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Vertretungen der Öffentlichen Bibliotheken

Schulungsunterlagen der AG RDA Bearbeitet für RDA-Schulungen im GBV (Zielgruppe Sacherschließer /innen). Vertretungen der Öffentlichen Bibliotheken. Modul GND. Geografika (Orte). Grundsätzliches.

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Vertretungen der Öffentlichen Bibliotheken

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Presentation Transcript


  1. Schulungsunterlagen derAG RDABearbeitet für RDA-Schulungen im GBV (Zielgruppe Sacherschließer/innen) Vertretungen der Öffentlichen Bibliotheken

  2. Modul GND Geografika (Orte)

  3. Grundsätzliches • Gebietskörperschaften als Urheber (bzw. sonstige beteiligte Körperschaften) werden gemäß RDA als Körperschaften behandelt: „Der Ausdruck Körperschaft bezieht sich auf eine Organisation oder eine Gruppe von Personen und/oder Organisationen, die durch einen bestimmten Namen identifiziert ist und die als Einheit handelt oder handeln kann.“ (RDA 8.1.2) • Körperschaften werden in Kapitel 8 und 11 geregelt • Kapitel 16 (Geografika / Orte) dient in diesem Zusammenhang als Ergänzung zu Kapitel 11 in Fragen, die Gebietskörperschaften betreffen.

  4. Grundsätzliches In RDA Kap. 16 wird geregelt: • Wahl und Erfassung von bevorzugten und abweichenden Namen für Orte • Wahl und Erfassung von sonstigen identifizierenden Merkmalen von Orten • Orte umfasst „Regierungen“ und Gemeinschaften, die keine „Regierungen“ sind (RDA 16.0) • Gebietskörperschaften als Urheber werden gemäß RDA als Körperschaften behandelt. In der GND werden sie weiterhin als Tg-Satz (PICA) erfasst.

  5. Grundsätzliches • Vor allem der Grundsatzentscheidung „möglichst nahe am Originaltext (= englische Version der RDA)“ zu bleiben, ist die durchgängige Verwendung des Begriffes „Ort“, überall dort, wo im Originaltext „Place“ steht, geschuldet. Dies führt mitunter zu recht sperrigen und oft nicht einfach zu verstehenden Formulierungen: • Z.B.: „Erfassen Sie als Teil des Namens eines Ortes (der kein Land oder Staat usw. ist) …“ – Hier meint „Ort“ eigentlich Gebietskörperschaft. • An anderer Stelle ist von „Orte[n] innerhalb von Städten“ die Rede, wo RDA eigentlich Orts- bzw. Stadtteile meinen. • Bei zukünftigen Überarbeitungsschritten der deutschen Übersetzung sollen diese sukzessive abgebaut und durch präziser auf den betreffenden Sachverhalt abzielende Formulierungen ersetzt werden.

  6. Grundsätzliches Deutsche Übersetzung einschlägiger Begriffe: • Access Point  Normierter Sucheinstieg • Reference Source  Nachschlagewerk • Government  Gebietskörperschaft • Place  Geografikum • Location of Headquarters  Sitz (statt Ort des Hauptsitzes)

  7. Informationsquellen RDA 16.2.2.2 (Quellen für den bevorzugten Namen) • Bevorzugte Sprache ist Deutsch (RDA 0.11.2). • Liste der fachlichen Nachschlagewerke gilt weiter gemäß ERL zu RDA 16.2.2.2 • Dort wird geregelt, welche Nachschlagewerke im Einzelnen zu verwenden sind und in welcher Reihenfolge sie konsultiert werden sollen.

  8. Wahl des bevorzugten Namens RDA 16.2.2.3 , ERL; 16.2.2.2,ERL • Als bevorzugter Name gemäß 16.2.2.3 a) wird die im Deutschen gebräuchliche Namens-form gemäß den Nachschlagewerken gewählt. • Andere Namensformen sowie originalsprachige bzw. ‑schriftlicheNamen werden als abweichende Namen erfasst.

