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UN-Konvention

UN-Konvention. Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Behindertenrechtskonvention. Dezember 2006 verabschiedet von der General-versammlung der Vereinten Nationen in New York Schlüsselbegriffe: - Würde - Inklusion - Teilhabe - Selbstbestimmung

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Presentation Transcript


  1. UN-Konvention Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung AK Heterogenität/Inklusion PH Wien

  2. Behindertenrechtskonvention Dezember 2006 verabschiedet von der General-versammlung der Vereinten Nationen in New York • Schlüsselbegriffe: - Würde - Inklusion - Teilhabe - Selbstbestimmung - Empowerment - Chancengerechtigkeit - Barrierefreiheit AK Heterogenität/Inklusion PH Wien

  3. Was ist neu? Behinderungsbegriff nicht nur aus medizinischer und sozialer Sicht – sondern aus der Sicht der Menschenrechte! Menschen mit Behinderungen gelten als TrägerInnen unveräußerlicher Menschenrechte! AK Heterogenität/Inklusion PH Wien

  4. Integration Wohlfahrt und Fürsorge Mensch als Objekt PatientInnen Problemfälle „Nichts über uns ohne uns!“ Inklusion Selbstbestimmung Mensch als Subjekt BürgerInnen TrägerInnen von Rechten „Disability mainstreaming und Gender mainstreaming“ Perspektivenwechsel AK Heterogenität/Inklusion PH Wien

  5. 23. Oktober 2008 Behindertenrechtskonvention für Österreich verbindlich! Kontrolle durch unabhängigen Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen www.monitoringausschuss@bmask.gv.at AK Heterogenität/Inklusion PH Wien

  6. Österreich verpflichtet sich damit völkerrechtlich, die in der UN-Konvention festgelegten Standards durch österreichische Gesetze umzusetzen und zu gewährleisten. Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz bmask.gv.at AK Heterogenität/Inklusion PH Wien

  7. Grundsatz 1 • Die Achtung der dem Menschen innewohnenden Würde, seiner individuellen Selbständigkeit, einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen, sowie seiner Selbstbestimmung AK Heterogenität/Inklusion PH Wien

  8. Grundsatz 2 • Die Nichtdiskriminierung AK Heterogenität/Inklusion PH Wien

  9. Grundsatz 4 • Die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft AK Heterogenität/Inklusion PH Wien

  10. Grundsatz 5 • Die Achtung vor der Unterschiedlichkeit von Menschen mit Behinderungen und die Anerkennung dieser Menschen als Teil der menschlichen Vielfalt und der Menschheit AK Heterogenität/Inklusion PH Wien

  11. Grundsatz 6 • Die Chancengleichheit AK Heterogenität/Inklusion PH Wien

  12. Grundsatz 7 • Die Zugänglichkeit AK Heterogenität/Inklusion PH Wien

  13. Grundsatz 8 • Die Gleichberechtigung von Mann und Frau AK Heterogenität/Inklusion PH Wien

  14. Grundsatz 9 • Die Achtung vor den sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern mit Behinderungen und die Achtung ihres Rechts auf Wahrung ihrer Identität AK Heterogenität/Inklusion PH Wien

  15. Reden wir darüber! • Was bedeutet die UN-Konvention für Sie (als LehrerIn, als ProfessorIn, als Mitarbeiter/in an der PH)? • Welche Ideen haben Sie zur Umsetzung? • Wie könnte der erste Schritt aussehen? AK Heterogenität/Inklusion PH Wien

  16. Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! AK Heterogenität/Inklusion PH Wien

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