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Die Qualifikationsphase

Die Qualifikationsphase. das sind die Jahrgänge 11 und 12. Von Hans O. Schulze vom ASG (Januar 2007 bis Oktober 2012), aufbauend auf Gerald Wieziolkowski von der HNG (Sept. 2004) und unter Verwendung von Vorlagen des Philologenverbandes Niedersachsen, 2005. Klassenkonferenz. Kriterium.

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  1. Die Qualifikationsphase das sind die Jahrgänge 11 und 12 Von Hans O. Schulze vom ASG (Januar 2007 bis Oktober 2012), aufbauend auf Gerald Wieziolkowski von der HNG (Sept. 2004) und unter Verwendung von Vorlagen des Philologenverbandes Niedersachsen, 2005

  2. Klassenkonferenz Kriterium Grundlage Versetzung in die Qualifikationsphase 1 Entscheidet nach schulrechtlichen Bestimmungen sowie pädagogischen und fachlichen Gesichtspunkten Kann eine erfolgreiche Mitarbeit in der Qualifikationsphase erwartet werden ? Alle Fächer des Pflichtunterrichts in der Einführungsphase außer Sporttheorie Anforderungen an Ausgleichsfächer Deutsch, Fremdsprache, Mathematik können nur untereinander ausgeglichen werden

  3. 1 Ausgleichsfach mit mindestens gut oder 2 Ausgleichsfächer mit mindestens befriedigend 2 Ausgleichsfächer mit mindestens befriedigend Versetzung Nichtversetzung Konferenzentscheidung im Einzelfall Versetzung in die Qualifikationsphase 2 in zwei Fächern mangelhaft in einem Fach ungenügend in allen Fächern mindestens ausreichend in einem Fach mangelhaft In allen anderen Fächern mindestens ausreichend möglicher Ausgleich

  4. ZusammenfassendeBewertung am Ende eines Halbjahres mit den Noten 1 bis 6  Leistungen in den Klausuren bzw. in der Facharbeit In der Qualifikationsphase: Umsetzung derNoten in Punkte 6 5 4 15 14 13 + 1 - + 4 - 12 11 10 3 2 1 + 2 - + 5 - + 3 - 6 9 8 7 0 Leistungsbewertung  Mitarbeit im Unterricht  mündliche Beiträge (Beteiligung am Unterrichtsgespräch, Referate, u.a.)  schriftliche Beiträge (Tests, Datensammlungen, Protokolle, Schülerbetriebspraktika u.a.)  experimentelle, gestalterische und praktische Leistungen Das Punktesystem

  5. Allgemeine Hochschulreife Fachhoch- schulreife schulischer Teil der Fachhochschulreife Nachweis bestimmter Leistungen in zwei zeitlich aufeinander folgenden Schulhalbjahren der Qualifikationsphase Abschlüsse und Berechtigungen Nachweis bestimmter Leistungen in der Abiturprüfung und Abgeschlossene Berufsausbildung oder einjähriges Praktikum oder einjähriges FSJ/FÖJ oder einjähriger Wehr-/Zivil-/BF-dienst Nachweis bestimmter Leistungen in den vier Schulhalbjahren der Qualifikationsphase

  6. Versetzung 10.1 11.1 12.1 10.2 11.2 12.2 Qualifikationsphase Einführungsphase Angebot von Schwerpunkten Thematisch bestimmte Halbjahresabschnitte Abiturprüfung (Zentralabitur) Aufbau der gymnasialen Oberstufe  Klassenverband und klassenübergreifende Lerngruppen  Unterricht in Kernfächern Schwerpunktfächern Ergänzungsfächern Wahlfächern Seminarfach  Pflichtunterricht und Wahlunterricht  Vorbereitung und Grundlage für die Arbeit in der Qualifikationsphase  Erwerb einer Gesamtqualifikation durch Leistungen in der Qualifikationsphase und in der Abiturprüfung