  9. Beispiele Wahl des bevorzugten Namens (RDA 16.2.2.3, ERL) Bevorzugter Name Florenz Abweichender Name Firenze Abweichender Name Florentia Abweichender Name Comunedi Firenze Abweichender Name Cittàdi Firenze Bevorzugter Name Kairo Abweichender Name AlQāhira Abweichender Name Al-Qāhira

  10. Beispiele Wahl des bevorzugten Namens (RDA 16.2.2.3, ERL) Sankt Gilgen Bad Segeberg Markt Schwaben Seebad Ahlbeck Saint-TropezAix-les-Bains St. Moritz Evian-les-Bains Frankfurt am Main Sankt Johann in Tirol

  11. Erfassen des bevorzugten Namens RDA 16.2.2.4, AWR+ERL; 16.2.2.12, AWR+ERL • RDA verlangen das Erfassen des nächstgrößeren Geografikums („larger place“) in Textform. Beispiel: Paris (Frankreich) • Dazu wurde ein Proposal der deutschsprachigen Verbünde eingereicht, in dem vorgeschlagen wird, dies stattdessen auch als Code angeben zu können (Ländercode). • Das Proposalzu „larger places“ wurde zurückgestellt; der Sachverhalt soll in einer Arbeitsgruppe des Joint SteeringCommittee (JSC) geklärt werden.

  12. Erfassen des bevorzugten Namens RDA 16.2.2.4, AWR+ERL • Eine Änderung von RDA in die von den deutsch-sprachigen Verbünden favorisierte Richtung, Codes statt Text anzugeben, die dann sprachabhängig aufgelöst werden können, erscheint denkbar. • Deshalb werden die geografischen Namen für Gebietskörperschaften bis zu einer endgültigen Entscheidung so wie bisher erfasst.  Erfassung wie in den bisherigen GND-Regeln vgl.EH-G-01

  13. Erfassen des bevorzugten Namens RDA 16.2.2.4, AWR+ERL • Das nächstgrößere Geografikum wird nicht als Teil des bevorzugten Namens, sondern als Element in codierter Form erfasst – AWR zu RDA 16.2.2.4  bisheriger Ländercode bleibt • Die Regelungen in RDA 16.2.2.9, RDA 16.2.2.10, RDA 16.2.2.11, RDA 16.2.2.12 sowie teilweise 16.2.2.13 und 16.2.2.14 sind somit bis auf Weiteres nicht anzuwenden (vgl. AWR und ERL zu diesen Stellen) vgl.EH-G-01

  14. Erfassen des bevorzugten Namens ERL zu RDA 16.2.2.4 und anderen RDA-Stellen Ob das größere Geografikum zwingend Bestandteil des Namens ist, ist in der Diskussion und soll durch eine internationale Arbeitsgruppe geklärt werden. Bis zur Bearbeitung dieses Themenkreises durch die „JSC Working Group on Places“, erfassen Sie das größere Geografikum nicht als Teil des bevorzugten Namens des Geografikums, sondern als getrenntes Element. -> Erfassung in Form des Ländercodes

  15. Erfassen des bevorzugten Namens RDA 16.2.2.4, AWR und ERL • Zur Bildung des Sucheinstiegs kann es allerdings notwendig sein, das übergeordnete Geografikum bei Homonymität als unterscheidendes Merkmal zu ergänzen(RDA 16.2.2.13 und ERL) vgl.EH-G-02

  16. Erfassen des bevorzugten Namens RDA 16.2.2.4, AWR und ERL • Die Erfassung des Bundesstaates bei Geografika (Orten) in den Vereinigten Staaten bleibt unverändert. • Die Bundesstaaten der USA werden in der normierten Abkürzung mit Komma an den Ortsnamen angefügt. Liste der Abkürzungen siehe EH-G-04 • Einleitende Artikel werden nicht weggelassen – (AWR 2 zu RDA 16.2.2.4)

