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Rechtliche Rahmenbedingungen zum Markteinstieg in Mexiko. Gilching 19.04.2013. Agenda. 01. Über uns. 02. Markteinstieg in Mexiko. 03. Mexikanisches Steuersystem. 04. Bilanzierungsrecht. Freihandelsabkommen - MEUFTA. 05. 06. Wirtschaftsförderungsprogramm - IMMEX.
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Rechtliche Rahmenbedingungen zum Markteinstieg in Mexiko Gilching 19.04.2013
Agenda 01 Über uns 02 Markteinstieg in Mexiko 03 Mexikanisches Steuersystem 04 Bilanzierungsrecht Freihandelsabkommen - MEUFTA 05 06 Wirtschaftsförderungsprogramm - IMMEX
Über unsDaten und Fakten • Gründung 1977 • Heute eines der führenden international tätigen Beratungs- und Prüfungsunternehmen • Fokus auf den Mittelstand, insbesondere weltweit tätige deutsche Familienunternehmen • Interdisziplinäres Angebot von Dienstleistungen in der Wirtschaftsprüfung, Steuer- und Rechts-beratung und Unternehmensberatung • 3200 Mitarbeiter, 39 Länder, • 89 Standorte Unternehmens- und IT-Beratung 9% Wirtschafts-prüfung 31% Rechtsberatung 35% 3200 3050 3000 2550 2350 2300 2000 Steuerberatung 25% 1250 918 645 Anteile der Unternehmensbereiche (Umsatz) In Kürze 455 174 2011 1990 1994 1998 2002 2006
Rödl & Partner weltweit Brasilien ▪ Bulgarien ▪ Deutschland Estland ▪ Frankreich Georgien ▪ Großbritannien Hongkong ▪ Indien Indonesien ▪ Italien Kasachstan ▪ Kroatien Lettland ▪ Litauen ▪ Mexiko Moldawien ▪ Österreich Polen ▪ Rumänien Russische Föderation Schweden ▪ Schweiz ▪ SerbienSingapur ▪ Slowakei ▪ Slowenien Spanien ▪ Südafrika ▪ Thailand Tschechische Republik ▪ Türkei Ukraine ▪ Ungarn ▪ USA Vereinigte Arabische Emirate Vietnam ▪ VR China ▪ Weißrussland • 3.200 Mitarbeiter - 89 Niederlassungen - 39 Länder
Unsere Büros in Mexiko • Einziges deutsches Beratungs- und Prüfungsunternehmen • Büros in Mexiko-Stadt und Puebla mit derzeit 25 deutschen und mexikanischen Mitarbeitern • Eigenes Mexiko-Beraterteam in Deutschland • Maßgeschneidertes Leistungspaket für Investoren aus dem deutschen Sprachraum – Wirtschaftsprüfung, Rechts- und Steuerberatung, Business Process Outsourcing • Aktuelle Themen • Beratung bei Investitionen und Unternehmensgründungen in Mexiko • Beratung bei Fragen zu MEUFTA, NAFTA und IMMEX • Beratung zu Outsourcing-Modellen in Mexiko • Verrechnungspreisprüfungen
Markteinstieg Übersicht über Direktinvestitionsmöglichkeiten • Sofern keine Aktivitäten mit Gewinnerzielungs-absicht • Aktivitäten sind auf Marketing und Kundenpflege beschränkt • Registrierung erforderlich • Sociedad Anónima (S.A.) • Sociedad de Responsabilidad Limitada (S. de R.L.) • Personengesellschaften • Keine selbständige juristische Person • Haftungsdurchgriff auf die ausländische Gesellschaft • Genehmigung durch das Wirtschaftsministerium erforderlich Direktinvestitionen in Mexiko Niederlassung Gesellschafts-gründung Repräsentanz
MarkteinstiegGesellschaftsgründung I - Gesellschaftsformen C.V. = Capital Variable Gesellschaftskapital kann in einen festen und in einen variablen Anteil unterteilt werden. Der variable Kapitalanteil kann ohne größere Formalitäten erhöht bzw. verringert werden. Optional
