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Kreiselternrat LK Leer. Eigenverantwortliche Schule Im LK Leer: 2005: Möörkenschule 2007: alle !!!. Eigenverantwortliche / Selbständige Schule ( Modellprojekte i.d. Bundesländern) Es geht um: Qualitätsentwicklung Schule + Prozesse im Unterricht verbessern
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Kreiselternrat LK Leer Eigenverantwortliche Schule Im LK Leer: 2005: Möörkenschule 2007: alle !!!
Eigenverantwortliche / Selbständige Schule (Modellprojekte i.d. Bundesländern) Es geht um: Qualitätsentwicklung Schule + Prozesse im Unterricht verbessern + Ergebnisse von Unterricht verbessern Systemwechsel Zentral gesteuerteSchule größere Entscheidungsautonomie für Schulen • Personalentwicklung • Ressourcenbewirtschaftung • Unterrichtsorganisation • Schul- und Unterrichtprofils • Mitwirkung Schülern, Eltern, Kommune, Region
Sommer 2004: MK beruft Arbeitsgruppe „Eigenverantwortliche Schule“ Mitglieder: 9 Schulleitung 9 Kultusministerium 6 Landesschulbehörde 3 Personalrat 1 Schulträger 1 Schüler 1 Eltern
15. und 16. Juni 2005 Hearing zum Abschlussbericht „Eigenverantwortliche Schule“ Stellungnahme und Anregungen für alle relevanten Gruppen möglich
Schulqualität • Die Schulinspektion begutachtet von außen das System Schule • Orientierungsrahmen Schulqualität • Bildungsstandards Die Schulen entwickeln ein Schulprogramm mit: • Leitbild • Pädagogischem Profil • Qualitätsentwicklungsplan und überprüfen ihre Entwicklung durch Selbst-Evaluation
Aufgaben der Schulleitung Die Schulleitung berichtet schulintern jährlich über: • das Schulprogramm mit den Umsetzungsschritten • Ergebnisse der Schule (harte Daten) • Ressourcenverwendung • Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung
Aufgaben der Schulleitung Schulleitung legt jährlich der „neuen Schulaufsicht“ in Form harter Daten, einen Rechenschaftsbericht vor: • Anteil der Schulabbrecher, Wiederholerquoten • Übergangsquoten • Schulabschlüsse • Ergebnisse der Vergleichsarbeiten • Abschlussprüfungen • Unterrichtsausfall • Bedarf an Beratung und Unterstützung • erhält als Rückmeldung landesweite Vergleichsdaten
Ressourcen (Budgetierung) Erweiterte Eigenverantwortung für den Einsatz von Haushaltsmitteln. • gegenseitige Deckungsfähigkeit(die eingesparten Mittel in einer Budgetposition können im Rahmen einer anderen ausgegeben werden - keine quantitative und qualitative Bindung) • Übertragbarkeit auf folgende Perioden(keine zeitliche Bindung) • Verbleib zusätzlicher Einnahmenbei der jeweiligen Schule • Fortbildungsmittel • Klassenfahrten / Reisekosten Lehrkräfte • •Personalmittel • (Mehrarbeit, Feuerwehrlehrkräfte, neben- berufliche bzw. nebenamtliche Lehrkräfte, Mittel für die Ganztagsbetreuung …) Mittel werden in zwei Schritten budgetiert Mittel des Schulträgers und des Landes in einem gemeinsamen Budget
Personalverantwortung und Personalentwicklung „Schulisches Personal ist die entscheidende Qualitätsressource einer Schule“ Die Schulleiter/in soll deshalb: • Dienstvorgesetzte/r werden • erweiterte personalrechtliche Befugnisse erhalten • geeignete Unterstützungssysteme erhalten (Verwaltung) Dazu gehört die: • Einstellung • Beurteilung und • Beförderungder Lehrkräfte Stellen werden den Schulen zugeordnet und als solche ausgeschrieben • Abschließende Bearbeitung von Dienstaufsichtbeschwerden
Im Januar 2006 wurde der Gesetzentwurf zur Einführung der Eigenverantwortlichen Schule in Niedersachsen veröffentlicht. Die Entscheidung in vielen wichtigen Angelegenheiten liegt in Zukunft bei der Schulleiterin, dem Schulleiter: In § 43 heißt es u.a.: Die Schulleiterin oder der Schulleiter … trägt die Gesamtverantwortung für die Schule, ... ist Vorgesetzter aller an der Schule tätigen Personen
Schulinterne (Mit-) Verantwortung Die Schulverfassung Schulbeirat statt Schulvorstand „…soll durch Beschluss der Gesamtkonferenz … Schulbeirat einrichten“ Schulbeirat mit bis zu 2 Der Schulbeirat unterstützt die Schule in ihrer Arbeit, gibt Anregungen für Qualitätsentwicklung und ist Bindeglied zur Schulöffentlichkeit. Der Schulbeirat ist kein Entscheidungsgremium • Erziehungsberechtigte • Schüler/Innen • Lehrkräfte • Schulträger • zwei weitere Mitglieder aus dem schulischen Umfeld Entscheidungskompetenz liegt bei der Schulleitung
Zum Vergleich: Schulgesetz Berlin vom 26. Januar 2004 Die Schulkonferenz ist das oberste Beratungs- und Beschlussgremium der schulischen Selbstgestaltung und berät alle wichtigen Angelegenheiten Stimmberechtigte Mitglieder der Schulkonferenz 1 Schulleiter/in 4 Lehrkräfte 4 Schüler/innen 4 Erziehungsberechtigte 1 der Schule nicht angehörende Person Die Schulkonferenz entscheidet im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften mit einer vonZwei-Drittel-Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder
Hans-Jürgen Vogel: Bei Schulinspektionen und eigenverantwortlicher Schule darf man nicht bremsen. Gefordert wird eine stärkere Beteiligung von Eltern und Schülern und die Abschaffung der Gesamtkonferenz, die von einem paritätisch besetzten Schulvorstand abgelöst wird.
Kreiselternrat LK Leer Kritisch nachgefragt: • Mitbestimmung der Eltern ?? • Mindestgröße: 400 SchülerInnen, 20 LehrerInnen -> kleine Schulen?? • Verwaltung <-> Unterrichtsversorgung • Globalhaushalt = Sparmodell ?? • Land gibt Bildungsverantwortung ab • Wer kommt nach Ostfriesland? • Reiche Schulträger <-> arme Schulträger • Gleiche Bildungschancen für alle??
Kreiselternrat LK Leer Unterrichtsversorgung Zielzahl SJ 2005/06 98% !!! d.h. 8% fehlen an voller Unterrichtsversorgung
Kreiselternrat LK Leer Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Kreiselternrat LK Leer Ganztagsschulangebot LK Leer Genehmigt: • RS Friesenschule Leer • HS/RS SZ Moormerland • HS/RS Bunde (1,625 M€)* • HS/RS Remels (1,2055 M€)* • Gym. UEG Leer • Gym. TGG Leer • Pestalozzischule Schule Leer (0,538 M€)* • GS Hoheellernschule *beantragt ??