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Umsetzung Pflegegesetz und Pflegefinanzierung Auswirkungen für Kanton Gemeinden Heime Bewohner/innen Thomas Peterhans Direktor Reusspark Niederwil Vizepräsident VAKA Spartenpräsident Langzeit- pflegeinstitutionen. Mitgl. Versammlung Bünzpark Waltenschwil / 26.04.11.
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Umsetzung Pflegegesetzund Pflegefinanzierung • Auswirkungen für • Kanton • Gemeinden • Heime • Bewohner/innen • Thomas Peterhans • Direktor Reusspark Niederwil • Vizepräsident VAKA • Spartenpräsident Langzeit-pflegeinstitutionen Mitgl. Versammlung Bünzpark Waltenschwil / 26.04.11
Stark steigende Anzahl pflege- und betreuungsbedürftiger Menschen Hauptgründe: • Demographische Veränderung • Gesellschaftliche / soziale Veränderungen • Medizinische Entwicklung Neue gesetzliche Bestimmungen (PflG)
„Stille Revolution“ Jahr 2020: + zusätzlich 2‘300 Pflegebetten Konsequenz u. a. • enormer Kostenschub • zunehmender Mangel an Diplompersonal Verantwortung liegt gemäss PflG vor allem bei den Gemeinden • Neue Aufgabe • Wenig Know-how • Grosse Herausforderung
Bettenbedarf Bezirk BremgartenZusätzlicher Bedarf an Pflegebetten ab Jahr 2015Legende: ▪ = Ist-Bettenbestand /▲ = Soll-Bettenbedarf
Bettenbedarf Bezirk BadenZusätzlicher Bedarf an Pflegebetten ab Jahr 2010Legende: ▪ = Ist-Bettenbestand /▲ = Soll-Bettenbedarf
Gemeinde Waltenschwil / 2440 Einwohner • Jahr 2010 / 80jährig+ : 57 Einwohner/innen • Jahr 2015 / 80jährig+ : 66 Einw. (+ 16 %) • Jahr 2020 / 80jährig+ : 77 Einw. (+ 17 %) • Jahr 2025 / 80jährig+ : 94 Einw. (+ 22 %) 2010 2025 = + 65 % 2009 lebten 9 Einw. in Alters-/Pflegeheimen • 2025 + 65 % = + 6 Pflegeplätze bzw. total 15 Pflegeplätze notwendig
Aufgrund dieser Zahlen ist Handlungsbedarf unbestritten • Ziel / Grundsatz: • Wenn immer möglich ambulant vor Stationär • Pflegegesetz basiert auf dieser Zielsetzung • Ambulante Betreuung für Betroffenen finanz. attraktiver • Zielerreichung ist eine Verbundaufgabe • Kanton / Gemeinden / Leistungserbringer • Nur mit konkreten Massnahmen und gemeinsam erreichbar
Zuständigkeiten gemäss PflG KANTON • GR verantwortlich für Gesundheitspolitische Gesamtplanung (§ 3) • Definiert strategische Zielsetzung RR erstellt eine Pflegeheimkonzeption • Erteilt spezielle Leistungsaufträge an Leistungserbringer • Erarbeitet z. Hd. der Gemeinden Richtwerte für die Bedarfsplanung • Beratet die Gemeinden • Führt eine Pflegeheimliste usw.
Zuständigkeiten gemäss PflG GEMEINDEN (I) • Planung / Sicherstellung eines bedarfsgerechten und qualitativ guten ambulanten und stationären Angebots (§ 11 Abs. 1) • Bildung von Versorgungsregionen • Verstärkte Vernetzung, Koordination der Leistungsangebote • Förderung Synergienutzung bei den Angeboten resp. unter den Leistungsanbietern ambulant (Spitex) und stationär (Heime)
Zuständigkeiten gemäss PflG GEMEINDEN (II) Das Angebot umfasst: (§ 11 Abs. 3) • Hilfe und Pflege zu Hause (Spitex) • Stationäre Pflege (Heime) • Postakute Übergangspflege (Heime) • Palliativpflege (Heime) • Dienstleistungen im Bereich Information, Beratung, Vermittlung (Beratungsstellen) • Abschluss von spez. Leistungsvereinbarungen mit geeigneten Leistungserbringern • Geschützte Wohnbereiche für Demente, Gerontopsychiatrie, Palliativpflegestationen, Tag-/Nachtstrukturen, Akut-/Übergangspflege etc.