MarkteinstiegGesellschaftsgründung II • Gründungsverfahren einer Gesellschaft • Antragstellung zur Genehmigung der Firma • Erstellung des Gesellschaftsvertrages • Gründung muss nicht durch Gesellschafter persönlich erfolgen; Vollmachterteilung möglich • Pflichten nach der Gründung • Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister • Eintragung in das nationale Register für ausländische Investitionen • Beantragung der Steuernummer • Ggf. Beantragung der Importlizenz
MarkteinstiegPersonaleinsatz I • Merkmale des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts in Mexiko • Leitgedanke – unbefristeter Arbeitsvertrag • Kündigung nur bei Vorliegen eines gesetzlichen Kündigungsgrundes seitens des Arbeitgebers • Wahlrecht zwischen Weiterbeschäftigung oder Entschädigung bei unberechtigter Kündigung • Arbeitnehmergewinnbeteiligung in Höhe von 10% des steuerlichen Gewinns • Im Vergleich zu Deutschland geringere Anzahl von Urlaubstagen • Urlaubsprämie von 25% des Gehaltes • Weihnachtsgeld von mindestens 15 Tageslöhnen (Auszahlung vor dem 20. Dezember) • Die Sozialversicherungsbeiträge werden zu einem großen Teil vom Arbeitgeber getragen und belaufen sich für diesen auf ca. 20 – 30% der Lohnsumme Arbeitsgesetz änderte sich zum 01.12.2013
MarkteinstiegPersonaleinsatz II • Änderungen des Arbeitsgesetzes seit 01.12.2013 • Probe- und Ausbildungszeit • Arbeitnehmerüberlassung (Outsourcing) • Vergütungsmodalität • Vertragsbeendigung /-aufhebung • Lohnfortzahlung bei Streitigkeiten • Arbeitgeberpflichten • Arbeitnehmerentsendung • Gewerkschaften
MarkteinstiegArbeitserlaubnis/ Immigration • Für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Mexiko kann ein Ausländer folgende Aufenthaltstitel beantragen: Visitante • Aufenthaltstitel ist nicht verlängerbar • Residente • Visum muss beim mexikanischen Konsulat / Botschaft beantragt werden • Einreisende müssen innerhalb von 30 Kalendertagen bei der örtlichen Ausländerbehörde eine Aufenthaltskarte beantragen
SteuersystemBesteuerung von Unternehmen I • Identische Besteuerung von S.A. und S. de R.L. • Übersicht über wichtige Unternehmenssteuern
SteuersystemBesteuerung von Unternehmen II • Merkmale des mexikanischen Steuerrechts • DBA zwischen Deutschland und Mexiko • Steuererklärungen sind bis zum 31.03. (Unternehmen) bzw. bis zum 30.04. (Privatpersonen) des Folgejahres einzureichen • Ein vom Wirtschaftsprüfer geprüftes „Dictamen fiscal“ ist bei Überschreiten bestimmer Höchstgrenzen bis zum 30.06. des Folgejahres einzureichen • Umsatz > ca. 2 Mio. EUR • Bilanzsumme > ca. 4 Mio. EUR • Arbeitnehmerzahl > 300 • Die Erstellung einer Verrechnungspreisstudie durch einen Wirtschaftsprüfer bzw. einen Sachverständigen ist bei Transaktionen mit ausländischen verbundenen Unternehmen Pflicht • Das mexikanische Recht kennt keine Zusammenveranlagung von Ehegatten
SteuersystemBesteuerung von Unternehmen III • Einkommen- / Körperschaftsteuer sehr restriktiv bei der Anerkennung abzugsfähiger Betriebsausgaben • z.B. keine pauschalen Reisekosten, strenge Anforderungen an Rechnungen, Forderungs- und Vorratsabschreibung • Verlustvortrag auf 10 Jahren begrenzt; Verlustrückträge sind nicht erlaubt • Dividenden unterliegen nicht der Quellensteuer, wenn sie aus bereits versteuerten Gewinnrücklagen erfolgen • Inflationsbereinigung bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens: • Lizenzgebühren, die an nicht in Mexiko ansässige Personen bezahlt werden, unterliegen der Quellensteuer • 30% für Patente und Marken • 25% für alle andere Lizenzen
