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Das Prinzip der Nachhaltigkeit. Definition.
E N D
Definition • Brundlandt-Bericht (1987): „Dauerhafte Entwicklung [sustainabledevelopment] ist Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können“ (hier zitiert nach Detzer u. a. 1999, 79). • Konkretion im Drei-Säulen-Modell • sozial • ökologisch • ökonomisch
Das Konzept des Wuppertal-Instituts • Ökologische Marktwirtschaft • Von der Straße auf die Schiene, z. B. 75% weniger Autos • Erneuerbare Energien • Zyklische statt lineare Produktionsprozesse • Ökonomie des Vermeidens • Regeneration von Land und Landwirtschaft • Internationale Gerechtigkeit und fairer Handel
ECO-Development • Befriedigung der Grundbedürfnisse global • Solidarität mit den kommenden Generationen • Ressourcen- und Umweltschonung • Schaffung gerechter Sozialsysteme global • Betroffenenpartizipation
Agenda 21: allgemein • Internationale Kooperation aller Staaten • Förderung von Umwelt und Entwicklung durch Liberalisierung des Welthandels • Bekämpfung der Armut durch wirtschaftliche Entwicklung • nachhaltiger Konsum • Eindämmung des Bevölkerungswachstums • nachhaltige Siedlungsformen • Schutz der Gesundheit
Agenda 21: ökologisch • Schutz der Atmosphäre durch effiziente Energienutzung und Verkehr • nachhaltige Bewirtschaftung von Boden und Meer und Süßwasser • Bekämpfung von Entwaldung und der Wüstenbildung • Erhaltung biologischer Vielfalt • umweltgerechter Umgang mit Biotec und sicher Umgang mit gefährlichen Chemikalien
Konkretion durch Regeln I: soziale Dimension • 1) Individualverträglichkeitsregel: Es ist ethisch geboten zu tun, was für die einzelnen Menschen zuträglich ist, und zu unterlassen, was dem Individuum mehr Schaden als Nutzen bringt, insbesondere, was das Lebensrecht oder andere Grundrechte eines oder mehrere Menschen verletzt. Dies bedeutet freilich keine Absolutsetzung von Vorsichtsmaßnahmen, da durch diese mittel- und langfristig ebenfalls Menschen sehr schwer geschädigt werden können. • 2) Sozialverträglichkeitsregel: Es ist ethisch geboten zu tun, was der Gerechtigkeit zwischen den lebenden Menschen einerseits und der intergenerationellen Gerechtigkeit einschließlich künftiger Generationen zuträglich ist, und zu unterlassen, was den heutigen und künftigen Menschen mehr schadet als nutzt. Handlungen sollten dabei zu jedermanns Vorteil sein und nicht utilitaristisch zum Vorteil bzw. Nutzen der größtmöglichen Zahl. Darum sind zwar Ungleichheiten zulässig, aber es muss gewährleistet sein, dass die fundamentalen Bedürfnisse aller Menschen gesichert sind, sodass alle Menschen befähigt werden, ihre Talente zu entwickeln. Insbesondere diejenigen Menschen, die am verletzlichsten und am leichtesten auszubeuten sind, sind am meisten zu schützen.
