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Produktionsfachkraft Chemie Ausschuss für Berufsbildung Jahrestagung 2005. Produktionsfachkraft Chemie. allgemein. 2-jähriger Ausbildungsberuf Basis Chemikant Fahren und Warten von Anlagen praxisorientiert, theoriegemindert für praktisch begabte Jugendliche
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Produktionsfachkraft Chemie Ausschuss für Berufsbildung Jahrestagung 2005
Produktionsfachkraft Chemie allgemein • 2-jähriger Ausbildungsberuf • Basis Chemikant • Fahren und Warten von Anlagen • praxisorientiert, theoriegemindert • für praktisch begabte Jugendliche • zwischen „Start“-Programm und Chemikant • Aufstiegsmöglichkeit • Regelung gemeinsam mit der IG BCE • keine Wahlqualifikationseinheiten (WQE) • keine gestreckte Abschlussprüfung
Produktionsfachkraft Chemie - Module Probleme • selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren • Berufsgrundbildung (Anrechnung ½ Jahr) BGJ-Anrechnungsverordnung • Fertigkeiten und Kenntnisse versus Qualifikationen • Übergang zu 3- / 3½-jährigen Berufen (keine explizite Regelung, gemeinsame Erklärung Berufsbildungsrat) • Kunststoff/Gummi-, Pharma-Industrie • Berufsschule – eigener Rahmenstoffplan
2. Ausbildungsjahr 1. Ausbildungsjahr Integrative Qualifikationen(während der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln: Arbeitsorganisation und Kommunikation, Berufsbildung, Arbeits-/Tarifrecht, Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, „Responsible Care“) Einsetzen von Energieträgern 4 Wochen Umgehen mit Arbeitsgeräten und –mitteln 8 Wochen Umgehen mit Arbeitsstoffen, Bestimmen vonStoffkonstanten 12 Wochen Verfahrenstechnische Grundoperationen 12 Wochen Installationstechnik 6 Wochen Warten, Instandhalten betrieblicher Einrichtungen 6 Wochen Messtechnik 4 Wochen Bedienen von Anlagen - Herstellen und Verarbeiten von Produkten - gesamt 52 Wochen - - 6 Wochen 6 Wochen - 8 Wochen 4 Wochen 12 Wochen 16 Wochen 52 Wochen Produktionsfachkraft Chemie Struktur
erklären kennen erklären durchführen, mitwirken Taxonomie reduziert Taxonomie handlungsorientiert } ArbeitsstoffeGrundoperationen E-Technik, Steuern,Regeln „Theorielast“ abgebaut „abgespeckt“ } Warten, Instandhalten 14 Wochen Bedienen, Herstellen,Verarbeiten 28 Wochen Praxisanteile erhöht vertieft, auf ein Verfahren konzentriert } Melden, Mitwirken, nach Vorschrift, nach Anweisung, „Teilprozesse nach Arbeits-plan“ selbstständig planen, durchführen,kontrollieren Selbstständigkeit eingegrenzt Produktionsfachkraft Chemie - Unterschiede zur Ausbildung Chemikant/-in
erklären kennen erklären durchführen, mitwirken Taxonomie reduziert Taxonomie handlungsorientiert } ArbeitsstoffeGrundoperationen E-Technik, Steuern,Regeln „Theorielast“ abgebaut „abgespeckt“ } Warten, Instandhalten 14 Wochen Bedienen, Herstellen,Verarbeiten 28 Wochen Praxisanteile erhöht vertieft, auf ein Verfahren konzentriert } Melden, Mitwirken, nach Vorschrift, nach Anweisung, „Teilprozesse nach Arbeits-plan“ selbstständig planen, durchführen,kontrollieren Selbstständigkeit eingegrenzt Produktionsfachkraft Chemie Kernthemen (1)
1. Jahr2. Jahr 6 Verfahrens- technische Grundoperationen (§ 5 Nr. 6) a) Grundoperationen unterscheiden, Geräte ihren Einsatzgebieten zuordnen b) Mischungen einschließlich Lösungen mit vorge- gebenen Massenanteilen herstellen c) Feststoffe nach einem Verfahren zerkleinern und Gemenge sortieren und klassieren d) Feststoff-Flüssigkeits-Gemische insbesondere durch Sedimentieren, Zentrifugieren und Filtrieren trennen e) Gemische durch Umkristallisieren und Destillieren reinigen f) Feststoffe trocknen 12 6 Produktionsfachkraft Chemie Kernthemen (2)
