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Projekt- und Ideenbörse B5 52. IALB – Tagung 19. Juni 2013 Karlsruhe. Positionspapier der IALB zur Umsetzung der ELER- und Horizontalverordnung 2014-2020 der EU. Weshalb nahm IALB Stellung ?
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Projekt- und IdeenbörseB5 52. IALB – Tagung 19. Juni 2013 Karlsruhe Positionspapier der IALB zur Umsetzung der ELER- und Horizontalverordnung 2014-2020 der EU 52. IALB-Tagung, 19. Juni 2013, Erich Waldmeier Kleinandelfingen
Weshalb nahm IALB Stellung ? Seit 2007 sollen die Mitgliedsländer (ML) der EU ein Farming Advisory System (FAS) zur Verfügung stellen. Die Evaluation zeigte Mängel: - teils war das System nicht eingeführt- wo eingeführt, wurde die Beratung nur schwach beansprucht (das heisst, spezifische Beratung zu den CC-Themen wurde nicht häufig angefordert) - und vor allem auf kleineren Betrieben war sie praktisch in- existent Für den IALB- Ausschuss war das nicht erstaunlich. Er setzte deshalb eine Arbeitsgruppe ein, die 2010 für die anlaufende Planungsphase GAP 2014-2020 Vorschläge ausarbeiten soll. Die BD sahen sich auch in den Ländern unter Rechtfertigungsdruck. Ein WS in Besançon befasste sich mit Fragen der Bewertung von Beratungsleistungen: -> die Beratung soll sich zu Wort melden ! 52. IALB-Tagung, 19. Juni 2013, Erich Waldmeier Kleinandelfingen
Weshalb nahm IALB Stellung ? Im Februar 2011 konnten die Vorschläge an einer Tagung in Brüssel mit COPA-COGECA einem europäischen Publikum vorgestellt werden. - IALB war in den „Policy Dialogue“ eingestiegen- IALB bekam Ermunterungen, der Beratung eine „neutrale“ Stimme zu geben - IALB wurde als Gesprächspartner auf EU-Ebene wahrgenommen Für den IALB- Ausschuss war die Stellungnahme zu den Verordnungs-entwürfen von Herbst 2011eine konsequente Weiterführung dieses angefangenen Politik-Dialogs. 52. IALB-Tagung, 19. Juni 2013, Erich Waldmeier Kleinandelfingen
Primäre Ziele Den Verantwortlichen für die Länderprogramme(Verantwortliche für die Partnerschaftsvereinbarung und die Konkretisierung auf Länder-ebene wie auch für die Begleitausschüsse) Den Fachgremien der EU für die Ausgestaltung der VO (Durchführungsverordnung) -> Anregung in denjenigen Bereichen, wo in den VO-Entwürfen Hinweise auf notwendige Ausgestaltung sichtbar waren. Den Beratungsverantwortlichen und Mitgliedern der IALB -> Zugang zum übergeordneten EU-Recht im Bereich Beratung erleichtern. 52. IALB-Tagung, 19. Juni 2013, Erich Waldmeier Kleinandelfingen
Sekundärziel Den Beratungsverantwortlichen und –Interessierten über den traditionellen IALB- Bereich hinauszu zeigen, dass -> es gemeinsame Themen zur Beratung gibt, die es wert wären, gemeinsam zu diskutieren und Positionen zu erarbeiten -> ein gesamteuropäisches Beratungsnetzwerk einen Mehrwert bringen würde nachdem die Verantwortung stärker von der Länder- auf die EU- Ebene verschoben wird und sich die ML vermehrt nach den Förderschienen der EU ausrichten. Deshalb wurden die Papiere auch auf französisch und englisch übersetzt. 52. IALB-Tagung, 19. Juni 2013, Erich Waldmeier Kleinandelfingen
1. Grundsatzpositionen der IALB Die IALB ist der Auffassung, die bestehenden Beratungsstrukturen müssen die Anliegen des öffentlichen Interesses in die Beratungsfelder integrieren eine rein auf das öffentliche Interesse ausgerichtete Beratung kann die Klientel nicht genügend erreichen die öffentlichen Anliegen müssen parallel über versch. Kanäle an die Zielgruppen gelangen es braucht aktive Elemente, um die Zielgruppen zu erreichen nachfrageorientierte Einzelberatungsmaßnahmen allein sind weder effizient noch erlauben sie eine genügende Durchdringung Inhalte 52. IALB-Tagung, 19. Juni 2013, Erich Waldmeier Kleinandelfingen
Grundsatzpositionen der IALB Die IALB ist der Auffassung, Beratungsmaßnahmen haben primär betriebsindividuelle Lösungen und Strategien zum Ziel, um die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu stärken und den ländlichen Raum attraktiv und vital zu gestalten Wertschöpfungs- und Innovationsziele oder ökologische und landschaftsgestalterische Ziele können (oft) nur im Verbund mehrerer Betriebe erreicht werden, was angepasstes Vorgehen in der Beratung erfordert. Inhalte 52. IALB-Tagung, 19. Juni 2013, Erich Waldmeier Kleinandelfingen
