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Projektförderung auf Bundesebene. Förderstellen, Zielsetzungen, Abwicklung. Förderstellen. Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Deutsche Rentenversicherung (DRV).
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Projektförderung auf Bundesebene Förderstellen, Zielsetzungen, Abwicklung BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, März 2008
Förderstellen • Bundesministerium für Gesundheit (BMG) • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) • Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) • Deutsche Rentenversicherung (DRV) BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, März 2008
Gesetzliche Grundlagen (allgemein) • die Verwaltungsvorschriften zum § 44 der Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) (nicht DRV) • die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) (DRV: Allgemeine Hinweise) • die §§ 3 und 30 der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A) • das Bundesreisekostengesetz (BRKG) BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, März 2008
Förderung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG)„Zuschüsse und Beiträge an zentrale Einrichtungen und Verbände des Gesundheitswesens aus Kap. 1502 Tit. 684 06 Bundeshaushaltsplan: Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfe und von Maßnahmen zur selbstbestimmten Lebensgestaltung behinderter Menschen“ Finanzierungsart: Anteilsfinanzierung BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, März 2008
BMG, “Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfe und von Maßnahmen zur selbstbestimmten Lebensgestaltung behinderter Menschen“ Maßnahmen: • Veranstaltungen (Tagungen, Seminare u.ä.) • Veröffentlichungen (Schriften, Videos u.ä.) Fördervoraussetzungen: • Maßnahme noch nicht begonnen • Themen von allgemeinem und Bundesinteresse • bundesweite Multiplikatorenwirkung BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, März 2008
BMG, “Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfe und von Maßnahmen zur selbstbestimmten Lebensgestaltung behinderter Menschen“ Grob-Ziele: • Aufklärung der Bevölkerung, der (potentiell) Betroffenen und Ihrer Angehörigen • uneingeschränkte Teilhabe • völlige Gleichstellung • das Recht auf Selbstbestimmung der Betroffenen • Prävention BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, März 2008
BMG, “Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfe und von Maßnahmen zur selbstbestimmten Lebensgestaltung behinderter Menschen“ Fein-Ziele: Die Projekte sollen • die Integration und die Selbsthilfe der Betroffenen sowie die Prävention von Behinderungen und Erkrankungen fördern • den Betroffenen und ihren Angehörigen helfen, mit einer schwierigen Lebenssituation fertig zu werden • praktische Hilfen und Anweisungen geben, um den Lebensalltag zu verbessern • ehrenamtlich Tätige in ihrer Arbeit motivieren (Nicht gefördert werden die Fortbildung von hauptamtlichen Mitarbeitern, Individualseminare, Vorstandssitzungen, Mitgliederversammlungen, Beiratssitzungen, Freizeiten u.ä.) BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, März 2008
BMG, “Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfe und von Maßnahmen zur selbstbestimmten Lebensgestaltung behinderter Menschen“ Beispiel: Veranstaltungen Schulung von ehrenamtlichen Beratern und Betreuern, z.B. • medizinisch (auch Prävention) • rechtlich • Gesprächsführung bundesweite Multiplikatorenwirkung BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, März 2008
BMG, “Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfe und von Maßnahmen zur selbstbestimmten Lebensgestaltung behinderter Menschen“ Beispiel: Veröffentlichungen Broschüre „Was ist … (Krankheit) ?“ • Zusammentragen wichtiger Informationen, z.B. Ursache(n), Therapien, Verhaltenstipps • ähnliche Veröffentlichungen noch nicht vorhanden • Hilfe zur Selbsthilfe • allgemein verständlich aufbereitet • Orientierung für Betroffene und ihre Angehörigen • Multiplikatorenwirkung BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, März 2008
Antragsabwicklung (für Projekte in 2009) BMG, “Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfe und von Maßnahmen zur selbstbestimmten Lebensgestaltung behinderter Menschen“ BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, März 2008
