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Freiburger Gemeindeverband Einführungskurs für Gemeinderätinnen und Gemeinderäte 14. September 2011. Baugesuch und Baubewilligung. Daniel Lehmann Oberamtmann des Seebezirks. Übersicht. 1. Begriff und Gegenstand 2. Die Zuständigkeit zur Erteilung einer Baubewilligung
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Freiburger GemeindeverbandEinführungskurs für Gemeinderätinnen und Gemeinderäte14. September 2011 BaugesuchundBaubewilligung Daniel Lehmann Oberamtmann des Seebezirks
Übersicht 1. Begriff und Gegenstand 2. Die Zuständigkeit zur Erteilung einer Baubewilligung 3. Das Baubewilligungsverfahren 4. Abweichungen von Bauvorschriften 5. Projektänderungen 6. Die Rechtsmittel 7. Die Gültigkeit der Baubewilligung
Begriff und Rechtsnatur der Baubewilligung Verwaltungsakt, mit welchem eine Erlaubnis erteilt wird Polizeibewilligung Verfügung, auf die ein Rechtsanspruch besteht
Gegenstand der Baubewilligung • Nach Bundesrecht: Errichtung und Änderung von Bauten und Anlagen • Nach kantonalem Recht: • Erweiterungsmöglichkeit • Terminologie im kantonalen Recht • Ausnahmen von der Bewilligungspflicht
Die Zuständigkeit zur Erteilung der Baubewilligung Ordentliches Verfahren:derOberamtmann Geringfügige Bauten:der Gemeinderat Sonderbewilligung:die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion
Das Baubewilligungsverfahren: Übersicht 1. Die Vorprüfung und die Standortbewilligung 2. Das Baugesuch 3. Die Prüfung durch die Gemeinde 4. Die Publikation (Auflage) des Baugesuchs 5. Die Behandlung von Einsprachen 6. Die Gutachten 7. Der vorzeitige Baubeginn 8. Der Entscheid
Die Vorprüfung und die Standortbewilligung • Begriff • Zweck • Vorteile
Das Baugesuch • Einreichung bei der Gemeinde • Unterschriften • Projektverfasser • Inhalt
Die Prüfung durch die Gemeinde • Aufgabe der Gemeinde bei allen Gesuchen • Formelle Prüfung:wenn nicht iO: Rücksendung/Nichteintreten • Materielle Prüfung:wenn nicht iO: Verbesserung oder Rückzug
Publikation (Auflage) des Baugesuchs • Zweck und Rechtsanspruch • öffentliche Auflage • beschränkte Auflage
Die Behandlung von Einsprachen • Information des Gesuchstellers • Einspracheverhandlungen • Zuständigkeit zum Entscheid über die Einsprachen
Die Gutachten • Das Gemeindegutachten • Die Gutachten der kantonalen Dienststellen • Inhalt der Gutachten
Der Entscheid • Schriftenwechsel • Behandlungsfrist • Bindung an das Recht • Kein Eintreten auf zivilrechtliche Fragen • Begründung des Entscheids • Mitteilung (Eröffnung) des Entscheids
Sonderfragen: Abweichung von Bauvorschriften • Zuständigkeit zum Entscheid über Ausnahmegesuche • Voraussetzungen für Ausnahmen • Information der Nachbarn durch die Gemeinde • ev. Entschädigungsansprüche
Sonderfragen: Projektänderungen • Änderungen während des Verfahrens • Änderungen nach Erteilung der Baubewilligung • bei Bewilligung im ordentlichen Verfahren • bei Bewilligung im vereinfachten Verfahren • Projektänderung oder neues Gesuch ?
Die Rechtsmittel • Ordentliches Verfahren:Beschwerde ans Kantonsgericht • Vereinfachtes Verfahren:Beschwerde an den Oberamtmann • Beschwerdeberechtigung (Legitimation) • Beschwerdefrist • Beschwerdewirkung (keine aufschiebende Wirkung)
Die Gültigkeit der Baubewilligung • Grundsatz: sofortige Gültigkeit • Ausnahme: Abbruchbewilligung • Dauer der Gültigkeit und Verlängerungsmöglichkeit • Möglichkeit des Widerrufs der Baubewilligung