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Direkte Demokratie in Berlin Input für die Veranstaltung des Kommunalpolitischen Forums (17.4.2013). Dr. Michael Efler Bundesvorstandssprecher Mehr Demokratie e.V. www.mehr-demokratie.de. Historische Entwicklung Erstmalige Einführung 1950; kein Ausführungsgesetz, 1974 wieder abgeschafft
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Direkte Demokratie in BerlinInput für die Veranstaltung des Kommunalpolitischen Forums (17.4.2013) Dr. Michael Efler Bundesvorstandssprecher Mehr Demokratie e.V. www.mehr-demokratie.de
Historische Entwicklung • Erstmalige Einführung 1950; kein Ausführungsgesetz, 1974 wieder abgeschafft • Wiedereinführung mit der neuen Berliner Verfassung 1995 • Verfassungsänderung 2006 (Hürden bei Volksbegehren und Volksentscheiden gesenkt, Sammelfrist verlängert, Haushaltstabu gelockert, Verfassungsänderungen ermöglicht) • Änderung des Abstimmungsgesetzes 2008 (Freie Sammlung, Informationsregelung, Recht auf Beratung) • Änderung des Abstimmungsgesetzes 2010 (Spendentransparenzregeln verschärft, Wiedereinführung präventive Normenkontrolle)
Regeln auf Landesebene I • Volksinitiative: 20.000 Einwohner können das Abgeordnetenhaus mit einem bestimmten Thema befassen, kein Themenausschluss • Volksgesetzgebung: Dreistufiges Verfahren (Antrag auf Volksbegehren, Volksbegehren, Volksentscheid), Erlass von Gesetzen oder sonstigen Beschlüssen • Referendum: Bei Änderung der Art. 62 und 63 VvB • Unzulässig sind Volksbegehren zum Landeshaushaltsgesetz, zu Abgaben, Dienst- und Versorgungsbezügen und zu Tarifen der öffentlichen Unternehmen
Regeln auf Landesebene II • Antrag auf Volksbegehren: 20.000 (50.000) Unterschriften • Volksbegehren: 7% (20%) der Wahlberechtigten müssen unterschreiben in vier Monaten (ca. 170.000) • Freie Sammlung und Eintragung auf Ämtern, Informationsregelung • Volksentscheid: Mehrheit der Abstimmenden (2/3-Mehrheit) plus Mindestzustimmung von 25% (50%) der Wahlberechtigten.
Praktische Erfahrungen I • Bis 1995 bis auf mehrere Abwahlbegehren keinerlei Praxis • 6 Abwahlbegehren seit 1995, 5 davon gescheitert • 3 Referenden (Neue Verfassung 1995, Fusion Berlin-Brandenburg 1996, Änderung Verfassung 2006) • 4 Volksinitiativen: Eine am Quorum gescheitert, 3 vom AGH abgelehnt
Praktische Erfahrungen II • 22 Anträge auf Volksbegehren; davon 9 bei der Unterschriftensammlung gescheitert, 3 für unzulässig erklärt, 2 vom AGH übernommen, eines wurde nach der ersten Stufe abgebrochen • 7 Volksbegehren; 4 bei der Unterschriftensammlung gescheitert • 3 Volksentscheide: Eines unecht gescheitert (Tempelhof: Mehrheit der Abstimmenden, aber Quorum verfehlt); eines abgelehnt (Pro Reli: NEIN-Mehrheit der Abstimmenden ); eines erfolgreich (Wassertisch: Mehrheit der Abstimmenden und Quorum erreicht)
Bewertung • Direktdemokratische Verfahren in Berlin sind grundsätzlich nutzbar (seit 2006) und können wirkungsvoll sein • Nach wie vor aber zu hohen Hürden (Quoren, Themenausschluss); Verfassungsänderungen sind faktisch unmöglich • Verfahren sind auf Volksgesetzgebung konzentriert, kaum Referendumsmöglichkeiten • Politische Kultur nach wie vor unterentwickelt
Ausblick/Reformforderungen • Quorum beim Volksbegehren von 7% (ca. 170.000) auf 100.000 senken • Quorum beim Volksentscheid abschaffen; Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet • Verfassungsänderungen erleichtern: Gleiche Unterschriftenquoren wie bei anderen Volksbegehren; 2/3-Mehrheit beim Volksentscheid • Themenverbote abschaffen: Volksbegehren zu Tarifen öffentlicher Unternehmen und zu Abgaben zulassen • Referendumsmöglichkeiten schaffen: Verfassungs-, Privatisierungs- und Finanzreferendum