BMG, “Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfe und von Maßnahmen zur selbstbestimmten Lebensgestaltung behinderter Menschen“ Zuständigkeit bei der BAG SELBSTHILFE Ausschreibung, Anträge: Carsten Osterloh Tel.: 0211 – 31006 – 39 Fax: 0211 – 31006 – 48 (Zentrale), - 31006 – 63 (direkt) E-Mail: projektfoerderung@bag-selbsthilfe.de Verwendungsnachweise: Ingrid Brzoska Tel.: 0211 – 31006 – 26 Fax: 0211 – 31006 – 48 (Zentrale), - 31006 – 63 (direkt) E-Mail: brzoska@bag-selbsthilfe.de BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, März 2008
Förderung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Förderung zentraler Maßnahmen und Schriften der medizinischen und beruflichen Rehabilitation aus Kap. 1102 Tit. 68461 Bundeshaushaltsplan Finanzierungsart: anteiliger Festbetrag BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, März 2008
BMAS, Förderung zentraler Maßnahmen und Schriften der medizinischen und beruflichen Rehabilitation Maßnahmen: • Veranstaltungen (Tagungen, Seminare u.ä.) • Veröffentlichungen (Schriften, Videos u.ä.) Fördervoraussetzungen: • Maßnahme noch nicht begonnen • Themen von allgemeinem und Bundesinteresse • bundesweite Multiplikatorenwirkung BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, März 2008
BMAS, Förderung zentraler Maßnahmen und Schriften der medizinischen und beruflichen Rehabilitation Die Projekte sollen Hilfen umfassen, die erforderlich sind, um im Rahmen der medizinischen/beruflichen Rehabilitation/Nachsorge • einer drohenden Behinderung vorzubeugen • eine Behinderung zu beseitigen • eine Behinderung zu verbessern • oder eine Verschlimmerung zu verhüten Nicht gefördert werden Maßnahmen im Bereich • der Prävention • der Akutmedizin BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, März 2008
BMAS, Förderung zentraler Maßnahmen und Schriften der medizinischen und beruflichen Rehabilitation Beispiel: Veranstaltungen Arbeitstagung für ehrenamtliche Hilfsmittelberater/innen • Ausgleich eines Nachsorgedefizits durch Information und Multiplikatorenwirkung • Bündelung von Informationen aus verschiedenen Quellen bzw. Teilbereichen BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, März 2008
BMAS, Förderung zentraler Maßnahmen und Schriften der medizinischen und beruflichen Rehabilitation Beispiel: Veröffentlichungen Faltblatt „Bewegungsübungen“ • Anleitungen zu Bewegungsübungen bei einem bestimmten Krankheitsbild • zielgruppengerechte Aufbereitung • ähnliche Veröffentlichungen noch nicht vorhanden BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, März 2008
Antragsabwicklung (für Projekte in 2009) BMAS, Förderung zentraler Maßnahmen und Schriften der medizinischen und beruflichen Rehabilitation BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, März 2008
BMAS, Förderung zentraler Maßnahmen und Schriften der medizinischen und beruflichen Rehabilitation Zuständigkeit bei der BAG SELBSTHILFE Marion Altmann Tel.: 0211 – 31006 – 40 Fax: 0211 – 31006 – 48 (Zentrale), - 31006 - 63 (direkt) E-Mail: altmann@bag-selbsthilfe.de BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, März 2008
Förderung durch das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hier: Kinder- und Jugendplan (KJP) Finanzierungsart: Festbetragsfinanzierung (Regelfall) oder Fehlbedarfsfinanzierung (bei Einzel- und Sondermaßnahmen möglich) BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, März 2008
BMFSFJ, „Kinder- und Jugendplan“ Gesetzliche Grundlagen und Bestimmungen Neben den Bestimmungen, die für alle Förderstellen gelten: Richtlinien des BMFSFJ vom 19. Dezember 2000 – 505T – 2411/2001 zum Kinder- und Jugendplan des Bundes KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz) Sämtliche Unterlagen (Antragsformulare, Informationsschriften etc.) finden Sie im geschützten Bereich unserer Homepage unter „Förderung aus Mitteln des Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)“. BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, März 2008