BilanzierungsrechtRechnungslegung I • Grundsätzliches • Normas de Información Financiera (NIF) • NIF ist stark an IFRS und US-GAAP angelehnt • Impairment Test • AnsatzundFair-ValueBewertung von derivativenFinanzinstrumenten • etc. • Sowohl das Umsatz- wie auch Gesamtkostenverfahren sind zulässig (in der Regel wird aber das Umsatzkostenverfahren angewandt) • Gliederung nach Fristigkeit in der Bilanz • Bis zum 31.12.2007 waren in der Handelsbilanz Inflationsanpassungen vorzunehmen • Funktionale Währung ist bei vielen mexikanischen Gesellschaften nicht MXN, sondern USD
BilanzierungsrechtRechnungslegung II • In der Regel keine Einheitsbilanz (Steuerbilanz = Handelsbilanz) möglichAbweichungen z.B. bei • Abschreibungen • Rückstellungen • Forderungsabschreibung • Inflationsanpassung • Häufige Anpassungen im Rahmen der Überleitung von HB I (NIF) auf HB II (HGB) • Fremdwährungsbewertung • Rückstellungen • Abschreibungssätze • Forderungsabschreibung • Vorratsbewertung • Latente Steuern
Freihandelsabkommen zwischen Mexiko und der EU (MEUFTA) Ziel • Steigerung des Handels zwischen der EU und Mexiko sowie der Förderung von Investitionen Vorteil • Abschaffung von Zöllen • Beseitigung von nichttarifären Ein- und Ausfuhrbeschränkungen • MEUFTA und NAFTA zu kombinieren und Mexiko als Produktionsstandort zu nutzen • Senkung der Produktionskosten und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Voraussetzung • „Präferenzursprungs-Regeln“
WirtschaftsförderungsprogrammIMMEX I Was ist das IMMEX-Programm? • Staatliches Instrument zur Förderung ausländischer Direktinvestitionen mittels Zoll- und Steuervergünstigungen Wer kann das Programm nutzen? • Es gibt IMMEX-Programm für: • Verbundene Unternehmen • Produzierende Unternehmen • Bereitstellende Unternehmen • Auslagernde Unternehmen
WirtschaftsförderungsprogrammIMMEX II • Mexikanische Gesellschaft mit Produktionsprozessen bzw. Exportaktivitäten in Mexiko • Exportumsatz bei ca. 400.000 EUR bzw. 10% des Gesamtumsatzes • Zurverfügungstellung von 30% der Maschinen und Betriebsmaterialien • Antrag beim mexikanischen Wirtschafts-ministerium • Eintragung in das Import-Register • Jährlicher Bericht über den Gesamtumsatz • Monatlicher Bericht über die durch das IMMEX-Programm erzielten Umsätze • Mehrwertsteuer beträgt 0% • Zollbefreiung bei: • Ein- und Ausfuhr von für die Produktion benötigen Maschinen • Zollbefreiung bei Einfuhren von Betriebsmittel und Rohstoffe • Erleichterte Transfer-Pricing Regeln Voraussetzungen Vorteile
Ihre Ansprechpartner Mexiko Mexiko-Stadt José A. García Paseo de la Reforma 284 Torre Magenta (Piso 17) Col. Juárez 06600 Mexico, D.F. Tel.: + 52 (55) 4739-2227 Fax: + 52 (55) 4739-2001 E-Mail: mexiko-stadt@roedl.pro Puebla José A. García Vía Atlixcáyotl 5208 Torre JV III (Piso 5) Col. Territorial Atlixcáyotl 72810, San Andrés Cholula, Puebla Tel.: + 52 (222) 431-0027 Fax: + 52 (222) 431-0169 E-Mail: puebla@roedl.pro Deutschland Berlin Dr. Marcus Felsner Straße des 17. Juni 106 10623 Berlin Tel.: + 49 (30) 81 07 95-51 Fax: + 49 (30) 81 07 95-59 E-Mail: marcus.felsner@roedl.pro
Wir und die Castellers de Barcelona Die Menschentürme sind wie wir: „Jeder Einzelne zählt“ – im Miteinander und bei der Beratung unserer Mandanten.