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Klimaschutzförderung in Mecklenburg-Vorpommern Vorschläge der VUMV zur Änderung. 28. Oktober 2008 Pressegespräch der VUMV Vereinigung der Unternehmensverbände für M-V Lothar Wilken, Mitglied der Hauptgeschäftsführung Tel: 0385-6356-142
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Klimaschutzförderungin Mecklenburg-Vorpommern Vorschläge der VUMV zur Änderung 28. Oktober 2008 Pressegespräch der VUMV Vereinigung der Unternehmensverbände für M-V Lothar Wilken, Mitglied der Hauptgeschäftsführung Tel: 0385-6356-142 Edgar Wonneberger, GF Recht und Umweltpolitik Tel: 0385-6356-122 Jens Matschenz, Pressesprecher/ Referent Tel: 0385-6356-356
Ausgangssituation • Rahmenbedingungen • Positionen der VUMV • Allgemeine Ziele der Klimaschutzförderung aus den Geldern der Strukturfonds • Notwendigkeiten bei der Überarbeitung der Klimaschutz-Förderrichtlinie • Durchführung des Verfahrens Gliederung
Ausgangssituation • Rahmenbedingungen • Positionen der VUMV • Allgemeine Ziele der Klimaschutz-förderung • Überarbeitung der Klimaschutz-Förderrichtlinie • Durchführung des Verfahrens 31. Mai 2007 Klimaschutz-Förderrichtlinie M-V • Förderung der regenerativen Energien und der Reduzierung von Treibhausgasemissionen erfolgt über die „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz“ 18. Juni 2007 Erlass • Landesregierung will die absichtlich sehr weit gehaltene RL nicht ändern, lediglich den Erlass • befürchtet aufwändiges Notifizierungsverfahren durch die EU • VUMV kritisiert, dass durch die rechtliche Verankerung eines Erlasses nur Festlegungen hinsichtlich der Förderhöhen, nicht jedoch notwenige wesentliche Inhalte geändert werden 29. Mai 2008 • VUMV-Forderung im Begleitausschuss • RL muss zügig angepasst werden! 29. Juli 2008 Marginal überarbeiteter RL-Entwurf des WM • der VUMV zur Stellungnahme übergeben
gesetzliche Rahmen des Bundes hat sich seit Verabschiedung der EEG-Novelle am 6. Juni 2008 verändert • „Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie“ bleibt mit bis zu 43,01 ct/kWh hoch subventioniert • Kumulation („Gold Plating“): Förderkulisse für erneuerbare Energien ist durch das EEG und die KfW-Bundesprogramme im Vergleich zu anderen politischen Zielen hoch attraktiv • insbesondere bei Photovoltaik erhebliche Fehlallokationen öffentlicher Gelder • eher nachteilige volkswirtschaftliche Effekte • BDI/McKinsey-Studie (25. September 2007) „Kosten und Potenziale der Vermeidung von Treibhausgasemissionen in Deutschland“ • erstmals Effekte der Treibhausgasreduzierung den Kosten gegenüber gestellt • belegt krasse Ineffizienz der Subventionierung von Photovoltaik • zeigt auf, dass die schnellsten und wirtschaftlichsten Effekte bei der Treibhausgasreduzierung durch Gebäudesanierung zu erzielen sind • Ausgangssituation • Rahmenbedingungen • Positionen der VUMV • Allgemeine Ziele der Klimaschutz-förderung • Überarbeitung der Klimaschutz-Förderrichtlinie • Durchführung des Verfahrens
aus der BDI/McKinsey-Studie… • Ausgangssituation • Rahmenbedingungen • Positionen der VUMV • Allgemeine Ziele der Klimaschutz-förderung • Überarbeitung der Klimaschutz-Förderrichtlinie • Durchführung des Verfahrens