BMFSFJ, „Kinder- und Jugendplan“ Was wird gefördert? Grundsätzliches Voraussetzungen: Maßnahme noch nicht begonnen Themen von Bundesinteresse Zielgruppen: Kinder und Jugendliche (nicht älter als 26) Eltern und andere Erziehungsberechtigte haupt-, neben- und ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendhilfe Tätige und andere Multiplikatoren (z.B. Arbeitstagungen) BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, März 2008
BMFSFJ, „Kinder- und Jugendplan“ Was wird gefördert? Grundsätzliches Ziele: Projekte sollen sozialpolitische bzw. sozial-integrative Belange von Jugendlichen betreffen BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, März 2008
BMFSFJ, „Kinder- und Jugendplan“ Förderziel für junge Menschen mit Behinderung laut KJP: „Junge Menschen mit Behinderung sollen durch Angebote der Begegnung und des gemeinsamen sozialen Lernens von Menschen mit oder ohne Behinderung, durch Einbeziehung in die Jugendarbeit sowie durch das Engagement von Selbsthilfegruppen und –verbänden in der Entfaltung ihrer Persönlichkeit gefördert und zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und zur Übernahme sozialer Verantwortung befähigt werden. Dabei sollen Fähigkeiten und Möglichkeiten junger Menschen mit Behinderung, ihr Leben selbst zu gestalten und Mobilität und Kommunikation weiterzuentwickeln, gestärkt werden.“ BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, März 2008
BMFSFJ, „Kinder- und Jugendplan“ Förderungsfähige Maßnahmen nationale und internationale Maßnahmen außer Maßnahmen, die zum Aufgabenbereich des Deutsch-Französischen Jugendwerkes (DFJW) oder des Deutsch-Polnischen Jugendwerks (DPJW) gehören Schriften Tagungen (Kurse, Arbeitstagungen) BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, März 2008
BMFSFJ, „Kinder- und Jugendplan“ Tagungen Kurse: Teilnehmer sind Jugendliche, die nicht älter als 26 sind Thema aus dem jugendpolitischen Bereich, z.B. „Junge Rheumakranke informieren Gesunde“ Dialog zwischen Betroffenen und Nicht-Betroffenen nicht förderungsfähig: reine Bewegungsseminare BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, März 2008
BMFSFJ, „Kinder- und Jugendplan“ Tagungen Arbeitstagungen: Teilnehmer sind in der Kinder- und Jugendhilfe Tätige Entwicklung von Konzepten und bundeseinheitlichen Strategien, z.B. Wie erreiche ich die Jugendlichen? Was interessiert sie? BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, März 2008
BMFSFJ, „Kinder- und Jugendplan“ Weitere Voraussetzungen der Förderfähigkeit Qualitätssicherungsmaßnahmen, z.B. Feedbacks der Teilnehmer Themeninteresse BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, März 2008
BMFSFJ, „Kinder- und Jugendplan“ Qualitätssicherungsmaßnahmen Literatur zur „Qualitätssicherung“ finden Sie auf der Webseite: www.qs-kompendium.de BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, März 2008
BMFSFJ, „Kinder- und Jugendplan“ Gender Mainstreaming zahlenmäßige Ausgewogenheit von weiblichen und männlichen Teilnehmern genügt nicht geschlechtergerechte Sprache geschlechtlich orientierte Gleichbehandlung von Themen, z.B. Warum machen übergewichtige Jungen seltener eine Diät als übergewichtige Mädchen? Diese Frage soll ergründet werden. Wie können wir die betroffenen Jungen erreichen? Schulung von Mitarbeitern GM zieht sich durch alle Förderbereiche BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, März 2008
BMFSFJ, „Kinder- und Jugendplan“ Gender Mainstreaming Informationen zum Gender Mainstreaming: im geschützten Bereich unserer Homepage unter „Förderung aus Mitteln des Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)“ BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, März 2008
BMFSFJ, „Kinder- und Jugendplan“ Beispiel: Tagungen: Kurs „Sich einbringen und dazu gehören – trotz (Krankheit)“ • sich selbst mit der Krankheit ganz neu erfahren • Kraft und Motivation für den Alltag mitnehmen • bundesweite Kontakte untereinander knüpfen • mit Außenstehenden über die Krankheit sprechen • gemeinsame Aktivitäten BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, März 2008
BMFSFJ, „Kinder- und Jugendplan“ Beispiel: Tagungen: Arbeitstagung „Organisation der jugendpolitischen Arbeit im Bereich Internet“ • Bedürfnisse von jungen Betroffenen an spezielle Internet-Seiten für Jugendliche • Internet-Seiten von Betroffenen, die vor einer beruflichen Entscheidung stehen • Chatrooms BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, März 2008
