240 likes | 386 Views
Übernahme ausgewählter Tätigkeiten aus dem ärztlichen Bereich durch das Pflegepersonal. Personalversammlung 5. Dezember 2007. Tagesordnung. Einführung in das Thema Simon Brandmaier, Personalratsvorsitzender Iris Meyenburg-Altwarg, Pflegedienstleitung Vorstellung des Projektverlaufs
E N D
Übernahme ausgewählter Tätigkeiten aus dem ärztlichen Bereich durch das Pflegepersonal Personalversammlung 5. Dezember 2007 Der Personalrat
Tagesordnung • Einführung in das Thema Simon Brandmaier, Personalratsvorsitzender Iris Meyenburg-Altwarg, Pflegedienstleitung • Vorstellung des Projektverlaufs Bärbel Sturm, Projektleitung • Vorstellung der Dienstvereinbarung Frank Burgey, Personalrat • Diskussion • Verschiedenes Der Personalrat
Übersicht 1 • Präambel • § 1 Geltungsbereich • § 2 Umfang der Delegation • § 3 Abschließende Medikamentenliste • § 4 Schulungen und Befähigungsnachweis • § 5 Freiwilligkeit • § 6 Arbeits- und Gesundheitsschutz • § 7 Haftung / Rechtsbeistand Der Personalrat
Übersicht 2 • § 8 Dokumentation • § 9 Meldepflicht von Zwischenfällen und Verstößen • § 10 Personalbedarf und Entlastung von anderen Aufgaben • § 11 Paritätische Schlichtungsstelle • § 12 Informationsrecht der Beschäftigten • § 13 Informationsrecht des Personalrats • § 14 Evaluation • § 15 In-Kraft-Treten, Kündigung Der Personalrat
Übersicht 3 • Anlage 1:Abschließende Aufzählung der Tätigkeiten • Anlage 2:Vordrucke • Anlage 3:Abschließende Medikamentenliste (Positivliste) • Anlage 4:Schulungskonzept Der Personalrat
Präambel • Verbesserung ... • von Arbeitsabläufen • der Wirtschaftlichkeit • der Versorgungsqualität • Voraussetzungen ... • genau definierte Bedingungen erforderlich • nur im rechtlich Rahmen möglich • adäquater Ausgleich notwendig Der Personalrat
§ 1 Geltungsbereich • Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpfleger/innen, Hebammen / Geburtshelfer, Altenpfleger/innen • Medizinische Fachangestellte • Blutabnahme erlaubt • keine Medikamente intravenös • KR-Schüler/innen • Übernahme nur in unmittelbarer Anwesenheit von ärztlichem oder pflegerischem Personal Der Personalrat
§ 1 Geltungsbereich • Klinisch tätige Ärztinnen / Ärzte • Teilnahme an Schulung • Schriftliche Ermächtigung durch Arzt / Ärztin • Freiwillige Übernahme der Tätigkeiten Der Personalrat
§ 2 Umfang der Delegation • Abschließende Aufzählung der Tätigkeiten • Venöse Blutentnahmen (auch ohne bestehenden Zugang) • i.v.-Injektionen (bei bestehendem Zugang und nach Maßgabe der gültigen Positivliste) • Anlegen von Kurz-, Einmal- und Dauerinfusionen (bei bestehendem Zugang und nach Maßgabe der gültigen Positivliste) • Abschließende Medikamentenliste (Positivliste) Der Personalrat
§ 2 Umfang der Delegation • Patienten-Einwilligung liegt vor • Arzt / Ärztin hat Anordnungsverantwortung • Pflegeperson hat Durchführungsverantwortung • Allgemeine Überwachungs- und Beaufsichtigungspflicht des Arztes / der Ärztin gegenüber dem Pflegepersonal bleibt unberührt • Ablehnungspflicht bei mangelnder Routine oder bei erhöhtem Risiko für den Patienten Der Personalrat
§ 3 Abschließende Medikamentenliste • Die Medikamentenliste beinhaltet • Wirkstoff(e) des Medikaments • Formulierung des Medikaments • Applikationshinweise (Bolus / Infusion / Dosier- bzw. Infusionspumpe, Erstgabe durch Arzt etc.) • Besondere Hinweise (z. B. über sich ausschließende Beimischungen etc.) • Aktualisierung durch eine Fach-Arbeitsgruppe Der Personalrat
§ 4 Schulungen und Befähigungsnachweis • Das Konzept umfasst • Inhalte, Ziele und Dauer der einzelnen Module • Anforderungsprofil für die Lehrkräfte • Regelungen über Fehlzeiten und Prüfungen • Ausnahmen von der Teilnahmepflicht • Schulungen sind obligatorisch und werden vollständig als Arbeitszeit gewertet • Befähigungsnachweis nach erfolgreicher Schulung, kann wieder entzogen werden Der Personalrat