viele Punkte des Operationelles Programms des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE-OP ) bislang durch politisches Handeln und entsprechend modifizierte Förderrichtlinie ungenügend umgesetzt, z.B. • Einschränkung der Förderung von Solarenergie • „Verbreitung innovativer Energietechniken durch „Sensibilisierungs- und Anreizeffekte“ sowie „Netzwerke“ • „innovative Klimaschutzprojekte“ insbesondere „auf der Ebene der Unternehmen“ • „Forschungs- und Entwicklungsvorhaben … werden prioritär unterstützt“ • „bei Bedarf“ auch Förderung zur „Einrichtung einer Energieagentur“ • auf der Ebene der Unternehmen Förderung der direkten Emissionsminderung …oder der indirekten Treibhausgasreduzierung (z.B. innerbetriebliche Maßnahmen zur Energieeinsparung, Effizienzsteigerung, Informationsvermittlung und Umweltbildung) • Ausgangssituation • Rahmenbedingungen • Positionen der VUMV • Allgemeine Ziele der Klimaschutz-förderung • Überarbeitung der Klimaschutz-Förderrichtlinie • Durchführung des Verfahrens
Koalitionsvertrag • „erneuerbaren Energien bilden einen politischen Schwerpunkt“ auch im Koalitionsvertrag2006-2011 der jetzigen Landesregierung • fordert explizit die „gezielte Ansiedlung und Unterstützung von Forschungs- und Produktionsunternehmen im Bereich erneuerbarer Energien“. (Koalitionsvertrag M-V 2006-2011, Nr. 37) • ELER • fordert den „integrierten Klimaschutz“ • z.B. mit dem Teilprogramm „Marktstrukturverbesserung“ („Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz“) • Ausgangssituation • Rahmenbedingungen • Positionen der VUMV • Allgemeine Ziele der Klimaschutz-förderung • Überarbeitung der Klimaschutz-Förderrichtlinie • Durchführung des Verfahrens
Wirtschaftliche Nachhaltigkeit als Voraussetzung: Eine Voraussetzung für EFRE-Gelder ist der Beitrag zur Verbreiterung der wirtschaftlichen Basis, Finanzeinsatz soll nachhaltige, dauerhafte Wirkungen zeigen. • Doppelnutzen erreichen: Förderung des Klimaschutzes für die höchstmögliche Wirkung bei Basisverbreiterung und Klimaverbesserung. • „Euro pro Tonne“: Wesentliche Kennziffer bei den Projekten muss das Verhältnis von öffentlicher Förderung und erreichter Einsparung von CO2 sein. • Keine Verstärkung vorhandener Programme: Knappe, im Land selbst einsetzbare Gelder nicht zur finanziellen Verstärkung bestehender Programme (Kumulation, „Gold Plating“)verwenden. Die Richtlinie sollte nur die Ausnahmefälle definieren. (analog zur Arbeitsmarktförderung) • Investitionsvorhaben fördern: Wenn es nicht möglich ist, Klimaschutzförderung mit OP-Zielen zur Verbreiterung der wirtschaftlichen Basis in Übereinstimmung zu bringen, sollten mit Klimaschutz-EFRE-Mitteln Investitionsvorhaben, die bereits das Querschnittziel „Schutz der Umwelt“ berücksichtigen, gefördert werden. • OP-Ziele umsetzen und nicht präjudizieren: Die in der politischen Diskussion befindlichen Eckdokumente „ Energieland 2020“ und „Aktionsplan Klimaschutz“ sollten, sofern sie den Einsatz öffentlicher Mittel aus den Strukturfonds vorsehen, die im OP verankerten Ziele aufgreifen und nicht die Umsetzung des OP präjudizieren. • Ausgangssituation • Rahmenbedingungen • Positionen der VUMV • Allgemeine Ziele der Klimaschutz-förderung • Überarbeitung der Klimaschutz-Förderrichtlinie • Durchführung des Verfahrens
Konzentration: Richtlinie ist zu allgemein gehalten und unterstützt Mitnahmeeffekte durch mangelnde Selektion. Sie sollte konzentriert werden. • Mehr Energieeffizienz fördern: Die RL konzentriert sich sehr stark auf erneuerbare Energien, was insbesondere durch bereits stark subventionierte Solarenergie problematisch ist. Die VUMV unterstützt ausdrücklich, dass die zukünftige Förderung die bereits in § 2 genannten • innovativen Maßnahmen zu erneuerbaren Energien • Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und • Maßnahmen zur Energieeinsparung inhaltlich und