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Aktuelle Informationen zur Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst Stand 17. November 2004

Aktuelle Informationen zur Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst Stand 17. November 2004. Kurzer Überblick. Warum eine Neugestaltung des Tarifrechts öD? Wie geht der Prozess zur Neugestaltung des Tarifrecht öD weiter und was ist der aktuelle Stand der Gespräche?

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Aktuelle Informationen zur Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst Stand 17. November 2004

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  1. Aktuelle Informationen zurNeugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen DienstStand 17. November 2004

  2. Kurzer Überblick • Warum eine Neugestaltung des Tarifrechts öD? • Wie geht der Prozess zur Neugestaltung des Tarifrecht öD weiter und was ist der aktuelle Stand der Gespräche? • Welche Auswirkungen hat die Neugestaltung auf die Tarifrunde 2005? ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienstver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  3. Ausgangslage Tarifrecht Öffentlicher Dienst • Anforderungen an das Tarifrecht haben sich erheblich verändert • Staatliche Dienstleistungen unterliegen einer marktwirtschaftlichen Konkurrenz • Tarifflucht großer Bereiche im öffentlichen Dienst • Erosionsprozess bei den Arbeitgeberverbänden • unterschiedliche Regelungen für Angestellte und Arbeiter/ Arbeiterinnen • Tarifrunden seit Beginn der 90er Jahre sind geprägt von Abwehrkämpfen gegenüber Verschlechterungen ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienstver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  4. Vorgeschichte der Neugestaltung öD • 1994 Beschluss „Tarifpolitisches Programm“ ÖTV und DAG • 1997 Beschluss „Tarifpolitisches Programm der ÖTV“ • 11/2001 Beschluss der BTK zur Bildung einer „Modernisierungskommission“ zur grundlegenden Modernisierung des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes • 04/2002 Beschluss der BTK „Abschluss Prozessvereinbarung“ • 01/2003 im Rahmen des Abschlusses der Tarifrunde „Prozessvereinbarung für die Tarifverhandlungen zur Neugestaltung des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes (TVöD)” • 05./06.05.2003 Beschluss der BTK zu Zielen und Verfahren des Prozesses zur Neugestaltung des Tarifrechts ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienstver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  5. Ziele der Neugestaltung • Schaffung eines einheitlichen, überschaubaren und nachvollziehbaren Tarifrechts für Angestellte und Arbeiter/Arbeiterinnen bei Bund, Länder und Gemeinden in West und Ost; • diskriminierungsfreies Tarifrecht; • Erhöhung der Attraktivität des Tarifrechts auch für jüngere Beschäftigte; • Vereinbarkeit von Beruf, Familie und privaten Interessen; • zukunftsorientierte Gestaltung des Eingruppierungsrechts; • keine Verweisung im Tarifvertrag auf beamtenrechtliche Vorschriften • Erhalt der Flächenwirkung des Tarifvertrages • Erhalt unserer Durchsetzungsfähigkeit in Tarifauseinandersetzungen ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienstver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  6. Neugestaltung des Tarifrechts • Ergebnisse Arbeitszeit • keine Arbeitszeitverlängerung • Ausgleichszeitraum bis zu 1 Jahr • Pausen bei Wechselschicht = Arbeitszeit • Ausnahme Krankenhäuser • Feiertage: Vorwegabzug ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienstver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  7. Neugestaltung des Tarifrechts • Ergebnisse Arbeitszeit • Überstunden: Ende folgende Woche • Ausnahme Schicht und Wechselschicht • Möglichkeit: Freizeit statt Bezahlung (Faktorisierung) • z. Zt. Prüfung des Bedarfes für Sonderregelungen • Hausmeister/Schulhausmeister ist Regelung erfolgt ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienstver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  8. Neugestaltung des Tarifrechts • Ergebnisse Arbeitszeit • Tarifierung flexiblerer Arbeitszeitformen • Arbeitszeitkorridore • Rahmenarbeitszeit  nicht bei Schicht und Wechselschicht • Arbeitszeitkonten für mehr Souveränität • positive Regelung bei Erkrankung während Entnahme • Ausgestaltung: einvernehmliche Dienstvereinbarung (PR) oder Betriebsvereinbarung ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienstver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  9. Neugestaltung des Tarifrechts • Zielsetzung: diskriminierungsfreies Eingruppierungsrecht • EU-konform, • Bezahlung soll an der auszuübenden Tätigkeit ansetzen, • Anforderungen wie Qualifikation, Verantwortung, soziale Kompetenz ....sind vorab zu definieren, • einheitlicher Bewertungsmaßstab (Alle Tätigkeiten sind nach denselben Kriterien zu bewerten) • Transparenz (Heraushebungen von einer Entgeltgruppe zur nächsten müssen logisch und nachvollziehbar sein) • Alle Anforderungen und Belastungen einer Tätigkeit sind zu erfassen ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienstver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  10. Neugestaltung des Tarifrechts • Ergebnisse Eingruppierung • Schaffung einer bundesweiten (Rahmen)-Regelung • 15 Entgeltgruppen • Bestimmung der Eckeingruppierungen • Wegfall der Bewährungs- und Zeitaufstiege • Diskriminierungsfreiheit • Inkrafttreten voraussichtlich 2007 ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienstver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  11. Neugestaltung des Tarifrechts • Ergebnisse Eck-EingruppierungenE 1 – E 4: un-/ angelernte Tätigkeiten und Ausbildungen unter „3-jährig“ ab E 5:„3-jährige“ Ausbildungab E 9:Fachhochschulabschluss/Bachelorab E 13: wissenschaft. Hochschulabschluss/ Master ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienstver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  12. Neugestaltung des Tarifrechts Grundsatzeinigung zur Eckeingruppierung 1. Beschäftigte mit Tätigkeiten, die eine abgeschlossene Ausbildung in einem nach dem BBiG anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren voraussetzen. (Dem BBiG stehen die entsprechenden Bestimmungen der HandwO gleich. Die Ausbildungsvoraussetzungen gelten durch den erfolgreichen Abschluss der Ersten Prüfung oder des Verwaltungslehrgangs I als erfüllt.) sowie 2. Beschäftigte, die ohne diese Ausbildung aufgrund entsprechender Fähigkeiten diese oder gleichwertige Tätigkeiten ausüben Protokollerklärung zu Ziffer 1: Die mindestens zweieinhalbjährigen Ausbildungen nach altem Recht sind gleichgestellt. ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienstver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  13. Neugestaltung des Tarifrechts • neue Entgeltgruppe 1 • Ausschließlichkeitskatalog • Stufe 1 1.286 € • Stufe 6 1.440 € •  1.394 € (Lebenserwerbseinkommen) • Überleitung mind. in EG 2 Stufe 2 • EG 1 setzt Rahmen für untere Grenze der„Outsourcingbereiche“ • für an- ungelernte Tätigkeiten der EG 1 - 4 ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienstver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  14. Neugestaltung des Tarifrechts • Ergebnisse Entgelt/Leistung • 6 Erfahrungs-(Entwicklungs-)stufen E2 - E15 • Stufe 1: ohne Erfahrung, längstens für ein Jahr • Stufe 2: nach einem Jahr • Stufe 3: nach weiteren 2 Jahren • Stufe 4: nach weiteren 3 Jahren • Stufe 5: nach weiteren 4 Jahren • Stufe 6: nach weiteren 5 Jahren (= Endstufe nach 15 Jahren) • Einbau Orts- und Sozialzuschläge • Vergleich zum jetzigen Einkommen über „Lebenserwerbseinkommen“ ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienstver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  15. Struktur der Eingruppierung ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienstver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  16. Neugestaltung des Tarifrechts Überleitung in die neue EG 5 (mind. Stufe 2) ArbeiterInnen:- LGr 4 mit Aufstieg nach LGr 5 und 5a- LGr 5 orginär mit Aufstieg nach LGr 5a- vorhandene Aufsteiger in LGr 5 und 5a Angestellte:- BAT VII originär mit und ohne Anwartschaft auf Aufstieg nach BAT VIb - vorhandene Aufsteiger aus BAT VIII - BAT VIII (mit 3-jähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit nach In-Kraft-Treten neuer Entgeltordnung) ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienstver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  17. Neugestaltung des Tarifrechts Überleitung Tätigkeits-, Bewährungsaufstiege - nächsthöhere Entgeltgruppe, wenn Hälfte der Zeitdauer am Stichtag erfüllt Überleitung in die neue EG 6 (mind. Stufe 2) ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienstver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  18. Neugestaltung des Tarifrechts • Ergebnisse Entgelt/Leistung • Leistungs-/Ertragsorientierung • Start-Zielmodell • Beginn 2006 mit 2% • Finanzierung aus Lohnrunden, Rückflüssen aus Besitzstand und Veränderungen heutiger Entgelte (Start) • Zielgröße 8% • Auszahlungspflicht • Rahmenregelung zur betriebl. Ausgestaltung ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienstver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  19. Weitere Ergebnisse • Allgemeiner Teil • Mantel • Probezeit (6 Monate, es sei denn es ist eine kürzere Zeit vereinbart) • Personalakten (Recht auf Einsicht) • Nebentätigkeit (Anzeige beim AG) • Zeugnis (Endzeugnis,Zwischenzeugnis, vorläufiges Zeugnis) • Versetzung/ Zuweisung/ Abordnung • Personalgestellung • Qualifizierung • Arbeitszeit • Führung auf Probe • Führung auf Zeit ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienstver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  20. Klärungsbedarf • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall • Entgeltsicherung bei Leistungsminderung • Beendigung von Arbeitsverhältnissen • Härte- und Notfallregelungen / Rationalisierungsschutz • Besitzstand-/Vertrauensschutz • Regelungen für Auszubildende • Regelungen für Teilzeitkräfte ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienstver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  21. Was ist noch wichtig? • Tarifrunde 2005 • Entscheidung 16. Dezember 2004 • Ausgangslage • Schwieriges Umfeld • Arbeitgeber werden Einsparungen einfordern • Arbeitgeber werden verlängerte Arbeitszeiten fordern • Die Neugestaltung muss Schwerpunkt der Tarifrunde sein • Das bedeutet • Abschluss Prozess Neugestaltung • keine Abkopplung von der allgemeinen Einkommensentwicklung • Entgelterhöhung Sparten-TV‘s ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienstver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

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