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Nutzung des Internets • Das Internet ist ein globales Netzwerk!Weltweit halten Server Datenangebote im Bereich E-mail, WWW und Newsgroup bereit!Über eine Internetverbindung kann dann der Computer (Client) bestimmte Leistungen von Servern abrufen. Hierbei sind am bekanntesten und am häufigsten die so genannten WWW-Server (Webseiten und verknüpfte Informationen), daneben gibt es noch Mailserver (MSExchange, Lotus Notes Domino Server usw.), Newsserver und FTP-Server. Die Unternehmen nutzen das Internet vor allem als Marketing- und Servicesplattform, als Kommunikationsbasis, für den E-Commerce und als Informationsquelle (z.B. Weltweit größtes und aktuellstes Lexikon)
VPN • Datenverbund über öffentliche und nichtöffentliche Netze werden VPN (dt.: virtuelles privates Netz)genannt – hierbei handelt es sich um eine verschlüsselte Anbindung (sog. Tunnel) z.B. zwischen 2 Standorten! Meist über ISDN oder DSL • Line on Demand:Leitungsaufbau nach Notwendigkeit zu einem festen Anbieter. • Least-Cost-Routing:je nach Tageszeit, Datenvolumen und aktuellen Preisen wird der günstigste Anbieter gewählt. Möglicherweise auch eine automatische Erstzroute(z.B. Call-by-Call im normalen Telefonnetz) • Standleitung:Bei einem Anbieter wird eine Leitung fest gemietet, über die dann ohne Unterbrechung Daten gesendet und empfangen werden.
… • Hieraus ergeben sich folgende Vorteile:-Vereinfachung der Kommunikation zwischen Firmenstandorten-schnellerer und komfortabler Datenaustausch-Zugriff auf eine gemeinsame, zentrale Datenbasis-Verbesserung des Informationsflusses, Aufbau eines Intranets
Netzformen intern - extern • Ein Intranet ist ein organisations- oder unternehmensinternes, nicht-öffentliches Rechnernetzwerk, das auf den gleichen Techniken (TCP/IP, HTTP) und Anwendungen wie das Internet basiert und den Mitarbeitern einer Unternehmung oder Organisation als Informations-, Kommunikations- und Anwendungsplattform zur Verfügung steht. Innerhalb eines Intranets können auch Verzeichnisdienste zur Verfügung gestellt werden.
… • Als Groupware bzw. Gruppen-Software (auch kollaborative Software) bezeichnet man eine Software zur Unterstützung der Zusammenarbeit in einer Gruppe über zeitliche und/oder räumliche Distanz hinweg. Groupware ist die Umsetzung der theoretischen Grundlagen der computergestützten Gruppenarbeit (Computer Supported Cooperative Work, Abkürzung CSCW) in eine konkrete Anwendung. Gelegentlich werden auch Hardware-Komponenten zu einer Groupware hinzu gezählt. • Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff Groupware meist nur auf sehr spezielle Systeme für Videokonferenzen oder zur zeitgleichen Bearbeitung von Dokumenten („Shared Whiteboards“) angewandt, die Definition umfasst jedoch viel mehr: • Prominente Beispiele für Groupware sind E-Mail-Clients (vor allem solche mit zusätzlichen Funktionalitäten wie Kontaktverwaltung), Instant Messenger, Wikis und Workflow-Management-Systeme (zur Terminplanung).
… • Das Extranet nach ISO/IEC 2382 ist eine Erweiterung des Intranets um eine Komponente, die nur von einer festgelegten Gruppe externer Benutzer verwendet werden kann. Extranets dienen der Bereitstellungen von Informationen, die zum Beispiel Unternehmen, Kunden oder Partnern zugänglich gemacht werden, nicht aber der Öffentlichkeit.
