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Wirtschaftsförderung des Landes Tirol 2012 – 2013 Informationsveranstaltung bei der Kammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg am 31.1.2012. Wirtschaftsförderungsprogramm für Architekten und Ingenieurkonsulenten. INVESTITIONSFÖRDERUNGEN
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Wirtschaftsförderungdes Landes Tirol 2012 – 2013Informationsveranstaltung bei der Kammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg am 31.1.2012
Wirtschaftsförderungsprogramm für Architekten und Ingenieurkonsulenten • INVESTITIONSFÖRDERUNGEN • Direktdarlehen an Kleinstunternehmen des TWFF • Tiroler Kleinunternehmensförderung • Tiroler Förderung von Energiesparmaßnahmen
Wirtschaftsförderungsprogramm für Architekten und Ingenieurkonsulenten • INNOVATIONSFÖRDERUNGEN • Förderung von Initiativprojekten • Tiroler Forschungs-, Entwicklungs- undInnovationsförderung • Tiroler Kooperationsförderung • Förderung von Wissenschaft, Forschung und Entwicklung – Programmlinie 2: Förderung von F&E-Konsortien (Programm K-Regio)
Direktdarlehen an Kleinstunternehmen I • Gegenstand • Gründung bzw. Übernahme, insbesondere durch Jungunternehmer • Erweiterung, Verlegung und/oder Entwicklung von Kleinstunternehmen • Maßnahmen der Energieeinsparung / des Umweltschutzes • Sicherung der Nahversorgung
Direktdarlehen an Kleinstunternehmen II • Förderungsnehmer • Kleinstunternehmen lt. EU-Definition • max. 10 MitarbeiterInnen (ohne Lehrlinge) und • Jahresumsatz von max. € 2 Mio. oder • Bilanzsumme von max. € 2 Mio. • JungunternehmerIn – in den ersten 3 Jahren ab Aufnahme der wirtschaftlichen Tätigkeit
Direktdarlehen an Kleinstunternehmen III • Art und Ausmaß der Förderung • zinsgünstige Darlehen bis zu 70% der förderbarenKosten von max. € 100.000,-/Untergrenze rd. € 7.150,- • Investitionskredit bis max. € 70.000,- • für Jungunternehmer zusätzlicher Betriebsmittelkredit bis max. € 20.000,- - max. Gesamtkredit somit € 90.000,- • Darlehensuntergrenze € 5.000,- • Darlehenslaufzeiten • bauliche Investitionen (Anteil an der Gesamtinvestition liegt über 50 %) - Laufzeit 10 Jahre • alle übrige Investitionen - Laufzeit 5 Jahre
Direktdarlehen an Kleinstunternehmen IV • Fixzinssatz • für JungunternehmerInnen – zinsfrei in den ersten 2 Jahren, dann 1,5 % p.a. • für alle anderen Unternehmen – 1% p.a. in den ersten beiden Jahren, dann 2 % p.a. • im Regionalförderungsgebiet gelten Sonderkonditionen • bei langen Laufzeiten (10 Jahre) erfolgt nach 5 Jahren eine Zinsanpassung an den dann geltenden TWFF-Zinssatz • Tilgung in Halbjahresannuitäten zum 1.4. und 1.10.j.J. • Besicherunggenerell durch Bankgarantie
Tiroler Kleinunternehmensförderung I • Zielsetzung • Ansiedlung und Entwicklung von Kleinunternehmen • Schwerpunkte: • Erzeugung neuer höherwertiger Produkte und Anwendungen neuer Technologien • Erbringung neuer bzw. qualitativ höherwertiger Dienstleistungen • wesentliche qualitätsverbessernde Maßnahmen im Bereich Tourismus- und Freizeitwirtschaft • wesentliche Qualitätsverbesserungen in ganzjährig betriebenen „Dorfgasthäusern“
Tiroler Kleinunternehmens-förderung II • Förderungsnehmer • Kleinunternehmen lt. EU-Definition • max. 50 MitarbeiterInnen (ohne Lehrlinge) und • Jahresumsatz von max. € 10 Mio. oder • Bilanzsumme von max. € 10 Mio.
Tiroler Kleinunternehmensförderung III • Art und Ausmaß der Förderung • Einmalzuschuss bis zu 5% der förderbaren Kosten • Regionalbonus (Osttirol) bis zu 10% • Untergrenze-BMGL € 100.000,-- • Obergrenze- BMGL € 500.000,-- • + Arbeitsplatzprämie von € 2.000,- pro neu geschaffenem Arbeitsplatz • + Prämie für gendersensible Maßnahmen – max. € 5.000,- pro Unternehmen
Förderung von Energiesparmaßnahmen I • Zielsetzung • Vorhaben, durch die Energie eingespart oder erneuerbare Energieträger genutzt werden • wesentliche Verminderung von Luftschadstoffen und klimarelevanten Gasen • Gegenstand • Solaranlagen • thermische Gebäudesanierung • Wärmepumpen • Effiziente Energienutzung in den Bereichen Wärmerück-winnung und gebäudebezogene Haustechnik
Förderung von Energiesparmaßnahmen II • Förderungsnehmer • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) lt. EU-Definition • max. 250 MitarbeiterInnen (ohne Lehrlinge) und • Jahresumsatz von max. € 50 Mio. oder • Bilanzsumme von max. € 43 Mio.