Konkretion durch Regeln II: ökologische Dimension • 3) Regenerationsregel: Der Abbau erneuerbarer Ressourcen darf nicht höher sein als deren Regeneration bzw. Assimilation (z. B. durch Aushandeln von Nutzungsquoten). Dies gilt insbesondere für essentielle Ressourcen, deren Verbrauch – absolut gesehen – Null sein sollte. Idealerweise sollte sogar ein Zugewinn an derartigen Ressourcen erstrebt werden. • 4) Substitutionsregel: Der Abbau erschöpfbarer Ressourcen muss in einem entsprechenden Verhältnis zu den Bestandserhöhungen an funktionsäquivalenten Ressourcen bzw. technischen Innovationen oder Effektivitätsverbesserungen im Verbrauch stehen (z. B. Beginn einer Substitution von Erdöl als Antriebsquelle durch erneuerbare Energieträger). • 5) Optimierungsregel: Die Ressourcenproduktivität sollte in den meisten Fällen optimiert, die Ressourcenintensität minimiert werden (z. B. durch gezieltes Recycling, Strommanagement). • 6) Reversibilitätsregel: Eingriffe, die in die Natur vorgenommen werden, sollten möglichst so gestaltet werden, dass künftige Generationen die Möglichkeit haben, diese Eingriffe zumindest im Grundsätzlichen wieder umzukehren. Dabei ist im Einzelfall zu unterscheiden, um welche Ressourcen es sich handelt, ob um belebte und unbelebte Natur, ob um Ressourcen, die lebenswichtig sind (z. B. Wasser, Luft) oder lebensdienlich sein können (z. B. fossile Brennstoffe, Holz). Eine besondere Bedeutung hat hierbei der Umgang mit nicht-menschlichen Lebewesen, da diesen im Rahmen des integrativen Ansatzes im Unterschied zu Dingen ein eigener Wert zukommt. • 7) Tierschutzregel: Das Schädigen und Töten nicht-menschlicher Lebewesen bedarf einer Rechtfertigung. Diese kann normalerweise nicht pauschal sein, sondern hat den unterschiedlichen Wertigkeiten der Mitglieder unterschiedlicher Arten auf Grund bestimmter Eigenschaften Rechnung zu tragen.
Konkretion durch Regeln III: ökonomische Dimension • 8) Substanzerhaltungsregel: Das Kapital als ökonomische Substanz, nämlich „die natürliche Ausstattung der Erde gemeinsam mit dem vom Menschen in Gestalt von Investitionen und Wissen hinzugefügten Anteilen“ (Hampicke 2000, 640), sollte wachsen oder zumindest konstant bleiben, sodass eben dieses Kapital auch kommenden Generationen erhalten bleibt.. • 9) Anreizregel: Die Rahmenbedingungen sind so zu gestalten, dass individual- und sozialverträgliches Handeln einerseits, ökologisches Verhalten andererseits nicht ausgebeutet wird, sondern zum gegenseitigen Vorteil ist. Es ist also darauf zu achten, dass keine Strukturen entstehen, die als rationales Verhalten ein Verhalten nahe legen, dass kollektiv selbstschädigend ist (s. dazu beispielhaft das erste Problemfeld). • 10) Gesamtkostenregel: Bislang negative externe Effekte, d. h. negative Wirkungen, die jemand verursacht, ohne dafür angemessen Schadensersatz zu leisten, z. B. Schädigung anderer durch Schadstoffe, sollen internalisiert werden, d. h. der Schadensverursacher hat für diese Effekte zu bezahlen. Er hat also die Gesamtkosten zu tragen.
Konkretion durch Regeln IV: formale Regeln • Im Umgang mit bioethischen Problemfeldern ist eine sachliche und differenzierte Debatte zu führen. • Darüber hinaus ist ein Kriterium argumentationspragmatischer Natur (vgl. Birnbacher 1999) hilfreich, wenn Probleme zu lösen sind: Statt eine bestimmte Form des Umgangs mit der Umwelt aus letzten Gründen für zulässig oder unzulässig zu halten, sei es sinnvoll, zuerst zu überprüfen, ob wir bereits Referenzfälle finden, die uns bestimmte Lösungen nahe legen. • Drittens ist eine weitere, sehr einfache Regel hilfreich, die mittels des aus der Ökonomie entnommenen Pareto-Kriteriums gewonnen wurde (vgl. Busch u. a. 2002, 50). Dieses Kriterium bildet in der Ökonomik ein Effizienzkriterium. Auf unsere Problematik angewendet, lässt es sich in folgender Weise als Regel formulieren: Ethisch geboten sind „pareto-superiore“ Regelungen und Handlungen, also wenn ohne Verschlechterung in einer der drei Nachhaltigkeitsdimensionen Verbesserungen in (mindestens) einer der anderen Dimensionen erreicht werden können. Umgekehrt sind „pareto-inferiore“ Regelungen und Handlungen ethisch unzulässig, also wenn (mindestens) eine Dimension verschlechtert wird, ohne dass es in der/den anderen Dimensionen Verbesserungen gibt.
