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Kreis Warendorf. Konzept Brückenjobs 2013 Trägerbesprechung 31.10.2012. Kreis Warendorf. Gliederung Gesetzliche Änderungen Geschäftspolitische Änderungen Ziele Finanzierung Träger Verfahren Ansprechpartner/ Vordrucke. Kreis Warendorf. Gesetzliche Änderungen (1)
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Kreis Warendorf Konzept Brückenjobs 2013 Trägerbesprechung 31.10.2012
Kreis Warendorf • Gliederung • Gesetzliche Änderungen • Geschäftspolitische Änderungen • Ziele • Finanzierung • Träger • Verfahren • Ansprechpartner/ Vordrucke
Kreis Warendorf • Gesetzliche Änderungen (1) • Förderkriterien der Zusätzlichkeit, öffentliches Interesse und Wettbewerbsneutralität geregelt • Verpflichtende Einbindung des Beirates gem. 18d Satz 2 SGB II • Nachrangigkeit gegenüber anderen Förderleistungen • Wegfall der Verpflichtung eines AGH Angebotes für Jugendliche und Ältere
Kreis Warendorf • Gesetzliche Änderungen (2) • maximale Zuweisung für 2 Jahre (innerhalb von 5 Jahren) – ab 01.04.12 • Maßnahmekostenerstattung auf besonderem Nachweis des Trägers • Erstattung nur der Kosten, die im Zusammenhang mit der Verrichtung der Tätigkeiten entstehen • Qualifizierungsanteile und sozialpädagogische Betreuung kein Bestandteil mehr von AGH´s
Kreis Warendorf • Geschäftspolitische Änderungen • Keine Förderkontingente mehr für Träger • Keine Festfinanzierung mehr • Bewerberorientierte Akquise von Stellen • Bewilligung im Einzelfall • Flankierende Qualifizierung und/ oder sozialpädagogische Betreuung über Aktivierungsgutscheine nach § 16 Abs.1 Satz 2 Ziff. 2 SGB II i.V. mit § 45 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 1 SGB III (Erfordernis der Zertifizierung)
Kreis Warendorf • Ziele • (Wieder-) Herstellung und Aufrechterhaltung der Beschäftigungsfähigkeit von arbeitsmarktfernen Personen. • Heranführen an das Arbeitsleben (Tagesstruktur herstellen) • Arbeits- und Sozialverhalten stärken • Perspektiven verändern • individuelle Wettbewerbsnachteile ausgleichen • Motivation überprüfen
Kreis Warendorf • Finanzierung (Träger) • 50,- Euro Verwaltungspauschale / Monat / Teilnehmer • Bis zu 50,- Euro für Anleitung / Monat/ Teilnehmer (nur bei besonderer Begründung; Projekte) • Verwaltungspauschale: Verwaltungskosten, Ausstattung, Arbeitskleidung, Auszahlung Mehraufwand an TN, Kompetenzprofil
Kreis Warendorf • Finanzierung (Teilnehmer) • 1 Euro pro tatsächlich geleisteter Beschäftigungsstunde für Arbeitskleidung, zusätzliche Körperpflege und Ernährung • plus • Fahrtkosten, Spitzabrechnung nach Bundesreisekostengesetz
Kreis Warendorf • Träger • Eignung nachweisen • Personelle, sachliche, räumliche Ausstattung • Zuverlässig, ausreichend finanziell leistungsfähig • Sicherstellung der Betreuung • In erster Linie, öffentlich und/ oder gemeinnützige Einrichtungen • Regieträger können zur Abwicklung beauftragt werden (Trägerverbund)
Kreis Warendorf • Verfahren (1) • Antragstellung beim JC • Prüfung der Fördervoraussetzungen im JC unter Beteiligung einer Arbeitsgruppe im Beirat • Freigabe der Stellen im Regelfall 3 Wochen nach Eingang Antrag • Unbefristete Zulassung der Stelle durch JC • Stellenbesetzungsverfahren durch JC in Abstimmung mit Träger • Bewilligungsbescheid an Träger, Zuweisung des Teilnehmers durch JC
Kreis Warendorf • Verfahren (2) • Durchführung der Maßnahme (Im Regelfall zunächst 6 Monate, bis 2 Jahre möglich) • Auszahlung der MAE und Pauschale durch JC an Träger auf Nachweis • Weiterleitung MAE an Teilnehmer durch Träger • Ständiger Austausch (mindestens alle drei Monate) JC und Teilnehmer • Erstellung Kompetenzprofil durch Träger nach Abschluss Maßnahme
Kreis Warendorf • Ansprechpartner / Vordrucke • Jedes Team im Sachgebiet „aktivierende Leistungen“ im JC hat Ansprechpartner Brückenjobs • Ansprechpartner auf Homepage JC unter Träger und Netzwerkpartner (Link Ansprechpartner hier) • Antragsformulare, Anregungsliste und eingerichteten Brückenjobstellen auf Homepage JC unter Träger und Netzwerkpartner unter Brückenjobs 2013
Kreis Warendorf Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!