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Internationale Organisationen und Völkerrecht

Internationale Organisationen und Völkerrecht. VR 1.

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Internationale Organisationen und Völkerrecht

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  1. Internationale Organisationen und Völkerrecht

  2. VR 1 • Der wesentliche Unterschied zwischen dem Völkerrecht und dem innerstaatlichen Recht besteht im Fehlen eines zentralen Gesetzgebungsorgans. Das klassische Völkerrecht wird den Staaten nicht oktroyiert, sondern stellt eine Koordinationsordnung zwischen ihnen dar. Vor ihm wurden nur die „christlichen“, später die „zivilisierten“ – also die europäischen Staaten – als Völkerrechtssubjekte anerkannt. • In der heutigen Völkerrechtsordnung, die sich u.a. in der UNO-Charta widerspiegelt, sind dagegen sämtliche Staaten gleichberechtigte Subjekte. Deshalb gilt grundsätzlich das Prinzip „Ein Staat, eine Stimme.“

  3. Als Meilensteine des (positiven) Völkerrechts • der Westfälische Friede von 1648 • der Frieden von Utrecht von 1713 • die Wiener Kongreßakte vom 9. Juli 1815 • die Genfer Konvention vom 22. August 1864 • die Haager Friedenskonferenzen 1899 und 1907 • die Haager Landkriegsordnung vom 18. Oktober 1907 • die Pariser Vorortverträge 1919 und 1920 • der Briand-Kellogg-Pakt vom 27. August 1928 • die Charta der Vereinten Nationen vom 26. Juni 1945 • die Genfer Abkommen vom 12. August 1949 • die zwei Zusatzprotokolle vom 8. Juni 1977 zu den Genfer Abkommen von 1949 • das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 • das Rom-Statut des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998

  4. VR 2 • Zu unterscheiden ist zwischen dem Friedens- und dem Kriegsvölkerrecht, wobei das Friedensvölkerrecht auch die Regeln umfasst, die den rechtmäßigen Einsatz von militärischer Gewalt bestimmen (ius ad bellum), während als Kriegsvölkerrecht das im Krieg geltende Recht bezeichnet wird (ius in bello)

  5. Gerechter Krieg Krieg ius ad bellum ius in bello ** iustus finis ** causa iusta Kriegs- ** legitima auctoritas VR Friedens-VR Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Meyers

  6. Internationale Organisationzwei Begriffsvarianten • Analytisches Konstrukt • Normative Zielvorstellung der Entwicklung der internationalen Politik: Ersatz der anarchischen Staatenwelt mitsamt dem für sie typischen Konfliktaustrag durch Drohung mit/Anwendung von militärischer Gewalt durch multinationale politisch-administrative Steuerungs- und Koordinationsmechanismen Endziel: Weltfriedensorganisation • Name einer bestimmten Klasse von Institutionen/Organisationen • Formal: zwischenstaatliche, auf völkerrechtlichen Vertrag gegründete Staatenverbindung mit eigenen, speziellen, arbeitsteilig funktionierenden Organen zur Verfolgung gemeinsamer Zwecke „ Zweckverband der beteiligten Staaten “ Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Meyers

  7. = außenpolitische oder internationale Transaktionen = innenpolitische Interaktionen Regierung Regierung Regierung Gesellschaft Gesellschaft Gesellschaft Staat C Staat B Staat A IGO INGO Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Meyers

  8. Neuere Sicht Frage nach dauerhafter, norm- und regelgeleiteter Kooperation zwischen Staaten in angebbaren Politikfeldern I.O.s als Bestandteile routinisierter politischer Mehrebenen-Entscheidungssysteme, in denen grenzüberschreitende und zugleich Entscheidungsebenen übergreifende Probleme bearbeitet werden Politikverflechtung schränkt Entscheidungsunabhängigkeit der beteiligten Staaten ein Unterscheidungskriterium: unterschiedliche Intensität und Institutionalisierung internationaler Kooperation Kontinuum: zwischenstaatlicher Informationsaustausch Supranationale Gesetzgebung Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Meyers

