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Aktuelles aus dem Regelwerk Gas und Wasser ( s. auch DVGW-Newsletter - Stand: 7/2007 bis 13/2007)

Aktuelles aus dem Regelwerk Gas und Wasser ( s. auch DVGW-Newsletter - Stand: 7/2007 bis 13/2007). Themen-Bereich: Hausinstallationen. Aktuelles aus dem Regelwerk. Inhaltsverzeichnis [1]: W 627 "Dosieren und Mischen in der Wasserversorgung”

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Aktuelles aus dem Regelwerk Gas und Wasser ( s. auch DVGW-Newsletter - Stand: 7/2007 bis 13/2007)

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Presentation Transcript


  1. Aktuelles aus dem RegelwerkGas und Wasser(s. auch DVGW-Newsletter - Stand: 7/2007 bis 13/2007) Themen-Bereich: Hausinstallationen

  2. Aktuelles aus dem Regelwerk • Inhaltsverzeichnis [1]: • W 627 "Dosieren und Mischen in der Wasserversorgung” • W 544 "Kunststoffrohre in der Trinkwasser-Installation" • G 1020 Entwurf "Qualitätssicherung für Ausführung und Betrieb von Gasinstallationen” • Beiblatt zum ArbeitsblattG 607 B1 "Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Fahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Straßenfahrzeugen - Betrieb und Prüfung" • VP 305-1 "Gasströmungswächter für die Gasinstallation" • W 516 "Installationsgebundene Wasserspender - für das Kühlen und/oder Karbonisieren von Trinkwasser„

  3. W 627 "Dosieren und Mischen in der Wasserversorgung” [1] • Bei Wasseraufbereitung ist der Einsatz von Aufbereitungsstoffen mit größtmöglicher Sorgfalt erforderlich. • Einfluss auf das Aufbereitungsergebnis haben dabei • die Art der Dosierung, • die Art des Einbringens in den Wasserstrom und • die möglichst schnelle Vermischung, • mit Wirkung auf • das Aufbereitungsziel, • die Wirtschaftlichkeit und • das Minimierungsgebot für unerwünschte Reaktionsnebenprodukte und Reststoffe.

  4. W 627 "Dosieren und Mischen in der Wasser- versorgung" [2] • In drei Hauptabschnitten werden die Anlagenkomponenten mit wesentlichem Einfluss auf den Einmischvorgang betrachtet: • Dosieranlagen und Dosiereinrichtungen mit Aussagen zu Dosiersystemen für Trockengut, Flüssigkeiten und Gase • Zugabe der Aufbereitungsstoffe mit Betrachtung der Einbringmöglichkeiten der Stoffe • Mischen mit Beschreibung von Mischeinrichtungen und Mischvorgängen zur Erlangung einer möglichst homogenen Verteilung des dosierten Stoffes nach dem Einbringen.

  5. W 544 "Kunststoffrohre in der Trinkwasser-Installation” [1] • Das DVGW-Arbeitsblatt W 544 enthält Anforderungen und Prüfungen des DVGW für die Anwendung der Kunststoffrohre für Kalt- und Warmwasser innerhalb der Hausinstallation. • Zielsetzung des DVGW: • Zertifizierung dieser Produkte und • Eignungsnachweis für die Anwendung, • im Rahmen der festgelegten Einsatzbedingungen. • Zusammen mit DVGW-Arbeitsblatt W 534 "Rohrverbinder und Rohrverbindungen in der Trinkwasser-Installation" • wird für die komplette Produktpalette - Kunststoffrohre, Verbinder und Verbindungen • ein DVGW-Zertifizierungssystem angeboten.

  6. W 544 "Kunststoffrohre in der Trinkwasser-Installation” [2] • Gegenüber DVGW-Arbeitsblatt W 544:1999-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen:a)    Einarbeitung neuer Normen und Regelwerkeb)    Berücksichtigung des DVGW-Arbeitsblattes W 270c)    Aufnahme des Werkstoffs PE-RTd)    Überarbeitung der Tabellen, Anhang A bis F • Das Arbeitsblatt gilt (entsprechend TRWI) für Rohre aus • PB, • PP-R, • PE-RT, PE-X und • PVC-C

  7. G 1020 Entwurf "Qualitätssicherung für Ausführung und Betrieb von Gasinstallationen„ [1] • Arbeitsblatt ergänzt das DVGW-Regelwerk im Bereich der Qualitätssicherung • für die Ausführung und den Betrieb von Gasinstallationen • Es reiht sich in die Arbeitsblätter • G 1000 "Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Unternehmen für den Betrieb von Anlagen zur leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit Gas (Gasversorgungsanlagen)" und • G 1010 "Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Betreibern von Erdgasanlagen auf Werksgelände" ein.

