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Alltagsprobleme hörbehinderter Menschen. Treffen der kommunalen Behindertenbeauftragten Wolnzach 30.06. – 01.07.2012. Hörschädigung/Hörbehinderung nach dem Schwerbehindertenrecht. Ca. 80.000 gehörlose Menschen 1 Promille der Gesamtbevölkerung
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Alltagsprobleme hörbehinderter Menschen Treffen der kommunalen Behindertenbeauftragten Wolnzach 30.06. – 01.07.2012
Hörschädigung/Hörbehinderung nach dem Schwerbehindertenrecht • Ca. 80.000 gehörlose Menschen 1 Promille der Gesamtbevölkerung • Schwerbehindertengesetz: Merkzeichen GL; RF • Vom Schwerbehindertengesetz anerkannte Schwerhörigkeit: ca. 230.000 Personen • Dunkelziffer erheblich höher • Statistiken teils widersprüchlich
Es gibt viele Begriffe zum Thema Hörschädigung/Hörbehinderung
Gehörlos • Von Geburt an oder vor Spracherwerb • Hörreste möglich • Lautspracherwerb mühsam • Umfassende Kommunikationsbehinderung trotz normalem IQ! • Artikulationsschwierigkeiten • Gebärdensprachlich orientierte Sozialisation und Kommunikation
Schwerhörig • Von Geburt an oder später erworben • Haben verwertbares Hörvermögen über individuell angepasste Hörgeräte • Hörfähigkeit sehr individuell • Lautsprachorientierung • Leiden oft unter der Hörminderung oder verzerrten Hörwahrnehmung • Schwerhörigkeit wird über Jahre versteckt oder heruntergespielt • Kompensation (verstärkte Konzentration, Kombination, Vermeidung) • Ggf. psychosomatische (Folge-) Erkrankungen • Gruppengespräche zusätzlich mit Nebengeräuschen können zu Grenzerfahrungen führen (Überforderung) • Identität als schwerhöriger Mensch oft schwierig • Organisation in Schwerhörigenverbänden und Selbsthilfe in den letzten Jahren zunehmend
Spätertaubt • Ertaubung nach Abschluss des Spracherwerbs (postlinguale Ertaubung) • konnten Sprache intuitiv erlernen (= altersgemäße Sprachkompetenz) • früher Hörverlust führt zur Veränderung der Sprachkompetenz • An Lautsprache orientiert absehen, hohe Konzentration, Logopädie, Audiotherapie
Cochlea-Implant-Träger • Cochlea-Implantat (CI) • Innenohrprothese (operative Implantation) • GdB 100 %
Beratungsstellen für hörgeschädigte/hörbehinderte Menschen In jedem Regierungsbezirk gibt es mindestens einen Sozial-/Beratungsdienst für hörgeschädigte/hörbehinderte Menschen und eine Dolmetscher-Vermittlungsstelle (häufig angegliedert an den Sozialdienst). In Ballungsregionen sind zum Teil mehrere Beratungs- und Sozialdienste tätig. Darüber hinaus gibt es ergänzende Angebote für besondere Zielgruppen und zu besonderenProblemlagen, für die spezielle Fachdienste bestehen.
Zielgruppen • Beratungsstellen sind Anlaufstellen für Menschen mit unterschiedlichen Hörschädigungen: • Gehörlose • Schwerhörige • Spätertaubte • Cochlea-Implantat (CI)-Träger • Hörgeschädigte mit Mehrfachbehinderung (psychisch krank, lern- und geistig behindert u. a.) • Soziales Umfeld von Hörgeschädigten (Angehörige, Kontaktpersonen) • Taubblinde/Hörsehbehinderte • Tinnitus-Betroffene mit Hörbehinderung
Besonderheiten der Zielgruppe • die Beratung ist zeitintensiver, langsamer und störungsanfälliger aufgrund der Kommunikationsschwierigkeiten • eine intensive Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und speziellen Fachdiensten ist erforderlich (enge fachliche Kooperation, (Erst-) Begleitung) • bedürfen Kommunikationshilfen wie Gebärdensprachdolmetschern, Schriftmittlern, Taubblinden-Assistenzen. Die Kommunikations- hilfeverordnung erfasst nicht die Übernahme aller hierbei anfallenden Dolmetscherkosten. • Bei vielen hörgeschädigten Menschen hohe Hemmschwelle zum Besuch einer Beratungsstelle (Ausnahme: gehörlose Menschen)
Aufgabengebiete Als Dienste der überregionalen offenen Behindertenarbeit übernehmen die Sozialdienste für Hörgeschädigte/Hörbehinderte folgende Aufgaben: • Fachliche Leitung • Allgemeine (Sozial-)Beratung • Vernetzung und Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen, Beratungsstellen, wie auch dem Fachdienst Integration taubblinder Menschen • Information, Aufklärung und Fortbildung zum Thema „Hörschädigung“ • Zusammenarbeit und Beratung mit und von Hörgeschädigten-/Hörbehindertenvereinen und Selbsthilfegruppen • Öffentlichkeitsarbeit und Mitwirkung bei der Interessenvertretung • Gewinnung und Schulung von Ehrenamtlichen • (Gruppenangebote, Bildungs-, Freizeit- und Begegnungsmaßnahmen) • Aktive Einflussnahme auf die regionale Sozialplanung, um Versorgungslücken im Hinblick auf den zu beratenden Personenkreis im sozialen Versorgungssystem zu schließen.
