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Gemeinde Kirchheim am Neckar

Gemeinde Kirchheim am Neckar. Neuvergabe der Stromkonzession in Kirchheim am Neckar - Technisch-wirtschaftliche Beratungsleistungen - • Angebotspräsentation • Kirchheim am Neckar, 19. Januar 2012. Inhalt. E·S·T - Das Unternehmen Referenzen Vorgehensweise Rahmenbedingungen: Kaufpreis

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Gemeinde Kirchheim am Neckar

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  1. Gemeinde Kirchheim am Neckar Neuvergabe der Stromkonzession in Kirchheim am Neckar- Technisch-wirtschaftliche Beratungsleistungen - • Angebotspräsentation • Kirchheim am Neckar, 19. Januar 2012 19. Januar 2012

  2. Inhalt • E·S·T - Das Unternehmen • Referenzen • Vorgehensweise • Rahmenbedingungen: Kaufpreis • Sachzeitwert / Kalkulatorischer (netzentgeltkonformer) Restwert / Ertragswert • Kaufpreisermittlung • Entflechtung und Einbindung • Handlungsoptionen • Netzverpachtung • Vorteile / Nachteile, Chancen / Risiken einer kommunalen Energieversorgung 19. Januar 2012

  3. Beratung • Planung • Strategie • Organisations- und Personalkonzepte • Personalentwicklung (Motivation, Kommunikation, TV-V / TVöD, Leistungsbeurteilung, Coaching / Mediation) • Strategische Unternehmenskonzepte • Beratung Marketing und Vertrieb • Immobilien- und Infrastrukturmanagement • Arbeitsvorbereitung / Instandhaltungsorganisation • UnternehmensdokumentationOrganisationshandbücherBetriebshandbücher (TSM)Umweltschutz- / Arbeitsschutzhandbücher • Kommunalberatung (Neues Steuerungsmodell, NKF) • EDV-Beratung • Sanierungskonzepte Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile. 19. Januar 2012

  4. Beratung • Planung • Strategie • Energieumwandlung und -verteilung • Elektrotechnik • Technische GebäudeausrüstungStandard-Planungsleistungen(Basic Engineering bis Vergabe) Bauleitung, Inbetriebnahme, Objektbetreuung • ProjektmanagementÜbernahme der Aufgaben des Bauherrn Projektkoordination, -steuerung, -kontrolle technischer und wirtschaftlicher Part • Strategische Energiestudien • Energiemanagement • Technisch-wirtschaftlicher Querverbund • Contracting-Konzepte • Erneuerbare Energien (z. B. Biomasse, Photovoltaik) • Energieausweise für Wohngebäude und nicht Wohngebäude Die Ressource Energie ist zu kostbar, um sie zu verschwenden. 19. Januar 2012

  5. Beratung • Planung • Strategie • RegulierungsmanagementNetzentgelteUnbundlingAnreizregulierung • Total-Quality-ManagementUmweltmanagement DIN EN ISO 14001 / EMAS III Qualitätsmanagement DIN EN ISO 9001Energiemanagement DIN EN ISO 50001 • Risikomanagement (KonTraG) / Basel III • Energiewirtschaftliche Gutachten (z. B. Netzübernahmen) • Re-Kommunalisierung der Energieversorgung • Energiebezugsoptimierung / Portfoliomanagement • Energie- und Klimaschutzkonzepte • Kooperations- / Beteiligungsmanagement • Grundlagen- und Systemanalysen / F & E-Leistungen Wir arbeiten mit Energie und machen auch Sie fit für den Wettbewerb. 19. Januar 2012

  6. Wer wir sind … • Thomas Daun • Geschäftsführender Gesellschafter • Dipl.-Ing. Maschinenbau / Energietechnik • Studium Wirtschaftswissenschaften: Organisation und Planung, Umweltökonomie, Unternehmungsführung; Studium Wirtschafts- und Arbeitsrecht • 19 Jahre Berufserfahrung im Bereich technisch-energiewirtschaftliche Beratung von Versorgungsunternehmen, Kommunen und kommunalen Einrichtungen • Dozent für Betriebsspezifisches Management bei Stadtwerken • Mitglied des Prüfungsausschusses Energiefachwirte der IHK Bonn / Rhein-Sieg • Thomas Ellwanger • Projektmanager und Berater • Bachelor Professional of Energy Industry Management (CCI) / Energiewirtschaftsmanager • 10 Jahre Berufserfahrung im Bereich Energiewirtschaft in der Bewertung von Energie- und Wassernetzen und der Begleitung von Verhandlungen zu Netzverkäufen und Netzübernahmen • Mitglied des Prüfungsausschusses Energiefachwirte der IHK Bonn / Rhein-Sieg 19. Januar 2012