  17. Beispiele Erfassen des bevorzugten Namens (RDA 16.2.2.4) Bad Segeberg LC: XA-DE-SH Saint-Tropez LC: XA-FR St. Moritz LC: XA-CH-GR Frankfurt am Main LC: XA-DE-HE New York, NY LC: XD-US Las Vegas, Nev. LC: XD-US Die Vergabe des LC regelt wie bisher der Ländercode-Leitfaden

  18. Transliteration RDA 16.2.2.5, AWR • Findet sich der Name des Geografikums sowohl in nicht-lateinischer als auch in lateinischer Schrift, gilt weiter die Form in Umschrift als bevorzugte Namensform. • Hier gilt als Quelle ebenfalls die Liste der fachlichen Nachschlagewerke für die GND. Bevorzugter Name: Kairo Abweichender Name: AlQāhira Abweichender Name: Al-Qāhira

  19. Namensänderung RDA 16.2.2.7, ERL 1-3 • Ob eine Namensänderung stattgefunden hat, wird anhand der Nachschlagewerke bzw. der Homepage festgestellt (ERL 1 zu RDA 16.2.2.7) -> Liste der fachlichen Nachschlagewerke auf der Informationsseite zur GND • Da die Regeln für Geografika grundsätzlich überarbei-tetwerden, gelten bis auf Weiteres die Splitregeln der GND weiter (s. EH-G-06) • Ebenso gelten die Regeln GND-ÜR-R10 zur Verwen-dung gesplitteter Gebietskörperschaften in der Sach-erschließung weiter

  20. Namensänderung RDA 16.2.2.7, ERL 1-3 • Ändert sich der identifizierende Zusatz, führt das nicht zu einem Split (analog zu RDA 11.13.1.3)(ERL 2 zu RDA 16.2.2.7) • Verfassungs- und allgemeine Statusänderungen ohne Änderung des geografischen Namens führen nicht zur Bildung einer neuen Entität.(ERL 3 zu RDA 16.2.2.7) • Statusänderungen von unselbstständig zu selbstständig und umgekehrt führen immer zur Bildung einer neuen Entität, auch wenn der geografische Name sich nicht ändert (z. B. bei Kolonien, Protektoraten, Provinzen)(ERL 3 zu RDA 16.2.2.7) vgl.EH-G-06

  21. Beispiel: Split bei Namensänderung Erfassung PICA-Format: Tschechoslowakei 151TschechoslowakeiNachfolger:Tschechische Republik 551 !...!Tschechische Republik$4nach Nachfolger: Slowakei 551 !...!Slowakei$4nach Tschechische Republik 151 Tschechische Republik Vorgänger: Tschechoslowakei 551 !...!Tschechoslowakei$4vorg Slowakei 151 Slowakei Vorgänger: Tschechoslowkei551 !...!Tschechoslowakei$4vorg

  22. Namen für Verwaltungseinheiten(im Toolkit „Gebietskörperschaften“) RDA 16.2.2.8, AWR, ERL, vgl.EH-G-03 • Für deutschsprachige Verwaltungseinheiten gilt die eigene Homepage als Nachweis für die Ermittlung des bevorzugten Namens. • Bei fremdsprachigen Verwaltungseinheiten setzt sich der bevorzugte Name aus dem Gattungsbegriff der Verwaltungseinheit und dem Geografikum zusammen. • Bei letzteren wird immer zuerst das zugrundeliegende Geografikum ermittelt. Der Gattungsbegriff wird der Liste der Gattungsbegriffe für Verwaltungseinheiten der GNDentnommen. (Zugänglich auch über die Informationsseite zur GND)

  23. Beispiele Namen für Verwaltungseinheiten (RDA 16.2.2.8) Landkreis Starnberg Provinz Mailand Rayon Perm Oblast Königsberg

  24. Geografika mit demselben Namen RDA 16.2.2.13, ERL, vgl. EH-G-02 • Gleichnamige geografische Namen werden, soweit beide in der GND vorhanden sind, obligatorisch durch identifizierende Zusätze unterschieden. Eine sehr viel bekanntere Einheit bleibt ohne Zusatz. • Die als identifizierender Zusatz verwendete Bezeich-nungmuss als Entität in der GND vorhanden sein. • Bevorzugt zu verwenden sind, soweit für Gebiets-körperschaften nicht anders geregelt, der Name eines Flusses, Berges, Ortes, der für das Geografikum charakteristisch sind.