  9. Literaturtip • Volker Rittberger/Bernhard Zangl: Internationale Organisationen – Politik und Geschichte. Euro- päische und weltweite internationale Zusammen-schlüsse. 3.Aufl. Opladen: Leske & Budrich 2003. • Harald Müller: Die Chance der Kooperation. Regime in den internationalen Beziehungen. Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft 1993. • Ferner Peter Willetts, Transnational actors and inter- national organizations in global politics sowie • Richard Little, International regimes • Christian Reus-Smit, International Law alle in Baylis/Smith/Owens Teil III

  10. Extensive General Specific Intensive ... an international organization can be defined as a formal, continuous structure established by agreement between members (governmental and/or non-governmental) from two or more sovereign states with the aim of pursuing the common interest of the membership... AIMS AND ACTIVITIES UNO ILO FAO International Sugar Organization Commonwealth of Nations Council of Europe Asian & Pacific Coconut Community Nordic Council European Community Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Meyers

  11. Wirtschaft Verkehr Handel Kommunikation Finanz Umwelt „Politische“ Internationale Organisationen Ziel:Erhalt des Staates als internationaler Akteur Sicherheit/Verteidigung Diplomatie HOHE POLITIK Sachbezogene Landwirtschaft Forsten/Fischerei Ziel:Erhalt/Mehrung des Wohlstandes und der Wohlfahrt eines Volkes „Unpolitische“ Internationale Organisationen Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Meyers

  12. Internationale Akteure – Differenzierung Alle Globalen Akteure Regierungen und Verwaltungen Legitime transnationale Akteure Illegitime transnationale Akteure International agierende Verbrechersyndikate Guerillas, Befreiungs-bewegungen, Internat. Terrorismus IGOs Universale, transkontinentale, regionale transnat. Akteure Supranationale Akteure Globale Public Policy Netzwerke GPPNs Hybride, Regime, QUINGOs Hybride, QUANGOs Transnationale Wirtschaftsunternehmen TNCs, BINGOs „Sitzland“ –transnationale Akteure, NGOs Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Meyers

  13. QUINGO = Quasi intergovernmental organization QUANGO= Quasi nongovernmental organization BINGO = Business International Nongovernmental Organization GPPN = Global Public Policy Network QUINGOs &QUANGOs= Mischformen zwischen regierungsamtlichen und nichtregierungsamtlichen Akteuren GPPN= Allianzen von Regierungsbehörden, Internationalen Organisationen, öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Körperschaften Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Meyers

  14. Literaturtip • Achim Brunnengräber/Ansgar Klein/Heike Walk (Hrsg.): NGOs im Prozess der Globa- lisierung. Mächtige Zwerge – umstrittene Riesen. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2005 [Schriftenreihe Bd. 400]. • Sven Bernhard Gareis/Johannes Varwick: Die Vereinten Nationen. Aufgaben, Instrumente und Reformen. 4. aktualis.u.erw. Aufl. 2006 [UTB] Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Meyers

  15. Verhältnis staatlicher/nichtstaatlicher nationaler und internationaler Organisationen* Das internationale System setzt sich zusammen aus • weniger als 200 Staaten • ca. 250 IGOs (UN, NATO, EU, OSZE usw.) • ca. 6600 INGOs mit weltweiter, interkontinentaler oder regionaler Mitgliedschaft (z.B. Amnesty International, Kirchenbünde, das IRK, die FIFA usw.) • ca. 10.000 NGOs mit überwiegend einem Land zuzurechnender Mitgliedschaft („Sitzland-NGO“), die aber gleichwohl signifikante internationale Aktivitäten unterhalten (z.B. Freedom House, USA; Medicins sans Frontieres, Frankreich; Cap Anamur, BRD) • ca. 64.000 transnationalen Konzernen (TNcs, BINGOs) mit über 860.000 nationalen Tochterfirmen * Nichtstaatliche internationale Organisationen: näherungsweise Terminologische Neuorientierung: nichtstaatliche internationale Akteure transnationale Akteure Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Meyers