Grundsatzpositionen der IALB Die IALB ist der Auffassung, organisatorisch gesehen muss eine Maßnahme der EU so aus- gerichtet sein, dass sie von den Mitgliedstaaten angepasst an ihre Strukturen im AKIS[1] implementiert werden kann die Finanzierungsrahmenbedingungen sollen die Koordination im System anregen und nicht behindern [1] AKIS = Agricultural Knowledge and Innovation System: umfasst Institutionen der Grundbildung, Weiterbildung, Information, Beratung, praxisorientierten Forschung Inhalte 52. IALB-Tagung, 19. Juni 2013, Erich Waldmeier Kleinandelfingen
Fliessende Übergänge zwischen den ELER (ESF) Massnahmen in den Institutionen des AKIS Umfassende Beratungsdienste mit Weiterbildung/ Information, Einzel- und Gruppenberatung und Entwicklung des ländlichen Raums Gruppenberatung, Arbeitskreise etc. Institutionen für (Erwachsenen-) Weiterbildung ELER Art 15 Institutionen für „Beratung“ ELER Art 16 und Anhang I HR Art 12-15 Institutionen der Grundbil-dung ESF Kooperation ELER Art 36 Entwicklung des ländlichen Raums Leader ELER Art 42-45 ENRD ELER Art 52 Innovations-partnerschaften EIP ELER Art 61-63 EIP- Netzwerk ELER Art 53 Inhalte 52. IALB-Tagung, 19. Juni 2013, Erich Waldmeier Kleinandelfingen
Konsequenz Beratungsorganisation, Vernetzung Zielgruppen und Massnahmen werden stärker vernetzt. Multifunktionale wie auch multithematische Beratungs-dienste sind vom Standpunkt der Themenvernetzung, Erreichbarkeit der Zielgruppen und Vernetzung der Ak-teure aus gesehen sinnvoll. Konsequenz Beraterweiterbildung Die Weiterbildung der Beratungskräfte in methodischen und sozialen Kompetenzen wie auch jenen des Projekt-managements und Prozessgestaltung ist eine wichtige Voraussetzung zur Absicherung der Strategie. Inhalte 52. IALB-Tagung, 19. Juni 2013, Erich Waldmeier Kleinandelfingen
Inhalte Konsequenz Abrechnungswesen, Anerkennung Bildungs- Weiterbildungs- und Beratungswesen greifen stark ineinander; gemeinsame Umsetzungsspielregeln und eine einfache Administration soll eingerichtet werden (EU-Kofinanzierung 80% bzw. 50%); Schnittstelle zu ESF beachten. Für Abrechnung gegenüber der EU möglichst dieselbe Stelle im ML (zwischengestaltete Dienste). Zuständig für Definition der Kriterien für Anerkennung von Diensten & Qualifizierung des Personals sollte ebenfalls dieselbe sein. 52. IALB-Tagung, 19. Juni 2013, Erich Waldmeier Kleinandelfingen
Inhalte Konsequenz Mindestanforderungen an Anbieter - Nachweis der Kapazitäten, Technik, Logistik und Quali- fizierung für die sachgerechte Ausübung der Maßnah- men insbesondere auch einer den ganzen Betrieb um- fassenden Beratung innerhalb des Mitgliedslandes oder der zuständigen Region (allenfalls in Kooperation) - Wirtschaftliche Unabhängigkeit (von Unternehmen Dritter und von Verkaufs- und Vermittlertätigkeit) - Nachweis einer mindestens zweijährigen Tätigkeit und eines Qualitätsmanagementsystems 52. IALB-Tagung, 19. Juni 2013, Erich Waldmeier Kleinandelfingen
Inhalte Konsequenz Mindestanforderungen an Personal Die IALB empfiehlt der EU und den Mitgliedsländern das CECRA System für die methodische (1) Qualifizierung von in der ländlichen Beratung eingesetztem Personal zu prüfen (-> Akteure in operationellen Gruppen). (1)„methodisch“ verwendet als Sammelbegriff für die Qualifizierung in den Bereichen Methodik/ Didaktik, Kommunikation, Projektmanagement und Prozessgestaltung sowie Sozialkompetenz und persönliche Kompetenzund in Ergänzung zur Fachkompetenz In der Ausgestaltung der entsprechenden Rechtsakte sollte die Möglichkeit der grenzüberschreitenden Schulung auf-genommen werden. 52. IALB-Tagung, 19. Juni 2013, Erich Waldmeier Kleinandelfingen
Inhalte Konsequenz Evaluierung In Artikel 54 der ELER ist ein Europäisches Evaluierungsnetzwerk für ländliche Entwicklung vorgesehen. Es soll die Vernetzung derjenigen, die an der Evaluierung der Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum beteiligt sind, fördern. Der Austausch von Fachwissen und guten Praktiken zu Evaluierungsmethoden soll erleichtert werden, Evaluie-rungsverfahren und -instrumente ausgearbeitet sowie die Evaluierungs-prozesse und die Datensammlung und -verwaltung unterstützt werden. Die IALB und Beratungsanbieter möchten, dass die Bera-tungs- & Weiterbildungsaktivitäten von Anfang an mit einem gemeinsamen Evaluierungsverständnis in den Ländern moni-toriert werden. Die Kriterien und Umfang der Erhebung sollen mit Augenmaß festgelegt werden (Bindung von Ressourcen). 52. IALB-Tagung, 19. Juni 2013, Erich Waldmeier Kleinandelfingen