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Betriebliche Sozial- und Suchthelfer

Betriebliche Sozial- und Suchthelfer. Vorstellung Personalversammlung 0 3.04.2014. Grundlagen. Dienstvereinbarung, abgeschlossen im Jahr 1994 Ziel ist die betriebliche Gesundheitsförderung und Suchtprävention.

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Betriebliche Sozial- und Suchthelfer

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Presentation Transcript


  1. Betriebliche Sozial- und Suchthelfer Vorstellung Personalversammlung 03.04.2014

  2. Grundlagen • Dienstvereinbarung, abgeschlossen im Jahr 1994 • Ziel ist die betriebliche Gesundheitsförderung und Suchtprävention. • Die Arbeit der betrieblichen Sozial- und Suchthelfer erfolgt auf nebenamtlicher Basis. • Sie arbeiten in dieser Funktion nicht weisungsgebunden. • Sie unterliegen der absoluten Schweigepflicht.

  3. Wer wir sind Mitglieder : Elisabeth Beltz Gerhard Wiese Kerstin Pippert Martina Ahrendts Susanne Beck Thomas Abel Volker Huthwelker Wilfried Diederich Kontaktdaten: beltz@uni-kassel.de Tel: 3420 gwiese@uni-kassel.de Tel: 7892 kerstin.pippert@uni-kassel.de Tel: 3676 m.ahrendts@uni-kassel.de Tel: 2378 sbeck@uni-kassel.de Tel: 1592 thomas.abel@uni-kassel.de Tel: 2460 volker.huthwelker@uni-kassel.de Tel: 2500 widi@uni-kassel.de Tel: 2203

  4. Mit welchen Problemen kann man sich an uns wenden • Probleme mit Suchtmitteln • Psychische Belastungen • Soziale Probleme • Arbeitsplatzbezogene Belastungen • Burnout • Mobbing

  5. Welche Hilfsangebote machen wir? • Gespräche unter Zusicherung der Vertraulichkeit und Verschwiegenheit • Niederschwellige Hilfe bei Suchtproblemen • Hilfe bei psychischen und physischen Belastungen • Hilfe zur Selbsthilfe / Entwicklung von Hilfsangeboten • Hinweise auf Präventionsmaßnahmen • Aufzeigen von Möglichkeiten der medizinischen bzw. beruflichen Rehabilitation • Hilfe bei Wiedereingliederungsmaßnahmen • Vermittlung von Adressen und Gesprächen im Gesundheitswesen und sozialen Einrichtungen • Unterstützung

  6. Unterstützung - Vorgehensweise • Unterstützung durch die Helfer/innen erfolgt, solange hilfesuchende Mitarbeiter/innen es wollen. • Das Angebot orientiert nach den Bedürfnissen der Mitarbeiter/innen • Gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auf allen Ebenen und in den unterschiedlichsten Funktionen. • Die betrieblichen Sozial- und Suchthelfer werden ohne ausdrücklichen Auftrag n i c h t tätig.

  7. Weitere Informationen finden Sie hier www.uni-kassel.de/intranet/index.php?id=34883

  8. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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