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Die Thüringer Aufbaubank

Thüringer Technologieförderung Schwerpunkt: Förderung von Personal in Forschung und Entwicklung Förderung von Technologiescouts - Ausblick Vortag: Interessengemeinschaft Gewerbegebiet Jena-Süd, 09.09.2010. Die Thüringer Aufbaubank. Förderbank des Freistaates Thüringen Wirtschaftsförderung

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Presentation Transcript


  1. Thüringer TechnologieförderungSchwerpunkt: Förderung von Personal in Forschung und Entwicklung Förderung von Technologiescouts - AusblickVortag: Interessengemeinschaft Gewerbegebiet Jena-Süd, 09.09.2010

  2. Die Thüringer Aufbaubank • Förderbank des Freistaates Thüringen • Wirtschaftsförderung • Technologieförderung • Landwirtschaftsförderung • Wohnungs- und Städtebauförderung • Infrastrukturförderung • Gründung 1992, Sitz: Erfurt • Anteilseigner: 100 % Freistaat Thüringen • Kundencenter in Erfurt, Gera, Nordhausen, Suhl und Eisenach • Bilanzsumme 2009: rd. 2,5 Mrd. Euro • ca. 336 Mitarbeiter

  3. Organigramm der WF Zuschuss • Ansprechpartner: • Abteilungsleiterin Transferförderung: • Frau Neubauer, Tel. 0361/7447-143

  4. Überblick der Technologieförderung im Rahmen des Förderprogramms„Thüringen - GreenTech“ Thüringen - GreenTech voraussichtlich ab 10/2010

  5. Förderung von Personal in FuE Richtlinie zur Förderung von Personal in Forschung und Entwicklung in Kürze neu * Grundlagen: De- minimis Regelung ** Grundlagen: Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation vom 30.12.2006

  6. Förderung von Personal in FuE Thüringen-Stipendium Ziel der Förderung • Frühzeitige Gewinnung von FuE-Personal durch Vergabe eines Firmenstipendiums an Studenten oder Doktoranden. Zuwendungsempfänger • vorrangig kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Forschungseinrichtungen mit einer Betriebsstätte bzw. ihrem Sitz in Thüringen. Forschungseinrichtungen müssen den Studenten/ Doktoranden einem ihrer wirtschaftlichen tätigen Bereiche zuordnen. In Ausnahmefällen sind große Unternehmen bzw. Forschungseinrichtungen antragsberechtigt. Zuwendungsvoraussetzungen • Student oder Doktorand der Mathematik, Informatik bzw. einer natur- oder ingenieurwissenschaft-lichen Fachrichtung • Vertrag zum Firmenstipendium über den Förderzeitraum • Nachweis als Student oder Doktorand Förderung • Gefördert wird das Stipendium in Höhe von 60% bzw. 80%(abhängig von der Unternehmensgröße gemäss KMU-Definition), maximal für Studenten 800 €/Monat, für Doktoranden 1.200 €/ Monat sowie Weiterbildungsmasterstudenten 1.600 €/Monat für i.d.R. höchstens 24 Monate.

  7. Förderung von Personal in FuE Innovationsassistent Ziel der Förderung • Einstellung von Beschäftigten, die auf den neuesten Stand von Wissenschaft und Technik ausgebildet sind und im Unternehmen bzw. der Forschungseinrichtung für FuE-Tätigkeiten zur Entwicklung von zukunftsfähigen Produkten eingesetzt werden. Zuwendungsempfänger • vorrangig kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Forschungseinrichtungen mit einer Betriebsstätte bzw. ihrem Sitz in Thüringen. Forschungseinrichtungen müssen den Innovations-assistenten in einem ihrer wirtschaftlich tätigen Bereiche einsetzen. In Ausnahmefällen sind große Unternehmen bzw. Forschungseinrichtungen antragsberechtigt. Zuwendungsvoraussetzungen • abgeschlossene Universitäts-, Fachhochschul- oder staatlich anerkannte Berufsakademie-ausbildung in einer naturwissenschaftlichen/ ingenieurtechnischen Fachrichtung • erstmaliger Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrages mit dem Antragsteller • Bearbeitung eines FuE-Themas während der Förderdauer Förderung • Gefördert wird das lohnsteuerpflichtige Bruttogehalt zuzüglich der Anteile des Arbeitgebers in Höhe von 35% bzw. 50%(abhängig von der Unternehmensgröße gemäss KMU-Definition), maximal im 1. Beschäftigungsjahr 24.000/25.000 € und im 2. Beschäftigungsjahr 12.000/12.500 €.

  8. Förderung von Personal in FuE Thüringen-Stipendium Plus Als Thüringen-Stipendium Plus wird die Kombination von Thüringen-Stipendium mit der Einstellung als Innovationsassistent bezeichnet. In der ersten Förderphase wird die Vergabe des Firmenstipendiums nach den Bedingungen für das Thüringen-Stipendium gefördert. Für die zweite Förderphase gelten die Bedingungen für die Einstellung eines Innovationsassistenten. Ziel der Förderung • Frühzeitige Bindung von FuE-Personal zu Beginn durch Zahlung eines Firmenstipendiums und anschließend zur Bearbeitung von innovativen, technologieorientierten FuE-Themen. Zuwendungsempfänger • vorrangig kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Forschungseinrichtungen mit einer Betriebsstätte bzw. ihrem Sitz in Thüringen. Forschungseinrichtungen müssen das FuE-Personal in einem ihrer wirtschaftlich tätigen Bereiche beschäftigen. In Ausnahmefällen sind große Unternehmen bzw. Forschungseinrichtungen antragsberechtigt.

