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Die Allgemeine Erwerbs- versicherung AEV: Das Modell und die Finanzierung

Die Allgemeine Erwerbs- versicherung AEV: Das Modell und die Finanzierung. 4.6.09 Ruth Gurny, Beat Ringger. 1. Status quo: Ungenügend in vielerlei Hinsicht. Heutiges Netz zur Sicherung des Erwerbsausfalls „historisch gewachsen” Laufend neue Teilantworten und Flickstellen führen zu

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Die Allgemeine Erwerbs- versicherung AEV: Das Modell und die Finanzierung

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  1. Die Allgemeine Erwerbs-versicherung AEV: Das Modell und die Finanzierung 4.6.09 Ruth Gurny, Beat Ringger 1

  2. Status quo: Ungenügend in vielerlei Hinsicht • Heutiges Netz zur Sicherung des Erwerbsausfalls „historisch gewachsen” • Laufend neue Teilantworten und Flickstellen führen zu • Intransparenz • Doppelspurigkeiten • Ungerechtigkeiten • Löcher • Aufwändige Projekte zur interinstitutionellen Zusammenarbeit mit fraglicher Wirksamkeit

  3. Konsequenzen • Ausspielen und Abschieben der verschiedenen Betroffenengruppen • massiver Anstieg der Sozialhilfefälle in den letzten Jahren (Sozialhilfequote 1990: 1,3%, 2007: 3,1%)

  4. Jetzt nötig: Neubau statt weiteres Flickwerk Grundprinzipien des neuen Modells: • Gleichbehandlung und Sicherheit: Abdeckung des Erwerbsausfalls unabhängig vom „Grund” des Erwerbsausfalls • Doppelspurigkeiten verhindern • Lücken schliessen • Einbezug der selbständig Erwerbenden • Krankentaggeld • Familien EL

  5. Grundprinzipien ( Forts.) • BürgerInnennähe schaffen: • Dezentrale Durchführungsstellen für Beratung und Betreuung • Zentrale Ausgleichsstelle für Verwaltung der Geldmittel • Viele Einzelkassen • Tripartit besetzte Aufsichtsorgane • Freie Wahl der Kasse, Recht auf Kassenwechsel • Frei zugänglicher Rechtsmittel, um Entscheide der AEV anfechten zu können • Einrichtung einer Ombudsstelle

  6. Was ist neu? Ausgewählte Aspekte • Integration aller Sicherungssysteme der Existenzsicherung während Erwerbsphase: • Mutterschaft • Zivil- und Militärdienst • Krankheit • Unfall • Arbeitslosigkeit • Invalidität • Leistungen (Taggelder, Renten etc.) vereinheitlicht • Einbezug der selbständig Erwerbenden (Basis zur Berechnung von Beiträgen und Leistungen: Reineinkommen der letzten 24 Monate)

  7. Was ist neu? (Forts.) • Ergänzungsleistungen für armutsbetroffene Familien • Krankentaggelder für alle • Sozialhilfe: integriert und vereinheitlicht, Rückführung auf ursprüngliche Funktion

  8. Fokus Taggelder • Höhe: 80% des letztversicherten Taglohnes (70% des letztversicherten Verdienstes für Personen ohne Unterhaltspflicht gegenüber Kindern) • Nach oben begrenzt analog heutiger ALV • Kinderzulagen sind zu 100% versichert. • Zeitlich unbeschränkter Anspruch auf Taggelder für Leute, die mindestens 5 Jahre Wohnsitz in der Schweiz hatten Für die anderen gelten die heute in der ALV geltenden Beschränkungen

  9. Gleichgewicht zwischen Rechten und Pflichten • Pflichten: Mit Unterstützung der zuständigen Stellen muss alles Zumutbare unternommen werden, um den Grund des Erwerbsausfalls zu vermeiden oder zu verkürzen • Rechte der Versicherten: • Zeitlich unbeschränkter Anspruch auf Taggelder und andere Leistungen • „Zumutbare Arbeit”: Anspruch auf „Decent Work” gemäss ILO und revidierten Zumutbarkeitsregeln des heutigen ALV

  10. Finanzierung:Grössenordnungen Soziale Sicherheit in der Schweiz, Ausgaben: • Total: 138.5 Mia • Altersvorsorge: 69 Mia • Gesundheit (staatl.geregelt): 30 Mia • AEV-relevant: 27.2 Mia Alle Angaben für 2006

  11. Kombinierte Finanzierung • Sozialbeiträge (Lohnabhängige, Arbeitgeber) und Staatsbeiträge • Staatsanteil an Systemen der Sozialen Sicherheit:CH 22.3%, EU-27 37.6% • Krankentaggeld-Komponente: Lohnprozente • Alle weiteren Verbesserungen: staatlich finanziert

  12. Staatliche Mehrkosten

  13. Wirkungsgrad der Versicherer Quellen: Studie Jäger (Suva, Private UV) BPV (private Krankentaggelder, Schnitt 96-06) Entlastung Lohnprozente AEV: über 600 Mio/Jahr

  14. Lohnprozente heute

  15. AEV-Lohnprozente

  16. AEV-Mehreinnahmen ALV und UV: Lohnprozente nur bis zu einem höchstversicherten Einkommen IV, EO (AHV) und neu AEV: Lohnprozente auf alle Einkommensanteile ALV: Erhöhung versicherter Lohn auf CHF 315‘000.- bringt 350 Mio Mehreinnahmen AEV: Mehreinnahmen von ca 1 Mia CHF / Jahr

  17. Fazit Die AEV bringt unter dem Strich • 830 Mio Mehrkosten Staat • 600 Mio Entlastung Sozialbeiträge • Ca 1 Mia Mehreinnahmen dank Abgaben auf allen Lohnanteilen Die AEV ist solider finanzierbar als das heutige Regime.

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