380 likes | 498 Views
Vernetzung vertragsärztlicher Qualitätszirkel mit Angeboten der Frühen Hilfen. Gefördert durch die. Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg. Fallbeispiel für unzureichende Kooperation Arzt – Jugendhilfe.
E N D
Vernetzung vertragsärztlicher Qualitätszirkel mit Angeboten der Frühen Hilfen Gefördert durch die . Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Fallbeispiel für unzureichende Kooperation Arzt – Jugendhilfe Eine junge Mutter kommt zum ersten Mal mit Ihrem 4 Wochen alten Jungen zur U3 zum Kinderarzt. Die Mutter klagt über häufiges und anhaltendes Schreien des Babys. Das Kind erscheint dem Arzt nach der Untersuchung körperlich gut entwickelt. Auffällig ist die große Anspannung, die beim Kind zu beobachten ist. Die Händchen sind fest geballt, das Kind hält die Arme fest an den Körper gepresst. Es schreit beim Arztbesuch auch heftigst. Die Mutter wirkt etwas unbeholfen, schaukelt das Kind stark in den Armen und schaut ratlos den Arzt an. Der Arzt fragt nach, wie lange und wann das Kind schreit, gibt ihr Ratschläge bezüglich Beruhigung des Kindes beim Schreien und verweist auf die Möglichkeit von 3-Monatskoliken, die häufig bei Jungen auftreten würden. Er verschreibt ein krampflösendes Mittel und rät der Mutter sich wieder zu melden, falls es nicht besser würde. Es fällt ihm auf, dass die Mutter stark nach Zigaretten riecht. Beim nächsten vereinbarten Besuch, 3 Wochen später, bringt die Mutter zusätzlich zu ihrem Baby ein zweites Kind mit. Das Mädchen ist 2,5 Jahre alt und verhält sich sehr grenzenlos. Es macht alle Schränke im Sprechzimmer auf und wirft Spielsachen umher. Die Mutter ermahnt zwar, handelt aber nicht aktiv und wirkt insgesamt apathisch. Die Arzthelferinnen sehen sich genötigt einzuschreiten. Der Kinderarzt stellt bei der Untersuchung der Kinder fest, dass das Mädchen noch nicht spricht. Die Mutter klagt, dass das Kind sehr lebhaft sei. Wenn sie sich nicht mehr zu helfen wisse, sperre sie in ihrer Not das Kind im Kinderzimmer ein. Der Arzt rät der Mutter sich ans Jugendamt zu wenden. Der Säugling wird von der Mutter als unproblematisch geschildert. Das Kind schlafe jetzt sehr viel. Beim Wiegen fällt auf, dass das Kind seit dem letzten Mal nicht zugenommen hat. Der Arzt fragt nach, wie das Kind ernährt würde. Die Mutter bestätigt, dass alles normal verlaufe. Einen Monat später bekommt der Arzt einen Brief vom örtlichen Krankenhaus. Hierin wird ihm mitgeteilt, dass das Baby mit akuter Dehydrierung im Krankenhaus aufgenommen werden musste. Es wird dringend eine intensive engmaschige Begleitung durch den Kinderarzt empfohlen. Die Mutter wird mit den Kindern zu einem zeitnahen Termin eingeladen. Sie erschient trotz mehrfacher Aufforderungen nicht mehr. Der Kinderarzt versucht das Jugendamt zu erreichen um Mitteilung zu machen. Er erreicht nur eine Rufbereitschaft. Diese verspricht, dass der zuständige Kollege zurückruft. Der Kinderarzt erhält keinen Rückruf. Er sieht die Sache für sich als erledigt an.
Fallvorstellung Dieser Fall ist kein Einzelfall!
Das Problem… • Ärzteschaft und Jugendhilfe – zwei Welten begegnen sich (nicht)…?