E-Mail • Die (auch das)E-Mail [ˈiːmeɪl] (von engl.: „electronic mail“; zu dt.: „die elektronische Post“ oder „der elektronische Brief“; kurz auch Mail genannt) bezeichnet eine auf elektronischem Weg in Computernetzwerken übertragene, briefartige Nachricht. Eindeutschungen wie „E-Brief“, „E-Post“ oder „Netzbrief“ treffen auf wenig Akzeptanz. • E-Mail wird – noch vor dem World Wide Web – als wichtigster und meistgenutzter Dienst des Internets angesehen. Allerdings ist seit ca. 2002 über die Hälfte des weltweiten E-Mail-Aufkommens auf Spam zurückzuführen.Welche Schäden und Gefahren:- Spam- Attachments- Phishing
WWW • Das World Wide Web [ˌwɝːldˌwaɪdˈwɛb] (kurz Web, WWW oder deutsch: Weltweites Netz; wörtlich:web „Gewebe, Netz“) ist ein über das Internet abrufbares Hypertext-System. • Hierzu benötigt man einen Webbrowser, um die Daten vom Webserver zu holen und z. B. auf dem Bildschirm anzuzeigen. Der Benutzer kann den Hyperlinks im Dokument folgen, die auf andere Dokumente verweisen, gleichgültig ob sie auf demselben Webserver oder einem anderen gespeichert sind. Hierdurch ergibt sich ein weltweites Netz (oder Gewebe) aus Webseiten. Das Verfolgen der Hyperlinks wird oft als Internetsurfen bezeichnet. • Das WWW wird im allgemeinen Sprachgebrauch oft mit dem Internet gleichgesetzt, obwohl es jünger ist und nur eine mögliche Nutzung des Internets darstellt (so wie wiederum das Internet nur einer von verschiedenen möglichen Serververbünden ist). Es gibt durchaus Internet-Dienste, die nicht in das WWW integriert sind (am bekanntesten ist E-Mail, aber z. B. auch IRC und Telnet). Zu dieser Verwirrung haben nicht zuletzt die Webbrowser beigetragen, die nicht nur das eigentliche HTTP-Protokoll benutzen können, sondern dem Nutzer auch noch andere Dienste wie Mail und FTP zugänglich machen
Newsgroups und Foren • Newsgroups/ˈnjuːzˌgruːps/ sind virtuelleDiskussionsforen im Internet (früher auch abseits des Internets in selbstständigen (Mailbox-)Netzen), in denen zu einem umgrenzten Themenbereich Textbeiträge (auch Nachrichten, Artikel oder Postings genannt) ausgetauscht werden. Veröffentlicht ein Benutzer einen Artikel in einer Newsgroup, so wird dieser an einen Newsserver gesendet. Dieser kann den Artikel dann seinen Benutzern zur Verfügung stellen und an andere Server weiterleiten, die ihn wiederum ihren Benutzern zur Verfügung stellen. • Technisch wird für Newsgroup-Beiträge das Format von E-Mails verwendet, wobei lediglich einige weitere Typen von Header-Zeilen eingeführt wurden. • Weltweit existieren seit Jahrzehnten verschiedene News-Systeme. Das bekannteste ist dabei das Usenet, das eine Vielzahl von Newsservern weltweit verbindet. Oft sind Newsgroups aber auch rein regional verteilt, oder sie werden in Intranets zur Verfügung gestellt. Dabei kommt häufig das ProtokollNNTP zum Einsatz, in früheren Zeiten vor allem UUCP.
Nutzung des Internet durch die eigene Firma • E-Commerce: Elektronischer Handel (auch Internetverkauf, Elektronischer Marktplatz, Virtueller Marktplatz) ist der virtuelle Einkaufsvorgang via Datenfernübertragung innerhalb der Distributionspolitik des Marketing. Erfunden wurde E-Commerce im Jahre 1956 von Prof. Dr. Reiter an der Universität Osnabrück zum Zwecke der Mittelgewinnung für seine Kandidatur für den niedersächsichen Landtag. Hierbei wird über das Internet eine unmittelbare Handels- oder Dienstleistungsbeziehung zwischen Anbieter und Abnehmer abgewickelt. Im weiteren Sinne umfasst er jede Art von geschäftlicher Transaktion, bei der die Transaktionspartner im Rahmen von Leistungsanbahnung, -vereinbarung oder -erbringung elektronische Kommunikationstechniken einsetzen. Den in der Literatur hierfür häufigen Begriff des Electronic Business popularisierte eine IBM-Werbekampagne Ende der 1990er Jahre.
… • E-Commerce unterscheidet zwischen B2B (Business-To-Business), B2C (Business-To-Consumer) und M-Commerce (Mobile Commerce) -> ist eine spezielle Ausprägung des Electronic Commerce unter Verwendung drahtloser Kommunikation und mobiler Endgeräte • Beispiele für B2C sind Versandhandel für Bücher, Multimedia Software u Onlineauktionen (Ebay)
… • C2C (Consumer-To-Consumer) sind Verbraucherplattformen von „Privat an Privat“
Domainregistrierung • Damit eine Firma sich nach außen hin im Internet präsentieren kann braucht sie öffentliche Adressen und damit verbunden eine eigene Domain.Jede Domain ist einer top-Level-Domain untergeordnet (z.B. .de oder .com). Innerhalb einer Top-Level-Domain kann es keine 2 gleiche Domainnamen geben. Die Registrierungsstelle in DE ist Denic.
