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Das Kind im Sozialsystem - Darstellung der Unterstützungsmechanismen in Deutschland am Beispiel des Kyffhäuserkreises -. vorgestellt von der Landrätin des Kyffhäuserkreises Frau Antje Hochwind. Deutschland. Eckdaten zum Kyffhäuserkreis. Kyffhäuserkreis. Thüringen. Erlebnisbergwerk.
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Das Kind im Sozialsystem- Darstellung der Unterstützungsmechanismen in Deutschland am Beispiel des Kyffhäuserkreises - vorgestellt von der Landrätin des Kyffhäuserkreises Frau Antje Hochwind
Deutschland Eckdaten zum Kyffhäuserkreis Kyffhäuserkreis Thüringen
Erlebnisbergwerk Eindrücke aus dem Kyffhäuserkreis Kyffhäuserdenkmal Panorama Museum Kyffhäusergebirge
Bevölkerungsentwicklung Vergleich 2002 - 2011 Einwohnerzahl zum 31.12.2011: 80.471
Betrachtung der Unterstützungsangebote in Altersklassen 7 – 18 Jahre 0 – 1 Jahr 2 – 6 Jahre bis 27 Jahre
„Eigentlich braucht jedes Kind drei Dinge: Es braucht Aufgaben, an denen es wachsen kann, es braucht Vorbilder, an denen es sich orientieren kann und es braucht Gemeinschaften, in denen es sich aufgehoben fühlt.“(Prof. Gerald Hüther)
Schwangerschaft und 1. Lebensjahr des Kindes • Beratungs- und Unterstützungsangebote vor und nach der Geburt • Gynäkologische Untersuchungen • Hebammen/ Familienhebammen • Früherkennungsuntersuchungen des Kindes • Beratungsangebote (Schwangerschaftsberatung, Beratung zum Sorgerecht, Adoption, Unterhalt, Vaterschaftsanerkennungen) • Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten • Mutterschaftsgeld • Elterngeld • Kindergeld
0 – 1 Jahr Beratungs- und Unterstützungsleistungen Willkommensbesuch des Jugendamtes • Begrüßungsgeschenke sowie Informationen zu bestehenden Angeboten für junge Eltern mit Kind außerdem Hinweise: • zur Beantragung Elterngeld / Kindergeld • Auskunft zu Betreuungsmöglichkeiten (Kindertageseinrichtungen, Tagesmütter) • zur Thematik Kindesunterhalt für unverheiratete Paare oder getrennt lebende Partner • Beratung und Möglichkeit zu Unterhaltsvorschüssen im Jugendamt
Willkommenspaket für Neugeborene im Kyffhäuserkreis
0 – 1 Jahr Finanzielle Unterstützungsleistungen vor / nach Geburt: • Anspruch berufstätiger Mütter: • Mutterschaftsgeld 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt = Mutterschutzfrist mit Fortzahlung Lohn • Elterngeld = 67% des letzten durchschnittlichen Nettojahreslohnes – max.1.800 €/ monatlich über max. 14 Monate (Möglichkeit Einteilung Betreuungszeit durch Vater und Mutter) • Betreuungszeit kann bis 24 Monate verlängert werden Halbierung des monatliche Betrages des Elterngeldes
0 – 1 Jahr Finanzielle Unterstützungsleistungen vor / nach Geburt: • Anspruch nicht berufstätiger Mütter: • 300 € Elterngeld über Zeitraum (14 Monate) – Geld wird auf Regeleistung beim Arbeitslosengeld II-Bezug angerechnet • Anspruch für alle Eltern: • Kindergeldleistungen vom Staat bis zum Eintritt ins Erwerbsleben • 1. und 2. Kind je 184 € im Monat • 3. Kind 190 € im Monat • 4. und jedes weitere Kind 215 € im Monat
0 – 1 Jahr Finanzielle Unterstützungsleistungen: eine Beispielrechnung (Eltern + 1 Kind) Beide Elternteile arbeitslos, 1 Kind 382€ Regelsatz Vater 345€ Regelsatz Mutter (90%) 255€ Regelsatz Kind (7 J. = 70%) 184€ Kindergeld 1. Kind500€ Kosten der Unterkunft 55€BuT (Verein, Material, Mittagsverpflegung) 1.721€/ Monat Beide Elternteile berufstätig, 1 Kind 1.300€ Vater 1.200€ Mutter 184€ 1. Kind (7 J.) 2.684€/ Monat -963€
