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I.) Schutzausr ü stung a) Pers ö nliche Mindestausr ü stung: 1.) Feuerwehr-Schutzanzug: dient zum Schutz gegen: - mechanische Einwirkungen (Stechen, Schneiden, … ) - W ä rmestrahlung - hei ß en Wasserdampf - brennende und gl ü hende Teile und Funken - chemische Einwirkung
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I.) Schutzausrüstung a) Persönliche Mindestausrüstung: 1.) Feuerwehr-Schutzanzug: dient zum Schutz gegen: - mechanische Einwirkungen (Stechen, Schneiden,…) - Wärmestrahlung - heißen Wasserdampf - brennende und glühende Teile und Funken - chemische Einwirkung - besitzt Warnwirkung
Schutzanzug bestehend aus: Einsatzjacke Einsatzhose Überjacke Überhose
2.) Feuerwehr-Helm mit Nackenschutz: dient zum Schutz gegen: - Verletzungen durch herabfallende Teile - Verletzungen durch Anstossen an Kanten und Ecken - Verbrennungen von Kopf und Nacken durch herabfallende oder abtropfende brennende, glühende, heiße Teile
1. nachleuchtende Helmschale 2. reflektierender Streifen 3. Nachenschutz aus Leder 4. Kinn- Nacken- Riemen 5. Gesichtsschutz
3.) Feuerwehr-Schutzhandschuhe: dienen dem Schutz gegen: - Schnitt- und Stichverletzungen - Abschürfungen und Risswunden - Verbrennungen durch Wärmestrahlung oder durch Berühren heißer oder brennender Teile - chemische Einwirkung
Bei der Verletztenversorgung ist es zum Schutz vor einer eventuellen Infektion (HIV, Hepatitis, …) ratsam, unter den Schutzhandschuhen die bekannten Gummihandschuhe zu tragen.
4.) Feuerwehr-Sicherheitsschuhwerk: dient dem Schutz gegen: - Verletzungen der Zehen und des Vorfußes durch herabfallende Gegenstände - Stichverletzungen der Fußsohle durch Hineintreten in spitze Gegenstände - Verletzungen durch Umknicken - Verbrennungen des Fußes - elektrischen Strom - chemische Einwirkung Je nach Einsatzerfordernis - Lederschaftstiefel - Gummischaftstiefel
b) Spezielle persönliche Schutzausrüstung: 1.) Feuerwehr-Sicherheitsgurt: - zur eigenen Sicherheit an absturzgefährdeten Stellen, - zur Sicherung auf Leitern - zum Retten von Personen - zum Selbstretten Die Gebrauchsdauer liegt bei 20 Jahren nach Herstellungsdatum
2.) Feuerwehr-Beil mit Schutztasche: Das Feuerwehr-Beil ist ein Handwerkzeug mit Schneide, Spitze und Gummigriff. Es dient: - als Brech- und Stemmwerkzeug - zum Öffnen von Feuerwehr-Sicherheitsschlössern durch die Spitze, z.B. an trockenen Steigleitungen, Feuerwehrzufahrten, usw.
3.) Augen- und Gesichtsschutz: Wir unterscheiden: - Augenschutzgeräte: - Klappvisiere - Schutzbrillen - Schutzschilde - Schutzschirme, -hauben
4.) Fangleine mit Tragebeutel: dient als Rettungs-, Sicherungs-, Absperr- und Signalleine.
5.) Feuerwehr-Wetterjacke: dient dem Schutz vor Nässe und Kälte.
6.) Warnkleidung (Warnwesten): dient der Eigensicherung im Straßenverkehr. Einsatzhinweis: Warnwesten sollten immer über der Schutzkleidung getragen werden, auch bei Hupf-Jacken !
7.) Schnittschutz: = zusätzliche Beinkleidung mit Schnittschutzeinlage. Schützt im Beinbereich vor Schnittverletzungen durch Motorsäge. Tragweise: über der Schutzanzughose. Waldarbeiterhelm
8.) Atemschutzgerät: Filtergerät = umluftabhängig mind. 17% Sauerstoff Kein Kohlenmonoxid Schadstoffkonzentration max. 0,5 % Keine starke Flocken- oder Staubbildung
Preßluftatmer =umluftunabhängig Dauer eines PA-Einsatzes max. 30 min. (Restluft wird für Rückzug benötigt) Gebrauchsdauer ca. 40 min.
9.) Sonstiges: - Auftriebsmittel: - Rettungskragen - Schwimmweste - Tauchausrüstung entspr. landesrechtl. Bestimmungen - Gehörschutzmittel - Staubmasken
c) Sonderschutzkleidung: 1.) Hitzeschutzkleidung: a) Form I: besteht aus: - Kopfhaube mit Sichtgitter und Schulterschutz - Handschuhen mit langen Stulpen dient dem Teilkörperschutz gegen: - Wärmestrahlung - Flammen - glühende oder heiße Teile
b) Form II: besteht aus: - Mantel, einschließlich Kopfhaube mit Sichtscheibe - Handschuhen mit langen Stulpen dient dem erweiterten Teilkörperschutz gegen - Wärmestrahlung - Flammen - glühende oder heiße Teile
c) Form III: besteht aus: - Vollschutzanzug einschließlich Kopfhaube mit Sichtscheibe - Handschuhen mit langen Stulpen - Hitzeschutzstiefeln mit hitzebeständiger Sohle dient dem Vollkörperschutz gegen: - Wärmestrahlung - Flammen glühende oder heisse Teile
Einsatzhinweis: Der Hitzeschutzanzug Form III darf nur in Verbindung mit umluftunabhängigem Atemschutzgerät getragen werden. Die Einsatzzeit ist begrenzt durch extreme Arbeitsbedingungen: - hohe Temperaturen - Tragen vom Atemschutzgerät - Einschränkung der Bewegungsfreiheit - Gewicht der Schutzausrüstung
2.) Ölschutzkleidung: Für Teilkörperschutz besteht aus: - Kopfhaube mit Sichtgitter - Gummischürze - Gummistiefel - Gummihandschuhe dient dem Schutz vor: - Mineralölen - brennbaren Flüssigkeiten
Für Vollkörperschutz besteht aus: - Kopfhaube mit Sichtgitter und Schulterschutz - Schutzjacke - Latzhose - Gummistiefel - Handschuhe dient dem Schutz vor: - Mineralölen - brennbaren Flüssigkeiten - Stichflammen
3.) Chemieschutzkleidung dient dem Vollkörperschutz gegen: - Säuren - Laugen - brennbaren Flüssigkeiten - Dämpfen - Gase - Kontamination durch radioaktive Stoffe Einsatzhinweis: Gleiche Problematik wie beim Hitzeschutzanzug !
Leichter Chemieschutzanzug Vollschutzanzug
4.) Kontaminationsschutzkleidung: a) für Teilkörperschutz: besteht aus: - Kopfhaube - Handschuhe mit langen Stulpen dient dem Schutz vor Kontamination durch radioaktive Stoffe
b) Vollkörperschutz: besteht aus: - einteiligem Kontaminations- schutzanzug mit Kapuze - Handschuhe mit langen Stulpen dient dem Schutz vor Kontamination durch radioaktive Stoffe
Einsatzhinweis: - Nur in Verbindung mit umluftunabhängigem Atemschutzgerät - Bietet nur Schutz vor Verschmutzung durch radioaktive Stoffe, nicht vor radioaktiver Strahlung
5.) Sonstige: - Wasserrettung