  7. Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe Regelfall: 3 Jahre Mindestzeit: 2 Jahre Höchstzeit: 4 Jahre (G8: 5 Jahre) 10.1 10.2 12.1 11.1 12.2 11.2 5. Rücktritt nach dem 4. Halbjahr der Qualifikationsphase  keine Meldung zur Abiturprüfung oder vor Beginn der Abiturprüfung Einführungsphase Qualifikationsphase 6 5b 3 2 4 Rücktritt Rücktritt Nichtzulassung Rücktritt Wiederholung 1 Nichtversetzung 5a Rücktritt statt Meldung Überschreitung der Regelzeit 1. Wiederholung bei Nichtversetzung in der Einführungsphase 2. Rücktritt nach dem 1. Halbjahr der Qualifikationsphase 3. Rücktritt nach dem 2. Halbjahr der Qualifikationsphase 4. Rücktritt nach dem 3. Halbjahr der Qualifikationsphase  Nichtzulassung zur Prüfung oder Wiederholung nach Nichtbestehen der Abiturprüfung

  8. Belegungsverpflichtungen • Vier Halbjahre mit vier Wochenstunden in: • Deutsch, Fremdsprache, Mathematik, Naturwissenschaft und allen Prüfungsfächern • Vier Halbjahre mit zwei Wochenstunden in: • Religion o. Werte und Normen o. Philosophie, Sport und Seminarfach • Zwei Halbjahre mit zwei Wochenstunden in: • Kunst o. Musik, Geschichte, Politik-Wirtschaft • Plus Profiltypische Zusatzverpflichtungen: • Zweite FS im FS-Profil • Zweite NW im NW-Profil • Musik und Kunst im Mus.-Künstl. Profil • 2. FS oder 2. NW im Ges.Wiss. und im Sport-Profil • Zusatzkurse in profiltypischen Zusatzfächern für 34 Wochenstunden (z.B. Rhetorik, Informatik)

  9. Was können Schüler wählen? • Schwerpunkt (Profil) ! • Fremdsprache • eine in 10 neu begonnene FS muss fortgesetzt werden • im FS-Profil sind beide FS fortzusetzen • Musik oder Kunst • im Mus.-Künstl. Profil sind aber beide fortzusetzen • Werte u. Normen o. Philosophie o. Religion • Naturwissenschaft • Im NW-Profil sind zwei Naturwissenschaften fortzusetzen • Sport(arten) • 2. FS Englisch oder 2. NW Biologie • im Ges.Wiss. und im Sport – Profil für ein Schuljahr vorgeschrieben • Prüfungsfächer !

  10. Profile und Schwerpunktfächer • Sprachliches Profil*: • Zwei Fremdsprachen oder eine FS + Deutsch • aber keine in 10 neu begonnene Fremdsprache • Naturwissenschaftliches Profil*: • Zwei Naturwissenschaften oder eine NW + Mathe • Gesellschaftswissenschaftliches Profil: • Geschichte + Erdkunde oder Politik-Wirtschaft • Musisch-Künstlerisches Profil: • Kunst (oder Musik) + Deutsch (oder Mathe) • Sportliches Profil: • Sport + eine Naturwissenschaft * = muss von der Schule angeboten werden

  11.  3 Fächer auf erhöhtem Niveau (P1-P3 ) schriftliche Abiturprüfung (die beiden Schwerpunktfächer und ein weiteres Fach, doppelte Wertung) Prüfungsfächer Jeder Schüler hat fünf Prüfungsfächer (vierstündig)  1 Fach auf normalem Niveau (P4) schriftliche Abiturprüfung  1 Fach auf normalem Niveau (P5) mündliche Abiturprüfung

  12. Wahl der 5 Prüfungsfächer (P1, P2, P3, P4, P5) vor Eintritt in die Qualifikationsphase. Bedingungen für die Wahl der fünf Prüfungsfächer: Wahl der Prüfungsfächer • Voraussetzung für eine Wahl: • mindestens halbjährige Teilnahme am Unterricht in der Einführungsphase • bei neu begonnener Fremdsprache durchgehende Teilnahme Drei schriftliche Prüfungsfächer mit erhöhtem Anforderungsniveau Zwei der drei Fächer Deutsch, Fremdsprache, Mathematik Aus jedem Aufgabenfeld mindestens ein Prüfungsfach. Wird Sport als Prüfungs- fach wählt, muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegen

  13. sprachlich- literarisch- künstlerisch Mathematisch- naturwissensch.- technisch A C gesellschafts- wissenschaftlich B Politik-Wirtschaft Physik Geschichte Chemie Französisch Erdkunde Latein Spanisch Biologie (Informatik) Kunst Sport Musik (Religion, Werte und Normen, Philosophie) Aufgabenfelder Mathematik Deutsch Englisch Seminarfach

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