1 / 12

Die Grundrechte im deutschen Grundgesetz

Die Grundrechte im deutschen Grundgesetz. Einheit 5. Bürgerrechte und Menschenrechte. Grundrechte in der Struktur des GG. Der Grundrechtskatalog im GG ( Art . 1-19). FUNKTION der Grundrechte = Schutz des Einzelnen vor Eingriffen der öffentlichen Gewalt (des Staates)

lunea-clark
Download Presentation

Die Grundrechte im deutschen Grundgesetz

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Die Grundrechte im deutschen Grundgesetz Einheit 5

  2. Bürgerrechte und Menschenrechte

  3. Grundrechte in der Struktur des GG

  4. DerGrundrechtskatalogim GG (Art. 1-19) FUNKTION der Grundrechte = Schutz des Einzelnen vor Eingriffen der öffentlichen Gewalt (des Staates) AUSGAGNSPUNKT = das allgemeineRecht auf freieEntfaltungderPersönlichkeit klassische Freiheitsrechte des Einzelnen Rechte in Einklang mit dem Europarecht

  5. Aus dem Europarecht… Vertrag von LisabonundCharta der GrundrechtederEuropäischen Union aus 2007 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2007/c_303/c_30320071214de00010016.pdf DasBundesverfassungsgericht hat aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht neue Rechte abgeleitet: z. B. • das Recht auf informationelle Selbstbestimmung  Gewährleistung des Rechts auf Datenschutz

  6. Klassische Freiheitsrechte des Einzelnen Verbinde:

  7. Leistungsfunktion der Grundrechte • derStaatwirdzumaktivenSchutz und zur Förderung der Grundrechte verpflichtet Beispiel: das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Angriffe, Gefahrenquellen) Schutzpflicht des Staates bezüglich der Rechtsinstitute wie Ehe, Familie, Eigentum, freie Presse, freie Wissenschaften

  8. Frage des Gleichheitsprinzips Der allgemeine Gleichheitssatz aus Art. 3 GG gilt als Grundnorm für die gesamte deutsche Rechtsordnung. Neue Fassung des Art. 3 Abs. 2 GG – die Gleichberechtigung von Mann und Frau ist nicht mehr als Diskriminierungsverbot, sondern als Gleichberechtigungsgebot auszulegen.

  9. Die meisten Grundrechte = Menschenrechte ABER es bestehen die so genannten Deutschen- oder Bürgerrechte, die nur deutschen Staatsangehörigen zustehen Status der Ausländer? • sind nicht schutzlos • können sich auf das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit berufen

  10. Übersetzen Sie schriftlich ins Kroatische. Mit dem Vertrag von Lissabon erreicht der Schutz der Grundrechte eine neue Qualität. Er ebnet den Weg für die Bestrebungen der Union, der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten beizutreten. Darüber hinaus stellt der Vertrag eine Stärkung der Charta der Grundrechte dar. Somit erwirbt die EU einen Katalog von politischen, wirtschaftlichen, sozialen und Bürgerrechten, die nicht nur für die Union und ihre Institutionen, sondern auch für die Mitgliedstaaten bei der Anwendung und Umsetzung des Gemeinschaftsrechts bindend werden. Alle grundlegenden Rechte sind in der Charta unter sechs Kapiteln zusammengefasst: Würde des Menschen, Freiheiten, Gleichheit, Solidarität, Bürgerrechte und justizielle Rechte.

  11. Übersetzung – Teil II Sie garantiert zudem Rechte, die nicht in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert sind, beispielsweise das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten, Rechte im Bereich der Bioethik oder das Recht auf eine gute Verwaltung. Bekräftigt werden wichtige Schritte zur Ahndung von Diskriminierung wegen Geschlecht, Rasse oder Hautfarbe. Erwähnung finden des Weiteren soziale Rechte in Unternehmen, d. h. das Recht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Information sowie auf Kollektivverhandlungen und Kollektivmaßnahmen bis hin zum Streik.

  12. Sprachliches Umfeld: das Recht, die Rechte das Recht auf  Akk Rechte haben / behalten jemands Recht verletzen jemands Recht(e) schützen / gewährleisten gleiche Rechte Grundrechte, Menschenrechte, Kinderrechte

More Related