Defizite in der Zusammenarbeit aus ärztlicher Sicht • Ärzte erkennen oft nicht den über die medizinische Versorgung hinausgehenden Hilfebedarf von Familien mit kleinen Kindern • Sie suchen oft zu spät den Kontakt zur Jugendhilfe – Prävention durch Frühe Hilfen bleibt auf der Strecke • Sie kennen oft die Hilfemöglichkeiten außerhalb des medizinischen Systems nicht. • Sie verordnen vorzugsweise Hilfen aus dem eigenen Hilfesystem, die z. T. nicht passen ---Logopädie, Ergotherapie
Ursachen • Wenig Wissen über die jeweils andere Berufsgruppe - Vorurteile • Unterschiedliche rechtliche Grundlagen, keine Sozialgesetzbücher übergreifenden Vorschriften und Regelungen im Leistungsbereich • Unterschiedliche Arbeitsweisen (angestellt- selbständig, Kooperationszeit bezahlt- unbezahlt…)
Selbstverständnis Aber beide stehen am Ende einer Verantwortungskette Gefahr der gegenseitigen Zuweisung der letzten Verantwortung Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Konsequenzen für die Kinder • „Späte“ Hilfen anstatt „Frühe“ Hilfen • Manifestation von Symptomatiken • Begünstigung von chronischen Krankheitsverläufen
Lösungsansatz Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg • Ärztliche Qualitätszirkel als gemeinsames fachliches Forum für die Vernetzung von Ärzten und Psychotherapeuten und Mitarbeitern der Jugendhilfe • Initiierung eines Modellvorhabens bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) • Unterstützung der Vernetzung über eine Koordinationsstelle bei der KVBW
Warum ein Projekt zur besseren Vernetzung von Ärzten und der Jugendhilfe bei der KVBW? Die KV ist als politische Interessenvertretung in der Lage sozialpolitische Forderungen aufzustellen und kann über notwendige Finanzierungen verhandeln Ziel: Über die Strukturen der KVBW die Vernetzung von Gesundheitswesen und Jugendhilfe voranbringen Projektbeginn: 01.09.2010; Finanzierung durch das Nationale Zentrum Frühe Hilfen im Auftrag des Bundesfamilienministeriums Ende der Projektphase 31.08.2013 Anschlussförderung über die Bundesinitiative Frühe Hilfen, abgewickelt über das Land Baden-Württemberg Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Unsere Kooperationspartner (1) Landesärztekammer Landespsychotherapeutenkammer Hausärzteverband Berufsverband der Frauenärzte Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie Deutsche PsychotherapeutenVereinigung Vereinigung analytischer Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten
Unsere Kooperationspartner (2) Nationales Zentrum Frühe Hilfen Städtetag Landkreistag Kommunalverband Jugend und Soziales, Landesjugendamt Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Vertreter von zwei Krankenkassen Baden-Württembergs (AOK, BKK Landesverband)
Hauptaufgaben der Koordinationsstelle bei der KV • Initiieren von örtlichen Aktivitäten und Zusammenführen von Qualitätszirkel-Moderatoren-Tandems in den jeweiligen Stadt- und Landkreisen • Kontakt- und Informationsvermittlung bei Anfragen von Vertragsärzt/innen/ bzw. –psychotherapeut/innen und nichtärztlichen Hilfesystemen • Unterstützung der Jugendämter bei der Zusammenarbeit mit Vertragsärzten/-psychotherapeuten • Organisation und Durchführung der vorgesehenen Fortbildungen und Fachtagungen • Verhandlungen mit Krankenkassen über eine Vergütungsregelung für Ärzte/Psychotherapeuten • Mitarbeit bei der Evaluation des Projektes • Öffentlichkeitsarbeit auf Landes- und Bundesebene
Ausbildung von Moderatoren-Tandems Modellhafte Ausbildung von regionalen Qualitätszirkelmoderatoren-Tandems jeweils ein(e) Vertragsarzt/ärztin, Psychotherapeut/in und ein(e) Vertreter(in) aus der Jugendhilfe/ Bereich: Allgemeiner Sozialer Dienst, Frühe Hilfen, Erziehungsberatungsstelle Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Ziele der Tandemschulung Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg • Aufdeckung gegenseitiger Vorurteile • Abgrenzung von professionsbezogen Rollen bei Ärzten/Psychotherapeuten und Jugendhilfe • Training der Moderation der Familienfallkonferenz