Förderung von Energiesparmaßnahmen III • Art und Ausmaß der Förderung • nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss je nach Schwerpunkt unterschiedlich • Solaranlagen bis 100 m² • Pauschalsatz € 50,-/m² bei Standardkollektoren • Pauschalsatz € 75,-/m² bei Vakuumkollektoren • Solaranlagen über 100 m² • Zuschuss von max. 10 % der umweltrelevantenInvestitionskosten • nur Projekte mit Investitionskosten über € 10.000,-
Förderung von Energiesparmaßnahmen IV • Thermische Gebäudesanierung • Zuschuss von max. 10 % der umweltrelevanten Investitionskosten • Grundlage bildet die OIB-Richtlinie (Stand 2011) für die jeweilige Gebäudekategorie • Gebäudekategorie 1 -12: • erforderliche Unterschreitung für HWB – mind. 25 % • erforderliche Unterschreitung für KB – mind. 20 % • Gebäudekategorie 13: • max. zulässiger LEK-Wert - 27,0 • Die max. Förderung ist mit € 0,51 je kWh Heizwärmebedarfs- • reduktion (HWB für Standortklima) begrenzt
Förderung von Energiesparmaßnahmen V • Wärmepumpen bis 400 kW • Thermische Leistung Wasser-WP Luft-WP • 0 – 80 kW € 40,-/kW € 30,-/kW • 81 – 400 kW € 20,-/kW € 15,-/kW • Wärmepumpen über 400 kW • Zuschuss von max. 10 % der umweltrelevanten Investitionskosten • Investitionskosten – mind. € 10.000,-
Förderung von Energiesparmaßnahmen VI • Effiziente Energienutzung (Wärmerückgewinnung und gebäudebezogene Haustechnik) • Zuschuss von max. 10 % der umweltrelevanten Investitionskosten • Wärmerückgewinnung • Investitionen mind. € 5.000,- • gebäudebezogene Haustechnik • Investitionen mind. €10.000,- + • erzielte Energieeinsparung von mind. 10 %
Förderung von Energiesparmaßnahmen VII • Förderungsverfahren • Antragseinreichung nur mehr bei der KPC – gilt automatische auch als Landesansuchen • Prüfung der Anträge durch die KPC + interne Abstimmung mit der Landesförderstelle • Förderungsentscheidung durch das zuständige Mitglied der Tiroler Landesregierung + Förderungsvertrag durch die Landesförderstelle • Kostenabrechnung + Prüfung bei der KPC • Auszahlung der Förderung durch die Landesförderstelle
Förderung von Initiativprojekten I • Gegenstand der Förderung • Aktivitäten, die im Zusammenhang mit der Entwicklung und Anbahnung von Projekten mit technologieorientiertem Hintergrund entstehen, wie • die Analyse der wirtschaftlichen Machbarkeit und Sinnhaftigkeit, • die Anbahnung von Projektkooperationen oder • die Analyse der technischen Machbarkeit • Fördernehmer • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) lt. Definition des • EU-Beihilfenrechts
Förderung von Initiativprojekten II • Art und Ausmaß der Förderung • Einmalzuschuss bis max. 75 % der förderbaren Kosten (z.B. Personalkosten, externe Expertisen, erforderliche Qualifizierungsmaßnahmen, etc.) • die Obergrenze der Förderung beträgt € 5.000,-- pro Projekt • + Prämie für gendersensible Maßnahmen – max. € 500,- • + Prämie für den Einsatz von Mitarbeiterinnen bei der technischen Umsetzung des jeweiligen Projekts – max. € 500,-
FuEuI-Förderung I • Gegenstand • Projekte • zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren, Dienstleistungen • zur wesentlichen Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen • zur Anwendung neuer Technologien durch Technologietransfer • die in bestehenden Bundes- und/oder EU-Förderungsprogrammen wegen des geringen Umfangs/niedrigeren technischen Schwierigkeitsgrades/Innovationsgehalt/Risikos nicht gefördert werden. • Förderungsnehmer • KMU lt. EU-Definition
FuEuI-Förderung II • Art und Ausmaß der Förderung • Einmalzuschuss bis max. 30% der förderbaren Kosten (z.B. Personalkosten, externe Entwicklungskosten, Kosten für Instrumente und Ausrüstung, externe Beratungskosten, etc.) • Mindest-BMGL € 20.000,--/Höchst-BMGL € 100.000,-- • + Prämie für gendersensible Maßnahmen – 5 % derförderbaren Kosten -max. € 5.000,- • + Prämie für den Einsatz von Mitarbeiterinnen bei der technischen Umsetzung des jeweiligen Projekts – 5 % der förderbaren Kosten - max. € 5.000,- • gleichzeitige Antragstellung beianderen Förderstellen ist • nicht möglich
