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Personalbewegungen in der Schulreform. GEW Schulpersonalrätekonferenz Curiohaus. Rahmenvereinbarungen Personalbewegungen GPR - BSB. Verhandlungen für Lehrerinnen und Lehrer waren seit September wegen Haushaltsvorbehalten gestoppt Zwischenstandsbericht
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Personalbewegungen in der Schulreform GEW Schulpersonalrätekonferenz Curiohaus GEW SPRK
RahmenvereinbarungenPersonalbewegungen GPR - BSB • Verhandlungen für • Lehrerinnen und Lehrer • waren seit September wegen Haushaltsvorbehalten gestoppt • Zwischenstandsbericht • sonstige Pädagoginnen und Pädagogensowie • nichtpädagogisches Personal: • Verhandlungskommissionen gebildet • Verhandlungen terminiert (50. / 51. Woche) GEW SPRK
PersonalbewegungenWohin? ? GEW SPRK
PersonalbewegungenWie viele? Stellenabbau über 3 Jahre verteilt: • Stadtteilschule (ex-GS /ex-H / ex-R): • 1.8.10 Aufnahme eines (kleineren?) Jahrgangs) • 1.8.11 keine Aufnahme eines 5. Jahrgangs • 1.8.12 keine Aufnahme eines 5. Jahrgangs • Gym: • 1.8.10 Doppeljahrgang geht raus Aufnahme eines (kleineren?) Jahrgangs • 1.8.11 keine Aufnahme eines 5. Jahrgangs • 1.8.12 keine Aufnahme eines 5. Jahrgangs GEW SPRK
PersonalbewegungenWie viele? • 1.8.2010 Gymnasien • ca. 340 Stellen in den Gymnasien im Überhang • 50 Stellen bleiben als Organisationsreserve • Fluktuation (über das Jahr verteilt) ca. 150 Stellen • Bedarf an den Starter-Primarschulen in den 4. Jg. und 5. Jahrgang und ca. 100 - 150 Stellen • Bedarf an Stadtteilschulen? GEW SPRK
Personalbewegungen Wie viele?Beobachtungsstufe (aktuell) GEW SPRK
Personalbewegungen Berufliche Schulen • weniger SchülerInnen durch den Verbleib der 10. Klasse in den Stadtteilschulen • nur noch bis 2012/13 teilqualifizierende Berufsfachschulen • Berufliche Oberschule (mit eher wenigen Klassen) GEW SPRK
Personalbewegungen Berufliche Schulen • Ausbildung nach „Hamburger Modell“ Berufsschulen, Träger und Betriebe arbeiten hier zusammen. • Reform der BerufsorientierungBerufsschullehrerInnen mit den KollegInnen der allgemeinbildenden Schulen übernehmen gemeinsam ab Klasse 8 die BO • Personalbewegungen in den Beruflichen Schulen, sind zur Zeit noch nicht quantifizierbar. GEW SPRK
Personalbewegungen Welche? (Personalvertretungsrechtlich) • Versetzung(unbefristet mit ganzem Deputat an andere Schule) • Abordnung(befristet mit ganzem Deputat an neue Schule) • Teilabordnung (befristet mit Teil des Deputats an neue Schule) • Personalrat ist in der Mitbestimmung • bei Versetzung • bei Abordnung und Teilabordnung, wenn sie länger als ein Jahr befristet ist • Aber: Versagungskatalog (!) • Rahmenvereinbarung notwendig GEW SPRK
RahmenvereinbarungenGPR – BSB (Zwischenstand) • Grundsatz: Freiwilligkeit • wird durch Unterschrift dokumentiert • muss mit der PR-Vorlage vorliegen • Nicht-Freiwilligkeit (soll die Ausnahme sein) • folgende Personengruppen ausgenommen: • Lehrkräfte ab 58 Jahren • Schwerbehinderte und Gleichgestellte • Festlegung weiterer Kriterien an den Schulen PersVG § 87 (1) Nr. 26 • dabei ist Vereinbarkeit von Familie und Beruf vorrangig zu berücksichtigen • stimmt der örtlicher PR nicht zu:Einschaltung einer Vermittlungsstelle GEW SPRK
RahmenvereinbarungenGPR – BSB (Zwischenstand) • Vermittlungsstelle • Besetzung (2+2): • 1 Vertreter/in der betroffenen Schulleitung • 1 Vertreter/in des schulischen Personalrats • 1 Vertreter/in aus der BSB • 1 Vertreter/in des GPR GEW SPRK
RahmenvereinbarungenGPR – BSB (Zwischenstand) • Grundsatz: Wegezeitenbei Teilabordnungen verhandeltwird noch: • Wegezeiten werden pauschal bei Einsatz an zwei Schulen bzw. an verschiedenen Standorten am selben Tag gewährt. • Pauschale nach Entfernung gestaffelt GEW SPRK
RahmenvereinbarungenGPR – BSB (Zwischenstand) • Grundsatz: A-Zeiten(noch umstritten) • Bei Teilabordnungen muss geklärt werden, ob • die unteilbaren A-Zeiten an beiden Schulen gewährt werden, d.h. dann • Teilnahme an allen allgem. Konferenzen in beiden Schulen • sowie 60 Std. Fortbildung • bzw. wie unteilbare allgemeine Aufgaben anders ausgeglichen werden GEW SPRK
RahmenvereinbarungenGPR – BSB (Zwischenstand) • Grundsatz: RückkehrmöglichkeitLehrkräfte, die an eine andere Schulform versetzt oder abgeordnet sind: • werden grundsätzlich auf eigenen Antragnach 3 Jahren an ihre Herkunftsschulform zurück versetzt • Beantragung muss zum 31.01. des betreffenden Jahres erfolgen • Regionale Präferenzen sind bei der Rückkehr zu berücksichtigen GEW SPRK
RahmenvereinbarungenGPR – BSB (Zwischenstand) • Grundsatz: Fortbildungsmöglichkeiten • allen interessierten Lehrkräften werden Fortbildungsmöglichkeiten angeboten, z.B. Hospitationen, regionale Vernetzung, Begleitung durch das LI • Fortbildungsangebote werden insbesondere geschaffen für • Lehrkräfte, die ab 1.8.2010 an Primarschulen eingesetzt werden • Lehrkräfte, die Aufgaben in einer anderen Schulform übernehmen (z.B. Berufsorientierung an Stadtteilschulen durch Berufsschullehrerinnen und -lehrer) • Abrechnung wird noch diskutiert GEW SPRK
Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit! GEW SPRK