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Entstehungsgründe von Schuldverhältnissen. § 859 ABGB : > Die persönlichen Sachenrechte, vermöge welcher eine Person einer andern zu einer Leistung verbunden ist, gründen sich: a) unmittelbar auf ein Gesetz ;
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Entstehungsgründe von Schuldverhältnissen • § 859 ABGB: > Die persönlichen Sachenrechte, vermöge welcher eine Person einer andern zu einer Leistung verbunden ist, gründen sich: a) unmittelbar auf ein Gesetz; • Gemeinschaft (§§ 825 ff ABGB), GoA (§§ 1035 ff ABGB),Kondiktionen/Bereicherung (§§ 1431 ff ABGB) b) od auf ein Rechtsgeschäft [Vertrag] 5. Std; • Testament ( §§ 552 ff ABGB) od KaufV (§§ 1053 ff ABGB) c) od auf eine erlittene Beschädigung < • Schadenersatz (§§ 1293 ff ABGB 9. u 10. Kap) Barta: Zivilrecht online