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Die Europäische Union. Grundlagen Erfolge Geschichte Institutionen. Grundlagen Erfolge Geschichte Institutionen. EU-Mitgliedstaaten. 27 Länder 500 Millionen Menschen 23 Amtssprachen. EU-Mitglieder EU-Beitrittskandidaten. Hymne: Ode an die Freude. Europaflagge. Symbole der EU.
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Die Europäische Union GrundlagenErfolgeGeschichteInstitutionen GrundlagenErfolgeGeschichteInstitutionen
EU-Mitgliedstaaten 27 Länder 500 Millionen Menschen 23 Amtssprachen EU-Mitglieder EU-Beitrittskandidaten
Hymne: Ode an die Freude Europaflagge Symbole der EU Europatag: 9. Mai Wahlspruch: In Vielfalt geeint
Fläche in 1.000 km2 EU im Vergleich Russland: 16.889 EU: 4.234 China: 9.327 Indien: 3.287 USA: 9.159 Japan: 365
Bevölkerung in Millionen (2008) EU im Vergleich China: 1.330 USA: 304 Indien: 1.166 Russland: 141 EU: 500 Japan: 128
€ Euro-Zone 16 Länder 329 Millionen Menschen EU-Mitglieder mit gemeinsamer Währung restliche EU-Mitglieder
Bruttoinlandsprodukt in Milliarden Euro (2008) EU im Vergleich EU: 15.247 Japan: 4.354 USA: 14.264 Indien: 3.288 China: 7.916 Russland: 2.260
Bruttoinlandsprodukt pro Kopf in Euro (2007) EU im Vergleich USA: 37.300 Russland: 10.000 Japan: 27.800 China: 6.400 EU: 24.700 Indien: 3.300
Bruttoinlandsprodukt im Vergleich, EU-27-Durchschnitt = 100 (2007) Wohlstandsverteilung
Schengen-Raum 28 Länder, davon 25 EU-Mitglieder 483 Millionen Menschen Länder ohne Binnen-Grenzkontrollen EU-Mitglieder mit partieller Teilnahme EU-Mitglieder außerhalb Schengens
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Kostengünstige Kommunikation Europäer können nun über Mobilfunktelefone schneller und billiger telefonieren. Seit Juli 2009 fallen für EU-Bürger geringere Gebühren für SMS-Nachrichten aus dem europäischen Ausland an. Mehr: http://ec.europa.eu/snapshot/ Erfolge 2009
In neuem Licht gegen den Klimawandel Jeder kann dazu beitragen, unsere Erde zu retten – und dabei noch Geld sparen. Seit September 2009 werden Glühlampen mit geringer Energieeffizienzklasse durch stromsparende und langlebigere Alternativen ersetzt. Mehr: http://ec.europa.eu/snapshot/ Erfolge 2009
Schutz von Tieren auf dem Land und im Wasser Die kommerzielle Robbenjagd stößt in Europa auf große Ablehnung, seit 2009 schränken nun gesetzliche Regelungen den Handel mit Robbenprodukten ein. Mehr: http://ec.europa.eu/snapshot/ Erfolge 2009
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Schritte der Integration 1957 Belgien Deutschland Frankreich Italien Luxemburg Niederlande 1973 Dänemark Irland Vereinigtes Königreich 1981 Griechenland 1986 Portugal Spanien 1995 Finnland Österreich Schweden 2004 Estland Lettland Litauen Malta Polen Slowakei Slowenien Tschechien Ungarn Zypern 2007 Bulgarien Rumänien
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Institutionen der EU Präsident Europäischer Rat (ER) Hohe Vertreterin Europäisches Parlament (EP) Europäische Kommission (EK) Rat der Europäischen Union (Rat) Europäischer Wirt-schafts- und Sozial-ausschuss (EWSA) Gerichtshof der Europäischen Union Europäischer Rechnungshof (EuRH) Ausschuss der Regionen (AdR) Europäische Investitionsbank (EIB) Europäischer Investitionsfonds (EIF) Dezentrale Agenturen (z.B. Europol, Frontex) Europäischer Bürgerbeauftragter Europäischer Datenschutzbeauftragter Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) Europäische Zentralbank (EZB) Interinstitutionelle Einrichtungen (z.B. Amt für Veröffentlichungen) Organe beratende Ausschüsse Einrichtungen mit Sonderstatus
Europapolitik Europäisches Parlament Europäische Kommission Primäres EU-Recht (EUV & AEUV) Sekundäres EU-Recht Verordnungen (VO) Rat der Europäischen Union Richtlinien (RL) Entscheidungen & Beschlüsse gilt unmittelbar in nationales Recht umzusetzen rechtlich nicht verbindlich Empfehlungen & Mitteilungen
5146 Rechtsvorschriften (2008) Rechtsetzung der EU
136,8 Milliarden Euro = 1,18% des EU-27-Bruttonationaleinkommens (2009) Haushalt der EU
Institutionen der EU Europäischer Rat (ER) Europäischer Rat (ER) Europäisches Parlament (EP) Europäische Kommission (EK) Rat der Europäischen Union (Rat) Europäischer Wirt-schafts- und Sozial-ausschuss (EWSA) Gerichtshof der Europäischen Union Europäischer Rechnungshof (EuRH) Ausschuss der Regionen (AdR) Europäische Investitionsbank (EIB) Europäischer Investitionsfonds (EIF) Dezentrale Agenturen (z.B. Europol, Frontex) Europäischer Bürgerbeauftragter Europäischer Datenschutzbeauftragter Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) Europäische Zentralbank (EZB) Interinstitutionelle Einrichtungen (z.B. Amt für Veröffentlichungen) Organe beratende Ausschüsse Einrichtungen mit Sonderstatus
ER: Funktion Präsident Europäischer Rat (ER) Der Europäische Rat besteht aus seinem Präsidenten (eingeführt durch den Vertrag von Lissabon), den Staats- und Regierungschefs aller EU-Staaten sowie dem Präsidenten der Europäischen Kommission. Der Europäische Rat tagt grundsätzlich viermal jährlich, um die allgemeinen politischen Leitlinien und Prioritäten der EU festzulegen und die erzielten Fortschritte zu überprüfen. Da er das oberste politische Entscheidungsgremium in der EU darstellt, werden seine Tagungen oft als „Gipfeltreffen“ bezeichnet. Der Europäische Rat trifft seine Entscheidungen einstimmig.
ER: Vorsitz Der (erstmalige) Präsident des Europäischen Rats ist seit November 2009 der Belgier Herman van Rompuy.
Institutionen der EU Europäischer Rat (ER) Europäisches Parlament (EP) Europäische Kommission (EK) Rat der Europäischen Union (Rat) Rat der Europäischen Union (Rat) Europäischer Wirt-schafts- und Sozial-ausschuss (EWSA) Gerichtshof der Europäischen Union Europäischer Rechnungshof (EuRH) Ausschuss der Regionen (AdR) Europäische Investitionsbank (EIB) Europäischer Investitionsfonds (EIF) Dezentrale Agenturen (z.B. Europol, Frontex) Europäischer Bürgerbeauftragter Europäischer Datenschutzbeauftragter Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) Europäische Zentralbank (EZB) Interinstitutionelle Einrichtungen (z.B. Amt für Veröffentlichungen) Organe beratende Ausschüsse Einrichtungen mit Sonderstatus
Rat: Abstimmungen Beschlüsse in einigensensiblen Bereichen (in denen das Europäische Parlament kein Mitspracherecht hat, wie Steuern oder Außen- und Sicherheitspolitik) erfordern Einstimmigkeit. In den meisten Fällen (wenn das Europäische Parlament mitentscheidet) ist jedoch eine Mehrheitsentscheidung ausreichend. Nur in Ausnahmefällen können Mitgliedstaaten noch ein Vetorecht einlegen. Noch bis 2014 (spätestens 2017) gilt das Verfahren der qualifizierten Mehrheit, danach das Verfahren der doppelten Mehrheit, das der Vertrag von Lissabon vorsieht. Der Rat wird auch Ministerrat genannt. Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon tagt er bei Gesetzgebungs-entscheidungen öffentlich. Der Rat ist neben dem Europäischen Parlament das Entscheidungsorgan der Europäischen Union. Je nach den Themenbereich ist jedes Land mit seinem zuständigen Fachminister vertreten (z.B. Auswärtige Angelegenheiten, Finanzen, Soziales, Verkehr, Landwirtschaft).Der Vorsitz des Ratswird von den Mitgliedstaaten im Halbjahreswechsel wahrgenommen (mit Ausnahme des Rats für Auswärtige Angelegenheiten, siehe Hohe Vertreterin).
Rat: Vorsitz Der Vorsitz des Ministerrats wechselt halbjährlich zwischen den EU-Mitgliedstaaten, diese haben dann die „EU-Ratspräsidentschaft“ inne.
HV: Funktion Europäischer Rat (ER) Die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik (eingeführt durch den Vertrag von Lissabon) ist ständige Vorsitzende des Ministerrats für Auswärtige Angelegenheiten und zugleich Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und Außenbeauftragte des Europäischen Rats. Die Hohe Vertreterin wird vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit ernannt und muss vom Europäischen Parlament bestätigt werden. Zur Unterstützung seiner Arbeit steht der Hohen Vertreterin der Europäische Auswärtige Dienst zur Verfügung. Hohe Vertreterin Europäische Kommission (EK) Rat der Europäischen Union (Rat)
HV: Vorsitz Die (erstmalige) hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik ist seit Dezember 2009 die Britin Catherine Ashton.