Tiroler Kooperationsförderung I • Zielsetzung • Initiierung von Kooperationen in den Bereichen Technologie und Innovation zwischen Unternehmen untereinander undmit Forschungs- und Bildungseinrichtungen • Gegenstand • Kooperationen von mindestens drei Partnern aus Wirtschaft (vorrangig KMUs) und Wissenschaft (Uni, FH, HTLs, etc.) zur Umsetzung folgender Projekte • Technologie- und Innovtionsprojekte • Qualifizierungsprojekte • Organisationsprojekte
Tiroler Kooperationsförderung II • Art und Ausmaß der Förderung • Technologie- und Innovationsprojekte • Einmalzuschuss bis max. 40 % der förderbaren Kosten • Untergrenze der förderbaren Kosten- € 50.000,- • Obergrenze der förderbaren Kosten - € 300.000,- • + Prämie für gendersensible Maßnahmen – 5 % der förderbaren Kosten -max. € 5.000,- • + Prämie für den Einsatz von Mitarbeiterinnen bei der technischen Umsetzung des jeweiligen Projekts – 5 % der förderbaren Kosten - max. € 5.000,-
Tiroler Kooperationsförderung III • Art und Ausmaß der Förderung • Qualifizierungs- und Organisationsprojekte • Einmalzuschuss bis max. 40 % der förderbaren Kosten (Personalkosten, Qualifizierungskosten, etc.) • max. Förderungsbemessungsgrundlage € 75.000,- • + Prämie für gendersensible Maßnahmen – 5 % der förderbaren Kosten -max. € 3.750,- • + Prämie für den Einsatz von Mitarbeiterinnen bei der technischen Umsetzung des jeweiligen Projekts – 5 % der förderbaren Kosten - max. € 3.750,-
Tiroler Kooperationsförderung IV • Wichtige Hinweise: • Diese Förderung beinhaltet bei den Technologie- und Innovationsprojekten in der Regel EU-Mittel aus dem EFRE – Programm „Stärkung der regionale Wettbewerbsfähigkeit Tirols 2007 – 2013“ • gleichzeitige Antragstellung bei anderen Förderstellen ist nicht möglich
Forschungs- und Entwicklungsprojekte (K-Regio) I • Zielsetzung • Erhöhung der regionalen Quote für Forschung und Entwicklung • Intensivierung der Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, sowie die verstärkte industrielle Umsetzung von Forschungsergebnissen • Fördernehmer • Kooperationen mit mindestens drei Partnern, die sich bereits alsKonsortium konstituiert haben
Forschungs- und Entwicklungsprojekte (K-Regio) II • Voraussetzungen für ein Konsortium • mindestens zwei Partner müssen Unternehmen sein, die der Industrie, dem produzierenden Gewerbe oder der produktionsnahen Dienstleistung zugerechnet werden können • zusätzlich muss mindestens eine wissenschaftliche Einrichtung in das Projekt einbezogen werden • mindestens ein KMU muss Teil des Konsortiums sein • zusätzlich gilt, dass höchstens 70% der Kosten von einem einzelnen Unternehmen getragen werden können • mindestens zwei Drittel der Partner müssen ihren Sitz oder eine Niederlassung in Tirol haben oder im Zuge der Bewilligung der Beihilfe errichten
Forschungs- und Entwicklungsprojekte (K-Regio) III • Konsortien in Form eigener Rechtspersonen (z.B. Vereine oder GmbHs); bei Kooperationen mit max. fünf Mitgliedern – auch ARGE/Ges.b.R. möglich • bei Antragsstellung – Vorliegen eines Konzept über das nachhaltige Bestehen der Kooperation • Mitglieder der Konsortien können natürliche Personen, juristische Personen (wie insbesondere Vereine, Kapitalgesellschaften, Universitäten gemäß § 6 Universitätsorganisationsgesetz 2002, Selbstverwaltungskörper, Erhalter von Fachhochschul-Studiengängen und Fachhochschulen) oder Personengesellschaften sein.
Forschungs- und Entwicklungsprojekte (K-Regio) IV • Gegenstand der Förderung • mehrjährige kooperative Forschungs- und Entwicklungsprojekte • inhaltliche Ausrichtung: industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung • Art und Ausmaß der Förderung • Zuschussförderung bis zu maximal 45 % der förderbaren Kosten (z.B. Personalkosten, Kosten für Instrumente oder Ausrüstung, externe Leistungen, etc.) - maximal € 300.000,- pro Jahr • der Förderzeitraum beträgt maximal 3 Jahre
ANSPRECHPARTNER: Amt der Tiroler Landesregierung Sachgebiet Wirtschaftsförderung Landhaus 2, Heiliggeiststraße 7-9 6020 Innsbruck Tel.Nr.: 0512/508-3217 Fax.Nr.: 0512/508-3235 e-mail: wirtschaftsfoerderung@tirol.gv.at Internet: www.tirol.gv.at/wirtschaftsfoerderung