210 likes | 328 Views
Was bedeutet Bauabrechnung für den öffentlichen Auftraggeber?. Landesbetrieb Straßen und Verkehr Harald Knieper. Was bedeutet Bauabrechnung?. Folie 2. Der Begriff Bauabrechnung stammt aus dem privaten Vertrags recht. Folie 3.
E N D
Was bedeutet Bauabrechnung für den öffentlichen Auftraggeber? Landesbetrieb Straßen und Verkehr Harald Knieper
Was bedeutet Bauabrechnung? Folie 2
Der Begriff Bauabrechnung stammt aus dem privaten Vertragsrecht. Folie 3
Als Sammelbegriff umfasst er die Rechte und Pflichten der Vertragspartner, welche die Höhe des Vergütungsanspruchs des Auftragnehmers ermitteln. Folie 4
Wenn von Bauabrechnung gesprochen wird, dann sind dieses Rechte und Pflichten des Auftraggebers und des Auftragnehmers. Folie 5
Warum muß die Höhe des Vergütungsanspruchs des Auftragnehmers durch den öffentlichen Auftraggebern festgestellt werden? Folie 6
Die öffentlichen Auftraggeber sind per Gesetz an Haushalts-bestimmungen gebunden. Diese Gesetzte sind unter anderem die BHO und die LHOs. Folie 7
Diese Gesetze und die sich daraus ergebenden Verordnungen verlangen den wirtschaftlichen und sparsamen Einsatz von Haushaltsmitteln. Folie 8
Die Ermittlung der Höhe des Vergütungsanspruchs des Auftragnehmers ist daher per Gesetz für den öffentlichen Auftraggeber verpflichtend und dient zum wirtschaftlichen und sparsamen Einsatz von Haushaltsmittel. Folie 9
Eine andere Definition, jedoch mit gleicher Schlussfolgerung, kann aus dem Kommentar zur VOB/B von Locher für den § 14 gesehen werden. Folie 10
Locher meint in seinem Kommentar zu § 14 Abs. 1 Satz 1 VOB/B, dass die Bauabrechnung zwei Funktionen erfüllt. Folie 11
Zum einen dient die Bauabrechnung wie zuvor angezeigt der Ermittlung der Höhe des Vergütungsanspruchs des Auftragnehmers und somit der Verpflichtung der Vergütung des Vergütungsanspruchs durch den Auftraggeber. Folie 12
Der wirtschaftliche und sparsame Einsatz von Haushaltsmittel, welche sich aus den jeweiligen Gesetzten ergeben, verpflichtet die öffentlichen Verwaltungen zur Prüfung der Höhe des Vergütungsanspruchs des Auftragnehmers. Folie 13
Wie diese Prüfung durchzuführen ist ergibt sich für die jeweiligen Verwaltungen aufgrund von Dienstvereinbarungen. Folie 14
Für den Landesbetrieb Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz (LSV-RP) zum Beispiel wurde als Dienstvereinbarung die Richtlinien für das Abwickeln der Verträge (Teil 3 des HVA-B StB) eingeführt. Folie 15
Wie die Prüfung der Bauabrechnung durchzuführen ist ergibt sich für den LSV-RP daher aus dem Teil 3 des HVA-B StB. Folie 16
Auszug aus dem Teil 3 des HVA-B StB: 3.7 Rechnungen und Zahlungen Rechnungen Folie 17
Auszug aus dem Teil 3 des HVA-B StB: (4) Bei der Prüfung der Rechnung sind alle Bestandteile des Vertrages und die Ergebnisse der Vertragsabwicklung zu berücksichtigen. Folie 18
Auszug aus dem Teil 3 des HVA-B StB: (4) Bei der Prüfung der Rechnung sind alle Bestandteile des Vertrages und die Ergebnisse der Vertragsabwicklung zu berücksichtigen. Folie 19
Dieses bedeutet, dass es zum Schutze des Auftraggeber vor Übervorteilung durch den Auftragnehmer nicht ausreicht die Prüfung der Mengenermittlung alleine zu betrachten, Folie 20
es müssen alle sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten bei der Prüfungs-verpflichtung des Auftraggebers bei der Bauabrechnung betrachtet werden. Folie 21