  7. Referenzen (Auszug) I • Stadt Bad Rappenau • Machbarkeitsstudie zur Übernahme des Strom- und Gasnetzes in der Stadt Bad Rappenau. • Stadt Hüfingen • Prüfung der Stromnetzübernahme in den Ortsteilen der Stadt Hüfingen. • Gemeindewerke Steißlingen • Prüfung der Stromnetzübernahme im Ortsteil Wiechs und im Weiler Meiershöfe. • Gemeindewerke Klettgau, Jestetten, Lottstetten und Hohentengen a. H. • Ermittlung der Ertragswerte der Sparten Strom und Wasser zur Ermittlung der Gesellschafts-anteile einer gemeinsamen Netzgesellschaft. • Gemeinde Niedernhausen, Stadt Hofheim am Taunus, Stadt Idstein, Stadt Bad Camberg, Gemeinde Hünstetten, Gemeinde Waldems • Machbarkeitsstudie für die Gründung einer gemeinsamen Strom-Verbundwerke-Gesellschaft von sechs Gemeinden und Städten rund um das Idsteiner Land. • Stadtwerke Balingen • Wirtschaftlichkeitsgutachten zur Gasversorgung in Balingen. 19. Januar 2012

  8. Referenzen (Auszug) II • Albstadtwerke GmbH • Beratungsleistungen zur Stromnetzübernahme Winterlingen. • Gemeinde Wadgassen • Bewertung und Entflechtung von Strom- und Gasnetz, Verhandlung mit potenziellen Beteiligungspartnern, Ertragswertgutachten. • Stadtwerke Tübingen GmbH • Entflechtung und Bewertung mehrerer Stromnetze, Ertragswertgutachten, Verhandlungen, Übernahmebegleitung. • Stadtwerke Baiersbronn • Entflechtung und Bewertung Stromnetz, Ertragswertgutachten, Verhandlungen. • Stadt Staufen / Stadt Müllheim • Bewertung und Entflechtung des Gasnetzes, Kooperationsverhandlung mit anderen Gemeinden und Dritten, Ertragswertgutachten, Verhandlungen, Bewertung Wassernetz. • Gemeinde Mainhardt / Gemeinde Wüstenrot • Auswahl Beteiligungspartner für die Stromversorgung, Bewertung und Entflechtung des Netzes, Kooperationsverhandlung mit anderen Gemeinden und Dritten, Ertragswertgutachten. 19. Januar 2012

  9. Vorgehensweise • PHASE I: Prüfung der Rahmenbedingungen einer Netzübernahme (bereits durchgeführt) • Datenanforderung / -auswertung / -plausibilisierung (u. a. Mengengerüst, Stromabgabe) • Ermittlung des Sachzeitwertes (SZW) des Netzes • Ermittlung des (netzentgeltkonformen) kalkulatorischen Restwertes (RW) des Netzes • Wirtschaftlichkeitsberechnung (Erfolgsvorschauberechnung) • Ermittlung Netzertragswert (Basis: SZW, RW, BGH-Kaufering-Urteil) • Skizze eines Entflechtungskonzeptes • PHASE II: Umsetzung und Konkretisierung • Einigung über Erlösobergrenze • Entflechtungsvereinbarung und Entflechtungskosten • Verhandlung über Kaufpreis • Vorbehaltskauf ja / nein? • Vertragsabschluss • Datenübertragung 19. Januar 2012

  10. Rechtliche Rahmenbedingungen • Gemeinsamer Leitfaden von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur • Berücksichtigung der Ziele des § 1 EnWG einer möglichst sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltfreundlichen Energieversorgung • Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte • Regelung über andere Leistungen als Konzessionsabgaben • Festlegung von Auswahlkriterien und deren Gewichtung • Datenherausgabe im Konzessionierungs- / Netzübernahmeverfahren • Art der Überlassung des Netzes (Eigentum / Pacht) • Höhe der wirtschaftlich angemessenen Vergütung (Kaufpreis) • Netzentflechtung (gemischt genutzte Anlagen) • Aufteilung der Erlösobergrenze (Menge x Preis vs. Strukturparameter) • Positionspapier der Landeskartellbehörde Baden-Württemberg! • Keine Festlegung oder Empfehlung, wie das Verfahren rechtssicher zu gestalten ist • Risiken in Bezug auf den Verfahrensablauf (prozessual) sowie den Inhalt der Konzessionsvergabe (materiell): wirtschaftlicher Vorteil für die Gemeinde kein Kriterium! • voraussichtliche getrennte Verfahren für Konzessionierung und Netzgesellschaft erforderlich 19. Januar 2012

