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Einführung in die Abfallwirtschaft. Prof. Dr.-Ing. Sabine Flamme Workshop Abfallwirtschaft 18. - 19.06.2008 Vologda. Gliederung. Rechtliche Grundlagen Abfallarten Vermeiden von Abfällen Verwerten von Abfällen Beseitigung von Abfällen Zusammenfassung. Rechtliche Grundlagen.
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Einführung in die Abfallwirtschaft • Prof. Dr.-Ing. Sabine Flamme • Workshop Abfallwirtschaft • 18. - 19.06.2008 Vologda
Gliederung • Rechtliche Grundlagen • Abfallarten • Vermeiden von Abfällen • Verwerten von Abfällen • Beseitigung von Abfällen • Zusammenfassung
Rechtliche Grundlagen • Ebenen des deutschen Abfallrechts
Rechtliche Grundlagen • Zielhierarchie der Abfallwirtschaft in Deutschland
Abfallarten • Abfälle aus Haushaltungen • Hausmüll (= Restmüll, Hausabfall, Restabfall) (20 03 01) • Definition nach TASi: Abfälle hauptsächlich aus privaten Haushalten, die von den Entsorgungspflichtigen selbst oder von beauftragten Dritten in genormten, im Entsorgungsgebiet vorgeschriebenen Behältern regelmäßig gesammelt, transportiert und der weiteren Entsorgung zugeführt werden. • Sperrmüll (20 03 07) • Definition nach TASi: feste Abfälle, die wegen ihrer Sperrigkeit nicht in die im Entsorgungsgebiet vorgeschriebenen Behälter passen und getrennt vom Hausmüll gesammelt und transportiert werden
Abfallarten • Abfälle aus Gewerbe • Geschäftsmüll • (ca. 25 % von Hausmüll) Hausmüllähnlich, Kleingewerbe, im Rahmen der öffentlichen Müllabfuhr mit Hausmüll gesammelt, transportiert und entsorgt. • Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle • Definition nach TASi: in Gewerbebetrieben, auch Geschäften, Dienstleistungsbetrieben, öffentlichen Einrichtungen und Industrie anfallende Abfälle, soweit sie nach Art und Menge gemeinsam mit oder wie Hausmüll entsorgt werden können. In Praxis üblich: getrennt gesammelt, transportiert (in der Regel größere Behälter), gemeinsam mit Hausmüll entsorgt. • Bau- und Abbruchabfälle • Definition nach TASi: Bauschutt, Baustellenabfälle, Bodenaushub und Straßenaufbruch.
Abfallarten • Infrastrukturabfälle • Marktabfälle • Garten- und Parkabfälle • Straßenkehricht • Klärschlamm / Fäkalschlamm • Rechengut, Sandfanggut • Abfälle aus der Kanalreinigung • Bankettschälgut
Abfallarten • Getrennt erfasste Abfälle • Definition nach TASi(Wertstoffe): Abfallbestandteile oder Abfallfraktionen, die zur Wiederverwertung oder für die Herstellung verwertbarer Zwischen - und Endprodukte geeignet sind. • Beispiele: • Papier und Pappe (20 01 01) • Glas (20 01 02) • Leichtstoffverpackungen aus Papier, Metall, Kunststoff, Verbunden (15 06 01) • Textilien (20 01 11) • Bioabfälle (20 01 08)
Vermeidung von Abfällen • Produktintegrierter Umweltschutz • Berücksichtigung von Vermeidungs- und Verwertungsstrategien bereits bei der Produktion. • Produktverantwortung des Unternehmers für den gesamten Lebenszyklus auch für die entstehenden Abfälle im Sinne einer verursachergerechten Zuordnung. • PIUS (Produktintegrierter Umweltschutz)
Verwertung von Abfällen • Verwertung • Stoffliche Verwertung • Rohstoffliche Verwertung • Werkstoffliche Verwertung • Energetische Verwertung • Ersatzbrennstoff • Sekundärbrennstoff • heizwertreiche Fraktion
Verwertung von Abfällen • Verwertungswege
Beseitigung von Abfällen • Gesamtkonzept des Abfallentsorgungskonzept: • Abfallvermeidung • stofflicher und energetischer Verwertung • Vorbehandlung MBA / MVA • Ablagerung der vorbehandelten Abfälle
Beseitigung von Abfällen • Vorbehandlung [1] • Grundsätzliche Ziele: • Einhaltung der Ablagerungskriterien nach AbfAblV • Reduzierung der biologisch abbaubaren Bestandteile zur • Minimierung der Deponiegasbildung • Minimierung der Sickerwassermenge und Verbesserung der Sickerwasserqualität • Minimierung der durch Deponiegas- und Sickerwasserbildung bedingten Setzungen im Deponiekörper
Beseitigung von Abfällen • Vorbehandlung [2]
Beseitigung von Abfällen • Massenströme einer zukünftigen Abfallentsorgung
Beseitigung von Abfällen • Vorbehandlung von Restabfällen in einer MBA • Ziele einer MBA: • optimaler Input für die biologische Stufe • Produktion von Fraktionen zur energetischen und stofflichen Verwertung • Separierte Stoffströme • Fraktion zur biologischen Behandlung: organikreich • Fraktion zur energetischen Verwertung: heizwertreich • Fraktion zur stofflichen Verwertung (z. B. Metalle, ggf. Kunststoffe) • Fraktion zur thermischen Behandlung in MVA (Störstoffe)
Beseitigung von Abfällen • Vorbehandlung von Restabfällen in einer MVA • Ziele einer Müllverbrennungsanlage (MVA): • Überführung der Abfälle in eine umweltverträgliche Form • Verringerung des Abfallvolumens und damit des „Flächenverbrauchs" für abzulagernde Abfälle. • Rückgewinnung von in den Abfällen enthaltener Energie im Sinn einer energetischen Verwertung • Gewinnung von wieder verwertbaren Produkten im Sinne einer stofflichen Verwertung.
Beseitigung von Abfällen Deponierung von Abfällen
Zusammenfassung • Abfälle sind • in erster Linie zu vermeiden • in zweiter Linie stofflich oder energetisch zu Verwerten • Vermeidung von Abfällen insbesondre durch • anlageninterne Kreislaufführung von Stoffen • abfallarme Produktgestaltung • Konsumierung abfall- und schadstoffarmer Produkte • Stoffliche Verwertung von Abfällen durch • die Substitution von Rohstoffen durch sekundäre Rohstoffe • die Nutzung der stofflichen Eigenschaften der Abfälle
Zusammenfassung • Energetisch Verwertung von Abfällen durch: • den Einsatz der Abfälle als Ersatzbrennstoff • Vorbehandlung zu beseitigender Abfälle zur: • Überführung der Abfälle in eine umweltverträgliche Form • Verringerung des Abfallvolumens und damit des „Flächenverbrauchs" für abzulagernde Abfälle. • Reduzierung der biologisch abbaubaren Bestandteile • Rückgewinnung von in den Abfällen enthaltener Energie im Sinn einer energetischen Verwertung • Gewinnung von wieder verwertbaren Produkten im Sinne einer stofflichen Verwertung.