung, aber: Nutzen und Lasten ungleich verteilt: • AN hatten mehr an den Lasten zu tragen als AG • Hervorstechende Verlierergruppen am Arbeitsmarkt & Lohnkonkurrenz: - Leiharbeiter/innen, weniger gut ausgebildete, gewerbliche Fachkräfte - AN aus Ex-Jugoslawien und Türkei
Arbeitsmarktöffnung: Forderungen von ÖGB und AK • Effektive Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping schaffen • Ab 2011 Quote für Saisonierbeschäftigte drastisch reduzieren • Ausnützen 3. Phase der Übergangsfristen ad Bulgarien und Rumänien • Arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Offensive • Auf- und Ausbau grenzüberschreitender Kooperationen forcieren • Ergänzung von EU-Regelungen zur grenzübergreifenden Arbeitsmobilität • u.a. Nachbesserung Entsende-RL; grenzüberschreitende Durchsetzung von Verwaltungsstrafen)
Gesetz gegen Lohn- und Sozialdumping Eckpunkte • Strafbarkeit der unterkollektivvertraglichen Entlohnung • Intensivierung der Kontrolle des KV-Grundentgeltesdurch die GKK • Verpflichtende Bereithaltung von Unterlagen zu Kontrollzwecken • Erweiterung der behördlichen Betretungs- u. Einsichtsrechte Gilt für • inländische Arbeitgeber u. ausländische Arbeitgeber, • die AN mit gewöhnlichem Arbeitsort in Österreich beschäftigen oder • aus dem EWR-Raum sowie aus Drittstaaten zur Dienstleistung nach Österreich entsenden oder überlassen • +
Ziele des LSDB-Gesetzes Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumpingbei Entsendungen und grenzüberschreitenden Überlassungen Sicherung gleicher Arbeitsmarkt- u. Lohnbedingungen für in- und ausländische Arbeitnehmer Verhinderung des Verdrängungswettbewerbs bereits in Österreich ansässiger AN, die durch neu zuwandernde Arbeitskräfte unter Lohndruck geraten könnten Sicherung eines fairen wirtschaftlichen Wettbewerbs Sicherstellung von Abgaben und Sozialbeiträgen 17
Anpassung Saisoniermodell an Arbeitsmarktöffnung • für Drittstaatsangehörige, bleibende Einschränkung für RUM/BUL • nur mehr sog. „Stammsaisoniers“ bei Registrierung kontingentfrei • Handlungsfeld Arbeitsmarktpolitik • Zusammenarbeit öffentlicher Arbeitsmarktinstitutionen(u.a. Arbeitsmarktbeobachtung und Monitoring) • Integrative Arbeitsmarkt und Beschäftigungspolitik / Antidiskriminierunspolitik • Verbesserte Anerkennung formell und informell erworbener Kompetenzen und Qualifikationen (u.a. bei KV-Einstufungen) • Gewerkschaftliche Kooperationen • Information über arbeits- und sozialrechtliche Regeln, Arbeits-bedingungen und Beschäftigungsmöglichkeiten für AN aus NMS • Aktive Beratung und Rechtschutz • Gewerkschaftliche Allianzen über Grenzen hinweg: siehe u.a. ZUWINBAT, ZUWINS, IGR Ungarn-Burgenland; Wr Dialog im Handel; EBRs
Weitere Veranstaltungen / Informationen • 4 ÖGB-BR Konferenzen in den Bundesländern • in Kooperation mit bmask - Linz: 13.05.2011 – Salzburg: 23.05.2011 – Graz: 08.06.2011 – Wien: 20.06.2011 • ÖGB-/AK-Fachtagung & ÖGB-Europadialog Offene Arbeitsmärkte in Europa – Risiko und Chancen?Österreich im Vergleich • Freitag, 29. April 2011 (9:00 – 14:00 Uhr), Wien – ÖGB-Zentrale • Broschüre: Arbeitsmarktöffnung: Mai 2011 • GPA-djp Leitfaden für Betriebsräte • Download auf der GPA-djp Homepage: www.gpa-djp.at (siehe Themenseite “Arbeitsmarktöffnung Mai 2011”) • GPA-djp Seminare für Betriebsräte • Termin_01: 6. Mai 2011, Wien