  8. G 1020 Entwurf "Qualitätssicherung für Ausführung und Betrieb von Gasinstallationen" [2] • Arbeitsblatt dient der Darstellung weiterhin notwendiger Aufgaben in der Kundenanlage durch • Netzbetreiber (NB) • Messstellenbetreiber (MSB) • Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) • Bezirksschornsteinfegermeister (BSM) • Betreiber (Anschlussnutzer) und • ersetzt der beiden veralteten Arbeitsblätter G 665 und G 666 • Das Zusammenwirken der Beteiligten ist Bestandteil • der Eigenverantwortlichkeit des Gasfaches • für eine sichere Gasversorgung.

  9. Beiblatt zum ArbeitsblattG 607 B1 "Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Fahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Straßenfahrzeugen - Betrieb und Prüfung" • Beschreibung für Betrieb bestimmter Heizanlagen, die besondere Anforderungen erfüllen müssen. • (Veröffentlichung der EU-Richtlinien 2001/56/EG und 2004/78/EG) • Zusätzliche Regelungen für die Installation von Gasgeräte mit einem Betriebsdruck von 30 mbar, in Versorgungsanlage mit einem Betriebsdruck von 50 mbar • ausschließlich nur bei Altanlagen und • Installation eines zusätzlichen Vordruckregelgerätes nach DVGW-VP 202 erforderlich.

  10. VP 305-1 "Gasströmungswächter für die Gasinstallation“ • Erfahrungen der Praxis, Ergebnisse verschiedener Forschungsvorhaben und Anforderungen der neue TRGI wurden eingearbeitet. • Auf Grund von Festlegungen der neuen TRGI werden nur noch GS der Typen M und K (15 mbar bis 100 mbar) zum Einsatz kommen. • Maximale Druckverlust der GS-Typen M und K wurde auf 0,5 mbar • begrenzt. • Vergabe des Prüfzeichens auf Zeitraum von max. 3 Jahren vorgesehen. • Nach einer Laufzeit von 3 Jahren wird überprüft, ob die vorläufige Prüfgrundlage überarbeitet werden muss.

  11. W 516 "Installationsgebundene Wasserspender - für das Kühlen und/oder Karbonisieren von Trinkwasser„ [1] • Das Arbeitblatt gilt für Anlagen, • die gekühltes und/oder • karbonisiertes Trinkwasser abgeben • und zu diesem Zweck • fest an die Trinkwasserinstallation angeschlossen bzw. • in diese eingebaut werden. • Die Einhaltung wird mit Hilfe einer Baumusterprüfung festgestellt.

  12. W 516 "Installationsgebundene Wasserspender - für das Kühlen und/oder Karbonisieren von Trinkwasser" [2] • Geräte und Anlagen mit anderen Zusätzen wie • Sauerstoff, Sirup usw. fallen nicht unter die Regelungen des W 516 • Ziel der technischen Regeln im Bereich Trinkwasserbehandlung ist die Erhaltung der Trinkwassergüte. • Zur Behandlung von Trinkwasser dürfen nur Geräte und Anlagen eingebaut werden (Point-of-entry-Geräte), die dem Schutz der Installation dienen.

  13. W 516 "Installationsgebundene Wasserspender - für das Kühlen und/oder Karbonisieren von Trinkwasser" [3] • Weitere Aufbereitung zum Zwecke der Veränderung/Verbesserung der • Qualität des gelieferten Trinkwassers ist im DVGW-Regelwerk nicht • vorgesehen. • Absicherung der Installation im Einzelfall nach DIN EN 1717 zu prüfen. • Filter mit A-Kohle-Anteilen sind z.B. generell nach Gefährdungsklasse 5 abzusichern. • Anlagen, nach W 516 dürfen keine Komponenten zur • Trinkwassernachbehandlung enthalten und • auch nicht mit ergänzenden Anlagen zur Trinkwassernachbehandlung • betrieben werden.

  14. W 516 "Installationsgebundene Wasserspender - für das Kühlen und/oder Karbonisieren von Trinkwasser„ [4] • Besonderheit der nach W 516 zugelassenen Point-of-use-Geräte: • dass sie nach Wassergefährdungsklasse 2 (DIN EN 1717) ausreichend abgesichert sind. • Zuständigkeiten und Abgrenzung der Anwendungsbereiche • W 516 regelt Vorgaben für installationsgebundene Wasserspender • DIN 6650 gib eindeutigen Hinweis auf die Gültigkeit des W 516 für installationsgebundene Wasserspender. • Installationsgebundene Wasserspender sind keine Getränkeschankanlagen. • Das "Produkt"  Wasser wird nicht als "Tafelwasser" sondern als • "gekühltes und/oder karbonisiertes Trinkwasser" bezeichnet. 

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