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Anhörung der Bundestagsfraktion Bündnis90/DieGrünen Instrumente zum Schutz gegen Fluglärm Eckpunkte der Novelle zum Fluglärmgesetz. 30. Oktober 2003, Berlin Thilo Schmidt, BMVBW. Übersicht. Einleitung Technische Entwicklung und Erfolge bei der Lärmreduzierung am Flugzeug
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Anhörung der Bundestagsfraktion Bündnis90/DieGrünenInstrumente zum Schutz gegen FluglärmEckpunkte der Novelle zum Fluglärmgesetz 30. Oktober 2003, Berlin Thilo Schmidt, BMVBW
Übersicht • Einleitung • Technische Entwicklung und Erfolge bei der Lärmreduzierung am Flugzeug • Eckpunkte für eine Novellierung des Fluglärmgesetzes • Verkehrspolitische Erwägungen • Kosten einer Novellierung • Zusammenfassung/Ausblick Thilo Schmidt BMVBW
120 Turbojet B-52 • Seitenlinie-Lärmpegel für Flugzeug/Triebwerkkonfigurationen • normiert auf 100,000 lb Schub 707-100 110 BAC-111 Comet 4 DC8-20 DC9 Schallpegel, EPNdB 737-100 Turbofan 2. Generation 707-300B DC8-61 747-100 Caravelle 727-100 100 MD80 747-300 A320 747-200 A321 A300 767-300 DC10-10 A310 A330 737-500 Turbofan 1. Generation 737-200 777 L-1011 A340 MD90 90 1950 1960 1970 1980 1990 Jahr der Erstzulassung Lärmentwicklung - Flugzeuge Thilo Schmidt BMVBW
„Fußabdruck“ der 80 dB Kontur - zwei Flugzeuge Airbus und Boeing im Vergleich - Thilo Schmidt BMVBW
Das „Fluglärmgesetz“ von 1971 • Schutzzone 1 auf der Basis eines äquivalenten Dauerschallpegels Leq 4 - umschließt eine Kontur von 75 dB(A) • Schutzzone 2 auf der Basis eines äquivalenten Dauerschallpegels Leq 4 - umschließt eine Kontur von 67 dB (A) • Entschädigungsleistungen für passiven Schallschutz in Zone 1 bis zu 130 DM/m2 Thilo Schmidt BMVBW
Ein novelliertes Fluglärmgesetz sollte Grundannahmen integrieren Das Gesetz sollte neben den prioritären Schutzzielen den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm verbessern und zu einem Konsens führen, der einschließt: • die nachhaltige Ermöglichung von Luftverkehr • die Verminderung der ökologischen Belastungen • die Einbeziehung derökonomischen Vernunft Thilo Schmidt BMVBW
Die Zahl der Bewegungen, damit der Flugplatz unter das Gesetz fällt, wurde in der letzten Legislaturperiode zwischen 5 und 20 Tausend Bewegungen für die sechs verkehrsreichsten Monate diskutiert Bisher wurden ausschließlich Verkehrsflughäfen betrachtet Grundsätzlich ist gegen eine Ausweitung der Anwendung auf kleinere Flugplätze kein Einwand zu machen. Grenze sollte sein: 20 -30T Bewegungen für die sechs verkehrsreichsten Monate allein ein praktikables Verfahren ist zu entwickeln, das kleinere Flugplätze nicht mit hohen Kosten für die Berechnung belastet. Eckpunkt - Anwendung Thilo Schmidt BMVBW
Eckpunkt Äquivalenzparameter q=4 vs q=3 • Wesentlicher Ansatz ist hier, den Äquiva-lenzparameter von q = 4 auf q= 3 zu ändern. • Grundsätzlich wird einer Änderung des Äquivalenz-parameters wegen der besse-ren Vergleichbarkeit der Er-gebnisse mit Lärmereignissen anderer Verkehrsträger zugestimmt. • Zu beachten ist, dass kleinere Flugplätze mit kleineren Bewegungzahlen etwas größere Zonen bekommen Thilo Schmidt BMVBW
Eckpunkt – Tagschutzziel • Die Vorschläge bewegen sich hier für die Schutzzone 1: von 67 bis 65 dB (alt 75 dB) und für die Schutzzone 2: von 62 bis 60 dB (alt 67 dB). • Die Vorschläge sind hier nicht so weit auseinander, als dass in diesem Punkt ein Kompromiss nicht in Sichtweite käme. Thilo Schmidt BMVBW
Eckpunkt - Nachtschutzziel • Werte für den äquiva-lenten Dauerschallpegel in der Nacht sind vollkommen neu im Gesetz • Werte werden im Bereich zwischen 50 und 55 dB diskutiert. • bei Neubau bis 45 dB • Ein Grenzwert von 50 dB ist aus BMVBW Sicht kein anzustrebendes Ziel, weil die wirtschaftlichen Auswir-kungen erheblich sind. • Er würde in etwa einem Innen-Leq von 35 dB entsprechen – ein solcher Wert kann schondurch wenige relativ leise Geräusche hervorgerufen werden. Thilo Schmidt BMVBW
Eckpunkt – Einzelereignisse in der Nacht • Überschreitungshäufigkeiten von 6 mal 75 dB außen (Jansen) bzw. 4 mal 55 dB im Innenraum wurden in der letzten Legislaturperi-ode diskutiert • Das Jansenkriterium bedeutet für den Innenraum: 6 x 60 dB • Die neueren Ergebnisse der Lärmwirkungsforschung in einem Gutachten für Frankfurt niedergelegt lassen den Schluss zu, dass das vieldiskutierte Jansenkriterium oder Pegel-häufigkeiten von 13x68 dB ihre Berechtigung haben. • 4 x 55 dB wird nirgendwo in der wissenschaftlich Szene be-nannt, ist aber ein Nukleus für große entschädigungsrelevante Zonen Thilo Schmidt BMVBW