  11. Das Auswahlverfahren • Angebotsanforderung • Darstellung des Bewerbers • organisatorische, personelle, technische, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit • Angebot Konzessionsvertrag • Angebot gemeinsame Netzgesellschaft • Pachtangebot • Bewertung der Handlungsoptionen und Auswertung der Angebote • Wirtschaftlichkeitsberechnung (u. a. Renditeerwartungen) • Prüfung der Realisierbarkeit • Plausibilitätsprüfung der Angebote (insbesondere Nutzen für die Gemeinde) • Bewertung der Vorteile / Nachteile und der Chancen / Risiken für jede Option • in organisatorischer, rechtlicher, steuerlicher und zeitlicher Hinsicht • Variationsmöglichkeiten der Angebote zur Steigerung des Nutzens für die Gemeinde (z. B. Aufbau Stromvertrieb, Sitz Betriebsstätte, Gewerbesteueraufkommen) • =>Erstellung einer Entscheidungsmatrix mit Bewertungskriterien(diskriminierungsfreie Vergabekriterien sind derzeit noch in der Diskussion) in getrennten Verfahren! 19. Januar 2012

  12. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen: Kaufpreis • Energiewirtschaftsgesetz • Netzüberlassung gegen Zahlung einer wirtschaftlich angemessenen Vergütung • Konzessionsvertrag • Der Konzessionsvertrag mit der ZEAG Energie AG ist am 31. Dezember 2011 ausgelaufen. • Die Endschaftsregelung bestimmt als Kaufpreis den Sachzeitwert. • Netzentgeltverordnungen und Anreizregulierungsverordnung • Kapitalkosten sind begrenzt, Sachzeitwert kann nicht in die Kalkulation der Netzentgelte eingerechnet werden • Fortführung der historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten • Im Rahmen der Netzentgeltgenehmigung wird lediglich der kalkulatorischeRestwert anerkannt. • Höchstrichterliche Rechtsprechung: BGH-Urteil Kaufering (16. November 1999) • Wenn der Sachzeitwert den Ertragswert „nicht unerheblich“ übersteigt, ist er kartellrechtlich unzulässig. • Der Ertragswert ist nach objektiven für alle Bewerber geltenden Kriterien zu ermitteln. 19. Januar 2012

  13. Substanzwerte des Sachanlagevermögens • Substanzwert I (wird vom abgebenden Netzbetreiber i. d. R. gefordert - Worst Case) • Der Sachzeitwert der Anlagen errechnet sich auf Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) vergleichbarer Anlagen zum Übernahmezeitpunkt (= Tages-neuwert) unter Berücksichtigung der jeweiligen bis zum Übernahmezeitpunkt zurück-gelegten Nutzungsdauer. • Tagesneuwert • AHK bekannt: Indizierung mittels der BNA-Indexreihen • Strukturparameter: Ansetzung von örtlichen spezifischen Preisen Substanzwert II (ist geringer als der Sachzeitwert) Der kalkulatorische(netzentgeltkonforme)Restwert der technischen Anlagen ist der Wert, der von den Regulierungsbehörden im Rahmen der Netzentgeltgenehmigungs-verfahren anerkannt wird. Bis zu 40 Prozent (maximale betriebsnotwendige Eigenkapitalquote) einer Anlage werden auf Basis des Tagesneuwertes (TNW) berücksichtigt, der Rest auf Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten (bei fehlenden AHK: Rückindizierung der TNW). 19. Januar 2012