0 – 1 Jahr Finanzielle Unterstützungsleistungen: eine Beispielrechnung (Eltern + 2 Kinder) Beide Elternteile arbeitslos, 2 Kinder 382€ Regelsatz Vater 345€ Regelsatz Mutter (90%) 150€ anteiliges Elterngeld Mutter 255€ Regelsatz Kind (7J. = 70%) 224€ Regelsatz Kind (0,5J. =60%) 184€ Kindergeld 1. Kind 184€ Kindergeld 2. Kind 500€ Kosten der Unterkunft 55€BuT (Verein, Material, Mittagsverpflegung) 2.279€/ Monat Beide Elternteile berufstätig, 2 Kinder 1.300€ Vater 804€ Mutter Elterngeld 184€ 1. Kind (7 J.) 184€ 2. Kind (0,5 J.) 2.472€/ Monat -193€
2. – 6. Lebensjahr des Kindes • Kindertageseinrichtungen • Ergänzende Tagespflege (Tagesmütter) • Fachberatung der Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege • Frühförderung • Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten • Thüringer Erziehungsgeld • Übernahme von Beiträgen in Kindertageseinrichtungen und bei Kindertagespflege
2 – 6 Jahre Kindertageseinrichtungen • Rechtsanspruch auf Betreuung ab 1. Lebensjahr • 2906Kinder im Kyffhäuserkreis in 55 Kindertages-stätten im Kyffhäuserkreis (28 in freier und 27 in kommunaler Trägerschaft) betreut (Stand: 12.2012) • 81 Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedroht in 7 integrativen Kindertagesstätten • Elternbeitrag im Durchschnitt: 97 €/ Monat (Stand 12.2012) • Betreuungsquote (Stand 12.2012) • 0 – 1 Jahr: 3% • 1 – 2 Jahre: 54,2% • 2 – 3 Jahre: 83,7% • 3 Jahre - Schuleintritt: 96,9%
Ergänzendes Angebot zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen Insgesamt 8Tagesmütter im Landkreis (31.03.2013) betreute Kinder: 6 (über Förderung durch Jugendamt) + 10 betreute Kinder (privat) Fachberatung für Kindertagespflege im Jugend- und Sozialamt angesiedelt Prüfung der Eignung, Zulassung, Vermittlung, fachliche Beratung und Begleitung Kosten im Kyffhäuserkreis für Kindertagespflege: 35.687€ (2012) 2 – 6 Jahre Ergänzende Kindertagespflege (Tagesmütter)
Im Jugend- und Sozialamt angesiedelt Kostenfrei, trägerneutral, mobil Unterstützt Kindertageseinrichtungen: Fachberatung bezogen auf das Kind Pädagogische Arbeit Konzept-, Team- und Konfliktberatung Fragen der Betriebsführung, baulich, räumliche und sächliche Ausstattung Heilpädagogische Fachberatung in der Arbeit mit Kindern mit besonderem Förderbedarf (Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedroht) 2 – 6 Jahre Fachberatung für Kindertageseinrichtungen
2 – 6 Jahre kostenfreie Frühförderung nach dem Sozialgesetzbuch SGB XII und SGB IX • Hilfe für Kinder mit (drohender) Behinderung (bis Schule) • Ambulante/ mobile heilpädagogische Frühförderung • (50 Kinder) • Ambulant – vor Ort in der Frühförderstelle • Mobil – in der Häuslichkeit des Kindes (ggf. auch in Kindertageseinrichtung) • Überregionale heilpädagogische Frühförderung (22 Kinder) • Autismusförderung • Hörspezifische Frühförderung • Sehspezifische Frühförderung • Teilstationäre heilpädagogische Frühförderung (69 Kinder) • Förderung in integrativen Kindertageseinrichtungen • Einzelintegration in Regeleinrichtung mitFachkraft • Kosten im Kyffhäuserkreis 2012: 1,42 Mio € Stand / Zahlen 31.03.2013