  16. Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Meyers

  17. Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Meyers

  18. Internationale Organisationen:Rollen • Instrumente staatlicher Diplomatie: Hilfsmittel der Staaten bei der Durchsetzung partikularer Interessen (insbes. der mächtigen Akteure) • Arena für politische Tauschbeziehungen: Eher Rahmen als Mittel staatlicher Politik • Konferenzdiplomatische Dauereinrichtungen zur Behandlung von Themen von internationalem Interesse auf verschiedenen Kooperationsniveaus • Teilweise autonome, internationale Akteure: Handlungsträger, deren Verhalten kein ausschliesslicher Reflex auf die internationale Umwelt darstellt, sondern die Entscheidungen treffen können, die nicht den Präferenzen aller Mitglieder entsprechen (müssen), diese aber dennochbinden. Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Meyers

  19. Spezifische Wirkungen vonIGOs undINGOs • Gegenelite und Parallelelite zur Diplomatie des Nationalstaats: das Ansteigen der Zahl der IGOs und INGOs wurde für die Diplomatie der Nationalstaaten eine Herausforderung, mussten doch dadurch neue Verhaltensweisen z.B. in Form der Konferenzdiplomatie entwickelt werden. Gegeneliten bilden sich in den INGOs, die bei der Lösung spezieller, oft fachlicher Probleme eine grössere Kompetenz als die Diplomaten aufgrund ihrer Fachausbildung aufweisen. • Multilaterale und multinationale Interessenbündelung: I.O. wirken als spezifische Konfliktverhütungs- und –regelungsagenturen. In ihnen vollzieht sich eine laufende Multilateralisierung, wenn auch im Völkerrecht weiterhin von der Idee ausgegangen wird, dass das Individuum in all seinen Beziehungen von seinem Heimatstaat vertreten wird. • Vermittlungsfunktionen: aufgrund ihrer multinationalen Zusammensetzung bilden I.O. einen guten Rahmen, um zwischen streitenden Parteien zu vermitteln und auszugleichen. Eine I.O kann als neutraler Ort dienen, an dem die Streitparteien ohne Prestigeverlust zusammentreffen können. Auch können I.O sich als Vermittler in Konfliktfällen einschalten wie z.B. die Vereinten Nationen in vielen Missionen, aber auch die Europäische Gemeinschaft im Jugoslawienkrieg, wenngleich ohne grossen Erfolg (Balkankonflikt) Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Meyers

  20. Kollektive Organisierung schwacher und kleiner Nationalstaaten: das internationale System besteht zu mehr als der Hälfte aus kleinen und schwachen Staaten, die zwar durch das Völkerrecht in den internationalen Beziehungen rechtlich gleichgestellt sind, die aber faktisch nur durch Zusammenschluss ihre Interessen wahrnehmen können. So bilden I.O für diese Staaten einen Rahmen, mit dessen Hilfe sie sich für ihre Probleme zunächst einmal Gehör schaffen können (z.B. Gruppe der 77), um in einem zweiten Schritt vielleicht sogar ihre Interessen durchsetzen zu können. • Internationale Öffentlichkeit durch I.O.: I.O. tagen oft öffentlich und geben darüber hinaus in internationalen Pressekonferenzen die Möglichkeit, sich mit den anstehenden Themen vertraut zu machen. Geheimdiplomatie ist danach heute nicht mehr möglich, da eine I.O. selbst ein Interesse an der Veröffentlichung ihrer zu behandelnden Fragen hat. Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Meyers

  21. Entgrenzungskrise des Nationalstaats (I) B A Staatsapparat A Internationale Politik Staatsapparat B bzw. Gesellschaft B Gesellschaft A Aussenpolitik Klassische Staatsdefinition: „Staat“: Diejenige menschliche Gemeinschaft, die innerhalb eines bestimmten Gebietes das Monopol legitimer physischer Gewaltsamkeit mit Erfolg für sich beansprucht (Max Weber) Territorialität Herrschaftsgewalt Innenpolitik (unterliegt dem Durch-setzungsanspruch des Gewaltmonopols) Ordnungslegitimität im Innenraum der Staatlichkeit => Souveränitätsbegriff Aussenpolitik Wahrnehmung hoheitlicher Belange durch den Staatsapparat nach aussen Staatsapparat Entgegensetzung Gesellschaft als nichtstaatlicher Bereich Gesellschaft A Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Meyers

