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Cornea Franz Rechtsanwälte Wirtschaftsrecht Steuerrecht Wirtschaftsstrafrecht Steuerstrafrecht. Zentraler Begriff: Arbeitnehmer. Wichtige Gesetze: - KSchG TzBfG SGBer MuSchG BGB ArbZG etc., etc. Gesetzliche Besonderheiten: § 310 Abs. 4 BGB (AGB).
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Cornea Franz Rechtsanwälte Wirtschaftsrecht Steuerrecht Wirtschaftsstrafrecht Steuerstrafrecht
Zentraler Begriff: Arbeitnehmer
Wichtige Gesetze: - KSchG • TzBfG • SGBer • MuSchG • BGB • ArbZG • etc., etc.
Gesetzliche Besonderheiten: • § 310 Abs. 4 BGB (AGB)
Mögliche Ansprüche gegen Arbeitgeber: • Vertrag • Tarifvertrag • Gesetz • Gewohnheitsrecht • Richterliche Rechtsfortbildung
Zentraler Punkt: Arbeitsvertrag Form grundsätzl. formlos möglich für Rechtsklarheit Schriftform dringend anzuraten Ausnahmen: insbes. für Arbeitgeber: - § 2 NachwG (1 Monatsfrist) - § 14 Abs. 4 TzBfG (Befristung)
Arbeitsvertrag zwischen (genaue Firmenbezeichnung nebst Vertretungsverhältnissen und Adresse ) - im folgenden Arbeitgeber – und (Personalien einschließlich Geburtsdatum des Arbeitnehmers)
Präambel / Vorbemerkungen wichtige Bemerkungen Die Parteien schließen folgenden Arbeitsvertrag:
Tätigkeit Der Arbeitnehmer wird als _____ (genaue Bezeichnung der Tätigkeit) eingestellt. Ort der Leistung? Er kann auch mit anderen Tätigkeiten befasst werden, soweit sie zumutbar sind (Zuweisungsgrenze: Direktionsrecht; evtl. Auswirkung bei betriebsbedingten Kündigungen) Entgeltänderung damit nicht verbunden.
Beginn und Ende Die Tätigkeit beginnt am_______ Sie endet (?) am _______ (Kündigung möglich?)
Probezeit Die ersten _____ Monate sind Probezeit Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von _____ (mind. 2) Wochen gekündigt werden
Kündigungsfristen Gesetzliche Regelung § 622 BGB Gleichgeltungsklauseln Schriftformklausel
Probezeitvereinbarungen Nach der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist _____ gesetzliche Kündigungsfrist, § 2 Abs. 3 S. 2 i. V. m. Abs. 1 Nr. 9 NachwG Verweis! Kündigung vor Dienstantritt ausgeschlossen ?
Arbeitsentgelt Grundsatz: ohne Arbeit kein Lohn! (aber zahlreiche Ausnahmen) Mögliche Regelungen: Grundgehalt Leistungszulage Mehr-, Sonntags- und Feiertagsarbeit Erfolgsprovisionen Gewinnbeteiligungen/Tantiemen, etc. (beachte Regelungen bzgl. Lohnnebenkosten)
Sonderzahlungen Bspw. Weihnachtsgeld; Urlaubsgeld, Gratifikationen, Anwesenheitsprämien
Dienstwagenregelungen Anspruch private Nutzung Berücksichtigung Steuerliche Konsequenzen
Rentenleistungen des AG Festbeträge Gehaltsabhängige Regelungen Gesamtversorgungsregelungen
Arbeitszeit (ArbZG) Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt ____ Stunden in der Woche und verteilt sich wie folgt ________
Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten Förderung Freistellung Entgelt Darlehen, etc.
Mehrarbeit / Überstunden Angeordnete Überschreitung der täglichen Arbeitszeit Ausgleich durch Freizeitausgleich (sechs Monate) oder Abgeltung (Vereinbarung)
Nebentätigkeit Erlaubnis Verbot Erlaubnisvorbehalt
Urlaub Der Urlaub beträgt _____ Arbeitstage im Jahr (mindestens ??) (Grundsatz: Arbeitsvertrag mit Übertragbarkeit und der Abgeltung des Urlaubs die gesetzlichen Vorschriften)
Arbeitsverhinderung Anzeigepflichten (Mitteilungen, etc.) Nachweispflichten (AU-Bescheinigung) vgl. § 5 EFZG
Entgeltfortzahlung Gesetz: § 3 Abs. 1 EFZG (6 Wochen) Vorauss.: • AN • kein Verschulden Nicht abdingbar § 12 EFZG
Abtretungsklauseln bspw. wegen Entgeltfortzahlungen
Verschwiegenheitspflicht Auch nach Ausscheiden Verschwiegenheitsverpflichtung! Problem: Kollision mit nachvertraglichem Wettbewerbsverbot
Arbeitnehmererfindungen insbes. Entwicklungen, Patente, etc. i. d. R. Nutzungsklausel aber auch ArbnErfG (nicht abdingbar zu Lasten AN) Rechte auf Benennung, Auskünfte, Vergütung bei Inanspruchnahme AG: Inanspruchnahmerecht / Erklärung
Problemfeld: Wettbewerbsverbote
Vertragsstrafenregelungen bspw. bei vertragswidriger vorzeitiger Beendigung a. o. Kündigung des AG bei nicht rechtzeitigem Antritt
Mankoabrede (generelle AN-Haftung?) Haftung des AN für best. Kassen- oder Warenbestand (Mankogeld) besondere Vereinbarung nötig, sonst nur nach allg. Grundsätzen (gestufte Haftung)
Betriebsvereinbarungen Derzeit gelten im Betrieb folgende Betriebsvereinbarungen: ______ ( Hinweis ist gem. § 2 Abs. 1 Nr. 10 NachwG nötig).
Tarifverträge Folgende Tarifverträge sind Arbeitsverhältnis anwendbar: … (Aufzählung der geltenden Tarifverträge/ Allgemeinverbindlichkeitserklärung) Alternative: Die Anwendbarkeit folgender Tarifverträge ______ (Aufzählung, z. B. Manteltarifvertrag und Entgelttarifvertrag, abgeschlossen zwischen ______ für die XY–branche) wird vereinbart.
Ausschlussklauseln / Ausgleichsquittung • Frist zur Geltendmachung • Frist zur Klage • Problem neue Rechtslage durch Schuldrechtmodernisierung
Pfändung des Einkommens / Abtretung Aufwandspauschalen Ausschluss der Abtretung und Verpfändung Aufrechnungsverbote
Zahlreiche weitere Regelungen zu: Arbeitspapieren, Freistellungen, etc. und ergänzende Vereinbarungen
Schriftformklausel Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Schriftformklausel.
Abschluss Unterschriften Würzburg, am _______ ____________________ __________________ (Unterschrift Arbeitgeber ) (Unterschrift Arbeitnehmer)
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Cornea Franz R E C H T S A N W Ä L T E Berliner Platz 10 – 97080 Würzburg www.cornea-franz.de