Thüringer Erziehungsgeld Wenn ein Kind nicht oder nicht mehr als 5 Stunden täglich in einer Kindertageseinrichtung oder bei einer Tagesmutter betreut wird ab dem 13. Lebensmonat des Kindes für eine Dauer von max. 12 Lebensmonaten gewährt Für Kinder, die ab dem 01. August 2008 geboren sind 2012 von 372 Kinder im Kyffhäuserkreis genutzt Höhe des monatlichen Thüringer Elterngeldes: 1. Kind: 150€, 2. Kind: 200€, 3. Kind: 250€, 4. und jedes weitere Kind: 300€ Kosten im Kyffhäuserkreis: ca. 670.000€ (2012) – wird vom Land Thüringen erstattet 2 – 6 Jahre Finanzielle Unterstützungsleistungen
Übernahme von Beiträgen in Kindertageseinrichtungen und bei Kindertagespflege Erfolgt auf Antrag der Eltern Wenn ein Kind halb- oder ganztags in einer Kindertageseinrichtung oder bei einer Tagesmutter betreut wird Vollständige oder teilweise Übernahme der Gebühren, wenn die Eltern die Betreuungskosten nicht selbst aufbringen können (Nachweis) Kosten im Kyffhäuserkreis: ca. 1 Mio € (2012) 2 – 6 Jahre Finanzielle Unterstützungsleistungen
7 - 18 Jahre 7. – 18. Lebensjahr des Kindes/ Schulzeit • Schullandschaft im Kyffhäuserkreis • Integrationsbegleitung für Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf • Hortbetreuung • Schülerbeförderung • Schulsozialarbeit • Offene Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis • Freizeitplaner
7 - 18 Jahre Schullandschaft im Kyffhäuserkreis
Individuelle Förderung und Unterstützung von Schülern mit Behinderung durch einfache Assistenzleistungen zur Bewältigung der schulischen Anforderungen auf Antrag und bei ärztlicher Notwendigkeit Kosten trägt Jugendhilfeträger bei: seelisch behinderten oder von seelischer Behinderung bedrohten Kindern (momentan 2 Integrationshelfer) Kosten trägt Sozialhilfeträger bei: geistig, körperlich oder mehrfach behinderten Kindern(momentan 16 Integrationshelfer) Kosten im Kyffhäuserkreis: 242.400€ (2012) 7 - 18 Jahre Schulbegleitung durch Integrationshelfer
Koordination der Horte im Jugend- und Sozialamt Für Kinder vom Schuleintritt bis zum Übergang in das 5. Schuljahr (auch in der Ferienzeit) ganztags (über 10 Stunden/ Woche) halbtags (unter 10 Stunden/ Woche) 15 Grundschulen mit Hort im Kyffhäuserkreis 1.675 aller Grundschüler nutzen im Kyffhäuserkreis Hortbetreuung (72%) (Stand April 2013) Kosten für die Nutzung des Horts: ca. 50€/Monat Befreiung von Hortgebühren bei Bedürftigkeit möglich 7 - 18 Jahre Hortbetreuung
Schülerbeförderung mit Öffentlichem Personennahverkehr bis zur Klassenstufe 10 kostenfrei Ab Klassenstufe 11: 60% der Kosten zahlen Eltern/ Schüler (im Durchschnitt 35€/ Monat) 40% der Kosten übernimmt der Landkreis Befreiung von den Kosten für Schülerbeförderung bei Bedürftigkeit auf Antrag möglich Kosten im Landkreis 2012:1.815.000€ 7 - 18 Jahre Schülerbeförderung
Unterstützung von Schülern, deren Schulabschluss durch „Schulschwänzerei“ gefährdet ist Kostenfrei Freiwillig An allen 8 Regelschulstandorten im Landkreis 4 Pädagogen (bei einem Träger der freien Jugendhilfe beschäftigt) Bislang über ESF-Mittel finanziert + 8.000€/ Jahr Landkreis Perspektivisch über Landesprogramm Schulsozialarbeit (1 Pädagoge an jeder Regelschule) 7 - 18 Jahre Schulsozialarbeit
Kinder- und Jugendtreffs, Jugendclubs und Jugendzimmer als Ort, an dem Kinder und Jugendliche ihre Freizeit verbringen können (unter pädagogische Anleitung) Kinder- und Jugenderholung (z.B. Fahrten in den Ferien, Veranstaltungen in den Kinder- und Jugendtreffs) Kulturelle, politische, ökologische, soziale und gesundheitliche und Bildung für Kinder und Jugendliche Internationale Jugendbegegnung 7 - 18 Jahre Kinder- und Jugendarbeit für alle Kinder und Jugendlichen
Ferienfreizeitangebote im Kyffhäuserkreis 7 - 18Jahre Freizeitplaner
Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene • Ausbildungsformen in Deutschland • Unterstützungs- und Beratungsangebote am Übergang Schule – Beruf • Schulsozialarbeit an Regelschulen und Berufsschulen • Jugendgerichtshilfe
bis 27 Jahre Ausbildungsformen im Kyffhäuserkreis • Duale Ausbildung • Ausbildungsbetrieb (Praxis) • Berufsbildende Schule (Theorie) • Schulische Ausbildung • Berufsfachschule • Höhere Berufsfachschule • Berufsvorbereitende Maßnahmen • Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme • Berufsvorbereitendes Jahr • Berufsvorbereitendes Jahr für Jugendliche mit sozialpädagogischem Förderbedarf
Unterstützung- und Beratungsangeboteam Übergang Schule - Beruf bis 27 Jahre Institutionen, die Jugendlichen auf dem Weg in den Beruf helfen in Verantwortung der • Jugendhilfe + Kooperationspartner • Probleme mit Drogen, Schulden oder in der Familie • Schulische Probleme • Probleme im Ausbildungsbetrieb • Agentur für Arbeit • Berufsberatung • Programme für Jugendliche mit Schwierigkeiten • Jobcenter • Spezielle Programme für Jugendliche mit Schwierigkeiten
Schulsozialarbeit an Berufsschulen bis 27 Jahre • Unterstützung von Schüler/innen, die Schule „schwänzen“ und/oder der Schulabschluss ohne Unterstützung nicht schaffen • Kostenfrei • Freiwillig • Hilfe bei Ausbildungssuche • Sozialpädagogische Unterstützung • Kompetenztraining
Jugendgerichtshilfe bis 27 Jahre • Spezieller Fachdienst für straffällig gewordene Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr • Beratung des Jugendlichen und der Familie • Teilnahme an Gerichtsverhandlungen • Vorschlag für mögliches Urteil • Nachbetreuung des Jugendlichen (nach Urteilsverkündung), z.B. durch • Vermittlung und Überwachung soziale Arbeitsstunden • Besuch eines sozialen Trainingskurses • Verkehrserziehungsunterricht
Drogen- und Suchtberatung Leistungenaus „Bildung und Teilhabe“ Erziehungsberatung Angebote, die für Kinder, Jugendliche und ihre Familien altersübergreifend genutzt werden können (nach Bedarfslage und Anspruch) Schuldnerberatung Mehrgenerationenhäuser Familienzentren Kinderschutzdienst Angebote der Volkshochschule Wohngeld Kindergeldzuschlag Leistungen des Jobcenters
Beispiele Kindergeldzuschlag • Zielgruppe: Alleinerziehende und Elternpaare • Für Kinder, die unter 25 Jahre sind, unverheiratet und im Haushalt leben • Zusätzliche zum Kindergeld • In Abhängigkeit von Einkommen und Vermögen der Eltern und Kinder • Max 140€/ Monat je Kind
Beispiele Leistungen aus „Bildung und Teilhabe“ • Antragsberechtigt sind Eltern von hilfebedürftigen Kinder und Jugendlichen, die auf folgende Leistungen angewiesen sind: • Grundsicherung (Hartz IV- Leistungen), Sozialhilfe, Kindergeldzuschlag, Wohngeld, Asylbewerberleistungen • Eine finanzielle Unterstützung ist möglich bei, z.B. • Ein- und mehrtägige Ausflüge von Schulen und Kindertageseinrichtungen • Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben • Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtung, Hort, Schule • Schulbedarf • Lernförderung