  14. Durchschnitts - Wertgrößen der Kaufpreisermittlung Tagesneuwert Tagesneuwert Sachzeitwert Sachzeitwert errechneter errechneter kalkulatorischer Rest-Buchwert Netzwert Netzwert historische AHK auf Basis auf Basis Ertragswert Ertragswert Aktueller Aktueller Unterstellt die Unterstellt die Grundlage der Grundlage der Erzielbare Erzielbare Anschaffungs Anschaffungs - - Neuerrichtung Neuerrichtung Netzentgelt Netzentgelt - - Ü Ü bersch bersch ü ü sse sse wert wert der Netze der Netze des AV unter des AV unter berechnung berechnung auf den auf den Bewer Bewer - - anhand von anhand von Ber Ber ü ü cksichti cksichti - - tungsstichtag tungsstichtag gung gung der der auf Basis auf Basis diskontiert diskontiert preisen preisen je je tats tats ä ä chlichen chlichen kalkulatorischer kalkulatorischer Anlagengruppe / Anlagengruppe / Altersstruktur Altersstruktur AfA AfA abge abge - - ber ber ü ü cksichtigt cksichtigt Indizierung AHK Indizierung AHK schriebene schriebene AHK AHK EK und FK EK und FK 19. Januar 2012

  15. Wirtschaftlichkeitsabschätzung I • Kaufpreis (3 Varianten) • Sachzeitwert - kalkulatorischer Restwert - BGH-Ertragswert • Eingangsdaten • Entflechtungs- und Einbindungskosten • abzüglich der nicht aufgelösten Baukostenzuschüsse • 40 % Eigenkapital • Fremdkapitalzinssatz 5 % p. a. • Abzinsung für Barwertbildung 7 % p. a. (5 % Basiszins + 2 % Risikozuschlag) • typische Betriebskosten bestehender Stadtwerke • Absatz gleichbleibend • Netzerlöse durch Multiplikation der Absatzmenge mit den derzeitigen Netzentgelten • volle rechnerische KA (durchlaufender Posten) • Messung und Abrechnung (durchlaufender Posten) • jährliche Investitionen in Erneuerung und Erweiterung (2 % vom Tagesneuwert) • lineare Abschreibung 19. Januar 2012

  16. Wirtschaftlichkeitsabschätzung II Erfolgsvorschaurechnung / Ertragswertermittlung Kaufpreis: 3 Varianten (Sachzeitwert - kalkulatorischer Restwert - BGH-Ertragswert) • Ertragswert: Barwert der künftigen Zahlungs-überschüsse. • direkte Prognose der ersten fünf Jahre • Fortschreibung des sechsten Jahres in die Zukunft (ewige Rente) gemäß IDW S1 • Abzinsung des Jahres-ergebnisses mit dem Kapitalisierungszinssatz 19. Januar 2012

  17. Kaufpreis = Sachzeitwert Entflechtung / Einbindung Kaufpreis = BGH-Ertragswert Entflechtung / Einbindung - - - - - - - - - - 40 %EK Netz Ertragswert - - - - - - - - - - 40 %EK Ertragswert Kaufpreisermittlung • Der Ertragswert begrenzt den Kaufpreis. • Es ist der Kaufpreis zu zahlen, bei dem das eingesetzte Eigen-kapital (maximal 40 %) gleich dem Ertragswert ist. Kaufpreis: 5.000 T€ Entflechtung / Einbindung: 400 T€ Eigenkapital 40 %: 2.160 T€ Ertragswert: 1.000 T€ Kaufpreis: 3.400 T€ Entflechtung / Einbindung: 400 T€ Eigenkapital 40 %: 1.520 T€ Ertragswert: 1.520 T€ 19. Januar 2012

  18. Entflechtungs- und Einbindungskosten • Trennung der Netze • Entflechtung • Unter Entflechtungskosten werden die Kosten der Maßnahmen für die Netztrennung und die Wiederherstellung der Versorgungszuverlässigkeit in den verbleibenden Netzen verstanden. • Einbindung • Die Einbindungskosten sind die Kosten für Maßnahmen zur Wiederherstellung der Versorgungszuverlässigkeit im abzugebenden Netz und zur Anbindung an das vorgelagerte Netz. • Kostentragung • Laut Konzessionsvertrag hat die Gemeinde Kirchheim die gesamten Entflechtungskosten zu tragen. • Messtechnische Lösung • Alternativ zur Trennung der Netze ist auch eine kostengünstigere messtechnische Lösung möglich. 19. Januar 2012