BMFSFJ, „Kinder- und Jugendplan“ Beispiel: Schrift „Informationsfaltblatt für betroffene Jugendliche“ • Informationen zum Krankheitsbild • Hilfe zur Selbsthilfe: Informationen zu Selbsthilfe-Seminaren, Therapien etc. • Problemfeld Krankheit – Schule – Berufswahl • konkrete Hilfestellungen, z.B. • Beratungsangebot • bundesweites Therapeutenverzeichnis • Kontaktnetz für Jugendliche • Literaturangaben BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, März 2008
Antragsabwicklung (für Projekte in 2008) BMFSFJ, „Kinder- und Jugendplan“ BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, März 2008
BMFSFJ, „Kinder- und Jugendplan“ Zuständigkeit bei der BAG SELBSTHILFE Marion Altmann Tel.: 0211 – 31006 – 40 Fax: 0211 – 31006 – 48 (Zentrale), - 31006 - 63 (direkt) E-Mail: altmann@bag-selbsthilfe.de BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, März 2008
Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) nach § 31 Abs.1 Satz 1 Nr. 5 SGB VI „Reha vor Rente“ Finanzierungsart: Projektförderung BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, März 2008
DRV, „Reha vor Rente“ Gesetzliche Grundlagen Neben den allgemeinen Bestimmungen, die für alle Fördertöpfe gelten: Richtlinien der BfA über Zuwendungen nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB VI an Einrichtungen, die auf dem Gebiet der Rehabilitation forschen oder die Rehabilitation fördern Anstelle der ANBest-P: Allgemeine Hinweise (sind Bestandteil der Bewilligung) BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, März 2008
DRV, „Reha vor Rente“ Was wird gefördert? Zuwendungen werden gegeben für Einrichtungen, die auf dem Gebiet der Rehabilitation forschen oder die Rehabilitation fördern In der Rentenversicherung bedeutet Rehabilitation die Abwendung einer erheblichen Gefährdung der Erwerbsfähigkeit die wesentliche Besserung/Wiederherstellung der bereits geminderten Erwerbsfähigkeit BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, März 2008
DRV, „Reha vor Rente“ Was wird gefördert? medizinische, berufsfördernde und ergänzende Maßnahmen, die die Rehabilitation im Sinne der Rentenversicherung zum Ziel haben In Einzelfällen: Kinder-Rehabilitation (gehört eigentlich nicht zum Aufgabenbereich der DRV) bei kindlichen Erkrankungen, wenn die spätere Erwerbsfähigkeit gefährdet ist nicht jedoch bei Schwerstbehinderungen, wenn abzusehen ist, dass die Person niemals am Erwerbsleben teilnehmen kann BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, März 2008
DRV, „Reha vor Rente“ Nicht gefördert werden Projekte, die ausschließlich die Bereiche Kranken- und / oder Pflegeversicherung und Schwerbehindertenrecht betreffen die Aus- und Fortbildung von hauptamtlichen Mitarbeitern Fachtagungen, Arbeitstagungen, Konferenzen u.ä. sowie Freizeiten BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, März 2008
DRV, „Reha vor Rente“ Maßnahmen Schriften / Öffentlichkeitsarbeit Seminar / Lehrgang BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, März 2008
DRV, „Reha vor Rente“ Beispiel: Schrift/Öffentlichkeitsarbeit Therapieratgeber betroffene, beruflich voll rehabilitierte Autoren berichten von ihrem therapeutischen Werdegang Selbstbehandlung, Selbsttherapie, Selbsthilfe die Krankheit soweit in den Griff bekommen, dass man ein Berufsleben ohne Einschränkungen führen kann BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, März 2008
DRV, „Reha vor Rente“ Beispiel: Seminar / Lehrgang „Förderung der Selbständigkeit von Menschen mit (Krankheitsbild)“ Persönlichkeitsvariabeln wie mangelndes Selbstbewusstsein und Misserfolgserwartungen verbessern Voraussetzungen schaffen für die berufliche Integration BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, März 2008
Antragsabwicklung (für Projekte in 2009) DRV, „Reha vor Rente“ BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, März 2008
DRV, „Reha vor Rente“ Zuständigkeit bei der BAG SELBSTHILFE Manuela Ouroulis, Birgit Sewelies Tel.: 0211 – 31006 – 32 Fax: 0211 – 31006 – 48 (Zentrale), - 31006 - 63 (direkt) E-Mail: ouroulis@bag-selbsthilfe.de BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, März 2008