finanziell umsetzt und unter Beteiligung der Wirtschaft budgetiert. • Technologie zur Einlagerung von CO2 fördern: Sequestrierung von CO2 ist nicht förderfähig. Die VUMV hält bei dieser möglichen Innovation eine Forschungsführerschaft mit evtl. Pilotanlage für sinnvoll. • Richtlinienüberschrift ändern: Die Richtlinie setzt das OP um, nicht primär den noch zu erstellenden) „Aktionsplan Klimaschutz“. • Solarenergie-Förderung nur in Ausnahmefällen ermöglichen: Solarenergie wird bereits durch europäische und nationale Programme gut subventioniert. Förderung sollte auf Fälle mit starken Alleinstellungsmerkmalen für M-V in der Herstellung oder Forschung gefördert werden. • Ausgangssituation • Rahmenbedingungen • Positionen der VUMV • Allgemeine Ziele der Klimaschutz-förderung • Überarbeitung der Klimaschutz-Förderrichtlinie • Durchführung des Verfahrens
Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen über innovative Techniken sollten in erster Linie Anbieter, Planer und Investoren (Mieter, Eigentümer) zusammenbringen. • Geförderte Anlagen müssen für M-V einmalig oder innovativ sein oder als Demonstrationsanlagen einen hohen Multiplikatoreffekt bieten • Demonstrationsanlagen bei Kommunen sollten in Vollkostenrechnung den Nachweis finanzieller Einsparungen ergeben • schnelle und effektive Minderung von Treibhausgasen durch private Investitionen werden durch rentabilitätsorientierte Informationen, größere Transparenz der vielfältigen Förderprogramme und insbesondere gemeinsame offensive Marktbearbeitung erreicht • Forschungsorientierung sollte im mit Hilfe der Forschungsförderung aus dem ELER und dem EFRE durch die Unterstützung von Forschungsketten umgesetzt werden. • Hochschulen betreiben eher grundlagen-orientierte Verbundforschung, Betriebe entwickeln im Verbund die Ansätze weiter • Klimaschutzförderung sollte evtl. notwendige oder sinnvolle Pilot- oder Demonstrationsanlagen unterstützen • der Förderausschluss von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in Nr. 5.4.2. der aktuellen Richtlinie sollte EU-Richtlinienkompatibel geändert werden • Ausgangssituation • Rahmenbedingungen • Positionen der VUMV • Allgemeine Ziele der Klimaschutz-förderung • Überarbeitung der Klimaschutz-Förderrichtlinie • Durchführung des Verfahrens
Einrichtung einer (privaten) Energieagentur kann sinnvoll sein • Erfahrungen anderer Länder im Vorfeld prüfen • keine Schaffung einer neuen öffentlichen Einrichtung • nach Ausschreibung eines zeitlich befristeten Auftrages der bestgeeignete private Anbieter die klar zu definierenden Aufgaben übernehmen. Die Aufgaben könnten mit der Informationsarbeit zur Verbreiterung innovativer Techniken (s. o.) gekoppelt werden. Neben der Durchführung von Umfragen ist die Dokumentation von Best-Practice-Beispielen und die Nutzung der KfW-Förderung sinnvoll. Deren Beratungsprogramme sind einzugliedern • Effizienz-Messlatte auch bei kommunalen Projekten • hohe Förderung (60%) von Kommunen, öffentlichen Zuwendungsempfängern und Vereinen ist nur gerechtfertigt, wenn dadurch auch mehr Klimaeffekte oder besondere Informations- oder Multiplikatoreffekte erzielt werden (Einsparungseffizienz-Messlatte „€ pro Tonne“!) • versteckte oder politisch genehme Ziele dienen oft nicht der Verbesserung des Klimaschutzes, zB.: „ Nur durch (ergänzende!) Förderung der eingesetzten Photovoltaik lässt sich das Dach eines denkmalgeschützten Gebäudes retten oder ein neues Schuldach für die Kommune günstiger finanzieren“ etc. • Ausgangssituation • Rahmenbedingungen • Positionen der VUMV • Allgemeine Ziele der Klimaschutz-förderung • Überarbeitung der Klimaschutz-Förderrichtlinie • Durchführung des Verfahrens