Schwerpunkte der Beratung (I.) Hörgeschädigte/Hörbehinderte Menschen benötigen Unterstützung bei der Bewältigung behinderungsbedingter Probleme im Lebensalltag und Vermittlung ggf. auch Begleitungzu speziellen Fachdiensten. Im Mittelpunkt der Beratung stehen folgende Aufgaben: • Antragstellungen, Erledigung von Schriftverkehr • Umgang mit Ämtern und Behörden • Sicherung des Lebensunterhalts • Probleme bei der Arbeitssuche und am Arbeitsplatz • Familiäre und persönliche Probleme • Psychosoziale Beratung • Umgang mit der Behinderung • Bewältigung von Lebenskrisen und psychischen Problemen • Probleme im Alter und bei Pflegebedürftigkeit
Schwerpunkte der Beratung (II.) Darüber hinaus gibt es folgende Aufgaben im Rahmen der Beratung: • Sozialrechtliche Leistungen (z.B. Schwerbehinderten-ausweis, Umgang mit Behörden und Ämtern, insbesondere beim Schriftverkehr) • Technische Hilfsmittel • Reha-Maßnahmen, besondere Einrichtungen und andere Hilfsangebote • Vermittlung an Selbsthilfegruppen • Vermittlung zu Audiotherapie, Seminaren für Hörtaktik und Gebärdenkursen
Arbeitsmethoden • Beratung im Rahmen von (Außen-)Sprechstunden und aufsuchend (Hausbesuche) • Case-Management: Erschließung und Aufbau eines klientenbezogenen Hilfesystems durch Clearing, Vermittlung an andere Dienste, Vernetzung, Einbeziehung von Gebärden- und Schrift-Dolmetschern, Begleitung und Koordination • Zusammenarbeit mit Beratungsstellen und Einrichtungen für gut Hörende in der Region und Selbsthilfegruppen und speziellen Angeboten für Hörgeschädigte in Bayern sowie im Bundesgebiet • Krisenmanagement • Besondere Sprechstunden für Betroffenengruppen
Erforderliche Kompetenzen Sozialpädagogische Fachkräfte in der Beratung hörgeschädigter Menschen benötigen folgende besondere Kompetenzen: • Kenntnis über die besondere Kommunikationssituation hörgeschädigter Menschen und Beherrschung verschiedener Kommunikationsformen (DGS, LBG etc.) • Kenntnis über die Sozialisationsbedingungen, die Lebenswelt und Kultur gehörloser und schwerhöriger Menschen • Wissen über psychosoziale Auswirkungen von Hörschädigungen • Kenntnisse über Hilfsmittel, besondere Einrichtungen und Angebote für Hörgeschädigte • Kenntnisse über die maßgeblichen Sozialgesetze und Richtlinien insbesondere für Hörgeschädigte
Alltagsprobleme • Fallbeispiel Frau K.
Gesetzliche Grundlagen BGG § 4 Barrierefreiheit § 6 Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen Abs.1 Gebärdensprache als eigenständige Sprache anerkannt § 7 Benachteiligungsverbot für Träger öffentlichen Gewalt Abs. 1 Maßnahmen zum Abbau und Beseitigung von Benachteiligung Abs. 2 Unterschiedliche Behandlung ohne zwingenden Grund § 9 Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderem Kommunikationshilfen zur Wahrnehmung eigener Rechte im Verwaltungsverfahren
SGB § 17 Ausführung der Sozialleistung SGB I Abs.1 (4) Barrierefreiheit Abs.2 Verwendung der Gebärdensprache § 57 Förderung der Verständigung (Rehabilitation) SGB IX § 19 Amtssprache SGB X Abs.1 Verwendung der Gebärdensprache (Satz 2)
BayBGG i.V.m. Bayerische Verordnung zur Verwendung der Deutschen Gebärdensprache und anderer Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren und in der Kommunikation mit der Schule (Bayerische Kommunikationshilfeverordnung – BayKHV 7/2006) Art. 4 Barrierefreiheit Art. 6 Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen Aufwendung sind zu erstatten (Satz 3) Art. 9 Benachteiligungsverbot Abs. 1 Maßnahmen zum Abbau und Beseitigung von Benachteiligung (Satz 3) Abs. 2 öffentliche Träger dürfen Menschen mit Behinderung nicht benachteiligen Art. 11 Recht auf Verwendung von Gebärdensprache oder anderen Kommunikationshilfen Abs. 1 Gebärdensprache verwenden gegenüber Trägern der öffentlichen Gewalt (Satz 1) auf Antrag notwendigen Aufwendungen erstatten (Satz 2) Kommunikation mit der Schule für hörsprachbehinderte Eltern mit hörenden Kindern (Satz 3)