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Einleitung „Als Arbeitsrecht bezeichnet man die Gesamt-heit aller Gesetze und Bestimmungen, die das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, den Arbeitschutz, Folgen bei Arbeitsunfall, die Arbeitsgerichtsbarkeit, die Sozialversicherung, die Arbeitslosenfürsorge, die Mitbestimmungsrechte von Gewerkschaften und Betriebsräten und angrenzende Themen regeln.“ Delegiertenversammlung am 24. März 2009
Anordnung von Rufbereitschaft Leitsätze zum Beschluss des KHG.EKD I-0124/P16-08 vom 8. Dezember 2008: Delegiertenversammlung am 24. März 2009
Leitsätze • Die Anordnung der Rufbereitschaft unter-liegt der Mitbestimmung nach § 40 Buch-stabe d MVG.EKD. • Für die Frage, ob Arbeit während der Rufbereitschaft nur in Ausnahmefällen anfällt, kommt es darauf an, an wie vielen Tagen, nicht aber mit welcher Dauer Arbeit anfällt. Delegiertenversammlung am 24. März 2009
Arbeitnehmerdatenschutzgesetz Forderung des DGB, des BAG und der Daten-schutzbeauftragten nach Einführung eines Arbeit-nehmerdatenschutz-gesetztes Delegiertenversammlung am 24. März 2009
Folgende Regelungen – laut DGB – unbedingt erforderlich: • das ausdrückliche Verbot der gezielten Be-obachtung und Überwachung von Be-schäftigten sowohl am Arbeitsplatz als auch im privaten Umfeld; • der Verzicht auf Kontrolle von Beschäftigten durch Foto-, Video- oder Tonaufnahmen, computergesteuerte oder biometrische Sys-teme, andere Beschäftigte oder externe Detektive; Delegiertenversammlung am 24. März 2009
Folgende Regelungen – laut DGB – unbedingt erforderlich: • ein grundsätzliches, durch Arbeitsvertrag unabdingbares Ver-bot des Zugriffs auf Nutzerdaten bei der Verwendung von Internet und E-Mail; Delegiertenversammlung am 24. März 2009
Folgende Regelungen – laut DGB – unbedingt erforderlich: • eine verpflichtende Betriebsvereinbarung, soweit der Schutz von Anlagen eine Über-wachung nötig machen; • die Beschränkung des Fragerechts und der Möglichkeit, von ärztlichen Untersuchungen bei der Einstellung auf das absolut Not-wendige sowie das Verbot von Gen-Analysen im Arbeitsverhältnis; Delegiertenversammlung am 24. März 2009
Folgende Regelungen – laut DGB – unbedingt erforderlich: • das Beweisverwertungsverbot für unrecht-mäßig erhobene Daten und • ein Schmerzensgeld bei Verstößen sowie eine Strafbewährung bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Dringend erforderlich ist eine Sanktionierung der Betriebe, die sich nicht an Recht und Gesetz halten. Delegiertenversammlung am 24. März 2009
Arbeitnehmerdatenschutzgesetz Kabinettsbeschluss vom 18. Februar 2009 Delegiertenversammlung am 24. März 2009
BAG, Beschluss vom 28.01.2009- 4 ABR 92/07 - Eine Arbeitnehmerin, die Reinigungsarbeiten in einem Pflegeheim ausführt, verrichtet keine einfachsten Tätigkeiten nach der Entgeltgruppe 1 / EG 1) des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes (TVöD), wenn sie bei der von ihr vorgenommenen Sicht- und Unterhalts-reinigung Hygienevorschriften zu beachten hat, der die selbstständige Kontrolle der von ihr zu reinigenden Räumlichkeiten erfordert. Delegiertenversammlung am 24. März 2009
„einfachste Tätigkeiten“ • Die Tätigkeit selbst bedarf nur einer kurzen Einweisung. • Die Tätigkeit erfordert keine Vor- und Ausbildung. • Es besteht eine klare Aufgabenzuweisung. • Es handelt sich um im wesentlichen gleichförmige und gleichartige („mechanische“) Arbeiten, die nur geringste Überlegungen bedürfen. • Die Tätigkeit ist nicht mit einem im Rahmen der Aufgaben eigenständigen Verantwortungsbereich verbunden. Delegiertenversammlung am 24. März 2009
Gesetzlicher Jahresurlaub • LAG Düsseldorf – Beschluss vom 02.06.2006 • EuGH – Urteil vom 20.01.2009 • LAG Düsseldorf – Urteil vom 02.02.2009 • BAG – Revision ist zugelassen Delegiertenversammlung am 24. März 2009
Neue Untersuchung zumKündigungsschutz Repräsentative Befragung im Auftrag des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung: • 16 % der vom Arbeitgeber Gekündigten erhalten eine Abfindung, • bei 12 % der Kündigungen durch Arbeit- geber wird geklagt. Delegiertenversammlung am 24. März 2009