Wo liegen die grössten Herausforderungen, die es zu lösen gilt ?
Herausforderungen bei den • HEIMEN • Heime werden zu Unternehmen • Keine Defizitbeiträge / Baubeiträge • Langfristige eigenständige Refinanzierung • Verrechnung vollkostendeckender Tarife • Erhöhte betriebswirtschaftliche Anforderungen an Führung • Voraussetzungen schaffen für transparenten Benchmark • Zusammenarbeit suchen - Angebote regional aufeinander abstimmen
Herausforderungen bei den • HEIMEN (I) • Bewohnerstruktur wird sich verändern - Höher Anteil dementer Bewohner (Alzheimer etc.) - Durchschnittliche Pflegebedürftigkeit und medizinische Komplexität wird stark steigen • Mehr Diplompersonal notwendig Mangel!! • Interne Strukturen müssen auf Veränderungen angepasst werden - Ärztliche Versorgung - Therapeutische Angebote usw.
Herausforderungen bei den • GEMEINDEN (I) • Gemeinden haben gemäss PflG eine neue, weitgehend unbekannte Aufgabe wahrzunehmen • Know – how fehlt weitgehend bzw. muss erarbeitet werden • Müssen sich zur Versorgungsregionen finden • Umsetzungsorgane/-strukturen müssen ge- schaffen werden (bestehende Replas geeignet) • Planung muss über das eigene Altersheim hinaus erfolgen - (Über-) Regionale Planung
Herausforderungen der • Gemeinden (II) • Angebote für mittel- und langfristigen Bedarf an Wohn-, Pflege- und Betreuungsplätzen sicherstellen • Vermehrt Alternative (…und günstigere) Wohnformen schaffen / fördern - Alterswohnungen - Wohnen mit Service (Spitex) - Alterswohngemeinschaften - Pflegewohngruppen
Herausforderungen bei den • Gemeinden (III) • Spezielle Leistungsaufträge an geeignete regionale Leistungserbringer erteilen • Finanzierung der höheren Restkosten - Geschützte Stationen für Demente - Gerontopsychiatrische Pflegestationen - Palliativpflegestationen - Tempor. Entlastungsangebote (Ferienzimmer) - Angebote im Bereich Tag- / Nachtstrukturen „Rosinenpickerei“ verhindern
Herausforderungen bei den • Gemeinden (IV) • Hauptziel einer Versorgungsregion soll sein: • Jede/r Pflege- und Betreuungsbedürftige/r soll diejenige Wohn-/Betreuungsform finden, die auf seine Bedürfnisse angepasst ist und ihm eine möglichst hohe Lebensqualität ermöglicht….. …..und andererseits aber auch bezahlbar ist!
Herausforderungen bei den • Gemeinden (V) • 35 % aller heute in Alters- + Pflegeheimen wohnenden Betagten weisen keine oder nur eine geringe Pflegebedürftigkeit auf ! (Besa O oder 1) • Ich glaube nicht, dass all diese Bewohner in der für sie geeignetsten (und für die Allgemeinheit wirtschaftlich sinnvollsten) Wohnform betreut werden • Hier liegt ein Potential
Herausforderungen beim • Kanton (I) • Unterstützung der Gemeinden mit korrekten Bedarfsvorgaben, Richtwerten und Prognosen • Steht im Sandwich zwischen Bedarfs- planung / Angebotssteuerung • Hat sicherzustellen, dass mit Einführung DRG keine Kostenverlagerung vom Akut- in den Langzeitbereich stattfindet
Herausforderungen beim • Kanton (II) • Hat die Gemeinden bei der Umsetzung des • PflG zu unterstützen • Ziel: Möglichst einheitlich über den Kanton Hat den Lead zu übernehmen bei der Berechnung und Festlegung von Tarifen
Die anstehenden Herausforderungen sind vielfältig und anspruchsvoll – aber auch interessant ! In Waltenschwil haben Sie sich diesen Herausforderungen gestellt – Sie sind gut unterwegs !
… und dazu darf ich Ihnen gratulieren ! – Danke für Ihre Aufmerksamkeit –