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Bau- und Raumplanung Aktueller Gesetzesrahmen (1). Bundesebene Raumplanung Bundesverfassung Totalrevision des RPG (2007) Bauwesen Interkantonale Vereinbarung (IVHB) Kantonsebene Raumplanung Neue Verfassung des Kantons Freiburg Dekret des Grossen Rats: Leitbild (1999)
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Bau- und RaumplanungAktueller Gesetzesrahmen (1) • Bundesebene • Raumplanung • Bundesverfassung • Totalrevision des RPG (2007) • Bauwesen • Interkantonale Vereinbarung (IVHB) • Kantonsebene • Raumplanung • Neue Verfassung des Kantons Freiburg • Dekret des Grossen Rats: Leitbild (1999) • Kantonaler Richtplan (2002)
Aktueller Gesetzesrahmen (2) • Ziele des RPG • Haushälterische Nutzung des Bodens • Harmonische Entwicklung des ganzen Landes • Berücksichtigung der natürlichen Gegebenheiten sowie der Bedürfnisse der Bevölkerung und der Wirtschaft • Raumplanerische Massnahmen, namentlich um: • die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen • eine für Wohn- und Gewerbezwecke günstige Überbauung zu schaffen oder zu erhalten • das gesellschaftliche, wirtschaftliche und kulturelle Leben zu begünstigen und eine sinnvolle Dezentralisierung der Besiedlung zu fördern • die Versorgungsquellen zu gewährleisten
Aktueller Gesetzesrahmen (4) • Aufbau des Raumplanungs- und Baugesetzes vom 9. Mai 1983 (nach Themen) • Raumplanung • Kantonalplanung • Regionalplanung • Ortsplanung • Erschliessung und finanzielle Beteiligung der Grundeigentümer • Baulandumlegung • Enteignung • Bauwesen • Bauvorschriften • Bewilligung • Befähigung • Kontroll- und Polizeimassnahmen • Strafbestimmungen
Aktueller Gesetzesrahmen (5) • Ausführungsreglement vom 18. Dezember 1984 zum Raumplanungs- und Baugesetz (ARRPBG) • ca. 100 Artikel • wenige Artikel zur Planung • Wesentlicher Inhalt: • Bauvorschriften • Verfahrensvorschriften • Inhalt der Bewilligungsdossiers
Totalrevision des RPBG - Allgemeines (1) • Keine Revolution • Die aktuelle Struktur des RPBG wird beibehalten • RPBG Rahmen • Konkretisierung = Planungsinstrumente (Kantonaler Richtplan, regionale Richtpläne, Ortsplanung, Detailbebauungsplan, Bewilligungen) • Ausführungsreglement • Der Vorentwurf wird dem Staatsrat mit dem Gesetzesentwurf und der Botschaft zur Annahme unterbreitet • Der Vorentwurf wird an die parlamentarische Kommission weitergeleitet
Totalrevision des RPBG - Allgemeines (2) Umfang der Neuerungen: klein; mittel; gross
Totalrevision des RPBG–Wichtigste Neuerungen (1)(Stand am 7.07.06) • Stärkung des strategischen und qualitativen Aspekts der Raumplanung • Regionalplanung • Varianten: freiwillig oder obligatorisch • Definition von Planungsregionen • Regionales Planungsprogramm • Ortsplanung • Flexible interkommunale Planung • Nur noch ein Gemeinderichtplan
Totalrevision des RPBG–Wichtigste Neuerungen (2) • Demokratisierung der Raumplanung: Ortsplanung • Trotz Demokratisierung ein anpassungsfähiges System beibehalten • Varianten: Vorgängige Zustimmung der kommunalen Legislative für die Annahme des Gemeinderichtplans oder Bericht zur Vernehmlassung
Totalrevision des RPBG-Wichtigste Neuerungen (3) • Klarere und einfachere Verfahren • Verzicht auf die vorgängige Zustimmung durch den Staatsrat (Kantonaler Nutzungsplan, Ortsplanung) • Erleichtertes Verfahren für die Ortsplanung (im ARRPBG zu präzisieren) • Vereinfachung des Abweichungsverfahrens (Baubewilligung)
Totalrevision des RPBG-Wichtigste Neuerungen (4) • Aktualisierung • Berücksichtigung der Mobilität (z.B. öffentliche Verkehrsmittel) • Bauten ausserhalb der Bauzone • System der Detailbebauungspläne • Neue Bestimmungen im Bauwesen (Naturgefahren, Erdbebensicherheit…)
Totalrevision des RPBG-Wichtigste Neuerungen (5) • Neue Instrumente • Ortsplanung: • Erschliessungsprogramm und Recht der Grundeigentümer auf Erschliessung • Planungsetappen • Neues System, um gegen die Baulandhortung vorzugehen • Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) • Materialausbeutung: • Ausbeutungsbewilligung durch die RUBD • Öffentlicher Charakter der Aufschüttung
Totalrevision des RPBG-Wichtigste Neuerungen (6) • Lockerungen • Bestehende nicht konforme Bauten in der Bauzone (Bestandesgarantie) • Bauwesen: • Ausweitung der Möglichkeit für die Übertragung der Ausnützungsziffer • Verzicht auf den Abstand zwischen Gebäuden • Verzicht auf das Erfordernis der Befähigung für die Einreichung von Baugesuchen (aber erhöhte Anforderungen an die Qualität des Dossiers)
Wichtigste Neuerungen (7) • Überblick über die wichtigsten Neuerungen für die Gemeinden • Stärkung der Regionalplanung • Stärkung des Richtplandossiers (Erschliessungsprogramm) • Demokratisierung des Verfahrens zur Annahme des Gemeinderichtplans • Neues System zur Bekämpfung der Baulandhortung • Vereinfachung des Systems bezüglich Abweichungen • Verzicht auf das Erfordernis der Befähigung für die Einreichung von Baubewilligungsgesuchen
Kalender: Nächste Etappen • Ende September 2006: Annahme des Gesetzesentwurfs und der Botschaft durch den Staatsrat • November 2006: Grosser Rat