Eckpunkt - Militärflugplätze • Bei zivilen und militärischen Flugplätzen sollen die Schutzziele identisch sein. • Letzte Legislaturperiode wurde die besondere Behandlung von militärischen Flugplätzen durch z.B. durch Festlegung von um 3 dB(A) höhere Grenzwerte für die Tagesschutzzonen thematisiert • Der BMVBW hatte dies aufgegriffen und gesagt, dass ein “Militärbonus” politisch nicht zu vermitteln ist. • Besonders ist er rechtlich nicht tragfähig, da die existierende Rechtsprechung von gleichen Schutzzielen ausgeht und auch höchstrichterliche Grundsatzur-teile darauf aufbauen Thilo Schmidt BMVBW
Eckpunkt - Neu- und Ausbau • Für den Neu- und Ausbau wurde in der letzten Legislaturperiode ein zusätzlicher Malus von 5 dB mit den schon nicht akzeptablen Werten für einen äquivalenten Dauerschallpegel von 50 dB vorgeschlagen. • Die nochmalige Absenkung des Grenzwertes um 5 dB (A) auf einen äquivalenten Dauer-schallpegel von 45 dB in der Nacht sowie eine zusätzliche Herabsetzung des Einzelschallpegel Kriteriums auf z.B. 4 mal 52 dB(A) ist einem Nachtflugverbot gleich-zusetzen. Damit würde der Verkehrträger in unzumutbarer Weise in die Pflicht genom-men. Ein ausgewogener An-satz würde damit grob verletzt Thilo Schmidt BMVBW
Eckpunkt - Bürgerbeteiligung • Vorschläge sahen u.a. erstmalig im Luftrecht unter der Überschrift bessere Bürgerbeteiligung ein Beteiligungs- und Kla-gerecht von Betroffe-nenvertretern wie der Bundesvereinigung gegen Fluglärm vor (Verbandsklagerecht) . • Die Beteiligungsrechte sind in den Verfahrensschritten Planfeststellung, Betrieb ausreichend gesichert. Sie können im Verfahren auch noch verbessert werden. Der BMVBW hat hierzu detaillierte Vorstellungen • Verbandsklagerecht ist im Naturschutzrecht angesiedelt, weil der Verband dort die „Natur“ vertritt. Thilo Schmidt BMVBW
Zusätzliche Diskussionspunkte • 1. Beispiel: Entschädigung Außenwohnbereich. Flughafen Düsseldorf entschädigt auf Basis 65 dB Terrassen, Balkone; 2% des Verkehrwertes (Kosten ca. 5 Mio €). • 2. Beispiel: 100/100 Regelungen für die Berechnung. Die entschädigungsrelevanten Flächen werden durch eine solche Anwendung erheblich vergrößert. • 3. Beispiel: Verbandsklage und Verbandsbeteiligung in sicherheitskritischen Bereichen (Flugroutenfest-legung) wird grundsätzlich abgelehnt. Thilo Schmidt BMVBW
Lärmschutzbereich Frankfurt realvs 100/100 vs Einelschallereignisse 4 x 70 dB, 100/100, 285 km2, gelb 4 x 70 dB, real, 213 km2, grün 13 x 68 dB, 100/100, 142 km2, gelb 13 x 68 dB, real, 99 km2, grün Thilo Schmidt BMVBW
Verkehrspolitische Erwägungen • Nach den 11. September 2001 geriet der Luftverkehr in eine Krise, die er bis heute nicht überwunden hat. Des-halb sind überproportionale Belastungen für das System nicht tragbar und für eine Weiterentwicklung schädlich • Die Initiative „Luftverkehr für Deutschland“ versucht, einen Weg aus diesem Tal zu finden • Dem Luftverkehr sollen, damit er im Wettbewerb beste-hen kann, nicht überzogenen Umweltforderungen, son-dern ambitionierte, ausgewogene Ziele im Fluglärmge-setz vorgelegt werden Thilo Schmidt BMVBW
Kosten einer Novellierung • Kostenschätzungen des UBA wiesen für den Referentenentwurf in der letzten Legislaturperiode bundesweit ca. 0,75 Mrd € für den militärischen Bereich und ca. 0,65 Mrd € für den zivilen Bereich aus • Die Kosten unterstellen schon den Militärbonus. Bei realer Anpassung sind erheblich größerere Kosten im militärischen Bereich zu erwarten • Die ADV hatte 2001 eine eigene Studie erstellt. Demnach war mit Kosten je nach Maßnahme für den Zivilsektor bis zu 3 Mrd € zu rechnen Thilo Schmidt BMVBW
Zusammenfassung/Ausblick • Die Novellierung muss einen Ausgleich zwischen ökonomischen und ökologischen Interessenslagen darstellen • Die Novellierung darf keine überzogenen Zusatzforde-rungen in der Modellierung beinhalten – Realitätsnähe muss gewährleistet sein • Die Novellierung muss die Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung praxisgerecht integieren • Die Novellierung verbessert mittelfristig deutlich das Lärmklima um die betroffenen Flughäfen (wesentliches Element ist der passive Schallschutz) Thilo Schmidt BMVBW