Arbeiten mit der Methode „Familienfallkonferenz“ MP 1: Fallgeschichte MP 2: Anamnese des Fallverlaufs MP 3:Sammlung von Risiko-/ Ressourcenfaktoren im Fall durch Zirkelärzte und Jugendamtsmitarbeiter MP 4: Risikoeinschätzung MP 5: Neuer Plan zum Vorgehen im Fall Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Ergebnisse der wissenschaftl. Begleituntersuchung Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Mit der Familienfallkonferenz wächst die Kompetenz zur Fallarbeit Neue Handlungsmöglichkeiten werden eröffnet professionelles Bewusstsein zu eigenen Handlungsgrenzen wird gefördert Das Bewusstsein über die Komplexität von Problemlagen steigt Komplexität von Problemlagen bedeuten aber auch Verunsicherung im Hinblick auf präzisere Risikoeinschätzung und das eigene Handeln
Wesentliche Voraussetzungen für die Nachhaltigkeit des Projekts Vertrag über die Finanzierung der ärztlichen Mitarbeit durch die Krankenkassen Entwicklung eines für Vertragsärzte anwendbaren Verfahrens zur Früherkennung von Belastungssituationen in Familien Verstetigung der Koordinationsstelle bei der KVBW Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Grundlagen eines Vertragsentwurfs mit den Krankenkassen Versorgungsziele: • Schnittstellen zwischen Jugendhilfe und Vertragsärzten definieren • Vernetzung fördern und Kommunikationswege standardisieren • Frühe Hilfevermittlung und Annahme von Hilfe durch die Versicherten • Passgenaue Hilfen vermitteln, Fehlversorgung vermeiden • Vermeidung von chronifizierten Fallverläufen und erhöhtem Morbiditätsrisiko • Kostenersparnis für Gesundheitswesen und Jugendhilfe
Vertrag mit Krankenkassen Schwierigkeiten: • Im SGB V keine Rechtsgrundlage für eine so geartete Leistung vorgesehen • SGB V sieht nur Logo/Ergotherapie, Einsatz von Hebammen vor • SGB-übergreifender Vertrag (Neuland, gibt es bislang nirgends) • Vertrag muss so gestaltet sein, dass BMG bzw. BVA Vertrag nicht beanstandet
Zielgruppen des Vertrages • Auf der Ärzteseite: Kinder- und Jugendärzte, Hausärzte, Gynäkologen und Psychotherapeuten • Auf der Versichertenseite: Familien mit Kindern von 0 bis 3 Jahren, die psychosoziale oder ökonomische Belastungen haben
Finanzierte Leistungen aus dem Vertrag • Erkennen von Familien mit psychosozialem Hilfebedarf • Information der Eltern und Motivation zur Hilfeannahme im Jugendhilfesystem anhand eines Beratungsalgoritmus (wird derzeit erarbeitet) • Gezielte Vermittlung an bestehende Hilfsangebote der Jugendhilfe
Teilnahmevoraussetzungen Voraussetzungen für die Teilnahme: • Regelmäßige Teilnahme an Fallbesprechungen im Qualitätszirkel • Teilnahme an einer Schulung zum Beratungsalgorithmus
Instrumente zum Casefinding • Fallfindung mittels Aufgreifkriterien • Abarbeiten einer kurzen Checkliste mit den Eltern im Verdachtsfall, um mehr Informationen über die Belastungssituation der Familie zu erhalten
Aufgaben der KVBW • Schulung der Ärzte hinsichtlich Checkliste und Beratungsalgoritmus • Weitere Implementierung von interdisziplinären Qualitätszirkeln Frühe Hilfen in Baden-Württemberg • Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Stand der Vertragsverhandlungen • Dreiseitiger Rahmenvertrag Kommunale Spitzenverbände – KVBW – BKKen konsentiert • Vertrag mit BKKen ist unterschriftsreif, Vergütungsfragen und Rahmenbedingungen sind geklärt • Ziel: Inkrafttreten zum 01.04.2014
Schulung auf Instrumente und Teilnahme am Vertrag • Erste Fortbildung von 49 Ärzten und Psychotherapeuten für die Teilnahme am Vertrag erfolgte als Pilotveranstaltung am 25.01.2014, • Teilnehmende waren überwiegend Kinder- u. Jugendärzte
Übertragbarkeit in andere Bundesländer • Dramaturgie Familienfallkonferenz erscheint in der Neuauflage des Handbuchs Qualitätszirkel der KBV • KBV-Manual wurde als Anleitung zur Vorgehensweise erstellt • Vorträge durch die Koordinationsstelle in anderen Bundesländern