§ 5 Freiwilligkeit • Ergänzungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag (bereits beschäftigte Mitarbeiter/innen) • Einvernehmlich im Arbeitsvertrag (neue Mitarbeiter/innen) • Kündigung ohne Begründung möglich • Benachteiligungsverbot bei Nichtübernahme oder Kündigung der Ergänzungsvereinbarung Der Personalrat
§ 6 Arbeits- und Gesundheitsschutz • Verwendung von Systemen zur Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung von Blutentnahmen, Injektionen oder Infusionen mit geringem Gefährdungspotential • Hoher Stellenwert in der Schulung • Berücksichtigung bei der Evaluation Der Personalrat
§ 7 Haftung / Rechtsbeistand • Kostenlose Haftpflichtversicherung über die MHH • Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit • Entbindet nicht von der Sorgfaltspflicht und der Durchführungsverantwortung • Juristischer Beistand über die Versicherung, wenn Beschäftigter direkt juristisch belangt wird(Betriebshaftpflicht- und Strafrechtsschutzversicherung) Der Personalrat
§ 8 Dokumentation • Schriftliche Anordnung durch Arzt / Ärztin • Telefonische Anordnungen durch Arzt / Ärztin sind unverzüglich schriftlich nachzuholen • Ärztliche Standards sind einzuhalten • Ständig aktualisierte Dokumentation im Arbeitsbereich und in der Personalakte Der Personalrat
§ 9 Meldepflicht von Zwischenfällen / Verstößen • Schulung und Nutzung der anonymen Meldungen von Beinahe-Zwischenfällen (Incident Reporting) • Meldung von Zwischenfällen und Verstößen zusätzlich an die Paritätische Schlichtungsstelle • Berücksichtigung bei der Evaluation Der Personalrat
§ 10 Personalbedarf und Aufgabenentlastung • Personeller Soll- / Ist-Stand jeder Station als Ausgangswert • Ermittlung des zusätzlichen zeitlichen bzw. personellen Aufwands • Transparentes Verfahren bei der Berechnung • Kompensation des zusätzlichen Aufwands durch • Anpassung des Budgets • Aufgabenverlagerung Der Personalrat
§ 11 Paritätische Schlichtungsstelle • Je 2 Vertreter/innen von Dienststelle und PR • Begleitung der Umsetzung der Dienstvereinbarung • Stichproben sind möglich • Bearbeitung von Meinungsverschiedenheiten • Konsens, falls nicht möglich Nichteinigungsverfahren Der Personalrat
§ 12 Informationsrecht der Beschäftigten • Informationsveranstaltungen zur Dienstvereinbarung vor der Einführung • Anspruch auf umfassende Information und Beratung • Aushändigen dieser Dienstvereinbarung Der Personalrat
§ 13 Informationsrecht des Personalrats • PR kann externe Sachverständige beauftragen • PR wird informiert … • wer einen Befähigungsnachweis erhalten hat • wer die Ergänzungsvereinbarung nicht abgeschlossen hat • wem der Befähigungsnachweis auf Dauer oder vorübergehend entzogen bzw. verweigert wurde und aus welchen Gründen • wer eine Ergänzungsvereinbarung kündigt Der Personalrat
§ 14 Evaluation • Umsetzung wird per Fragebogen evaluiert • Erforderliche Rücklaufquote 67 Prozent • 1. Evaluation nach 6 – 12 Monaten • 2. Evaluation nach weiteren 12 Monaten • 3. Evaluation nach weiteren 36 Monaten • Die Ergebnisse sind den jeweiligen Bereichen bekannt zu geben Der Personalrat
§ 15 In-Kraft-Treten, Kündigung • Änderung der delegierbaren Tätigkeiten nur einvernehmlich, sonst Nichteinigungsverfahren • Keine Nachwirkung bei einer Kündigung vor Ablauf von drei Jahren • Sind entsprechende arbeitsvertragliche Ergänzungen dann unwirksam? • Müssen die delegierten Tätigkeiten nicht mehr ausgeübt werden? • Nachwirkung bei späterer Kündigung Der Personalrat