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Umsetzung der flankierenden Massnahmen im Kanton Solothurn

Umsetzung der flankierenden Massnahmen im Kanton Solothurn. Markus Baumann, Präsident Gewerkschaftsbund Kanton Solothurn. Ausgangslage.

jacqueline
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Umsetzung der flankierenden Massnahmen im Kanton Solothurn

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Presentation Transcript


  1. Umsetzung der flankierenden Massnahmen im Kanton Solothurn Markus Baumann, Präsident Gewerkschaftsbund Kanton Solothurn

  2. Ausgangslage • Die so genannten flankierenden Massnahmen bezwecken, ein drohendes Lohn- und Sozialdumping zu verhindern, welches mit der Einführung des freien Personenverkehrs eintreten könnte. Im Hinblick auf die Ausdehnung der Freizügigkeit auf die neuen  EU-Staaten sind diese Massnahmen zusätzlich verstärkt worden.

  3. Auftrag • Das Entsendegesetz und dessen Verordnung regeln die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen, sowie den Vollzug durch kantonale Inspektoren und Paritätische Kommissionen. • Zwischen dem seco und den Kontrollorganen wird jährlich eine Leistungsvereinbarung ausgehandelt.

  4. Auftrag • Kantonales Aufsichtsorgan ist die Tripartite Kommission (KAP). Sieüberprüft die Kontrolltätigkeit, nimmt zu den Auswertungen der Stellung, beobachtet den Arbeitsmarkt und setzt Schwerpunkte. • National wird die Umsetzung der flankierenden Massnahmen durch die nationale Tripartite Kommission koordiniert und überwacht.

  5. Umsetzung im Kanton Solothurn • Für die Kontrollen der Branchen mit einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (GAV) wurde Ende 2007 die Arbeitskontrollstelle Kanton Solothurn (AKS) durch die Sozialpartner gegründet. • Die Kontrollen aller übrigen Branchen, sowie die gesetzlichen Sanktionen obliegen dem Kanton.

  6. Organisation Kantonale Kontrollen • Die kantonale Kontrollstelle ist beim Amt für Wirtschaft und Arbeit, Abteilung Arbeitsbedingungen angesiedelt und beschäftigt 3 Arbeitsmarktkontrolleure. • Die kantonale Kontrollstelle kontrolliert alle nicht AVE-Branchen, sanktioniert und ist für die Umsetzung des Schwarzarbeitsgesetzes verantwortlich.

  7. Organisation AKS • Die AKS ist ein Gemeinschaftswerk von Gewerbearbeitgeberverbänden (KGV) und den Gewerkschaften. Die Geschäftsstelle ist beim KGV angesiedelt. Die Kontrollen werden durch eine mandatierte Firma ausgeführt. • Die Paritätischen Kommissionen (PK) der verschiedenen Branchen sind Mitglied bei der AKS. Zwischen ihnen und der AKS bestehen Zusammenarbeitsverträge.

  8. Organisation AKS • Die AKS kontrolliert gemäss Auftrag des Gesetzes, trifft die notwendigen Abklärungen und stellt den PK‘s entscheidfähige Dossiers zu. • Die PK‘s entscheiden über allfällige vertragliche Sanktionen und beantragen allenfalls beim Kanton Sanktionen im Sinne des Gesetzes.

  9. Organisation AKS • Die AKS rapportiert der KAP und rechnet mit den PK‘s ab. • Durch die schlanke Organisation ist die AKS sehr kostengünstig und effizient. • In dem die AKS den PK‘s die ganzen Abklärungen abnimmt, kann gewährleistet werden, dass die Kontrollen nicht liegen bleiben.

  10. Meldungen im 1. Halbjahr 2008 Total: 2‘526 Meldungen Werte= Kanton Solothurn

  11. Auswertung AKS 1. Halbjahr 2008 Meldungen:

  12. Auswertung AKS 1. Halbjahr 2008

  13. Auswertung AKS 1. Halbjahr 2008

  14. Auswertung AKS 1. Halbjahr 2008

  15. Auswertung Kanton 1. H‘jahr 2008

  16. Auswertung Kanton 1. H‘jahr 2008

  17. Auswertung Kanton 1. H‘jahr 2008

  18. Handlungsbedarf • Zwar funktioniert die Kontrolltätigkeit unterdessen auch in unserem Kanton. Dennoch ist eine Verschärfung der flankierenden Massnahmen unumgänglich. • Im Meldeverfahren muss auch der Lohn deklariert werden, damit haben die Kontrollorgane eine schnelle Übersicht über mögliche Verfehlungen.

  19. Handlungsbedarf • Erstunternehmer müssen betr. ihrer Subunternehmer solidarisch haften. • Flächendeckende Kontrollen. • Einheitliche und verschärfte Sanktionen • Rahmen-GAV (AVE) für Temporärfirmen, der die Branchenlöhne stützt.

  20. Handlungsbedarf • Kontrolltätigkeit im Gastgewerbe muss überprüft und intensiviert werden. • Kautionen oder Bankgarantien vor Arbeitsbeginn. • Schnellere Verarbeitung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung. • Kontrollen müssen massiv erhöht werden.

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