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Allgemeine Informationsveranstaltung. 20. November 2012. Inhalt der heutigen Informationsveranstaltung. Allgemeines Prüfungsordnungen Studienfortschrittskontrolle Atteste (Härtefall-)Anträge Bescheide Abschlussarbeiten APSO Vorgezogene Leistungen Beurlaubung Termine / Fristen.
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Allgemeine Informationsveranstaltung 20. November 2012
Inhalt der heutigen Informationsveranstaltung • Allgemeines • Prüfungsordnungen • Studienfortschrittskontrolle • Atteste • (Härtefall-)Anträge • Bescheide • Abschlussarbeiten • APSO • Vorgezogene Leistungen • Beurlaubung • Termine / Fristen
Allgemeines • Informationen zum Studium • allgemeine Fragen: Infopoint • studienrelevante Fragen: Studienberatung und –koordination • fachspezifische Fragen: Fachstudienberatung • EDU-Homepage und Wiki lesen • Informationen über Leistungsstand Bescheide, Leistungsnachweise • Pflicht der Kenntnis von APSO, FPSO und ggf. LPO I • Regelmäßiger Abruf von mytum-Mails
Prüfungsordnungen • rechtliche Grundlage für den Studiengang • Qualifikationsvoraussetzungen • Prüfungsfristen und Studienfortschrittskontrolle • Modulkatalog • Pflichtmodule • Wahlmodule können vom PA fortgeschrieben werden • ggf. Wahlpflichtmodule
Studienfortschrittskontrolle • Wo steht die Studienfortschrittskontrolle? - § 38 FPSO bzw. § 10 APSO • Welche Hürden gibt es z.B. im Bachelor? Bis Ende des • 2. FS: mindestens eine Modulprüfung aus den Grundlagen (§ 38 FPSO) • 3. FS: mindestens 30 Credits (BB) bzw. 15 Credits (NB), • 4. FS: mindestens 60 Credits (BB) bzw. 50 Credits (NB), • 5. FS: mindestens 90 Credits (BB) bzw. 80 Credits (NB), • 6. FS: mindestens 120 Credits (BB) bzw. 105 Credits (NB), • 7. FS: mindestens 150 Credits (BB) bzw. 135 Credits (NB), • 8. FS: mindestens 180 Credits (BB und NB)
Atteste • Unterrichtsfach Sport: alle Atteste, die den Sport betreffen, bitte an die Fakultät Sport! • Lassen Sie sich immer Atteste ausstellen und sammeln Sie diese. • Abschlussarbeiten: Atteste dringend notwendig • Dauer und Begründung der Prüfungsunfähigkeit müssen daraus hervorgehen. https://portal.mytum.de/studium/pruefungen/ruecktrittsbestimmungen
(Härtefall-)Anträge • Was: • individuelle Probleme mit dem Studienfortschritt • Nachmeldungen zu Prüfungen • Gewährung einer mündl. Prüfung wg. Auslandsstudiums • Mängel im Prüfungsverfahren • Nachteilsausgleich • Antragsstellung erfolgt an den jeweiligen Prüfungsausschuss über die Schriftführerinnen • Bitte legen Sie alle entscheidungsrelevanten Nachweise dem Antrag bei!
Bescheide • Wo finde ich sie? • TUMonline • Welche Bescheide gibt es und wann? • Semesterbescheide, ENB-Bescheide • Welche Folgen hat ein Bescheid? • Wann sollte / muss ich Widerspruch einlegen? • 1 Monat nach Bekanntgabe • Wichtig: Vor dem offiziellen Widerspruch bitte unbedingt bei der Schriftführung melden! In vielen Fällen ist ein Widerspruch nicht nötig!
Abschlussarbeiten • Eine Anmeldung bei der EDU ist notwendig. • Regelungen in §18 APSO und §46 FPSO • Inhaltliche und gestalterische Regelungen bestimmen immer die anbietende Fakultät bzw. der Themensteller. • Vorlage Deckblatt und Erklärung sind auf dem Wiki zu finden. • In der Regel ist kein Zweitgutachter nötig. • Titel ist auf Deutsch und Englisch nötig.
Allgemeine Prüfungs- und StudienOrdnung • Wird durch die Fachprüfungsordnung (FPSO) ergänzt und geht dieser im Zweifel vor • Gilt TU-weit für alle Bachelor- und Masterstudiengänge • Enthält allgemeine Regelungen zu Modularisierung, Prüfungen, Prüfungsanmeldung, Anrechnungen, Bewertung von Leistungen, Abschlussarbeiten, Nachteilsausgleich, Schutzfristen, Mängel im Prüfungsverfahren, Täuschung, Wiederholung, Einsicht, Zeugnis, Prüfungsausschuss, Bescheide, etc.
APSO: Prüfungen • Zu jeder Prüfung ist eine Anmeldung nötig! (Auch zu jeder Wiederholungsprüfung!) • Wiederholung von Modulteilprüfungen: 1. Gesamtmodul ist nicht bestanden • beschränkt auf nicht bestandene Teilprüfungen 2. Gesamtmodul ist nach Verrechnung bestanden • In mindestens zweisemestrigen Modulen ist die Wiederholung auch vor Bekanntgabe der verrechneten Modulnote auf Antrag möglich. • In der FPSO kann festgelegt werden, dass alle Modulteilprüfungen von bestimmten Modulen bestanden sein müssen.
Allgemeine Prüfungs- und StudienOrdnung (APSO) • Prüfungseinsicht • § 25 Abs. 3 • Täuschung • bei schwerwiegender oder wiederholter Täuschung: Exmatrikulation möglich! • Anrechnungen • gleichwertige Leistungen werden grundsätzlich angerechnet • kann pro Studiengang nur einmal und nur binnen des jeweils ersten Studienjahres beantragt werden
Vorgezogene Leistungen • Prinzipiell möglich; Ausnahme: Unterrichtsfach Englisch • Eine Anerkennung ist innerhalb eines Jahres nach Immatrikulation i. d. Master möglich. • Es wird ein Antrag für alle Leistungen gestellt. • Leistungen mit Prüfungsversuchen im Master können nicht mehr anerkannt werden.
Beurlaubung • Wann und wie? • bis zum ersten Vorlesungstag des jeweiligen Semesters • Antrag an das Immatrikulationsamt • ggf. Antrag auf Rückerstattung der Studienbeiträge • Gründe • Elternzeit, Pflege eines Angehörigen (Fall A) • Auslandsaufenthalt, Praxissemester, Krankheit (Fall B) • Fachsemester (nur Fall B) • Fachsemesterzahl wird zunächst nicht weitergezählt • Prüfungen im Urlaubssemester / Anerkennungen (nur Fall B) • nur Wiederholungsprüfungen (an der TUM) • Prüfungen im Ausland möglich; ab einer Anerkennung von 22 ECTS wird das Fachsemester automatisch hochgezählt
Termine / Fristen • Rückmeldung (immer 15.2. oder 15.8.) • Bewerbungsfristen • Immatrikulation und Exmatrikulation • Prüfungszeiträume und Notenschluss http://portal.mytum.de/studium/semestertermine • Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen • Unterrichtsfachwechsel (BB) • Belegfristen (nur LMU) • Information über LMU, Vorlesungsverzeichnis