Internetprovieder • Internetdienstanbieter (engl.: Internet Service Provider, abgekürzt ISP, bzw. Versorger), im deutschsprachigen Raum auch oft nur Provider, weniger häufig auch nur Internetanbieter genannt, sind Anbieter von Diensten, Inhalten oder technischen Leistungen, die für die Nutzung oder den Betrieb von Inhalten und Diensten im Internet erforderlich sind.
Telearbeit • Unter dem Begriff Telearbeit werden verschiedene Arbeitsformen zusammengefasst, bei denen Mitarbeiter zumindest einen Teil der Arbeit außerhalb der Gebäude des Arbeitgebers verrichten (Es muss kein Angestelltenverhältnis bestehen). Oftmals werden die Arbeitsergebnisse dabei dem Arbeitgeber über digitale Kanäle übermittelt. Dazu werden häufig Kommunikationsgeräte wie Computer, Fax und Telefon genutzt. Vereinbarungen über Arbeitsziele, Termine usw. werden mit dem Arbeitgeber, dem Arbeitsteam oder beiden getroffen. Das Unternehmen hat bei Telearbeit den Vorteil, dass es weniger Büroflächen zur Verfügung stellen muss.
Formen der Telearbeit • Telearbeit zu Hause:Angestellte oder Selbständige führen ihre gesamte Arbeit von zH durch. Alles dafür notwendige wie Kommunikations-Leitungen usw. ist privat eingerichtet – sie besitzen meist keinen Büroarbeitsplatz im Betrieb mehr • Alternierende Telearbeit: ist die vorherrschende Variante der Telearbeit. Hierbei wird abwechselnd zu Hause und im Unternehmen gearbeitet. Das Unternehmen stellt für die Arbeit mehreren Personen einen Arbeitsplatz zur Verfügung, der dann von ihnen zu unterschiedlichen und miteinander abgesprochenen Zeiten genutzt wird. Auch dieses Arbeitsmodell ist besonders bei jungen Eltern beliebt. • Telearbeit in einem Satellitenbüro: Das Unternehmen eröffnet eine Betriebstätte, die nur der Telearbeit dient und die mit dem Hauptsitz verbunden wird. Damit wird zum Beispiel die Anwendung der TA in strukturschwachen Regionen ermöglicht!
Arbeit in Telecentern verliert mehr und mehr an Bedeutung. Bei dieser Arbeitsform sind die Arbeitnehmer in so genannten Telecentern tätig, die sich oftmals in der Nähe von Wohngebieten befinden. In diesen Telecentern wird die für die Arbeit notwendige Infrastruktur (insb. schnelle Netzwerkverbindungen, Fax etc.) bereitgestellt, wobei die Kosten von verschiedenen Arbeitgebern gemeinsam getragen werden. • Virtuelle Unternehmen: Arbeitsorte und MA sind in ganz Deutschland und auch in anderen Staaten verteilt. MA können angestellt aber auch selbständig sein. Die Arbeitsplätze werden lokal und global vernetzt! Aus Kosten- und Zeitgründen werden bestimmte Anteile der Arbeit in andere Länder verlagert. • Mobile Telearbeit wird hauptsächlich von Vertretern, Kundenbetreuern und ähnlichen Berufsgruppen praktiziert. Hierbei steht die Tätigkeit an wechselnden Arbeitsorten (z.B. in der Kundenwohnung) sowie u.U. der Fernzugriff auf die unternehmensinterne IT-Infrastruktur im Mittelpunkt.