  25. Geografika mit demselben Namen RDA 16.2.2.13, ERL, vgl. EH-G-02 • Falls nicht möglich oder unüblich, wird die nächst-übergeordnete geografische Einheit verwendet. Erbach (Odenwaldkreis) Erfassung PICA-Format: 151Erbach$gOdenwaldkreis • Mehrere identifizierende Zusätze werden durch Doppelpunkt getrennt erfasst. Ein geografischer Name steht dabei stets an erster Stelle. Seebach (Franken : Fluss) Erfassung PICA-Format: 151Seebach$gFranken : Fluss

  26. Geografika mit demselben Namen Spezialfälle– Homonyme RDA 16.2.2.13, ERL, vgl. EH-G-02 • Ist eine Stadt / Gemeinde namensgleich mit einem Staat oder Gliedstaat, erhält i.d.R. diese den identifizierenden Zusatz „Stadt“. LuxemburgLuxemburg (Stadt) • Ist eine Stadt / Gemeinde homonym zu einer natur-räumlichen Einheit oder einem Ethnografikum, so wird letzterem eine zutreffende Gattungsbezeichnung als identifizierender Zusatz hinzugefügt. Der Ortsname bleibt i.d.R. ohne Zusatz. Fulda Fulda (Fluss)

  27. Geografikamit demselben Namen Spezialfälle – Homonyme RDA 16.2.2.13, ERL, vgl. EH-G-02 • Ist eine Gebietskörperschaft homonym zu einer naturräumlichen Einheit gleicher oder annähernd gleicher geografischer Lage, wird auf eine bevorzugte Bezeichnung normiert. • Sind die beiden Entitäten nicht deckungsgleich, so wird i.d.R. der Landschaftsbezeichnung der identifizierende Zusatz hinzugefügt. Der Name für die Gebietskörper-schaftbleibt dann ohne Zusatz. Makedonien (Landschaft)

  28. Geografikamit demselben Namen Spezialfälle– Homonyme RDA 16.2.2.13, ERL, vgl. EH-G-02 • Ist das Geografikum homonym zu einem Sachbegriff, erhält i.d.R. das Geografikum den identifizierenden Zusatz. Der Sachbegriff bleibt dann ohne Zusatz. Lippe (Fluss) • Bei Homonymität zu einer Körperschaft erhält die Körperschaft den identifizierenden Zusatz. Das Geografikum bleibt i.d.R. ohne identifizierenden Zusatz.

  29. Orte innerhalb von Städten (Ortsteile) RDA 16.2.2.14, ERL 2; sowie auch ERL zu RDA 16.2.2.4; vgl.EH-G-05 • Für Ortsteile im deutschsprachigen Raum mit Ausnahme der Schweiz entspricht die Bindestrich-Namensform (Hauptort-Ortsteil) der offiziellen Regelung und ist gleichzeitig auch die gebräuchliche Form. Frankfurt-Bockenheim Wien-Leopoldstadt

  30. Orte innerhalb von Städten (Ortsteile) RDA 16.2.2.14, ERL 2; sowie auch ERL zu RDA 16.2.2.4; vgl.EH-G-05 • Erläuternde Bestandteile zum Namen des Hauptortes entfallen in der Bindestrich-Namensform. Erläuternde Bestandteile beim Ortsteil entfallen nicht. Frankfurt-Bockenheim Neusäß- Westheim b. Augsburg • Bestehen Hauptort oder Vorort aus mehr als einem Wort, wird nach dem Bindestrich ein Spatium gesetzt. Bad Dürkheim- Leistadt

