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Ja, mach nur einen Plan Sei nur ein großes Licht! Und mach dann noch `nen zweiten Plan Gehn tun sie beide nicht. B. Brecht: Das Lied von der Unzulänglichkeit menschlichen Strebens. PLAN, ein Entwurf, in dem ein Ziel und seine Verwirklichung gedanklich vorweggenommen werden
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Ja, mach nur einen Plan Sei nur ein großes Licht! Und mach dann noch `nen zweiten Plan Gehn tun sie beide nicht. B. Brecht: Das Lied von der Unzulänglichkeit menschlichen Strebens
PLAN, ein Entwurf, in dem ein Ziel und seine Verwirklichung gedanklich vorweggenommen werden (Planung) in der Absicht, den gewünschten Effekt möglichst sicher und ohne Umwege zu erreichen. Im weiteren Sinn liegt ein P. bereits vor, wenn die Hauptstadien des Verlaufs oder die Grundzüge einer Ordnung vorweggedacht werden, statt sie dem Zufall, dem unmittelbaren Gefühl oder dem glücklichen Einfall zu überlassen (...) aus: Brockhaus Enzyklopädie, 17. Auflage 1972
Quelle: Statistisches Landesamt Entwicklung der minderjährigen und über 60-jährigen Bevölkerung im Landkreis Ahrweiler (Steigerung von 1990 auf 2003: Minderjährige 16,98 %, über 60-jährige 26,14 %, Gesamtbevölkerung 12,28 %)
Prognos-Familienatlas 2005: Kreis Ahrweiler gehört zu den „Unauffälligen“
Ausgangslage • Finanzielle Bedeutung der Eingliederungshilfe • weitgehend fehlende Planung und Steuerungsmöglichkeiten in diesem Bereich • Einführung des Projekts „Hilfe nach Maß“ ab Januar 2004 im Landkreis Ahrweiler
Jugend übrige Bereiche 25% 30% 23,3 Mio. 28,6 Mio. 42,6 Mio. Soziales 45% Planung ermöglicht erst gezielten und vorausschauenden Einsatz von Steuergeldern bei immer knapper werdender Finanzausstattung Haushalt 2005
Übrige Bereiche 25% 10,8 Mio € Eingliederungshilfe 19,0 Mio € 45% 12,8 Mio € Grundsicherung und Kosten SGB II 30% Aufteilung Sozialetat 2005 (Volumen 42,6 Mio €)
Entwicklung der Ausgaben und des Zuschussbedarfs der Eingliederungshilfe
Eingliederungshilfe 17% 19,0 Mio € 94,5 Mio € 94,5 Mio € Gesamtvolumen 83% Anteil der Ausgaben für Eingliederungshilfe an den Ausgaben des Verwaltungshaushaltes des Landkreises Ahrweiler 2005
Was verspricht sich der Kreis Ahrweiler von der Planung im Bereich der Behindertenhilfe des Landkreises ? • Verbesserte Wahrnehmung der regionalen Planungsverantwortung des Kreises im Bereich der Behindertenhilfe • Entwicklung von stimmigen, zukunftsfähigen Strategien: fachlich – inhaltlich und finanziell • Verbesserte Steuerung von Prozessen im Bereich der Behindertenhilfe
Aktive, fachlich fundierte Position und Rolle des Landkreises • Finanzen im Rahmen der Eingliederungshilfe können gezielter und bedarfsgerechter eingesetzt werden • Bessere Wahrnehmung der Ausgleichsfunktion des Landkreises auch im Bereich der Behindertenhilfe • (Stichwort: ländlicher Raum) Umsetzung des Prinzips: ambulant vor stationär
In Bezug auf die behinderten Mitbürger im Landkreis : • verbesserte wohnortnähere Angebote • durch verbesserte Infrastruktur : • Ermöglichung von Angeboten, die den individuellen Hilfebedarf behinderter Menschen aller Altersstufen im Landkreis dezentral optimaler berücksichtigen können • Optimierte Rahmenbedingungen der Förder- und Um- setzungsmöglichkeiten für IHP und PB
Sozialplanung als kommunales Steuerungsinstrument Nicht nur Bauleitplanung steuert das Gemeinwesen Kindertagesstättenplanung, Altenhilfeplanung, Behindertenförderungsplanung etc. Sozialplanung dient der Standortsicherung Finanzmisere der öffentlichen Haushalte kann Auslöser für innovative neue Wege sein, mit dem Effekt positiver fachlicher oder verfahrensmäßiger Veränderungen Beispiel RLP: Persönliches Budget / Individuelle Hilfeplanung IHP Sozialräumlich orientierte kommunale Sozialplanung kann nur dann erfolgreich sein, wenn Teilhabe und Beteiligung stattfinden, die wiederum erst Akzeptanz ermöglichen
Am Ende der Planung: Entwicklung von Prioritätenlisten • kurzfristig • mittelfristig • langfristig (Finanzierbarkeit) Umsetzungsbeschlussdurch politische Gremien des Kreises
Beschluss Kreistag Folge 1: Bindungswirkung Folge 2: Aufnahme von Projekten / Maßnahmen in mittelfristiger Finanzplanung des Kreises
Ergebnis 1: Qualitative Verbesserung des Angebots für behinderte Menschen im Landkreis Ahrweiler Ergebnis 2: bessere Steuerungsmöglichkeiten durch Landkreis
Einrichtungen der Behindertenhilfe Gemeinden Behinderter Mensch Angehörige Kreis Private Anbieter IHP/PB Land Wohlfahrtsverbände Weiteres Ziel: (möglichst weitgehende) Akzeptanz trotz unterschiedlicher Interessenlagen
Planung hat Wirkung und Auswirkung auf den „Markt“ • Teilhabeplanung kann nicht neutral sein • Planung ist politische Notwendigkeit • und kann innovativer Antrieb sein • Planung hat einen Sicherstellungsauftrag
Warum haben wir uns bei der Planung für das „Netzwerk Offener Hilfen“ (NetOH) des ZPE der Universität Siegen entschieden? 1. Weil wir der Auffassung waren und auch heute noch sind, dass die dargestellten Planungsziele des Landkreises am ehesten mit dem hier entwickelten Konzept zu erreichen sind 2. Weil der in Gang gesetzte Planungsprozess und die dabei angewandten Methoden und Vorgehensweisen nach dem „NetOH“ – Prinzip eine größtmögliche Beteiligung der unterschiedlich von der Planung Betroffenen sicherstellt und deshalb als Teilhabeplanung gekennzeichnet werden kann 3. Weil wir zuversichtlich waren und sind, dass im Hinblick auf die konzeptionell vorgesehene und tatsächlich realisierte hohe „Beteiligungsdichte“ eine große Akzeptanz der Planungsergebnisse erfolgen wird
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit