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Betriebliche Unterweisung. Dr. Rolf Neuendorf. Inhalt. Unterweisungsverpflichtung Planung einer Unterweisung Durchführung einer Unterweisung Dokumentation Betriebsanweisungen. Unterweisungsverpflichtung. Rechtsgrundlagen §81 Betriebsverfassungsgesetz (BVG)
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BetrieblicheUnterweisung Dr. Rolf Neuendorf
Inhalt • Unterweisungsverpflichtung • Planung einer Unterweisung • Durchführung einer Unterweisung • Dokumentation • Betriebsanweisungen
Unterweisungsverpflichtung • Rechtsgrundlagen • §81 Betriebsverfassungsgesetz (BVG) • §7 BGV A1 "Allgemeine Vorschriften" • §§1,-7,12 Arbeitsschutzgesetz (ASG) • §§1,3,9 Betriebssicherheitsverordnung • §8(3) BGV B2
Unterweisungsverpflichtung • Unterrichtung der Arbeitnehmer über Unfall- und Gesundheitsgefahren ... Maßnahmen und Einrichtungen zur Abwendung dieser Gefahren • vor Beginn der Beschäftigung und danach in regelmäßigen Abständen ... mindestens einmal jährlich • ... arbeitsplatzbezogen
Sondersituation: Universität Personalsituation: • Professoren • Wissenschaftliche Mitarbeiter(Doktoranden, ...) • Technische Mitarbeiter(PTAs, CTAs, ...) • Studenten(Diplomanden, Praktikanten, ...)
Sondersituation: Universität Arbeitssituation: • (kaum) feste Apparaturen"fliegende Aufbauten" • ständige manuelle EingriffeUmbauten an Experimenten, Probenwechsel,etc. • Beengte Raumsituationmehrere Experimente im Labor • ...
Wunschvorstellung • Mitarbeiter zu (selbst-)kritischem Handeln animieren! • Bewusstsein für sicheres Arbeitsumfeld schaffen! • Realistisch bleiben!
Vorschläge • getrennte Erst- und Wiederholungs- Unterweisungen durchführen • immer auf konkrete Situation eingehen • soweit möglich: praktische Beispiele!