  22. Entgrenzungskrise des Nationalstaats (II) Kennzeichen der Krise: Innen- und aussenpolitischer Verlust an Souveränität und Handlungsautonomie • Die Globalisierung von Wirtschaftsaktivitäten in Verbindung mit der Ausbildung neuer weltwirtschaftlicher Zentren, vor allem aber der Übergang von der Internationalisierung der Produktion zum „global sourcing“ durchbricht die Schutzfunktion territorialstaatlicher Grenzen für nationale Ökonomien und nationale Daseinsfürsorge. • Der internationale Schadstoffverkehr unterläuft die territoriale Unversehrtheit des Nationalstaats; seine Souveränität wird durch globale Umwelteinflüsse beeinträchtigt. • Die Bildung transnationaler Gemeinschaften von Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlingen, Arbeitsmigranten und nach Besserung ihrer ökonomischen Lage Strebenden sprengt die in der Staatsbürgerschaft greifbare Zuordnung von Bevölkerung und Territorium; sie trägt die Krisenhaftigkeit der globalen Entwicklung in die Gesellschaften der Zielländer. • Transnationale Koalitionen entwickeln neue Formen der Kooperation als Sachwalter globaler Anliegen (Schutz der Menschenrechte, Demokratisierung, Umwelt), die staatliche Politik aushebeln. • Miteinander verbündete, auf Wachstum und technischen Fortschritt sowie Mobilität von Kapital, Gütern und Dienstleistungen eingeschworene gesellschaftliche Kräfte ignorieren das staatliche Entscheidungsmonopol. Sie konstruieren technologische und ökonomische Sachzwänge national wie international: • Transnationale Vernetzung • Funktionale Interdependenz • Globalisierung der Politik ökonomische Vermittlung durch den Weltmarkt politische Vermittlung durch die transnationale Gesellschaft Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Meyers

  23. A B C Transnationale Gesellschaft Der Staat ist nicht mehr Staat genug, um sich gegenüber den technisch-ökonomischen Rationalitätsvorstellungen der transnationalen Gesellschaft jenes Maß an souveräner Unabhängigkeit zu bewahren, dessen er zur Erfüllung seiner elementaren Aufgaben bedarf. Die transnationale Gesellschaft unterläuft seinen Souveränitätsanspruch. Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Meyers

  24. Souveränitätsverlust, Entgrenzung, Global Governance. Neues (weltgesellschaftliches?) Milieu des nationalen Akteurs? • Fortschritt der Produktivkräfte • Internationalisierung/Globalisierung • der Produktion, Distribution von • Dienstleistungen und des Kapital- • markts • Entstofflichung/ Virtualisierung der Weltwirtschaft Wachstum der Menge regionaler, internationaler, transnationaler Akteure, Organisationen, IGOs/ INGOs und Regime Verdichtung globaler Verflechtungen in Schlüsselbereichen: Wirtschaft, Politik, Technologie, Kommunikation, Verkehr, Migration, Rechtswesen Aufgabenverlagerung Wachsende Durchlässigkeit von Grenzen Reduzierung der Fähigkeit von Staaten zur Schaffung politischer/ ökonomischer/ rechtlicher Kontrollinstrumente zur Steuerung des Stromes von Gütern, Dienstleistungen, Personen, Ideen Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Meyers

