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UN-Konvention. Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Behindertenrechtskonvention. Dezember 2006 verabschiedet von der General-versammlung der Vereinten Nationen in New York Schlüsselbegriffe: - Würde - Inklusion - Teilhabe - Selbstbestimmung
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UN-Konvention Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung AK Heterogenität/Inklusion PH Wien
Behindertenrechtskonvention Dezember 2006 verabschiedet von der General-versammlung der Vereinten Nationen in New York • Schlüsselbegriffe: - Würde - Inklusion - Teilhabe - Selbstbestimmung - Empowerment - Chancengerechtigkeit - Barrierefreiheit AK Heterogenität/Inklusion PH Wien
Was ist neu? Behinderungsbegriff nicht nur aus medizinischer und sozialer Sicht – sondern aus der Sicht der Menschenrechte! Menschen mit Behinderungen gelten als TrägerInnen unveräußerlicher Menschenrechte! AK Heterogenität/Inklusion PH Wien
Integration Wohlfahrt und Fürsorge Mensch als Objekt PatientInnen Problemfälle „Nichts über uns ohne uns!“ Inklusion Selbstbestimmung Mensch als Subjekt BürgerInnen TrägerInnen von Rechten „Disability mainstreaming und Gender mainstreaming“ Perspektivenwechsel AK Heterogenität/Inklusion PH Wien
23. Oktober 2008 Behindertenrechtskonvention für Österreich verbindlich! Kontrolle durch unabhängigen Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen www.monitoringausschuss@bmask.gv.at AK Heterogenität/Inklusion PH Wien
Österreich verpflichtet sich damit völkerrechtlich, die in der UN-Konvention festgelegten Standards durch österreichische Gesetze umzusetzen und zu gewährleisten. Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz bmask.gv.at AK Heterogenität/Inklusion PH Wien
Grundsatz 1 • Die Achtung der dem Menschen innewohnenden Würde, seiner individuellen Selbständigkeit, einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen, sowie seiner Selbstbestimmung AK Heterogenität/Inklusion PH Wien
Grundsatz 2 • Die Nichtdiskriminierung AK Heterogenität/Inklusion PH Wien
Grundsatz 4 • Die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft AK Heterogenität/Inklusion PH Wien
Grundsatz 5 • Die Achtung vor der Unterschiedlichkeit von Menschen mit Behinderungen und die Anerkennung dieser Menschen als Teil der menschlichen Vielfalt und der Menschheit AK Heterogenität/Inklusion PH Wien
Grundsatz 6 • Die Chancengleichheit AK Heterogenität/Inklusion PH Wien
Grundsatz 7 • Die Zugänglichkeit AK Heterogenität/Inklusion PH Wien
Grundsatz 8 • Die Gleichberechtigung von Mann und Frau AK Heterogenität/Inklusion PH Wien
Grundsatz 9 • Die Achtung vor den sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern mit Behinderungen und die Achtung ihres Rechts auf Wahrung ihrer Identität AK Heterogenität/Inklusion PH Wien
Reden wir darüber! • Was bedeutet die UN-Konvention für Sie (als LehrerIn, als ProfessorIn, als Mitarbeiter/in an der PH)? • Welche Ideen haben Sie zur Umsetzung? • Wie könnte der erste Schritt aussehen? AK Heterogenität/Inklusion PH Wien
Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! AK Heterogenität/Inklusion PH Wien