Pilot- oder Demonstrationsanlagen können sinnvoll sein, um bislang nicht bekannte innovatorische Effekte (z.B. nach Forschung und Entwicklung oder betriebswirtschaftlichen Berechnungen) zu prüfen oder gut geeignete Vorhaben schnell zu multiplizieren. • bei Großvorhaben regionale und sachliche Dubletten vermeiden • Erweiterung kommunaler Autarkie-Anlagen sollte nur gefördert werden, wenn Steuereinsparungs- oder Investitionseffekte („Return of Investment“) auch belegbar sind • Einsparungen durch geringeren Import fossiler Energieträger ist per Wirtschaftlichkeitsberechnungen zu belegen • Energieautarkie einzelner Gemeinde ist nicht per se von der Allgemeinheit der Steuerzahler im Land zu finanzieren • Wertschöpfende Nutzung von Erdwärme im Zusammenhang mit Ansiedlungen oder Erweiterungen sollte gefördert werden. • lt. BDI-Klimastudie ist das Verhältnis der Kosten zur Emissionsminderung bei Erdwärme-Neubohrungen sehr gering und sollte volkswirtschaftlich auf tektonisch ertragreiche Regionen konzentriert werden • in M-V existieren bereits gut dokumentierte Bohrungsdaten • Ausgangssituation • Rahmenbedingungen • Positionen der VUMV • Allgemeine Ziele der Klimaschutz-förderung • Überarbeitung der Klimaschutz-Förderrichtlinie • Durchführung des Verfahrens
Streichung der Kumulationserlaubnis zur Verstärkung externer Förderung • Keine Pflicht zur Veröffentlichung von Projektfotos • für Entwicklungsvorhaben und die geforderten „echten“ Innovationen ist wäre eine Zustimmung zur Veröffentlichung von Projektfotos kontraproduktiv • aus betrieblichen Geheimnisschutzgründen ist es sinnvoll, insbesondere bei Entwicklungsprojekten Unternehmen von dieser Verpflichtung zeitlich befristet auszunehmen • Ausgangssituation • Rahmenbedingungen • Positionen der VUMV • Allgemeine Ziele der Klimaschutz-förderung • Überarbeitung der Klimaschutz-Förderrichtlinie • Durchführung des Verfahrens
Änderungsnotwendigkeit der Richtlinie • wenn Förderausrichtung sich durch Justierung des Erlasses nicht ändern lässt ist, muss eine Änderung der RL erfolgen • parallel zur EU-Notifizierung sollten Änderungen im Erlass verankert werden • Möglichkeit, de Minimis-Beihilfen zu vergeben, sollte aber auch während des Notifizierungsverfahrens erhalten bleiben • Kennzahlen und Evaluierung • vorrangig Projekte fördern, die die größten wirtschaftlichen Effekte und den größten Klimaschutzeffekt haben (Doppelnutzen). • Kriterium kann die eingesparte Menge CO2 pro € sein; in der Evaluierung berücksichtigen • Fördereffizienz dokumentieren • „Hinausgehen über gesetzlichen Standard“ bei der Auswahl der Förderprojekte ist zu nachweisen • Ausgangssituation • Rahmenbedingungen • Positionen der VUMV • Allgemeine Ziele der Klimaschutz-förderung • Überarbeitung der Klimaschutz-Förderrichtlinie • Durchführung des Verfahrens
Finanzübersicht nach Jahresscheiben und nach den drei Säulen gegliedert • Innovative Maßnahmen bei Erneuerbaren Energien, • Energieeffizienz und • Energieeinsparung • konkrete Zahlen nach Zielgruppen und Zuwendungsempfängern getrennt dokumentieren • Zusammenhang mit ELER-Interventionen herstellen und dokumentieren • Synergien erschließen und Förderlücken oder –Dubletten rechtzeitig erkennen • Ausgangssituation • Rahmenbedingungen • Positionen der VUMV • Allgemeine Ziele der Klimaschutz-förderung • Überarbeitung der Klimaschutz-Förderrichtlinie • Durchführung des Verfahrens