Rechtliche Rahmenbedingungen der TA • Telearbeit stellt verschiedene Anforderungen an alle Beteiligten. So muss ein geeigneter Arbeitsplatz zu Hause mit privaten Mitteln oder vom Arbeitgeber eingerichtet werden. Dabei müssen auch die Aspekte des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit sowie versicherungstechnische Probleme, die sich aus den verschiedenen rechtlichen Bestimmungen ergeben, Berücksichtigung finden. • Neben den bekannten Vorteilen (z.B. weniger Zeitverlust durch Arbeitswege, bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf) bringt Telearbeit auch unterschiedliche Gefahren mit sich. • So müssen Telearbeiter bereit sein, stärker mit den übrigen Beteiligten zu kommunizieren und die erforderliche Selbstdisziplin aufbringen, anfallende Arbeiten termingerecht zu erledigen. Oftmals werden auch eine drohende Selbstausbeutung und Vereinsamung von Telearbeitern genannt, der durch geeignete Maßnahmen Rechnung getragen werden muss. Als einzig tragfähiges Managementkonzept bei der Telearbeit gilt das Management by Objectives. Dabei kommt dem Prinzip der Zielvereinbarung die größte Bedeutung zu. Weiterhin bleibt vorher zu klären:- ob ein Arbeitsverhältnis besteht,- eine selbständige Tätigkeit,- eine Heimarbeit oder - eine freiberufliche Tätigkeit vorliegt
Arbeitnehmer • Die Telearbeit kann dabei durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung geregelt sein als Zusatz zum Arbeitsvertrag. Folgende Punkte sind vertraglich festgehalten, ob voll- oder Teilzeit:- Ort, Dauer und Zeit der TA- Art und Umfang der Telearbeit- Haftung und Versicherung- Datenschutz und Zugangsberechtigung- Aufwandsentschädigung- private Nutzung von Arbeits- und Kommunikationsmitteln- Berichtspflicht und –Umfang
Heimarbeit • Heimarbeit ist die Tätigkeit einer Person, die an selbst gewählter Arbeitsstätte (z.B. in der eigenen Wohnung) allein oder mit Familienangehörigen im Auftrag eines Gewerbetreibenden oder Zwischenmeisters erwerbsmäßig arbeitet, jedoch die Verwertung der Arbeitsergebnisse den Auftraggebern überlässt. Es muss sich bei der Heimarbeit um einfache Tätigkeiten handeln. • Heimarbeiter sind aufgrund ihrer fehlenden Abhängigkeit keine Arbeitnehmer, werden jedoch im Gesetz häufig so behandelt. • Die in Heimarbeit Tätigen werden durch das Heimarbeitsgesetz (HAG) geschützt.Ihnen steht zu: • ein besonderes Kündigungsschutzrecht • ein Mindestarbeitslohn • die Sozialversicherungspflicht • Bezieht der Heimarbeiter aus der Beschäftigung seinen überwiegenden Lebensunterhalt, beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonates. Bei längerer Beschäftigung ist die Kündigung gestaffelt.Weitere Regelungskriterien:- Haftung und Versicherung- Datenschutz und Zugangsberechtigung
Selbstständige Arbeit oder freiberufliche Tätigkeit • TA kann als selbständige oder freiberufliche Arbeit organisiert werden. Dabei werden zwischen den Parteien Werks- oder Dienstverträge geschlossen. Darin sind unter anderem die Termine, die Haftungsregelungen und gegebenenfalls die Auflagen des Datenschutzes zu regeln. • In der Praxis wird diese Organisationsform meist für Programmierer oder CAD Konstrukteure angewendet. • Die Selbständigen tragen das unternehmerische Risiko ihrer Arbeit. Insbesondere sorgen sie selbst für die technische Ausstattung. Sie können Arbeitszeit und -Ort frei wählen. Durch sichere Remote - Verbindung zwischen dem Arbeitsort und dem Sitz des Auftraggebers kann der selbständige oder Freiberufler auch mit der Technik des Auftraggebers arbeiten.
Betriebsvereinbarungen zur Telearbeit • Wenn Telearbeit im Betrieb eingeführt wird, dann gelten weiterhin dieselben Rechte des Betriebsrats (Mitbestimmung, Mitwirkung an Betriebsvereinbarung). In einer solchen Vereinbarung können z.B. folgende Punkte beinhaltet sein:- der Zugang zum (Tele-) Arbeitsplatz, z.B. für Arbeitgeber, Betriebsrat, Gewerbeaufsicht- die Übernahme von Kosten oder Kostenanteilen durch den Betrieb (das betrifft z.B. Energie, Telekommunikation und Miete für das Arbeitszimmer)- der Umfang von Zusatzverträgen zum jeweiligen Arbeitsvertrag- die Ausstattung des außerbetrieblichen Arbeitsplatzes unter Beachtung der entsprechenden Gesetze und Vorschriften- Versicherungsschutz und HaftungAlle Vorschriften, die im individuellen oder kollektiven Arbeitsrecht bzw. im Arbeitsschutzrecht enthalten sind, gelten grundsätzlich ohne Einschränkungen auch für die Arbeitnehmer in Telearbeit.
Technische Rahmenbedingungen • Die technischen Rahmenbedingungen der TA haben Auswirkungen auf Gesundheit und Motivation der MA. Zu den wichtigsten Voraussetzungen für eine gut funktionierende TA zählen der ergonomische Arbeitsplatz und eine reibungslose verlaufende Kommunikation. • In der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (Bildschirmarbeitsverordnung – BildschArbV) sind die entsprechenden gesetzlichen Regelungen enthalten. Der Anhang zu dieser Verordnung ist auch auf die Telearbeitsplätze anzuwenden