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13.ECU EuroMeeting Berlin , 15. Oktober 2004. Rolf-Roger Hoeppner erha consulting group ( www.erha-management.com ) „Betriebswirtschaftliche Auswirkungen des § 8a KStGes auf Projektfinanzierung und PPP“. Inhalt. Was sind PPPs PPP Grundstrukturen und Bausteine
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13.ECU EuroMeetingBerlin , 15. Oktober 2004 Rolf-Roger Hoeppner erha consulting group (www.erha-management.com) „Betriebswirtschaftliche Auswirkungen des § 8a KStGes auf Projektfinanzierung und PPP“
Inhalt • Was sind PPPs • PPP Grundstrukturen und Bausteine • Welche Branchen eignen sich für PPPs • PPP – relevante Finanzierungsinstrumente • Neufassung § 8a KStGes : BMF Schreiben v. 15.7.2004 -Gesellschafter Fremdfinanzierung • Hintergründe + Anwendungsbereiche • Problematik „verdeckte Gewinnausschüttung (vGA)“ • Problematik „ Bürgschaften und Sicherheiten“, „PPP off-balance-sheet Finanzierung“ • Typische Konstellation bei Projektfinanzierungen R.-R. Hoeppner , erha consulting group,www.erha-management.com
Was sind eigentlich PPPs ? • Im Kontext der Finanzierung als Mischfinanzierungsinstrument(Stichwort „Projektfinanzierung“) einstufbar und als Option/Alternative zur Privatisierung (formale/materielle) einzuordnen • Große Bandbreite von PPPs gibt es (zu) viele Definitionen ? • PPPs gibt es schon seit vielen Jahren als ►Betreibermodell ( Stichwort “ BOTxx „ ) ►Organisationsmodell“ ( Stichwort: „ Besitz-, Projektgesellschaft“ ) • Bei PPP liegt das Schwergewicht auf dem dritten P „Partnership“ wird oft von Kommunen und Unternehmen bei PPP Verhandlungen zu wenig beachtet R.-R. Hoeppner , erha consulting group,www.erha-management.com
PPP – Grundstrukturen PPP - Bausteine • Typische Vertragsstrukturen • Typische Rollenverteilung öffentlich ./. Privat • Typische Risikoverteilungsstrukturen • Typische Finanzierungsstrukturierungen • Typische Vertragsstrukturierungen • PPP – Mischformen (zB „contracting“ ) R.-R. Hoeppner , erha consulting group,www.erha-management.com
Welche Sektoren / Branchen eignen sich für PPP ? • Infrastruktur Strassen, Eisenbahnen, ÖPNV, (Regional-) Flughäfen, Strassen/Wasserstrassen, Brücken, Tunnels, Häfen • Energie Strom, Wasser, erneuerbare Energien • Umwelt Abwasser, Wasseraufbereitung, Konversion, Müll • Immobilien, BauwirtschaftFreizeit, Tourismus, Stadterneuerung, FM, Altbautensanierung, integriertes Immobilienmanagement • Regionale WirtschaftsförderungIndustrieansiedlung, Schulen, Krankenhäuser, Technologiezentren • Sonstige z .B. IT Industrie, „Contracting“, „Share in Savings“ R.-R. Hoeppner , erha consulting group,www.erha-management.com
PPP relevante Finanzierungsinstrumente • EigenkapitalfinanzierungPrivate Equity,Anleihen (zB „Islamic Bond“), Venture Capital • Fremdkapitalfinanzierung Leasing, Mietkauf, Kommunalkredit, Forfaitierung, Sale and Leaseback, Gesellschafterfremdfinanzierung, Asset Backed Securities, Mortgage Backed Securities, Cross border lease • Mischformen Kommunalbürgschaften, Mezzanine, Stille Beteiligung, Projektfinanzierung (project finance), Kommunalbürgschaften, R.-R. Hoeppner , erha consulting group,www.erha-management.com
GesellschafterfremdfinanzierungNeuregelung des § 8 a KStG (1) • Gesellschafterfremdfinanzierung = Kredite, die ein Unternehmen von einem Anteilseigner erhält • § 8 a KStG ursprünglich nur auf Sachverhalte mit Auslandsberührung , die Neufassung gilt (rückwirkend) m.W.v. 1.1.2004 und stellt inländische Kapitalgesellschaften ausländischen gleich. • Damit können auch z.B. kommunalverbürgte Darlehen einer Eigengesellschaft ( zB Stadtwerke, kommunale Baugesellschaften als Eigengesellschaft) erfasst werden („PPP-Relevanz“). R.-R. Hoeppner , erha consulting group,www.erha-management.com