  9. Förderung von Personal in FuE Ausleihe von hochqualifiziertem FuE-Personal Ziel der Förderung • Gewinnung von FuE-Personal durch die zeitweilige Ausleihe von hochqualifiziertem FuE-Personal aus einer Forschungseinrichtung oder einem Großunternehmen an ein KMU. Zuwendungsempfänger • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte im Freistaat Thüringen Zuwendungsvoraussetzungen • Vertrag zwischen Antragsteller und Forschungseinrichtung bzw. Großunternehmen über die zeitweise Ausleihe des Mitarbeiters • ausgeliehene Person darf kein anderes Personal ersetzen • Mitarbeiter muss im FuE-Bereich innerhalb des KMU arbeiten Förderung • Gefördert wird das lohnsteuerpflichtige Bruttogehalt zuzüglich der Anteile des Arbeitgebers in Höhe von 50% für maximal 3 Jahre.

  10. Förderung von Personal in FuE Entsendung von FuE-Personal Ziel der Förderung • Qualifikation der Beschäftigten durch die zeitweilige Entsendung von FuE-Personal eines Unter-nehmens an eine Forschungseinrichtung zur Bearbeitung eines Forschungs- und Entwicklungs-themas. Durch Personalweiterbildung wird einerseits das Leistungsniveau der Beschäftigten im Unternehmen und andererseits die Beschäftigungslage verbessert. Zuwendungsempfänger • vorrangig kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebs-stätte im Freistaat Thüringen. In Ausnahmefällen sind große Unternehmen antragsberechtigt. Zuwendungsvoraussetzungen • Vereinbarung zwischen dem Antragsteller und der Forschungseinrichtung über ein vom entsendeten Mitarbeiter zu bearbeitendes FuE-Thema • das zu bearbeitende FuE-Thema muss während der gesamten Förderdauer den FuE-Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung und/oder experimentelle Entwicklung gemäß Ziffer 2.2 des FuEuI-Gemeinschaftsrahmens zuzuordnen sein Förderung • Gefördert wird das lohnsteuerpflichtige Bruttogehalt zuzüglich der Anteile des Arbeitgebers mit einer Förderquote zwischen 25% und 100%(abhängig von der Unternehmensgröße gemäß KMU-Definition, der FuE-Kategorien Grundlagenforschung, industriellen Forschung bzw. experimentellen Entwicklung sowie der Zuordnung zu den GreenTech-Feldern).

  11. Förderung von Personal in FuE Anschubfinanzierung von Kooperations- und Netzwerkbeziehungen Ziel der Förderung • Unterstützung von Forschungseinrichtungen durch die Anschubfinanzierung von Kooperations- und Netzwerkbeziehungen mit technologieorientierten Unternehmen. • Initiierung von FuE-Kooperationen oder FuE-Netzwerken, um geeignete Partner für die Durchführung von FuE-Projekten zu finden bzw. zusammenzuführen. Zuwendungsempfänger • Forschungseinrichtungen mit Sitz in Thüringen (gemäß Ziffer 2.2 des FuEuI-Gemeinschaftsrahmens) Zuwendungsvoraussetzungen • Koordinierungs- bzw. Netzwerktätigkeit muss nichtwirtschaftlicher Natur sein • Nachweis zur Abgrenzung von wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten in der Forschungseinrichtung Förderung • Gefördert werden Personalausgaben(lohnsteuerpflichtiges Bruttogehalt zuzüglich der Anteile des Arbeitgebers) und Sachausgaben(einschließlich Reisekosten und Vergabe von Aufträgen) für die in der Forschungseinrichtung geschaffene Stelle eines Koordinators für maximal ein Jahr zu 100 %.

  12. Förderung von Personal in FuE Förderkonditionen • * im Ausnahmefall • ** bei FuE-Tätigkeiten, die GreenTech-Themenfeldern zugeordnet werden können • *** enthält 5 % Aufschlag für Vorhaben, die GreenTech-Themenfeldern zugeordnet werden können

  13. WF Z - Online Was verbirgt sich hinter WF Z - Online? Bereitstellung eines Webportal für die Dienstleistungen der TAB (elektronischer Antrag / Abruf / Verwendungsnachweis sowie Statusrückmeldungen gegenüber den Kunden) für Projekte auf Ausgabenbasis in der Verbundförderung, der Einzelbetrieblichen Technologieförderung und der Richtlinie zur Förderung von FuE-Personal (Thüringen-Stipendium, Innovationsassistent sowie Thüringen-Stipendium Plus).

  14. Förderung von Technologiescouts Richtlinie zur Förderung von Technologiescouts Richtlinie zur Förderung von Technologiescouts Ausblick Grundlage: De- minimis Regelung

  15. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Thüringer Aufbaubank Bereich Wirtschaftsförderung Zuschuss Gorkistraße 9 99084 Erfurt  0361 / 7447 - 0

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