  31. Orte innerhalb von Städten (Ortsteile) RDA 16.2.2.14, ERL 2; sowie auch ERL zu RDA 16.2.2.4; vgl.EH-G-05 • Für Ortsteile außerhalb des deutschsprachigen Raums und für Ortsteile der gesamten Schweiz wird der bevorzugte Name anhand der Nachschlagewerke bestimmt. Wenn diese den Ortsteil selbstständig nachweisen, wird dieser auch selbstständig erfasst. Riedbach (Bern) • Statuswechsel unterhalb der kommunalen Ebene, mit denen kein Wechsel des gebräuchlichen Namens verbunden ist, werden nicht berücksichtigt (kann ohnehin nur außerhalb des deutschsprachigen Raumes vorkommen).

  32. Orte innerhalb von Städten (Ortsteile) RDA 16.2.2.14, ERL 2; sowie auch ERL zu RDA 16.2.2.4; vgl.EH-G-05 • Bei gezählten Ortsteilen wird der bevorzugte Name in unselbstständiger Form, beginnend mit dem Namen des Hauptortes, gewählt. • Bei Ortsteilen, die sowohl namentlich benannt als auch gezählt sind, wird der bevorzugte Name mit der namentlichen Benennung gebildet. Wien-Leopoldstadt Abweichender Name: Wien. 2. Bezirk

  33. Erfassen von abweichenden Namen von Geografika (Orten) RDA 16.2.3.3, RDA 16.2.3.4-16.2.3.8 und ERL zu RDA 16.2.3.3 • Als abweichender Name erfasst wird ein Name, der sich deutlich von dem unterscheidet, der als bevorzugter Name des Geografikums gewählt wurde, egal ob er in Nachschlagewerken gefunden wurde oder aus einer abweichenden Transliteration des Namens resultiert. • Wenn der bevorzugte Name einen einleitenden Artikel enthält, wird der Namen ohne Artikel als abweichender Name erfasst und umgekehrt.

  34. Erfassen von abweichenden Namen von Geografika (Orten) RDA 16.2.3.3, RDA 16.2.3.4-16.2.3.8 und ERL zu RDA 16.2.3.3 • Ausgeschriebene Namen werden als abweichende Namen erfasst, wenn die abgekürzte Form als bevorzugter Name erfasst wurde und umgekehrt. • Zahlen im Ortsnamen in Ziffernform, wenn die ausgeschriebene Form als bevorzugter Name gewählt wurde und umgekehrt. • Weitere abweichende Namen und Namensformen werden nach eigenem Ermessen erfasst, sofern erforderlich.

  35. Erfassen von abweichenden Namen von Geografika (Orten) ERL zu RDA 16.2.3.3 Es wird besonders empfohlen, u.a. folgende Namens-varianten als abweichende Namen zu erfassen: • Bei Namen mit einleitenden Bezeichnungen wie „Bad“, „Kurort“ etc. die nicht als bevorzugter Name gewählte Form. Bevorzugter Name: Bad Segeberg Abweichender Name: Segeberg • Bei selbstständig erfassten Ortsteilen die Bindestrich-Namensform unter Hauptort-Ortsteil. Bevorzugter Name: Riedbach(Bern) Abweichender Name: Bern-Riedbach

  36. Was ist neu mit RDA?(bei Geografika) • Solange die grundsätzliche Überarbeitung der Regeln für geografische Namen in RDA Kapitel 16 nicht abgeschlossen ist, erfolgt die Erfassung von geografischen Namen in der GND weiterhin nach den GND-Übergangsregeln und GND-Anwendungsbestim-mungen. • Die Regelinhalte wurden in Anwendungsregeln und Erläuterungen zu den RDA und Erfassungshilfen umgesetzt. -> Vorerst keine Neuerungen beim Erfassen von Gebietskörperschaften

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