1. Jahr2. Jahr 8 Warten und Instand- halten betrieblicher Einrichtungen (§ 5 Nr. 8) a) Anlagen einrichten, warten und überprüfen b) Wartungsarbeiten dokumentieren c) bei der In- und Außerbetriebnahme von Produktions- einrichtungen mitwirken d) Rohrleitungsteile und Armaturen unter Beachtung sicherheitstechnischer Vorschriften aus- und einbauen e) Instandhaltungsmaßnahmen nach Plan durchführen und dokumentieren f) Störungen im Produktionsablauf erkennen und vorgegebene Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen 6 8 Produktionsfachkraft Chemie Kernthemen (3)
1. Jahr2. Jahr 10 Bedienen von Anlagen (§ 5 Nr. 10) a) Einsatz- und Hilfsstoffe übernehmen und bereitstellen, Wareneingangskontrollen durchführen b) Betriebsbereitschaft von Anlagen sicherstellen c) Anlagen oder Teilanlagen an- und abfahren d) Anlagen oder Teilanlagen gemäß Betriebsanweisung bedienen und überwachen -- 12 -- 16 a) anorganische, organische, polymere oder bio- und gentechnische Produkte unter Berücksichtigung gesetzlicher und betrieblicher Vorgaben herstellen oder verarbeiten b) Herstellungs- oder Verarbeitungsprozesse doku- mentieren und Inprozesskontrollen durchführen c) Produkte lagern, insbesondere abfüllen, kenn- zeichnen, palettieren, transportieren und stapeln 11 Herstellen und Verarbeiten von Produkten (§ 5 Nr. 11) Produktionsfachkraft Chemie Kernthemen (4)
Zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres Praktisch eine praktische Aufgabe (max. 4 Stunden) Schriftlich praxisbezogene Aufgaben (120 Minuten) • Produktionstechnik (+ Arbeitsstoffe, Grundoperationen, Messtechnik • Wartung und Installationstechnik • Responsible Care berücksichtigen • verfahrenstechnische Arbeit • „Teilprozesse nach Arbeitsplan durch- führen ...“ • Responsible Care berücksichtigen Produktionsfachkraft Chemie Zwischenprüfung
Praktisch eine praktische Aufgabe max. 7 Stunden Herstellungs- oder Verarbeitungs-prozess durchführen → (Produktionstechnik mit 70 %max. zwei verfahrens- technischen Grundoperationen) → (Anlagentechnik mit 30 %einer Montage-, einer Instand- haltungs- oder Wartungsarbeit) → Responsible Care beachten Schriftlich Verfahrens- und Produktions-technik 120 min.→ Arbeitsstoffe / Stoffkonstanten 50 %→ verfahrenstechnische Grund- operationen → Anlagen bedienen Anlagentechnik 60 min. → Installation 30 % → Wartung/Instandhaltung → Messtechnik → Responsible Care beachten WiSo 30(!) min. 20 % Produktionsfachkraft Chemie Abschlussprüfung
Produktionsfachkraft Chemie Übergangsregelung:keine Fristen Erlassverfahren:14. Februar 2005: gemeinsame Sitzung 4. März 2005: Länderausschuss 9. März 2005: Ständiger Ausschuss 18. März 2005:Bund/Länder-Koordinierungsausschuss Ende März 2005: Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Inkrafttreten: 1. August 2005 Fortsetzung der Berufsausbildung/Anrechnung:keine Regelung (§ 29 BBiG Anrechnung, Verkürzung) → betriebsindividuelle Regelung → Gemeinsame Erklärung des Berufsbildungsrates
Vom Chemiebetriebsjungwerker (1978) zur Produktionsfachkraft Chemie (2005) Zielgruppe:Jugendliche, die nicht über die Einstiegsqualifikation für einen drei- bis dreieinhalbjährigen Beruf verfügen • Anschlussausbildung zum/zur Chemikant/-in(§ 29 BBiG, Abstimmung mit IHK, 2. Ausbildungsjahr) • zweijährige Ausbildung bleibt „Ausnahme“ • kein „Verdrängungswettbewerb“ • mittelfristig zusätzliche Ausbildungsplätze Produktionsfachkraft Chemie Gemeinsame Erklärung