  19. Handlungsoptionen • Grundsätzliche Möglichkeiten aus Sicht der Gemeinde Kirchheim am Neckar • Prämisse: zusätzliche Deckungsbeiträge neben der Konzessionsabgabe ohne Risiko • Abschluss eines Konzessionsvertrages mit dem bisherigen oder einem neuen Konzessionsnehmer • => Berücksichtigung von kommunalfreundlichen Regelungen (Nebenleistungsverbot!) • Gründung eines eigenen Stadtwerkes (auch mit Drittbeteiligung) • => Wirtschaftlichkeit des Netzbetriebs? • Kauf der Netze und Verpachtung des Netzbetriebs • => Risikoüberwälzung auf den Pächter • Gründung einer Beteiligungsgesellschaft (z. B. mit Nachbarwerk(en), Regional-EVU) für den Netzbetrieb (ggf. mit Verpachtung) • => Risikobegrenzung 19. Januar 2012

  20. Netzverpachtung • Risikoüberwälzung auf den Pächter • marktübliche angemessene Pacht • kalkulatorische Kostenpositionen Abschreibungen, Eigenkapitalverzinsung, Gewerbesteuer • Pächter führt Pachtnetz als separaten Netzbetrieb mit separatem Netzentgelt • Pächter fasst Pachtnetz mit seinem Netz zusammen: einheitliches Netzentgelt und geringerer Regulierungsaufwand • Betriebsrisiko trägt der Pächter • Investitionen trägt der Netzeigentümer • Abgrenzung Investitionen vs. Unterhaltsaufwendungen 19. Januar 2012

  21. Vorteile und Chancen einer kommunalen Energieversorgung I • Daseinsvorsorge • Die Infrastruktur der örtlichen Daseinsvorsorge - die Energienetze - werden kommunal. • Abschluss eines kommunalfreundlichen Konzessionsvertrages • wie bisher, wird die höchst zulässige Konzessionsabgabe gezahlt • Stärkung der kommunalen Eigenständigkeit in der Region • Die Kommune gewinnt kommunalpolitische Gestaltungsmöglichkeiten: • °bei der Planung der Investitionen in die örtlichen Netze • °bei der Gestaltung der Preise und Tarife. • Wertschöpfung • Strom- und Gasnetzbetrieb (als regulierter Monopolbereich) verfügt über eine staatlich garantierte Eigenkapitalverzinsung • Der Gewinn aus dem Betrieb der örtlichen Energienetze fällt künftig bei einem kommunalen EVU statt bei einem privaten Unternehmen an. • Erhalt / Schaffung von Arbeitsplätzen vor Ort • Sicherung / Ausbau des Gewerbesteueraufkommens • weitere Erlöspotenziale durch Aufbau eines Energievertriebs • steuerlicher Querverbund bei Mehrspartenunternehmen 19. Januar 2012

  22. Nachteile und Risiken einer kommunalen Energieversorgung II • Kaufpreisrisiko • zu hoher Preis: Zahlung des geforderten Sachzeitwertes statt des wirtschaftlich angemessenen am Ertragswert orientierten Kaufpreises • Kaufpreis lässt sich über die Erlösobergrenze nicht refinanzieren • Anerkennung maximal des kalkulatorischen Restwertes im Rahmen der Entgeltgenehmigung • Betriebsrisiko • Zustand des Netzes / Investitionsbedarf • betriebswirtschaftlich ineffizienter Netzbetrieb • keine vorhandenen Synergieeffekte auf Grund bestehender Versorgungen / nur geringe Größendegressionseffekte • Regulierungsrisiko • zu geringer Anteil an Netzentgelten bei Aufteilung der Erlösobergrenzen in der Anreizregulierung • sinkende Erlösobergrenze auf Grund von Effizienzvorgaben • Unsicherheit über die weitere Ausgestaltung der Anreizregulierung 19. Januar 2012

  23. Beratung • Planung • Strategie • Seit 29 Jahren Kontinuität durch Innovation • Kundenorientierte Dienstleistungen aus einer Hand: Von der Idee bis hin zur Umsetzung und Validierung • Unabhängig - nur dem Kundeninteresse verpflichtet Vielen Dank für Ihr Interesse! „Die Ressource Energie ist zu kostbar, um sie zu verschwenden...“ Thomas Daun GeschäftsführenderGesellschafter E·S·T Gesellschaft für Energiesystemtechnik mbH Friedrichstraße 12 45128 Essen Telefon (02 01) 8 20 32 - 0 Telefax (02 01) 8 20 32 - 32 E-Mail est.consult@est-essen.de Internet www.est-essen.de Thomas Ellwanger Projektmanager und Berater 19. Januar 2012

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