  25. Reduzierung der Fähigkeit von Staaten zur Schaffung politischer/ ökonomischer/ rechtlicher Kontrollinstrumente zur Steuerung des Stromes von Gütern, Dienstleistungen, Personen, Ideen Wachsende Notwendigkeit zwischenstaatlicher Kooperation zur Beeinflussung/ Gestaltung von Politikergebnissen Wachstum der Menge internationaler Institutionen und Organisationen zur Konfliktbearbeitung und Konfliktverregelung (Ansatzweise) Genese eines Systems der „Global Governance“ und Neudefinition der Kompetenzen, Zuständigkeiten, Handlungsmöglichkeiten, Verhaltenserwartungen nationaler Akteure Genese eines fragilen interdependenten Weltsystems, bedroht von (Re-) Nationalisierungstendenzen, Abschottungspolitik, ideologischen, religiösen und fundamentalistischen Wirkkräften sowie negativen Wirkungen des technischen Fortschritts (ökologische Katastrophen, Ausbreitung neuer Krankheiten und Seuchen, Rüstungsproliferation) Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Meyers

  26. Literaturtip • Jürgen Neyer: Postnationale politische Herrschaft. Vergesellschaftung und Ver-rechtlichung jenseits des Staates. Baden-Baden: Nomos 2004. • Hartmut Behr: Entterritoriale Politik. Von den Internationalen Beziehungen zur Netzwerk-analyse. Wiesbaden: VS Verlag 2004. Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Meyers

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  28. Literaturtip • Arthur Benz (Hrsg.): Governance – Regieren in komplexen Regelsystemen. Eine Einführung. Wiesbaden: VS-Verlag 2004. • Gunnar Folke Schuppert (Hrsg.): Governance-Forschung. Vergewis-serung über Stand und Entwicklungs-linien. Baden-Baden: Nomos 2005. Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Meyers

  29. NGOs als politische Akteure Konsultationsprozess NGOs Aktivitäten, Fachwissen, Personal, Ressourcen UNO – ECOSOC Statusanerkennung Kategorien • High-status NGOs Ansprech-/Konsultationspartner in den meisten Fragen, die das ECOSOC bearbeitet (relativ kleine Anzahl) • Spezialisierte NGOs Ansprech-/Konsultationspartner in einem kleineren Arbeitsbereich (ggfs. auch „single-issue“), dort aber mit hohem Expertenwissen ausgestattet • Liste der (gelegentlich) konsultierten NGOs NGO: gesellschaftliche Gruppierung, der ECOSOC Konsultativstatus zugebilligt hat Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Meyers

  30. Kriterien für UNO-akzeptable NGOs • Unterstützung der Ziele und Arbeit der UNO • Vertretungskörperschaft („representative body“) mit identifizierbarer Geschäftsstelle und handlungsbevollmächtigten Mitarbeitern, die einer demokratisch entscheidenden Versammlung verantwortlich sind. • Non-Profit-Making Organizations (TNCs können keinen Konsultativ-Status erhalten) • Kein Gebrauch oder keine Befürwortung von Gewalt zur Lösung internationaler/nationaler Probleme • Anerkennung der Norm der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten der Staaten (Menschenrechtsgruppen sollten ihre Aktivitäten nicht auf eine bestimmte Gruppe, Nationalität oder ein Land beschränken) • INGOs bedürfen zu ihrer Gründung keiner Zustimmung von Regierungsseite. Amtliche Körperschaften / Organisationen können jedoch Mitglied von INGOs sein (=> QUINGO) Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Meyers

  31. Beispiel Zivilluftfahrt Ständige Teilhabe an den Sitzungen Pressure Group Beides UN-Sonderorganisationen Regelung von Sicherheitsfragen Luftfahrtgesellschaften Staaten IATA (International Air Transport Organisation) universale INGO; regelt Geschäftsbeziehungen der Mitglieder ICAO (International Civil Aviation Organization) universale IGO; regelt Navigations- und Sicherheitsstandards WMO (World Meteoro-logical Organization) Wettervorhersage IFALPA (International Federation of Air Line Pilots‘ Associations) universale INGO: Dachverband der nationalen Berufsverbände Institute of Air Transport (Forschung) International Union of Geodesy and Geophysics (Wissenschaft) • International Transport Workers Federation • International Union of Aviation Insurers (universale INGOs) • Nationale Fachverbände als Sitzland NGOs International Commission on Illumination (techn. Standards) Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Meyers INGOs oder QUINGOs

  32. Stoßseufzeraus münsterschen Hörsälen… Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Meyers

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