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  1. KlassischeFormen der Konfliktbearbeitung:VölkerrechtundInternationale OrganisationHauptseminar: KonfliktregelungundFriedenssicherungiminternationalen SystemWestfälischeWilhelms-Universität Münster, Wintersemester 2011/12Dozent: Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard MeyersReferentin: Lena Topel

  2. Gliederung

  3. Völkerrecht: Definition • Herkömmliche (überkommene) Definition Völkerrecht (Im Folgenden: „VR“) = dasjenige Recht, welches die Beziehungen zwischen den (souveränen) Staaten regelt • Nur die Staaten sind Völkerrechtssubjekt • Moderne Definition VR= dasjenige Recht, das das Verhalten von Staaten und internationalen Organisationen betrifft, ihre Beziehungen untereinander und gewisse Beziehungen zu natürlichen und juristischen Personen  Auch internationale Organisationen und selbst Individuen können Träger völkerrechtliche Rechte und Pflichten sein

  4. Entwicklung des Völkerrechts • Angesichts der Globalisierung besteht ein hoher Bedarf an Regelungen, die über die Grenze des Nationalstaates hinaus wirksam sind  Seit 1945: mehr als 40 000 zwischenstaatliche Verträge • Kein zentrales Gesetzgebungsorgan auf internationaler Ebene:  Koordinationsleistung der Staaten

  5. Die wichtigsten Völkerrechtsquellen • Das VR besteht im Wesentlichen aus Verträgen und dem Völkergewohnheitsrecht sowie allgemeinen Rechtsgrundsätzen • Die wichtigste Rechtsquelle: die Charta der Vereinten Nationen • Allgemeines Gewaltverbot (Angriffskriege sind untersagt) oft als eine Art „Verfassung der Weltgemeinschaft“ bezeichnet  völkerrechtlicher Vorrang gegenüber anderen internationalen Übereinkünften

  6. Internationale Anwendung • VR als eigenständiges Rechtsystem: In Reichweite und Funktion mit einem innerstaatlichen Rechtssystem vergleichbar  legt den Staaten Beschränkungen auf  hat Auswirkungen auf den Entscheidungsprozess • Vorrang auf internationaler Ebene

  7. Durchsetzung Problematik • Es gibt keine wirksame Instanz, um das Recht auch durchzusetzen • Internationale Gerichtshöfe verfügen über keine Vollstreckungsorgane Warum wird das VR dennoch in weiten Teilen beachtet und angewandt? • Rechtfertigungsdruck vor der Öffentlichkeit  Frage der Legitimität und (moralischen) Glaubwürdigkeit • Befürchtung politischer oder wirtschaftlicher Vergeltung durch andere Staaten

  8. Herausforderungen des Völkerrechts • Krise des Nationalstaates: zunehmender Souveränitätsverlust durch globaler werdende Problemstellungen • Handlungsansprüche und Entscheidungskompetenzen aber hauptsächlich auf den Nationalstaat bezogen • Teilweise Anreizdefizite: Verhalten im Interesse aller oft zu wenig belohnt • Asymmetrische Konflikte statt klassische Staatenkriege - besondere Herausforderung für das humanitäre Völkerrecht

  9. Internationale Organisationen • eine besondere Form zur Steuerung im internationalen System  erforderlich geworden aufgrund der zunehmenden Verflechtung der Staaten in ökonomischer, politischer und gesellschaftlicher Hinsicht • Ziel: Gewährleistung von Rechts- und Arbeitsgrundlagen für die Zusammenarbeit der Staaten bzw. nationaler Akteure bei grenzüberschreitenden Transaktionen (Internationale Organisation(en) im Folgenden „I.O.“ abgekürzt.)

  10. Geschichtlicher Hintergrund • Erste Vorläufer nach dem Wiener Kongress (v.a. zur Lösung technischer und humanitärer Probleme und im Bereich der Sicherheit) • Erste nennenswerte Welle der Gründung von I.O. im letzten Drittel des 19.Jhdts. • 1840 – 1900: grenzüberschreitende Interaktionen der Staaten dehnen sich derartig aus, dass gemeinschaftliche Verwaltungen im Sinne von „lowpolitics“ eingerichtet werden mussten • Im Zuge der Industrialisierung: Herausbildung eines quasi globalen Weltwirtschaftssystems  starker Anstieg der Zahl der I.O. • Weiterer Schub nach dem Zweiten Weltkrieg mit der Gründung der UN, IWF, Weltbank  Begriff „Internationale Organisation“ setzt sich durch • Heute: etwa 250 IGOs, >6000 INGOs

  11. International GovernmentalOrganization (IGO) • Eine durch multilateralen völkerrechtlichen Vertrag geschaffene Staatenverbindung • Eigene Organe und Kompetenzen • Ziel: Zusammenarbeit von mindestens drei Staaten auf politischem und/oder ökonomischem, militärischem, kulturellem Gebiet • IGOs sind Völkerrechtssubjekte wie die Staaten

  12. International Non-GovernmentalOrganization (INGO) • „Zusammenschluss von wenigstens drei gesellschaftlichen Akteuren aus mindestens drei Staaten (Parteien, Verbände etc.), der zur Ausübung seiner grenzüberschreitenden Zusammenarbeit Regelungsmechanismen aufstellt.“ (Handwörterbuch Internationale Politik) • Gründungsakt ohne staatliche Beteiligung