Institutionen der EU Europäischer Rat (ER) Europäisches Parlament (EP) Europäische Kommission (EK) Rat der Europäischen Union (Rat) Europäisches Parlament (EP) Europäischer Wirt-schafts- und Sozial-ausschuss (EWSA) Gerichtshof der Europäischen Union Europäischer Rechnungshof (EuRH) Ausschuss der Regionen (AdR) Europäische Investitionsbank (EIB) Europäischer Investitionsfonds (EIF) Dezentrale Agenturen (z.B. Europol, Frontex) Europäischer Bürgerbeauftragter Europäischer Datenschutzbeauftragter Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) Europäische Zentralbank (EZB) Interinstitutionelle Einrichtungen (z.B. Amt für Veröffentlichungen) Organe beratende Ausschüsse Einrichtungen mit Sonderstatus
EP: Fakten Im Europäischen Parlament vertreten 736 Abgeordnete die Bürger der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Seit 1979 werden sie alle fünf Jahre direkt gewählt. Die letzte Europawahl fand vom 4. bis 7. Juni 2009 statt. Der Sitz des Europäischen Parlaments ist Straßburg, weitere Dienstorte sind Brüssel und Luxemburg.
Vertrag von Lissabon Nicht nur durch die ausgeweiteten Rechte des Europäischen Parlaments ist die Europäische Union demokratischer geworden. Mit dem direktdemokratischen Instrument der Europäischen Bürgerinitiative können eine Million Bürger aus mehreren EU-Mitgliedstaaten die EU-Kommission auffordern, neue politische Vorschläge zu unterbreiten. Sie erhalten damit ein unmittelbares Mitspracherecht in der Europapolitik. Die nationalen Parlamente haben jetzt direktes Mitspracherecht an der EU-Rechtsetzung. Formuliert ein Drittel aller Parlamente Einwände, muss diese „Gelbe Karte“ von der Europäischen Kommission berücksichtigt werden.
EP: Vorsitz Der Präsident des Europäischen Parlaments ist seit Juli 2009 der Pole Jerzy Buzek.
Institutionen der EU Europäischer Rat (ER) Europäisches Parlament (EP) Europäische Kommission (EK) Rat der Europäischen Union (Rat) Europäische Kommission (EK) Europäischer Wirt-schafts- und Sozial-ausschuss (EWSA) Gerichtshof der Europäischen Union Europäischer Rechnungshof (EuRH) Ausschuss der Regionen (AdR) Europäische Investitionsbank (EIB) Europäischer Investitionsfonds (EIF) Dezentrale Agenturen (z.B. Europol, Frontex) Europäischer Bürgerbeauftragter Europäischer Datenschutzbeauftragter Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) Europäische Zentralbank (EZB) Interinstitutionelle Einrichtungen (z.B. Amt für Veröffentlichungen) Organe beratende Ausschüsse Einrichtungen mit Sonderstatus
EK: Abstimmungen Die Europäische Kommission besteht aus 27 Kommissaren aus den 27 Mitgliedstaaten (einschließlich ihres Präsidenten und des Hohen Vertreters). Ihr Präsident wird vom Europäischen Rat bestimmt und benötigt die Zustimmung des Europäischen Parlaments. Die Amtsdauer der Europäischen Kommission beträgt fünf Jahre und ist mit der Legislaturperiode des Europäischen Parlaments abgestimmt. Jeder Kommissar/ jede Kommissarinhat eine Stimme. Die Kommission ist ein Kollegialorgan. Daher sind bei Abstimmungen Minderheiten an die Mehrheitsmeinung gebunden.
EK: Vorsitz Der Präsident der Europäischen Kommission ist seit November 2004 der Portugiese José Manuel Barroso (wiedergewählt 2009).
Institutionen der EU Europäischer Rat (ER) Europäisches Parlament (EP) Europäische Kommission (EK) Rat der Europäischen Union (Rat) Europäischer Wirt-schafts- und Sozial-ausschuss (EWSA) Gerichtshof der Europäischen Union Europäischer Rechnungshof (EuRH) Ausschuss der Regionen (AdR) Gerichtshof der Europäischen Union Europäische Investitionsbank (EIB) Europäischer Investitionsfonds (EIF) Dezentrale Agenturen (z.B. Europol, Frontex) Europäischer Bürgerbeauftragter Europäischer Datenschutzbeauftragter Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) Europäische Zentralbank (EZB) Interinstitutionelle Einrichtungen (z.B. Amt für Veröffentlichungen) Organe beratende Ausschüsse Einrichtungen mit Sonderstatus
Gerichtshof: Funktion Der Gerichtshof der Europäischen Union besteht (seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon) aus dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), dem Gericht der EU (EuG; vormals Gericht erster Instanz) und den Fachgerichten. Der Gerichtshof der Europäischen Union trägt Sorge für die einheitliche Auslegung und Anwendung des EU-Rechts. Sein Sitz ist in Luxemburg. Für direkte Klagen von Bürgern gegen Organe der EU ist das EuG zuständig. Der EuGH besteht aus einem Richter je Mitgliedstaat und acht Generalanwälten. Die Richter und Generalanwälte werden von den Regierungen im gegenseitigen Einvernehmen für sechs Jahre ernannt.