BAG – Urteil vom 12.03.2009- 2 AZR 894/07 - Spricht ein Arbeitnehmer eine schriftliche Kündi-gung aus, so kann er sich später regelmäßig nicht auf die Unwirksam-keit der Kündigung be-rufen. Delegiertenversammlung am 24. März 2009
LAG Rheinland-PfalzUrteil vom 02.07.2008- 7 Sa 250/08 - Ein verhaltensbedingter Kündigungsgrund kann sich auch daraus ergeben, dass ein Arbeitnehmer, der in einer Einrichtung der Kirche tätig ist, auf welche die Grundordnung anwendbar ist, aus der Kirche austritt. (Anm.: Urteil bezieht sich auf die kath. Kirche) Delegiertenversammlung am 24. März 2009
Landesreisekostengesetz Verwaltungsvorschrift des Finanz-ministeriums zur Änderung der all- gemeinen Verwaltungsvor- schriften zum Landesreise- kostengesetz (LRKGVwV) Vom 24. Novemver 2007 - Az.: 1-0371.0-04/9 - Delegiertenversammlung am 24. März 2009
Mindestlohn in der Pflege Gesetz über zwingende Arbeitsbe-dingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeit-nehmer-Entsendegesetz – AEntG) Delegiertenversammlung am 24. März 2009
Neuer Abschnitt4 • § 10 – Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche (Altenpflege und häusliche Krankenpflege; Krankenhäuser sind aus- genommen) • § 11 – Rechtsver- ordnung • § 12 - Kommission Delegiertenversammlung am 24. März 2009
Gesetzgebungsverfahren • Verabschiedung der Novellierung im Bundestag am 22. Januar 2009 • Zustimmung des Bundesrates am 13. Februar 2009 • Unterzeichnung durch den Bundespräsi-denten am ? • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am ? Delegiertenversammlung am 24. März 2009
Rede im Deutschen Bundestag Delegiertenversammlung am 24. März 2009
Besonderer Kündigungsschutz • Schwangerschaft und Elternzeit > Regierungspräsidium • Schwerbehinderung / Gleichstellung > Integrationsamt • Pflegezeit > Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) Delegiertenversammlung am 24. März 2009
Gesetzliche Grundlage Verordnung des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die Zuständigkeiten nach dem Pflegezeitgesetz und über die Gebühr für die Erklärung der Zulässigkeit einer Kündigung Delegiertenversammlung am 24. März 2009
Seminare • Grundlagen der Betriebswirtschaft – Be-teiligung bei Wirtschaftsfragen > 13. – 15. Mai 2009 > Lebenshaus „Schloss Unter-öwisheim“ in Kraichtal • Bilanzierungsseminar > 20. – 23. Oktober 2009 > Caritas-Akademie für Ge- sundheits- und Sozialberufe in Freiburg Delegiertenversammlung am 24. März 2009
Tarifabschluss – TV-Lvom 1. März 2009 in Potsdam 5. Leistungsentgelt § 18 TV-L wird mit Wirkung vom 1. Januar 2009 ge-strichen. Delegiertenversammlung am 24. März 2009
Die neue Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst Die Präsentation über die Informationsver-anstaltung am 13. März 2009 in Ulm ist unter http://schiering.org/aktionen/veranstalt.htm im Internet abrufbar. Delegiertenversammlung am 24. März 2009
Tarifgespräch - Zusatzversorgung • Tarifverhandlungen am 9. März 2009 • Nächster Verhandlungstermin in etwa drei Monaten Delegiertenversammlung am 24. März 2009
VereinbarungSana Kliniken AG Zusatzvereinbarung zur Vereinbarung über Eckpunkte für die Einführung von Konzern-tarifverträgen für die Funktionsbereiche Medizinische Heil-, Fach- und Hilfsberufe, Wirtschaft und Infrastruktur (ZV M/W/I Sana) Delegiertenversammlung am 24. März 2009
VereinbarungSana Kliniken AG Beschäftigte, die Mitglieder der Gewerk-schaft ver.di sind, erhalten pro Kalenderjahr eine zusätzliche bezahlte Freistellung in Höhe von zwei Arbeitstagen zur Wahr-nehmung einer gesundheitsfördernden Maß-nahme. Im Jahr 2010 beträgt der Anspruch 1 Kalendertag. Delegiertenversammlung am 24. März 2009
U • Umlage U 1 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall • Umlage U 2 (Mutterschaft) • Umlage U 3 (Insolvenzgeld -Umlage) Delegiertenversammlung am 24. März 2009
BundessozialgerichtUrteile vom 29. Januar 2009 Berechnung der leistungsgerechten Ver-gütung von Pflegeheimen und ambulanten Pflege- diensten Delegiertenversammlung am 24. März 2009
Danke für euere Aufmerksamkeit! Delegiertenversammlung am 24. März 2009