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BAFA Beratungsförderung. Wirtschaftsf örderung kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU). Formelle Kriterien der Förderung.
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BAFA Beratungsförderung Wirtschaftsförderung kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU)
Formelle Kriterien der Förderung Die Zielgruppe für die Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind kleine und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die: • mindestens 1 Jahr am Markt bestehen und, • folgende KMU-Kriterien erfüllen: • nicht mehr als 250 Mitarbeiter • Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. oder Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. • nicht mit ≥ 25 % des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen befinden, die die o.g. Voraussetzungen nicht erfüllen BAFA - Beratungsförderung
Ausschlusskriterien Von der Förderung ausgeschlossen sind: • Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die als Unternehmens- oder Wirtschaftsberaterin oder -berater, als Wirtschaftsprüferin oder -prüfer, als Steuerberaterin oder -berater oder als vereidigte Buchprüferin oder -prüfer tätig sind oder tätig werden wollen; • Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder gegen die eine Zwangsvollstreckung eingeleitet oder betrieben wird. Dasselbe gilt für Antragsteller, und sofern der Antragsteller eine juristische Person ist, für den Inhaber der juristischen Person, wenn diese eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung oder § 284 Abgabenordnung 1977 abgegeben haben oder zu deren Abgabe verpflichtet sind; • Unternehmen, die über die Beratung mit dem Berater im Rechtsstreit liegen • Unternehmen, an denen Religionsgemeinschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Eigenbetriebe einer solchen mit Mehrheit beteiligt sind; • gemeinnützige Unternehmen und Vereine sowie Stiftungen BAFA - Beratungsförderung
Förderfähige Beratungsinhalte Kategorien der Beratungsförderung Thema 1 Allgemeine Beratung Es können maximal zwei Themen je Kategorie bezuschusst werden Die einzelnen Beratungen dürfen nicht aufeinander aufbauen Thema 2 Thema 1 Spezielle Beratung Thema 2 Thema 1 Besondere Beratung Thema 2 BAFA - Beratungsförderung
Förderfähige Beratungsinhalte- Allgemeine Beratung - Wirtschaftliche Beratung Einführung oder Anpassung eines QMS Finanzielle Beratung Organisatorische Fragen der Unternehmens-führung Personelle Beratung BAFA - Beratungsförderung
Förderfähige Beratungsinhalte- Spezielle Beratung - Technologische Innovation Kooperations-beratung Mitarbeiterbeteiligung Fachkräftegewinnung Außenwirtschafts-beratung Unternehmens-übergabe Arbeitsschutz „Compliance“ BAFA - Beratungsförderung
Förderfähige Beratungsinhalte- Besondere Beratung - Umweltschutz Unternehmer(innen) mit Migrations-hintergrund Unternehmerinnen Mitarbeiter(innen) mit Migrations-hintergrund Vereinbarkeit von Familie und Beruf BAFA - Beratungsförderung
Beratungsbericht Die Berater(innen) müssen als Nachweis zu Ihrer Beratungsleitung einen umfangreichen Beratungsbericht erstellen und dem Unternehmen überreichen. Bei der Erstellung sind insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen und herauszuarbeiten: • Beschreibung des Beratungsgegenstands • Situationsanalyse und Benennung von Schwachstellen und Ursachen • KonkreteVerbesserungsvorschläge und Handlungsempfehlungen • Detaillierte Anleitungen zur Umsetzung in die betriebliche Praxis BAFA - Beratungsförderung
Förderzuschuss Beratungshonorare im Rahmen des BAFA - Förderprogramms werden in Berlin mit 50% bezuschusst. Die maximale Zuschusshöhe pro Beratung beträgt allerdings maximal 1.500,00€ (ohne USt.). BAFA - Beratungsförderung
Ihre Ansprechpartner(innen) • RKW Berlin GmbH • Rationalisierungs- und • Innovationszentrum BAFA - Beratungsförderung