  13. Aus: Rittberger, Volker; BerhardZangl (2003): Internationale Organisationen. Politik und Geschichte, 3., überarbeitete Auflage. Wiesbaden, S. 28

  14. Unterscheidungs- und Abgrenzungskriterien: IGOs • Zeitliche Ebene: (Geltung für) bestimmten  unbestimmten Zeitraum • Räumliche Ebene: globaler  regionaler Charakter, universale  partikulare Mitgliedschaft • Inhaltliche Ebene: politisch  unpolitisch (high politics  lowpolitics) • Problemfeldspezifisch  problemfeldübergreifend • Intergouvernemental  supranational • Verschiedene Organisationsstrukturen

  15. Aus: Rittberger, Volker; BerhardZangl (2003): Internationale Organisationen. Politik und Geschichte, 3., überarbeitete Auflage. Wiesbaden, S. 30

  16. Rolle der I.O. im Internationalen System

  17. I.O. als Instrument • I.O. dienen den Staaten entsprechend ihrer Machtposition im internationalen System dazu, ihre eigennützigen Interessen zu verfolgen • Annahme: Überwindung des anarchischen Staatensystems von den I.O. nicht zu erwarten

  18. I.O. als Arena • I.O. eher „Spielfeld“ oder „Schaubühne“ als Mittel staatlicher Politik • Bilden einen Rahmen für zwischenstaatliche Kontakte und Kooperation:

  19. I.O. als Akteur • I.O. treten selbst als Handelnde im internationalen System auf – auf der Basis der ihnen zugrunde liegenden Satzung und durch Vertreter ihrer Institutionen • Unabhängige Handlungspotenziale, aber letztlich satzungsmäßig abhängig (Mitgliedstaaten verfügen weiterhin über Kompetenz- Kompetenz)

  20. Spezifische Wirkungen der I.O. im internationalen System • Gegenelite und Parallelelite zur Diplomatie des Nationalstaates • Multilaterale und multinationale Interessenbündelung • Wirkung als spezifische Konfliktverhütungs- und -regelungsagenturen • Vermittlungsfunktion • Kollektive Organisierung schwacher und kleiner Nationalstaaten • Internationale Öffentlichkeit

  21. Konfliktbearbeitung durch I.O. • Herausforderung: Aus einer dyadischen Konstellation ( Konfliktparteien) eine triadische Konstellation machen • Ziel: aus einem Nullsummenspiel ein Nicht-Nullsummenspiel kreieren „negative sumgame“ „positive sumgame“

  22. Negative sumgame • Alle Konfliktparteien verlieren  ziehen infolge des Drucks von außen (notgedrungen) von sich heraus alternative Lösungsmöglichkeiten in Betracht • Voraussetzung: I.O. muss über weitreichende Ressourcen in militärischer, politischer, wirtschaftlicher Hinsicht verfügen  in der Regel nicht der Fall Positive sumgame • Alle Konfliktparteien gehen als Sieger hervor (oder haben diesen Eindruck) • Mögliche Mittel: • Kompensationen in bis dato nicht berücksichtigten Bereichen • die gemeinsame Nutzung von Ressourcen • die Neudefinition der Interessen der Parteien mit nunmehr kompatiblen Elementen

  23. Konfliktparteien von entscheidender Rolle: • Es muss eine von ihnen akzeptierte und nachfolgend auch unterstützte Regelung gefunden werden, damit die Abwehr vom gewaltsamen Konfliktaustrag bis hin zu Beseitigung der Konfliktursachen möglich ist. • Oft jedoch: „autistisches Milieu“: • Konfliktparteien verharren in festgefahrenen Positionen • Können für die Konfliktbearbeitung keine Anstöße mehr bringen, sodass diese immer unwahrscheinlicher wird

  24. Aufgabe der I.O. • Konfliktparteien bei den Bemühungen zur Konfliktbearbeitung unterstützen • Die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine solche interne Konfliktbearbeitung (mit)schaffen  neue Anstöße bringen • (Teil-)Erfolge schon vor der endgültigen Überwindung eines Konflikts möglich: • Durch das Erreichen einer Konflikttransformation wird die Lösungsfindung wahrscheinlicher bzw. eher möglich als zuvor • Regionale Organisationen oft besonders geeignet • Nähe zum Konflikt • größere unmittelbare Betroffenheit

  25. Quellen • Bruha, Thomas; Tans, Christian J.: Die vereinten Nationen und das Völkerrecht, in: Aus Politik und Zeitgeschichte 22/2005. • Brummer, Klaus: Konfliktbearbeitung durch internationale Organisationen, Wiesbaden 2005. • Kokott, Doehring, Buergenthal: Grundzüge des Völkerrechts, 3. Auflage. Heidelberg 2003. • Rittberger, Volker; Bernhard zangl: Internationale Organisationen. Politik und Geschichte, 3., überarbeitete Auflage. Wiesbaden 2003, S. 15-47 • Varwick, Johannes: Völkerrecht/Internationales Recht, in: Woyke, Wichard (Hrsg.): Handwörterbuch Internationale Politik, 12., überarbeitete und aktualisierte Auflage. Bonn 2011. • Woyke, Wichard: Internationale Organisationen, in: Woyke, Wichard (Hrsg.): Handwörterbuch Internationale Politik, 12., überarbeitete und aktualisierte Auflage. Bonn 2011.

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