GesellschafterfremdfinanzierungNeuregelung des § 8a KStG (2) • Grundlage : Einzelheiten + Anwendungsbeispiele siehe Schreiben des BMF vom 15.7.2004 veröffentlicht im Bundessteuerblatt, downloadbar von der web site des BMF. Das Schreiben ist für die Finanzämter verbindlich. • Anwendung : auf beschränkt/unbeschränkt steuerpfl. Kapitalgesellschaften • Finanzierungswege : Unterscheidung, ob (steuerschädliches) FK von wesentlich beteiligtem Gesellschafter (mehr als 25%), „nahestehender Person“ oder rückgriffsberechtigtem Dritten überlassen wurde • Freigrenze : € 250.000 R.-R. Hoeppner , erha consulting group,www.erha-management.com
Gesellschafterfremdfinanzierung Neuregelung des § 8a KStG (3) • Wesentlicher Inhalt in definierten Fällen kann Kapitalgesellschaft Zinsen für FK seitens ihrer Gesellschafter nicht als Betriebsausgaben abziehen. Vielmehr werden diese als vGA behandelt und können so zu erheblichen steuerlichen Nachteilen führen. Gleiches gilt, wenn es sich um von den Gesellschaftern verbürgten Darlehen handelt • Betroffen sind Unternehmen, deren FK das 1,5 fache des EK ( sog. „safe haven“) übersteigt Eigenkapitalquote unter 40% • Der Finanzierungsspielraum insbesondere für KMU kann bei einer solchen Regelung prinzipiell enger werden R.-R. Hoeppner , erha consulting group,www.erha-management.com
Typische PPP Struktur mit möglicher Relevanz des § 8 a KStG (1) Sicherheiten, Bürgschaft Gesellschafter Regressanspruch „recourse“ Bank Projektgesellschaft (Betreibergesellschaft) Darlehensvertrag zB als Tochter- /Schwestergesellsch. Sicherheiten, Bürgschaft Tochter- gesellsch. GU Regressanspruch R.-R. Hoeppner , erha consulting group,www.erha-management.com
Typische PPP Strukturmit möglicher Relevanz des § 8a KStG ( 2) • PPPs sind dadurch gekennzeichnet, dass sie sich aus dem cash flow des „Projekts“, d.h. aus dem von der „Projektgesellschaft“ erwirtschafteten Ertrag refinanzieren • PPPs sind prinzipiell „off-balance-sheet“ finanzierbar, d.h. „ohne Rückgriff“ , ( „ non recourse“) auf den Anteilseigner • In der Praxis verlangen Banken zunehmend einen 2. Sicherheitenlevel („begrenztes Rückgriffsrecht / „limited recourse“) • § 8a KStG sieht vor, dass eine vGA nicht nur dann vorliegt, wenn ein Gesellschafter das FK zur Verfügung stellt, sondern auch , wenn eine Bank ein Darlehen gibt und eine Rückgriffsmöglichkeit gegen die Gesellschafter der Betreiber- / oder auch deren Projekt-Tochtergesellschaft besteht. R.-R. Hoeppner , erha consulting group,www.erha-management.com
Literatur- / Quellenhinweise (Auswahl) • Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (Hrsg.) „Public Private Partnership – Ein Leitfaden für Öffentliche Verwaltung und Unternehmer „ (2.Aufl. Mai 2003) Hinweis: zZ vergriffen ! download möglich über www.awv-net.de • Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (Hrsg.) „Public Private Partnership International – Ein Unternehmerleitfaden für PPP-Engagements im Ausland“ (Juni 2004) , bestellbar unter : www.bmwi.bund.de • Bundesministerium der Finanzen, BMF Schreiben zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung (§ 8a KStG) vom 15.Juli 2004 ( Az IV A 2-S 2742a-20/04 ) R.-R. Hoeppner , erha consulting group,www.erha-management.com
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