Paretokriterium • Paretosuperiorität bezüglich der Nachhaltigkeit • Paretoinferiorität bezüglich der Nachhaltigkeit • Paretooptimalität bezüglich der Nachhaltigkeit • Stärken und Schwächen des Pareto-kriteriums
Eine säkulare Fassung „Der Bund erlässt Vorschriften über den Umgang mit Keim- und Erbgut von Tieren, Pflanzen und anderen Organismen. Er trägt dabei der Würde der Kreatur sowie der Sicherheit von Mensch, Tier und Umwelt Rechnung und schützt die genetische Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten.“ Schweizer Bundesverfassung
Eine unternehmerische Fassung „Ziel von Monsanto ist es, unter gleichzeitiger Schonung natürlicher Ressourcen, die Erträge und die Qualität der Agrarproduktion deutlich zu verbessern. Von Monsanto entwickelte Produkte werden somit eine wichtige Rolle bei der Bewältigung von globalen Herausforderungen in Bereichen wie Ernährung, nachwachsende Rohstoffe, Energie, Gesundheit und Umwelt spielen.“ http://www.monsanto.de/Monsanto/uebermonsanto.php
Eingriff in die Schöpfung/Natur Positionen • der konservative Theozentrismus argumentiert gegen die Grüne Gentechnik als unerlaubte Grenzüberschreitung (Bischof Ulrich) • kath. Kardinäle befürworten die Grüne Gentechnik, da Schöpfung als unabgeschlossener Prozess menschliche „concreatio“ verlangt • säkulare Kritiker sprechen von einer Bewahrung der derzeitigen Pflanzenwelt und den hohen Risiken • säkulare Befürworter argumentieren mit unserer Aufgabe, die Welt zu verbessern und den großen Chancen dieser Technik.
Die grundsätzliche Frage • Hat Begründungspflicht, wer etwas tun will? • Hat Begründungspflicht, wer etwas unterlassen will?
Ethische Kriterien • Verletzen gentechnische Eingriffe den Eigenwert von Pflanzen? • Verletzt das Verbot die Freiheit: • Forschungsfreiheit und Wissenschaftsdimension vs Risiken und Ängste • Freiheit ökologischer Bauern vs Freiheit von Bauern, die gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen wollen • Nachhaltigkeitskriterium
Die grundsätzliche Frage • Hat Begründungspflicht, wer etwas tun will? • Hat Begründungspflicht, wer etwas unterlassen will?
Soziale Dimension • Chancen im Blick auf Ernährungsmangel • Gesundheitliche Chancen (z. B. transgene Heilpflanzen) vs Risiken (z. B. Allergien) • Koexistenz- und Haftungsfragen • mögliche Veränderung von bisherigen bäuerlichen Strukturen • Auswirkungen derzeitiger Oligopolstrukuren auf die Gesellschaft • Transfer von Wissen in Produkte als Patente auf Leben
Ökonomische Dimension • Problem der Oligopolbildung (Bsp. Monsanto): • Abhängigkeitsverhältnisse • Nachteil, dass DE bereits heute im „Hintertreffen“ • Brain-Drain durch Verzicht auf eine einträgliche Forschung und Anwendung: Nachteile für den Forschungs- u. Wissenschaftsstandort DE durch Verzicht auf Forschung und Anwendung und damit Nachteile für die Sozialsysteme (weniger Steuern) • Vorteile für normale Bauern durch Anbau transgener Pflanzen (sonst wären sie dumm, diese anzubauen) • Vorteile für bestimmte Regionen, die nur so landwirtschaftlich effizient sein können
Ökologische Dimension • Verlust von Artenvielfalt (Biodiversität)? • Verlust gewohnter landwirtschaftlicher Strukturen? • Risiken für die Umwelt durch die neue Technik z. B. Auskreuzung in Unkräuter • vs Chancen für die Umwelt durch die neue Technik z. B. weniger und gezieltere Herbizid- und Pestizidgabe